2757/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.09.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Gegenstand: Schriftl.parl .Anfr.d.Abg.z. NR Mag. Maier und
Kollegen vom 13. Juli 2001, Nr. 2760/J, betreffend
„Vollziehung Futtermittelgesetz“
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 13. Juli 2001,
Nr. 2760/J, betreffend „Vollziehung Futtermittelgesetz“, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Bereich Ost, Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft:
|
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
Anzahl der kontr. Betriebe |
338 |
360 |
403 |
385 |
|
|
|
|
|
Wien |
30 |
28 |
16 |
18 |
Niederösterreich |
210 |
215 |
286 |
251 |
Burgenland |
33 |
32 |
24 |
34 |
Steiermark |
65 |
85 |
77 |
82 |
Wien |
|
|
|
|
Erzeuger |
9 |
11 |
8 |
10 |
Handel |
21 |
17 |
8 |
8 |
|
|
|
|
|
Niederösterreich |
|
|
|
|
Erzeuger |
74 |
73 |
88 |
68 |
Handel |
136 |
142 |
198 |
183 |
|
|
|
|
|
Burgenland |
|
|
|
|
Erzeuger |
14 |
7 |
10 |
8 |
Handel |
19 |
25 |
14 |
26 |
|
|
|
|
|
Steiermark |
|
|
|
|
Erzeuger |
28 |
30 |
50 |
28 |
Handel |
37 |
55 |
27 |
54 |
Bereich West. Bundesamt für Agrarbiologie:
1997 |
O.Ö. |
Sbg. |
Tirol |
Vbg. |
Ktn. |
Gesamt |
Anz. kontrollierte Betriebe |
420 |
123 |
55 |
52 |
107 |
757 |
Anz. Betriebskontrollen mit |
322 |
92 |
39 |
40 |
85 |
578 |
Probenahmen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1998 |
|
|
|
|
|
|
Anz. kontrollierte Betriebe |
454 |
98 |
60 |
45 |
100 |
757 |
Anz. Betriebskontrollen mit |
340 |
75 |
45 |
35 |
69 |
564 |
Probenahmen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1999 |
|
|
|
|
|
|
Anz. kontrollierte Betriebe |
370 |
89 |
58 |
38 |
84 |
639 |
Anz. Betriebskontrollen mit |
115 |
23 |
20 |
18 |
19 |
195 |
Probenahmen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2000 |
|
|
|
|
|
|
Anz. kontrollierte Betriebe |
402 |
85 |
62 |
41 |
98 |
688 |
Anz. Betriebskontrollen mit |
187 |
40 |
28 |
18 |
39 |
312 |
Probenahmen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Betriebskontrollen mit |
Erzeuger |
Händler |
Probenahmen |
|
|
1997 |
116 |
462 |
1998 |
120 |
444 |
1999 |
58 |
137 |
2000 |
78 |
234 |
Zu Frage 3:
Aufgrund der EU - Richtlinie 95/53/EG hat Österreich ab dem Jahre 1999 der Europäischen
Kommission jährlich einen Futtermittelkontrollbericht zu übermitteln. Zur Umsetzung dieser
gemeinschaftlichen Vorgabe wurden die für die Durchführung der Futtermittelkontrollen in
den landwirtschaftlichen Betrieben zuständigen Länder um zahlenmäßig genaue Angaben
der Kontrollen ersucht. Diese nach Bundesländern gegliederten Daten liegen dem
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für die Jahre
1999 und 2000 vor:
Land |
Zahl der |
|
kontrollierten |
|
Betriebe 1999 |
Wien |
24 |
Niederösterreich |
1158 |
Burgenland |
55 |
Steiermark |
1232 |
Oberösterreich |
68 |
Salzburg |
175 |
Tirol |
95 |
Vorarlberg |
60 |
Kärnten |
60 |
Anzahl der Betriebe*) |
Zahl der kontr. |
|
Betriebe 2000 |
Kärnten |
121 |
Niederösterreich |
1036 |
Burgenland |
94 |
Oberösterreich |
773 |
Salzburg |
288 |
Steiermark |
793 |
Tirol |
218 |
Vorarlberg |
2976 |
Wien |
63 |
*) Stand: 5.9.2001
Zu Frage 4:
BFL:
Jahr |
Proben FM |
1997 |
2001 |
1998 |
1799 |
1999 |
1647 |
2000 |
1541 |
BAB:
Jahr |
Proben FM |
1997 |
1550 |
1998 |
1530 |
1999 |
926 |
2000 |
849 |
Zu den Fragen 5 und 6:
Proben der Futtermittelkontrolle entstammen ausschließlich der amtlichen Probenahme.
