2762/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.09.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 13. Juli 2001,
Nr. 2776/J, betreffend „Vollziehung Pflanzenschutzmittelgesetz“, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend ist festzuhalten, dass das Pflanzenschutzmittelgesetz aufgrund der
Kompetenzverteilung des B - VG nur die Zulassung, das Inverkehrbringen sowie die Kontrolle
des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln regelt. Die Regelungen über die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. die Kontrolle der Anwendung obliegen dem
Landesgesetzgeber.
Gemäß § 28 Abs. 1 erster und zweiter Satz des Pflanzenschutzmittelgesetzes obliegt die
Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes dem Bundesamt
und Forschungszentrum für Landwirtschaft (BFL). Diese kann sich bei der Überwachung
fachlich befähigter Personen des Bundesamtes für Agrarbiologie als Aufsichtsorgane
bedienen.
Zu Frage 1:
Gemäß den Bestimmungen § 28 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 ist das BFL für die
Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zuständig. Insbesondere
wird das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß der Definition in § 1 Abs. 10
Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 kontrolliert. Zu diesem Zweck wurden von den
Aufsichtsorganen folgende Kontrollen bei Pflanzenschutzmittelhändlern und
Zulassungsinhabern durchgeführt:
|
Anzahl der kontrollierten Betriebe *) |
1997 |
22 |
1998 |
30 |
1999 |
76 |
2000 |
45 |
*) Erzeuger von Pflanzenschutzmitteln (Zulassungsinhaber) und Pflanzenschutzmittelhandel
(Großhandel und Detailvertrieb)
Eine Zuordnung der Kontrollen nach Bundesländern ist nicht möglich, da die kontrollierten
Betriebe vielfach ihren Sitz in Drittstaaten haben und in Österreich die Beprobung des
zentralen Zwischenlagers erfolgt.
Zu Frage 2:
Im Rahmen der Kontrolle wurden folgende Proben gezogen:
|
Anzahl der beprobten Betriebe *) |
1997 |
12 |
1998 |
18 |
1999 |
18 |
2000 |
14 |
*) beprobte Betriebe: Erzeuger von Pflanzenschutzmitteln (Zulassungsinhaber) bzw.
Pflanzenschutzmittelhandel (Großhandel und Detailvertrieb)
Zu Frage 3:
Die Kontrolle in den landwirtschaftlichen Betrieben fällt in die Kompetenz der Länder. Dem
BMLFUW liegen Informationen über die Kontrolltätigkeit der Länder in diesem Bereich nicht
vor.
Zu den Fragen 4 und 5:
In den Jahren 1997 - 2000 wurde vom BFL jeweils ein Probenahmeplan für routinemäßige
Stichprobenkontrollen ausgearbeitet, nach dem das Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln kontrolliert wurde. Darüber hinaus wurden weitere Proben gezogen,
wenn sich ein Verdacht des Verstoßes gegen die Bestimmungen des
Pflanzenschutzmittelgesetzes ergab.
Bei der Ausarbeitung der Probepläne wurde als Zielvorgabe die Beprobung von 5 - 10 % der
zugelassenen Präparate angestrebt. Routinemäßig wurden im Rahmen der
Pflanzenschutzmittel - Kontrolle bei den einzelnen Proben folgende Parameter untersucht:
Identität des Pflanzenschutzmittels mittels Fourier - Transformations - Infrarot - Spektroskopie,
Bestimmung des Wirkstoffgehalts der im Pflanzenschutzmittel enthaltenen Wirkstoffe, pH -
Wert, sowie bei flüssigen Pflanzenschutzmitteln die Dichte und die Viskosität. Zusätzlich
erfolgt bei jedem beprobten Pflanzenschutzmittel eine Überprüfung hinsichtlich der
Kennzeichnungsbestimmungen gemäß § 20 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997. Wenn
Verdachtsmomente bezüglich bestimmter Eigenschaften des Pflanzenschutzmittels
festgestellt werden, werden weitere Analysen durchgeführt (z.B. Analyse von Beistoffen
etc.).
Jene Pflanzenschutzmittel, die im Zuge der Kontrolle des Inverkehrbringens am Lager der
kontrollierten Betriebe vorgefunden wurden, wurden ebenfalls einer Kurzprüfung hinsichtlich
der Kennzeichnung unterzogen. In Einzelfällen wurde das BFL von Privaten beauftragt,
Pflanzenschutzmittel zu analysieren, wenn sich beispielsweise phytotoxische Effekte an den
behandelten Kulturen zeiaten oder wenn keine
ausreichende Wirksamkeit vermutet wurde.
