2757/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.09.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Gegenstand: Schriftl.parl .Anfr.d.Abg.z. NR Mag. Maier und

                       Kollegen vom 13. Juli 2001, Nr. 2760/J, betreffend

                       „Vollziehung Futtermittelgesetz“

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 13. Juli 2001,

Nr. 2760/J, betreffend „Vollziehung Futtermittelgesetz“, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Bereich Ost, Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft:

 

 

 

1997

1998

1999

2000

Anzahl der kontr. Betriebe

338

360

403

385

 

 

 

 

 

Wien

30

28

16

18

Niederösterreich

210

215

286

251

Burgenland

33

32

24

34

Steiermark

65

85

77

82

Wien

 

 

 

 

Erzeuger

9

11

8

10

Handel

21

17

8

8


 

 

 

 

 

 

Niederösterreich

 

 

 

 

Erzeuger

74

73

88

68

Handel

136

142

198

183

 

 

 

 

 

Burgenland

 

 

 

 

Erzeuger

14

7

10

8

Handel

19

25

14

26

 

 

 

 

 

Steiermark

 

 

 

 

Erzeuger

28

30

50

28

Handel

37

55

27

54

 

Bereich West. Bundesamt für Agrarbiologie:

 

1997

O.Ö.

Sbg.

Tirol

Vbg.

Ktn.

Gesamt

Anz. kontrollierte Betriebe

420

123

55

52

107

757

Anz. Betriebskontrollen mit

322

92

39

40

85

578

Probenahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1998

 

 

 

 

 

 

Anz. kontrollierte Betriebe

454

98

60

45

100

757

Anz. Betriebskontrollen mit

340

75

45

35

69

564

Probenahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1999

 

 

 

 

 

 

Anz. kontrollierte Betriebe

370

89

58

38

84

639

Anz. Betriebskontrollen mit

115

23

20

18

19

195

Probenahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2000

 

 

 

 

 

 

Anz. kontrollierte Betriebe

402

85

62

41

98

688

Anz. Betriebskontrollen mit

187

40

28

18

39

312

Probenahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebskontrollen mit

Erzeuger

Händler

Probenahmen

 

 

1997

116

462

1998

120

444

1999

58

137

2000

78

234


 

Zu Frage 3:

 

Aufgrund der EU - Richtlinie 95/53/EG hat Österreich ab dem Jahre 1999 der Europäischen

Kommission jährlich einen Futtermittelkontrollbericht zu übermitteln. Zur Umsetzung dieser

gemeinschaftlichen Vorgabe wurden die für die Durchführung der Futtermittelkontrollen in

den landwirtschaftlichen Betrieben zuständigen Länder um zahlenmäßig genaue Angaben

der Kontrollen ersucht. Diese nach Bundesländern gegliederten Daten liegen dem

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für die Jahre

1999 und 2000 vor:

 

Land

Zahl der

 

kontrollierten

 

Betriebe 1999

Wien

24

Niederösterreich

1158

Burgenland

55

Steiermark

1232

Oberösterreich

68

Salzburg

175

Tirol

95

Vorarlberg

60

Kärnten

60


 

Anzahl der Betriebe*)

Zahl der kontr.

 

Betriebe 2000

Kärnten

121

Niederösterreich

1036

Burgenland

94

Oberösterreich

773

Salzburg

288

Steiermark

793

Tirol

218

Vorarlberg

2976

Wien

63

 

*) Stand: 5.9.2001

 

 

Zu Frage 4:

 

BFL:

 

Jahr

Proben FM

1997

2001

1998

1799

1999

1647

2000

1541

 

BAB:

 

Jahr

Proben FM

1997

1550

1998

1530

1999

926

2000

849


 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Proben der Futtermittelkontrolle entstammen ausschließlich der amtlichen Probenahme.

Darüber hinaus wurden von privater Seite Proben zur Analyse eingesandt. Diese waren zu

mehr als 80% Pflanzenproben (BAB), die wiederum zum überwiegenden Teil von

Gebietskörperschaften eingesandt wurden.

 

BFL:

 

Jahr

Privatproben FM

Einnahmen

1997

979

691.771,10

1998

792

955.132,10

1999

761

970.454,30

2000

701

870.255,30

 

BAB:

 

Jahr

Privatproben FM

Einnahmen

1997

1001

1.092.256,--

1998

352

740.899,--

1999

762

741.605,--

2000

665

552.427,--

 

 

Zu den Fragen 7 bis 12 und 14:

 

Die Strafen gemäß Futtermittelgesetz 1999 werden ausschließlich durch die

Bezirksverwaltungsbehörden ausgesprochen. Diese sind nicht verpflichtet, das Ergebnis der

Verfahren, insbesondere das Strafausmaß, den Bundesämtern mitzuteilen. Dem

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegen daher

keine umfassenden Daten vor. Auch das Ausmaß von gerichtlichen Strafen ist dem

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht

bekannt. Ergänzend darf angemerkt werden, dass im Futtermittelgesetz 1999 keine

Organmandate vorgesehen sind.