Darüber hinaus wurden von privater Seite Proben zur Analyse eingesandt. Diese waren zu
mehr als 80% Pflanzenproben (BAB), die wiederum zum überwiegenden Teil von
Gebietskörperschaften eingesandt wurden.
BFL:
Jahr |
Privatproben FM |
Einnahmen |
1997 |
979 |
691.771,10 |
1998 |
792 |
955.132,10 |
1999 |
761 |
970.454,30 |
2000 |
701 |
870.255,30 |
BAB:
Jahr |
Privatproben FM |
Einnahmen |
1997 |
1001 |
1.092.256,-- |
1998 |
352 |
740.899,-- |
1999 |
762 |
741.605,-- |
2000 |
665 |
552.427,-- |
Zu den Fragen 7 bis 12 und 14:
Die Strafen gemäß Futtermittelgesetz 1999 werden ausschließlich durch die
Bezirksverwaltungsbehörden ausgesprochen. Diese sind nicht verpflichtet, das Ergebnis der
Verfahren, insbesondere das Strafausmaß, den Bundesämtern mitzuteilen. Dem
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegen daher
keine umfassenden Daten vor. Auch das Ausmaß von gerichtlichen Strafen ist dem
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht
bekannt. Ergänzend darf angemerkt werden, dass im Futtermittelgesetz 1999 keine
Organmandate vorgesehen sind.
Zu Frage 13:
Die Verwendung der Einnahmen aus Straferkenntnissen werden als Bundeseinnahmen
verbucht, der genaue Verwendungszweck ist daher nicht bekannt.
Zu den Fragen 15 bis 19:
Die Ergebnisse werden im Jahresbericht des BFL veröffentlicht, der in der Bibliothek des
BFL und des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft aufliegt und - soweit vorrätig - an Interessenten zugesendet wird.
Für jedes Jahr liegt ein Jahresbericht des Bundesamtes für Agrarbiologie vor. Dieser kann -
solange der Vorrat reicht - vom Bundesamt bezogen werden und wird auch im Internet
(www.agrobio.bmlf.gv.at) veröffentlicht. Dieser Jahresbericht liegt auch in der Bibliothek des
BAB auf.
Zu Frage 20:
Jahr |
Anzahl der |
|
Beschäftigten BFL |
1997 |
402 |
1998 |
390 |
1999 |
386 |
2000 |
381 |
Jahr |
Anzahl der |
|
Beschäftigten BAB |
1997 |
139 |
1998 |
143 |
1999 |
145 |
2000 |
144 |
Zu Frage 21:
Mit Stichtag 1.6.2001 waren am BFL 374 und am BAB 142 Dienstnehmer beschäftigt.