Die Anzahl der Proben, die am BFL in den Jahren 1997 bis 2000 untersucht wurden -
aufgeschlüsselt nach privaten Probeneinsendungen und amtlichen Kontrollproben -, sind in
folgender Tabelle zusammengefasst:
|
Anzahl der Proben (gesamt) *) |
davon private Proben |
amtliche Probenahmen |
beprobte PSM (prozentueller Anteil) **) |
1997 |
29 |
- |
29 |
5,0 |
1998 |
59 |
7 |
52 |
10,2 |
1999 |
54 |
8 |
46 |
8,0 |
2000 |
41 |
9 |
32 |
5,5 |
*) Die Anzahl der vor Ort kontrollierten Pflanzenschutzmittel wurde nicht protokolliert und scheint
daher in der Tabelle nicht auf.
**) Prozentueller Anteil der amtlichen Kontrollproben bezogen auf die Gesamtzahl der im
Kalenderjahr zugelassenen chemischen Pflanzenschutzmittel.
Zu Frage 6:
Die Einnahmen aus der privaten Untersuchungstätigkeit von Pflanzenschutzmitteln wurden
gemäß Gebührentarif berechnet und ergaben für die Jahre 1997 bis 2000 folgende Summen:
|
Einnahmen aufgrund von Analysen von PSM (private Proben) |
1997 |
- |
1998 |
18.972,00 ATS |
1999 |
26.559,00 ATS |
2000 |
28.320,00 ATS |
Zu Frage 7, 10 bis 12:
Ergibt sich im Rahmen der Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln der begründete Verdacht
einer Verwaltungsübertretung, so wird vom BFL bei den zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörden Anzeige erstattet. Da das BFL in der Regel keine Rückmeldung
über die Entscheidungen in den weiteren Verwaltungsverfahren erhält, liegen dem
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine
umfassenden, diesbezüglichen Daten vor. Jedenfalls wurden vom BFL bei der in folgender
Tabelle zusammengefassten Anzahl von Pflanzenschutzmitteln Verstöße gegen die
Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 festgestellt:
|
Anzahl der Beanstandungen*) |
1997 |
11 |
1998 |
7 |
1999 |
9 |
2000 |
30 **) |
*) Beanstandungen: Kennzeichnungsmängel, Abweichungen von der zugelassenen
Zusammensetzungen (Wirkstoffgehalt, Beistoffe) bzw. Inverkehrbringen von nicht zugelassenen
Pflanzenschutzmitteln.
**) Die festgestellten Verstöße betrafen das Inverkehrbringen von nicht zugelassenen
Pflanzenschutzmitteln in zwei Betrieben. In diesen Fällen wurden keine Proben gezogen, sondern
eine vorläufige Beschlagnahme der Produkte verfügt.
Zu den Fragen 8 bis 9:
Über den Ausgang von Verwaltungsstrafverfahren liegen keine Unterlagen vor.
Zu Frage 13:
Die Verwendung der Einnahmen aus Straferkenntnissen entzieht sich der Kenntnis des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, da diese
als Bundeseinnahmen verbucht werden.
Zu Frage 14:
In der Regel ist dem BFL nicht bekannt, ob eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde
eine weitere strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht. In einem Fall jedoch wurde vom BFL
eine strafrechtliche Anzeige wegen des Verdachts des Betrugs bei der zuständigen
Gendarmerie erstattet.
Zu den Fragen 15 bis 19:
Seit 1995 wird gemäß den Bestimmungen des Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG jährlich
ein Bericht über die Tätigkeit der amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle abgefasst und an
die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die anderen Mitgliedstaaten
übermittelt.
Weiters werden die Ergebnisse im Jahresbericht des BFL veröffentlicht, der in der Bibliothek
des BFL und des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft aufliegt und - soweit vorrätig - an Interessenten zugesendet wird.
Für jedes Jahr liegt ein Jahresbericht des Bundesamtes für Agrarbiologie vor. Dieser kann -
solange der Vorrat reicht - vom Bundesamt bezogen werden und wird auch im Internet
(www.agrobio.bmlf.av.at) veröffentlicht. Dieser Jahresbericht liegt auch in der Bibliothek des
BAB auf.