Zu Frage 13:

 

Die Verwendung der Einnahmen aus Straferkenntnissen werden als Bundeseinnahmen

verbucht, der genaue Verwendungszweck ist daher nicht bekannt.

 

Zu den Fragen 15 bis 19:

 

Die Ergebnisse werden im Jahresbericht des BFL veröffentlicht, der in der Bibliothek des

BFL und des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft aufliegt und - soweit vorrätig - an Interessenten zugesendet wird.

 

Für jedes Jahr liegt ein Jahresbericht des Bundesamtes für Agrarbiologie vor. Dieser kann -

solange der Vorrat reicht - vom Bundesamt bezogen werden und wird auch im Internet

(www.agrobio.bmlf.gv.at) veröffentlicht. Dieser Jahresbericht liegt auch in der Bibliothek des

BAB auf.

 

Zu Frage 20:

 

Jahr

Anzahl der

 

Beschäftigten BFL

1997

402

1998

390

1999

386

2000

381

 

Jahr

Anzahl der

 

Beschäftigten BAB

1997

139

1998

143

1999

145

2000

144


 

Zu Frage 21:

 

Mit Stichtag 1.6.2001 waren am BFL 374 und am BAB 142 Dienstnehmer beschäftigt.

 

Zu Frage 22:

 

BFL:

 

Jahr

Personalkosten

1997

178.366.391,09

1998

179.225.811,71

1999

192.024.850,72

2000

194.838.941,92

 

BAB:

 

Jahr

Personalkosten

1997

54.261.481,--

1998

55.779.024,--

1999

59.928.027,--

2000

61.506.121,--

 

 

Zu Frage 23:

 

Anzahl der nicht nachbesetzten Planstellen:

 

BFL:

 

Jahr

Anzahl

1997

3

1998

3

1999

8

2000

18

2001*)

17


 

BAB:

 

Jahr

Anzahl

1997

0

1998

0

1999

5

2000

9

2001*)

5

 

*) Stichtag 1.6.2001

 

Zu Frage 26:

 

BFL:

Die Kostenrechnung wurde im Jahre 1999 eingeführt:

Für das Jahr 1999 betrugen die durchschnittlichen Probekosten je bearbeiteter Kontrollprobe

ca. ATS 13.000,-- und für das Jahr 2000 ATS 12.223,--

 

BAB:

 

1999 Kosten/Futtermittelprobe:                       ATS 13.756,--

2000 Kosten/Futtermittelprobe:                       ATS 12.443,--

 

Zu den Fragen 24, 25, 27 bis 33:

 

Gerade die Vorkommnisse der letzten Zeit und nicht zuletzt die BSE - Krise haben gezeigt,

dass vielen Problemen im Bereich Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung nur durch

konzentriertes Zusammenarbeiten der zuständigen Stellen wirksam und auf Dauer begegnet

werden kann. So plant die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Offensive für einen

weiteren Ausbau der Sicherheit von Lebensmitteln die rasche Gründung einer Europäischen

Lebensmittelbehörde. In Entsprechung dieses Vorhabens ist auch in Österreich umgehend

eine solche Institution aufzubauen. Primäres Ziel einer Neuorganisation ist nicht eine

Steigerung der Einnahmen sondern die Sicherung und Erweiterung der Kontrollen, die auch

den Erwartungen der Konsumenten entsprechen.

 

Das bisherige Personal und auch die Sachmittel werden zur Gänze in die Agentur für

Ernährungssicherheit eingebracht. Ziel der Agentur ist die weitere quantitative und

qualitative Verbesserung der Kontrolle. Die Regierungsvorlage sieht vor, dass bis Oktober

2002 ein Geschäftskonzept vorliegt, das auch die Kontrolltätigkeit dem Umfang nach festlegt

und von den Eigentümervertretern zu genehmigen ist.

 

Zu Frage 34:

 

Laut Jahreskontrollplan für 2001 wird die Probenzahl für ganz Österreich von 1600 auf 2400

erhöht (verstärkte Kontrolle insbesondere auch in landwirtschaftlichen Betrieben).

Entsprechend einem Entwurf eines EU - weiten, koordinierten Kontrollprogrammes werden die

Futtermittel schwerpunktmäßig auf Dioxin, Schwermetalle, Salmonellen und Zusatzstoffe

untersucht werden.

 

Zu den Fragen 35 bis 37:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen nicht in

meinen Kompetenzbereich fällt; außerdem ist die Einrichtung bzw. der Aufbau von

Organisationsstrukturen nationaler Dienststellen dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten

und nicht auf EU - Ebene vorgegeben.

 

Gemäß Artikel 21 der Richtlinie 95/53/EG veröffentlicht die Kommission im Amtsblatt C der

Europäischen Union ein Verzeichnis aller Laboratorien und Behörden in der Europäischen

Union, die für die Futtermittelkontrolle und - analyse zuständig sind. Bisher existiert diese

Liste als Vorentwurf (siehe Beilage).