Zu Frage 22:
BFL:
Jahr |
Personalkosten |
1997 |
178.366.391,09 |
1998 |
179.225.811,71 |
1999 |
192.024.850,72 |
2000 |
194.838.941,92 |
BAB:
Jahr |
Personalkosten |
1997 |
54.261.481,-- |
1998 |
55.779.024,-- |
1999 |
59.928.027,-- |
2000 |
61.506.121,-- |
Zu Frage 23:
Anzahl der nicht nachbesetzten Planstellen:
BFL:
Jahr |
Anzahl |
1997 |
3 |
1998 |
3 |
1999 |
8 |
2000 |
18 |
2001*) |
17 |
BAB:
Jahr |
Anzahl |
1997 |
0 |
1998 |
0 |
1999 |
5 |
2000 |
9 |
2001*) |
5 |
*) Stichtag 1.6.2001
Zu Frage 26:
BFL:
Die Kostenrechnung wurde im Jahre 1999 eingeführt:
Für das Jahr 1999 betrugen die durchschnittlichen Probekosten je bearbeiteter Kontrollprobe
ca. ATS 13.000,-- und für das Jahr 2000 ATS 12.223,--
BAB:
1999 Kosten/Futtermittelprobe: ATS 13.756,--
2000 Kosten/Futtermittelprobe: ATS 12.443,--
Zu den Fragen 24, 25, 27 bis 33:
Gerade die Vorkommnisse der letzten Zeit und nicht zuletzt die BSE - Krise haben gezeigt,
dass vielen Problemen im Bereich Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung nur durch
konzentriertes Zusammenarbeiten der zuständigen Stellen wirksam und auf Dauer begegnet
werden kann. So plant die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Offensive für einen
weiteren Ausbau der Sicherheit von Lebensmitteln die rasche Gründung einer Europäischen
Lebensmittelbehörde. In Entsprechung dieses Vorhabens ist auch in Österreich umgehend
eine solche Institution aufzubauen.
Primäres Ziel einer Neuorganisation ist nicht eine
Steigerung der Einnahmen sondern die Sicherung und Erweiterung der Kontrollen, die auch
den Erwartungen der Konsumenten entsprechen.
Das bisherige Personal und auch die Sachmittel werden zur Gänze in die Agentur für
Ernährungssicherheit eingebracht. Ziel der Agentur ist die weitere quantitative und
qualitative Verbesserung der Kontrolle. Die Regierungsvorlage sieht vor, dass bis Oktober
2002 ein Geschäftskonzept vorliegt, das auch die Kontrolltätigkeit dem Umfang nach festlegt
und von den Eigentümervertretern zu genehmigen ist.
Zu Frage 34:
Laut Jahreskontrollplan für 2001 wird die Probenzahl für ganz Österreich von 1600 auf 2400
erhöht (verstärkte Kontrolle insbesondere auch in landwirtschaftlichen Betrieben).
Entsprechend einem Entwurf eines EU - weiten, koordinierten Kontrollprogrammes werden die
Futtermittel schwerpunktmäßig auf Dioxin, Schwermetalle, Salmonellen und Zusatzstoffe
untersucht werden.
Zu den Fragen 35 bis 37:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen nicht in
meinen Kompetenzbereich fällt; außerdem ist die Einrichtung bzw. der Aufbau von
Organisationsstrukturen nationaler Dienststellen dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten
und nicht auf EU - Ebene vorgegeben.
Gemäß Artikel 21 der Richtlinie 95/53/EG veröffentlicht die Kommission im Amtsblatt C der
Europäischen Union ein Verzeichnis aller Laboratorien und Behörden in der Europäischen
Union, die für die Futtermittelkontrolle und - analyse zuständig sind. Bisher existiert diese
Liste als Vorentwurf (siehe Beilage).
Zu Frage 38:
2 Aufsichtsorgane für den Bereich Ost; Betriebsmittelaufsichtsorgane des Bundes
(gemeinsam für FMG, DMG, SGG) im Westen:
Oberösterreich |
2 |
Salzburg |
1 |
Kärnten |
1 |
Tirol/Vorarlberg |
1 |
Zu Frage 39:
Verglichen mit Deutschland (ca. 10 x soviel Einwohner, rund 20 - fache
Mischfutterproduktion): die Probenanzahl betrug in den letzten Jahren ebenfalls rund 15.000
Proben, Österreich konnte daher eine wesentlich höhere Probenanzahl vorweisen.
In Schweden (2,54ache Mischfutterproduktion) wurden 1999 903 Proben, 2000 1.500
Proben, in Dänemark 3.687 Proben, in Irland 1.478 Proben gezogen.