Zu Frage 20:
Jahr |
Anzahl der Beschäftigten im BFL |
1997 |
402 |
1998 |
390 |
1999 |
386 |
2000 |
381 |
Zu Frage 21:
Mit Stichtag 1. Juni 2001 waren am BFL 374 Personen beschäftigt.
Zu Frage 22:
Die jährlichen Personalkosten betrugen:
Jahr |
Personalkosten |
1997 |
178.366.391,09 |
1998 |
179.225.811,71 |
1999 |
192.024.850,72 |
2000 |
194.838.941,92 |
Zu Frage 23:
Die Anzahl der nicht nachbesetzten Planstellen betrugen:
Jahr |
Anzahl |
1997 |
3 |
1998 |
3 |
1999 |
8 |
2000 |
18 |
2001*) |
17 |
*) Stichtag 1.6.2001
Zu den Fragen 24, 25, 27 bis 34:
Gerade die Vorkommnisse der letzten Zeit und nicht zuletzt die BSE - Krise haben gezeigt,
dass vielen Problemen im Bereich Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung nur durch
konzentriertes Zusammenarbeiten der zuständigen Stellen wirksam und auf Dauer begegnet
werden kann. So plant die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Offensive für einen
weiteren Ausbau der Sicherheit von
Lebensmitteln die rasche Gründung einer Europäischen
Lebensmittelbehörde. In Entsprechung dieses Vorhabens ist auch in Österreich umgehend
eine solche Institution aufzubauen. Primäres Ziel einer Neuorganisation ist nicht eine
Steigerung der Einnahmen sondern die Sicherung und Erweiterung der Kontrollen, die auch
den Erwartungen der Konsumenten entsprechen.
Das bisherige Personal und auch die Sachmittel werden zur Gänze in die Agentur für
Ernährungssicherheit eingebracht. Ziel der Agentur ist die weitere quantitative und qualitative
Verbesserung der Kontrolle. Die Regierungsvorlage sieht vor, dass bis Oktober 2002 ein
Geschäftskonzept vorliegt, das auch die Kontrolltätigkeit dem Umfang nach festlegt und von
den Eigentümervertretern zu genehmigen ist.
Zu Frage 26:
Die Erhebung der Kosten ist erst seit Einführung des Controlling 1999 möglich. Die
Auswertung der vorliegenden Daten ergab folgende durchschnittliche Probenkosten:
|
Gesamtkosten pro bearbeiteter Probe |
1999 |
18.058,10 ATS |
2000 |
41.152,50 ATS |
Die Kontrollen des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln erscheinen ausreichend.
Diese Tatsache wurde auch im Abschlussbericht der Kommission (Food and Veterinary
Office) zum Ausdruck gebracht, nachdem im September 1998 ein Audit durch Vertreter der
Kommission und eines schwedischen Experten am BLF stattgefunden hat.
Zu den Fragen 35 bis 37:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen nicht in
meinen Kompetenzbereich fällt; außerdem ist die Einrichtung bzw. der Aufbau von
Organisationsstrukturen nationaler Dienststellen dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten
und nicht auf EU - Ebene vorgegeben.
Anbei die Liste der Ansprechpartner in der EU (siehe Beilage).
Informationen über die Strukturen der Pflanzenschutzmittelkontrolle in den EU
Mitgliedstaaten wurden aus den Berichten der Kommission (Food and Veterinary Office)
über die Kontrolle des Inverkehrbringens und der Rückstandskontrolle entnommen. Derzeit
liegen diese Berichte nur aus einigen Mitgliedstaaten vor.
Irland (Bericht 1998): Für die Kontrolle des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln ist
das Department of Agriculture and Food verantwortlich. Die Inspektionstätigkeit und die
Formulierungsanalytik wird vom Pesticide Control Service (PCS) wahrgenommen, einer
diesem Ministerium zugehörigen Dienststelle. Das PCS wird von der öffentlichen Hand
(exchequer resources) finanziert, ein kleiner Teil der Kosten wird durch eingenommene
Gebühren abgedeckt.
Dänemark (1999): Das Chemical Inspection Service, eine Einrichtung der Environmental
Protection Agency ist für die Kontrollen gemäß den EU - Vorgaben zuständig. Die Analysen
werden vom Nationalen Umweltforschungsinstituts (NERI) durchgeführt. Beide Dienststellen
fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Umwelt und Energie.