Zu Frage 38:

 

2 Aufsichtsorgane für den Bereich Ost; Betriebsmittelaufsichtsorgane des Bundes

(gemeinsam für FMG, DMG, SGG) im Westen:

Oberösterreich

2

Salzburg

1

Kärnten

1

Tirol/Vorarlberg

1

 

Zu Frage 39:

 

Verglichen mit Deutschland (ca. 10 x soviel Einwohner, rund 20 - fache

Mischfutterproduktion): die Probenanzahl betrug in den letzten Jahren ebenfalls rund 15.000

Proben, Österreich konnte daher eine wesentlich höhere Probenanzahl vorweisen.

In Schweden (2,54ache Mischfutterproduktion) wurden 1999 903 Proben, 2000 1.500

Proben, in Dänemark 3.687 Proben, in Irland 1.478 Proben gezogen.

 

Zu Frage 40:

 

Es werden 0,3 Proben pro 1000 Einwohner gezogen (gesamt: 2.400 Proben; davon 1600

von den Bundesämtern und 800 von den Ländern). Für die Bundesländer Kärnten,

Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind insgesamt 1200 Proben vorgesehen.

Davon sind 400 Proben auf den Bauernhöfen zu ziehen.

 

Zu Frage 41:

 

Die Strafbestimmungen werden als ausreichend beurteilt.

 

Zu Frage 42:

 

Am 1. September 2001 wurde eine EU - Richtlinie, mit der ein Schnellwarnsystem für

kontaminierte Futtermittel eingeführt wird, kundgemacht. Die Umsetzung dieser Richtlinie hat

bis 1. September 2002 zu erfolgen. Es gibt auch bereits derzeit ein Informationssystem über

kontaminierte Futtermittel nach der Richtlinie 95/53/EG, wonach die Mitgliedstaaten und die

Kommission sich wechselseitig über kontaminierte Futtermittelerzeugnisse informieren.

 

Zu Frage 43:

 

Grenztierärzte führen eine Dokumenten - und Nämlichkeitskontrolle der Futtermittel tierischer

Herkunft, der Zoll bei den übrigen Futtermitteln durch. Eine ausgestellte

Kontrollbescheinigung begleitet die Ware zum Empfänger und gleichzeitig werden die beiden

zuständigen Behörden (Wien und Linz) mittels Faxkopie informiert. Beim Empfänger werden

die importierten Futtermittel, es handelt sich dabei meistens um Rohstoffe, stichprobenweise

kontrolliert und untersucht.

 

Zu Frage 44:

 

Die oben erwähnten Importkontrollen gibt es seit dem 1. Oktober 2000. Einschulungen der

Kontrollorgane an den Grenzeintrittsstellen wurden vom BFL und vom BAB durchgeführt.

 

Seit Jänner 2001 wurden von den Kontrollorganen an der Grenze 494 Futtermittellieferungen

überprüft und an das BFL gemeldet. Von diesen Lieferungen waren 373 für Österreich, 121

für ein anderes EU - Land (hauptsächlich NL) bestimmt.

 

Zu Frage 45:

 

Aufgrund der EU - Richtlinie 95/53/EG hat Österreich ab 1999 der Kommission jährlich einen

Futtermittelkontrollbericht zu übermitteln, welcher auch die Kontrolle der Verwendung

(Verfütterung) von Futtermitteln umfasst. Daher wurden die Länder angewiesen, über ihre

Futtermittelkontrollen Bericht zu erstatten (Jahresbericht). Mit Inkrafttreten des

Futtermittelgesetzes 1999 hat das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt

und Wasserwirtschaft für die Vollziehung der Kontrolle den Ländern ein Merkblatt zur

Verfügung gestellt, welches den Amtstierärzten als Richtschnur für die Kontrolle diente. Im

Juni 2000 wurde auf Wunsch der Länder ein einheitliches Formblatt für die Kontrolle der

Verfütterung festgelegt und das Merkblatt überarbeitet.

In den einzelnen Jahren wurde jeweils ein Kontroll - und Probenplan zwischen dem

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, dem

Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft und dem Bundesamt für

Agrarbiologie koordiniert. Das BMLFUW hat unter Bedachtnahme auf das Innovations -

Programm bezüglich struktureller Verwaltungsreform Geschäftsfelder zur Reorganisation der

Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten eingerichtet.

Die Zielsetzung des Projekts bestand darin, die aus den einzelnen Materiengesetzen

erwachsenden hoheitlichen Aufgaben grundlegend zu überprüfen und unter den

Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis bei

Verbesserung der Effektivität, Effizienz und Qualität richtungsweisende Konzepte zu

erstellen. Seit 1999 besteht im Rahmen des neu eingerichteten Geschäftsfeldes

„Agrokontroll“ ein verbindlicher Kontrollrahmenplan mit Probenahmenzahlen und detailliert zu

untersuchender Analysenparameter.

 

 

Anlagen konnten nicht gescannt werden!