Zu Frage 40:
Es werden 0,3 Proben pro 1000 Einwohner gezogen (gesamt: 2.400 Proben; davon 1600
von den Bundesämtern und 800 von den Ländern). Für die Bundesländer Kärnten,
Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind insgesamt 1200 Proben vorgesehen.
Davon sind 400 Proben auf den Bauernhöfen zu ziehen.
Zu Frage 41:
Die Strafbestimmungen werden als ausreichend beurteilt.
Zu Frage 42:
Am 1. September 2001 wurde eine EU - Richtlinie, mit der ein Schnellwarnsystem für
kontaminierte Futtermittel eingeführt wird, kundgemacht. Die Umsetzung dieser Richtlinie hat
bis 1. September 2002 zu erfolgen. Es gibt
auch bereits derzeit ein Informationssystem über
kontaminierte Futtermittel nach der Richtlinie 95/53/EG, wonach die Mitgliedstaaten und die
Kommission sich wechselseitig über kontaminierte Futtermittelerzeugnisse informieren.
Zu Frage 43:
Grenztierärzte führen eine Dokumenten - und Nämlichkeitskontrolle der Futtermittel tierischer
Herkunft, der Zoll bei den übrigen Futtermitteln durch. Eine ausgestellte
Kontrollbescheinigung begleitet die Ware zum Empfänger und gleichzeitig werden die beiden
zuständigen Behörden (Wien und Linz) mittels Faxkopie informiert. Beim Empfänger werden
die importierten Futtermittel, es handelt sich dabei meistens um Rohstoffe, stichprobenweise
kontrolliert und untersucht.
Zu Frage 44:
Die oben erwähnten Importkontrollen gibt es seit dem 1. Oktober 2000. Einschulungen der
Kontrollorgane an den Grenzeintrittsstellen wurden vom BFL und vom BAB durchgeführt.
Seit Jänner 2001 wurden von den Kontrollorganen an der Grenze 494 Futtermittellieferungen
überprüft und an das BFL gemeldet. Von diesen Lieferungen waren 373 für Österreich, 121
für ein anderes EU - Land (hauptsächlich NL) bestimmt.
Zu Frage 45:
Aufgrund der EU - Richtlinie 95/53/EG hat Österreich ab 1999 der Kommission jährlich einen
Futtermittelkontrollbericht zu übermitteln, welcher auch die Kontrolle der Verwendung
(Verfütterung) von Futtermitteln umfasst. Daher wurden die Länder angewiesen, über ihre
Futtermittelkontrollen Bericht zu erstatten (Jahresbericht). Mit Inkrafttreten des
Futtermittelgesetzes 1999 hat das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft für die Vollziehung der Kontrolle den Ländern ein Merkblatt zur
Verfügung gestellt, welches den Amtstierärzten als Richtschnur für die Kontrolle diente. Im
Juni 2000 wurde auf Wunsch der Länder ein einheitliches Formblatt für die Kontrolle der
Verfütterung festgelegt und das Merkblatt
überarbeitet.
In den einzelnen Jahren wurde jeweils ein Kontroll - und Probenplan zwischen dem
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, dem
Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft und dem Bundesamt für
Agrarbiologie koordiniert. Das BMLFUW hat unter Bedachtnahme auf das Innovations -
Programm bezüglich struktureller Verwaltungsreform Geschäftsfelder zur Reorganisation der
Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten eingerichtet.
Die Zielsetzung des Projekts bestand darin, die aus den einzelnen Materiengesetzen
erwachsenden hoheitlichen Aufgaben grundlegend zu überprüfen und unter den
Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis bei
Verbesserung der Effektivität, Effizienz und Qualität richtungsweisende Konzepte zu
erstellen. Seit 1999 besteht im Rahmen des neu eingerichteten Geschäftsfeldes
„Agrokontroll“ ein verbindlicher Kontrollrahmenplan mit Probenahmenzahlen und detailliert zu
untersuchender Analysenparameter.
Anlagen konnten nicht gescannt werden!