Portugal (Bericht 1998): Das portugiesische Landwirtschaftsministerium (Ministerio da
Agricultura, do Desenvolvimento Rural e das Pescas) mit der Generaldirektion für
Pflanzenschutz (Dieccao - Geral de Preteccao das Culturas) und das Wirtschaftsministerium
zusammen mit der Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten (Inspeccao - Geral das
Actividades Economias) sind für die Pflanzenschutzmittelkontrolle zuständig. Die
Kontrollanalytik wurde 1999 im DSPF (Direccao de Servicios de Produtos
Fitopharmaceuticos), einer Einrichtung des Landwirtschaftsministeriums aufgebaut.
Italien (Bericht 2000): Zuständig für die Kontrolle des Inverkehrbringens von
Pflanzenschutzmitteln ist das Gesundheitsministerium. Die Kontrollaktivitäten und im
Speziellen die Analysen von Pflanzenschutzmitteln wird weiters autonom vom
Landwirtschaftsministerium durch den Inspektionsservice für Betrugsbekämpfung
durchgeführt. Die Analysen der Pflanzenschutzmittelproben erfolgen durch die regionalen
Umweltbehörden (Agenzie Regionah per ls
Protezione Ambientale).
In den Niederlanden (Bericht 2000) ist das Landwirtschaftsministerium (Ministerie van
Landbouw, Natuurbeheer en Visserij) die zentrale zuständige Behörde für die
Pflanzenschutzmittel - Kontrolle. Mit Hilfe eines speziellen Inspektionsamtes (Algemene
Inspectiedienst) werden die Kontrollen bei den Händlern und den Landwirten vorgenommen.
Das offizielle Labor für die Pflanzenschutzmittel - Formulierungsanalytik ist das RIKILT - DLO in
Wageningen. Das Labor ist Teil der Universität und des Forschungszentrums Wageningen,
das zu 80% vom Landwirtschaftsministerium finanziert wird. Die verbleibenden 20% der
Budgetmittel werden von der Industrie, Universitäten, der Niederländischen Regierung und
der EU bereitgestellt.
Schweden (Bericht 2000): Seit 1991 wurden keine Pflanzenschutzmittel - Kontrollanalysen
mehr durchgeführt. Davor wurde diese Aufgabe vom "Swedish National Laboratory for
Agriculrural Chemistry“ wahrgenommen. Dieses Versäumnis wurde vom Inspektionsteam
der Kommission beanstandet.
Spanien (Bericht 2000): Die zentrale, zuständige Behörde ist das
Landwirtschaftsministerium (Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentacion), das durch die
Kommission für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln (Comision de Evaluacion de
Productos Fitosanitarios) unterstützt wird. In dieser Kommission sind neben Vertretern des
Landwirtschaftsministeriums auch Vertreter des Umweltministeriums und der 17 autonomen
Regionen repräsentiert, die die Kontrollen bei den Pflanzenschutzmittel - Händlern
vornehmen. Die Analysen der Pflanzenschutzmittel werden in sechs regionalen Laboratorien
und dem Zentrallabor des Landwirtschaftsministeriums in Madrid (Laboratorio Arbitral
Agroalimentario) durchgeführt.
Zu Frage 38:
In den Jahren 1997 bis 2000 wurden die Pflanzenschutzmittel - Kontrollen des BFL durch 2
Aufsichtsorgane vorgenommen.
Zu Frage 39:
Gemäß den Bestimmungen des Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG haben die
Mitgliedstaaten der Kommission jährlich
einen Bericht über die nationale
Pflanzenschutzmittel - Kontrolle vorzulegen. Entsprechend dem Berichtsformat sind darin die
Anzahl der Analysen (Bestimmung des Wirkstoffgehalts, sowie Ermittlung von verschiedenen
physikalisch - chemischen Eigenschaften der PSM), nicht aber die Anzahl der gezogenen
Proben zu melden. An einer Probe werden üblicherweise 1 bis 5 Analysen durchgeführt.
Zur Beantwortung der Frage wurde daher in der folgenden Tabelle statt der Anzahl der
Proben die Anzahl der Analysen erhoben, und - soweit verfügbar - mit Angaben zur Anzahl
der Proben ergänzt:
Mitgliedstaat |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
Einwohner (Mio) |
|||||||
Belgien |
* |
79 Analysen |
117 Analysen |
|
10,2 |
|||||||
Dänemark |
|
27 Analysen |
62 Analysen |
|
5,3 |
|||||||
Deutschland |
|
|
|
|
82,0 |
|||||||
Griechenland |
|
26 Analysen |
|
|
10,5 |
|||||||
Spanien |
|
181 Analysen |
149 Analysen |
|
39,4 |
|||||||
Frankreich |
|
|
|
|
60,4 |
|||||||
Irland |
Jährlich ca. 30 - 40 Proben |
3,7 |
||||||||||
|
37 Proben |
|
|
|
|
|||||||
Italien |
Insgesamt ca. 100 Proben |
|
57,6 |
|||||||||
|
120 Analysen |
47 Analysen |
163 Analysen |
|
|
|||||||
Luxemburg |
|
|
|
|
0,4 |
|||||||
Niederlande |
|
|
64 Proben **) |
|
15,8 |
|||||||
Österreich |
29 Proben, 102 Analysen |
52 Proben, 227 Analysen |
46 Proben, 146 Analysen |
32 Proben, 144 Analysen |
8,1 |
|||||||
Portugal |
Bis 1998 keine PSM - |
|
|
10,8 |
||||||||
Kontrolle |
||||||||||||
Finnland |
k.A. |
42 Proben, 110Analysen |
82 Proben, 199 Analysen |
|
5,1 |
|||||||
Schweden |
0 Proben |
0 Proben |
0 Proben |
0 Proben |
9,8 |
|||||||
Vereinigtes Königreich |
50 Proben |
65 Proben |
|
|
58,6 |
*) leeres Feld = keine Angaben; der Bericht aus dem Mitgliedstaat liegt nicht vor.
**) Summe der amtlichen und privaten Pflanzenschutzmittel - Proben zusammen
Zu Frage 40:
Laut Kontrollplan sind für das Jahr 2001 100 Stichprobenkontrollen vorgesehen, die im Labor
untersucht werden. Die Zahl der Pflanzenschutzmittel, die vor Ort am
Pflanzenschutzmittellager der inspizierten Betriebe kontrolliert werden, ist nicht
vorherzusehen. Ebenso ist die Anzahl der Proben, die aufgrund von Verdachtsmomenten
gezogen werden, nicht absehbar.
Zu den Fragen 41 bis 42:
Eine diesbezügliche Regelung erscheint nicht erforderlich.
Zu den Fragen 43 und 44:
Grundsätzlich dürfen in Österreich nur zugelassene Pflanzenschutzmittel in Verkehr
gebracht werden. Diese Produkte fallen - unabhängig davon ob sie in Österreich hergestellt
werden, aus einem EU - Mitgliedstaat nach Österreich verbracht werden oder aus einem
Drittland importiert werden - unter die Kontrolltätigkeit der amtlichen Pflanzenschutzmittel -
Kontrolle.
Importe aus Drittstaaten dürfen nur eingeführt werden, wenn der Zollstelle eine Bestätigung
des Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft vorgelegt wird. Dies gilt auch
für den Import von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittel für wissenschaftliche Zwecke. In
den Jahren 1997 bis 2000 wurden daher vom BFL
folgende Zollbestätigungen ausgestellt:
|
Anzahl der vom BFL |
|
ausgestellten Zollbestätigungen |
1997 |
97 |
1998 |
87 |
1999 |
88 |
2000 |
75 |
Zu Frage 45:
Das damalige Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft hat mit Erlass vom 25.9.1997
unter Bedachtnahme auf das Innovations - Programm der Bundesregierung bezüglich
struktureller Verwaltungsreform Geschäftsfelder zur Reorganisation der Bundesämter für
Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten eingerichtet.
Die Zielsetzung des Projekts bestand darin, die aus den Materiengesetzen
Düngemittelgesetz 1994, Futtermittelgesetz 1993, Pflanzenschutzgesetz 1995,
Pflanzenschutzmittelgesetz 1993, Pflanzgutgesetz 1992, Saatgutgesetz 1997 und
Sortenschutzgesetz 1993 erwachsenden hoheitlichen Aufgaben in Form von Kontroll - und
Verwaltungstätigkeiten grundlegend zu überprüfen und unter den Gesichtspunkten der
Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis bei Verbesserung der
Effektivität, Effizienz und Qualität richtungsweisende Konzepte zu erstellen.
Das durch das Geschäftsfeld AGRO - Kontroll erarbeitete strategische Konzept hat beginnend
mit dem Jahr 1999 Eingang in die Planung der Kontrolltätigkeiten des Bundesamtes und
Forschungszentrums für Landwirtschaft (BFL) und des Bundesamtes für Agrarbiologie (BAB)
gefunden.