2762/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.09.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 13. Juli 2001,

Nr. 2776/J, betreffend „Vollziehung Pflanzenschutzmittelgesetz“, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass das Pflanzenschutzmittelgesetz aufgrund der

Kompetenzverteilung des B - VG nur die Zulassung, das Inverkehrbringen sowie die Kontrolle

des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln regelt. Die Regelungen über die

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. die Kontrolle der Anwendung obliegen dem

Landesgesetzgeber.

 

Gemäß § 28 Abs. 1 erster und zweiter Satz des Pflanzenschutzmittelgesetzes obliegt die

Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes dem Bundesamt

und Forschungszentrum für Landwirtschaft (BFL). Diese kann sich bei der Überwachung

fachlich befähigter Personen des Bundesamtes für Agrarbiologie als Aufsichtsorgane

bedienen.

Zu Frage 1:

 

Gemäß den Bestimmungen § 28 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 ist das BFL für die

Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zuständig. Insbesondere

wird das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß der Definition in § 1 Abs. 10

Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 kontrolliert. Zu diesem Zweck wurden von den

Aufsichtsorganen folgende Kontrollen bei Pflanzenschutzmittelhändlern und

Zulassungsinhabern durchgeführt:

 

 

Anzahl der kontrollierten

Betriebe *)

1997

22

1998

30

1999

76

2000

45

 

*) Erzeuger von Pflanzenschutzmitteln (Zulassungsinhaber) und Pflanzenschutzmittelhandel

(Großhandel und Detailvertrieb)

 

Eine Zuordnung der Kontrollen nach Bundesländern ist nicht möglich, da die kontrollierten

Betriebe vielfach ihren Sitz in Drittstaaten haben und in Österreich die Beprobung des

zentralen Zwischenlagers erfolgt.

 

Zu Frage 2:

 

Im Rahmen der Kontrolle wurden folgende Proben gezogen:

 

 

Anzahl der beprobten Betriebe

*)

1997

12

1998

18

1999

18

2000

14


 

*) beprobte Betriebe: Erzeuger von Pflanzenschutzmitteln (Zulassungsinhaber) bzw.

Pflanzenschutzmittelhandel (Großhandel und Detailvertrieb)

 

Zu Frage 3:

 

Die Kontrolle in den landwirtschaftlichen Betrieben fällt in die Kompetenz der Länder. Dem

BMLFUW liegen Informationen über die Kontrolltätigkeit der Länder in diesem Bereich nicht

vor.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

In den Jahren 1997 - 2000 wurde vom BFL jeweils ein Probenahmeplan für routinemäßige

Stichprobenkontrollen ausgearbeitet, nach dem das Inverkehrbringen von

Pflanzenschutzmitteln kontrolliert wurde. Darüber hinaus wurden weitere Proben gezogen,

wenn sich ein Verdacht des Verstoßes gegen die Bestimmungen des

Pflanzenschutzmittelgesetzes ergab.

 

Bei der Ausarbeitung der Probepläne wurde als Zielvorgabe die Beprobung von 5 - 10 % der

zugelassenen Präparate angestrebt. Routinemäßig wurden im Rahmen der

Pflanzenschutzmittel - Kontrolle bei den einzelnen Proben folgende Parameter untersucht:

Identität des Pflanzenschutzmittels mittels Fourier - Transformations - Infrarot - Spektroskopie,

Bestimmung des Wirkstoffgehalts der im Pflanzenschutzmittel enthaltenen Wirkstoffe, pH -

Wert, sowie bei flüssigen Pflanzenschutzmitteln die Dichte und die Viskosität. Zusätzlich

erfolgt bei jedem beprobten Pflanzenschutzmittel eine Überprüfung hinsichtlich der

Kennzeichnungsbestimmungen gemäß § 20 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997. Wenn

Verdachtsmomente bezüglich bestimmter Eigenschaften des Pflanzenschutzmittels

festgestellt werden, werden weitere Analysen durchgeführt (z.B. Analyse von Beistoffen

etc.).

Jene Pflanzenschutzmittel, die im Zuge der Kontrolle des Inverkehrbringens am Lager der

kontrollierten Betriebe vorgefunden wurden, wurden ebenfalls einer Kurzprüfung hinsichtlich

der Kennzeichnung unterzogen. In Einzelfällen wurde das BFL von Privaten beauftragt,

Pflanzenschutzmittel zu analysieren, wenn sich beispielsweise phytotoxische Effekte an den

behandelten Kulturen zeiaten oder wenn keine ausreichende Wirksamkeit vermutet wurde.

Die Anzahl der Proben, die am BFL in den Jahren 1997 bis 2000 untersucht wurden -

aufgeschlüsselt nach privaten Probeneinsendungen und amtlichen Kontrollproben -, sind in

folgender Tabelle zusammengefasst:

 

 

Anzahl der

Proben (gesamt)

*)

 davon private

 Proben

 amtliche

 Probenahmen

beprobte PSM

(prozentueller

Anteil) **)

1997

29

-

29

5,0

1998

59

7

52

10,2

1999

54

8

46

8,0

2000

41

9

32

5,5

 

*) Die Anzahl der vor Ort kontrollierten Pflanzenschutzmittel wurde nicht protokolliert und scheint

daher in der Tabelle nicht auf.

**) Prozentueller Anteil der amtlichen Kontrollproben bezogen auf die Gesamtzahl der im

Kalenderjahr zugelassenen chemischen Pflanzenschutzmittel.

 

Zu Frage 6:

Die Einnahmen aus der privaten Untersuchungstätigkeit von Pflanzenschutzmitteln wurden

gemäß Gebührentarif berechnet und ergaben für die Jahre 1997 bis 2000 folgende Summen:

 

 

Einnahmen aufgrund von

Analysen von PSM (private

Proben)

1997

 -

1998

 18.972,00 ATS

1999

 26.559,00 ATS

2000

 28.320,00 ATS


 

Zu Frage 7, 10 bis 12:

 

Ergibt sich im Rahmen der Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln der begründete Verdacht

einer Verwaltungsübertretung, so wird vom BFL bei den zuständigen

Bezirksverwaltungsbehörden Anzeige erstattet. Da das BFL in der Regel keine Rückmeldung

über die Entscheidungen in den weiteren Verwaltungsverfahren erhält, liegen dem

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine

umfassenden, diesbezüglichen Daten vor. Jedenfalls wurden vom BFL bei der in folgender

Tabelle zusammengefassten Anzahl von Pflanzenschutzmitteln Verstöße gegen die

Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 festgestellt:

 

 

Anzahl der Beanstandungen*)

1997

 11

1998

 7

1999

 9

2000

 30 **)

 

*) Beanstandungen: Kennzeichnungsmängel, Abweichungen von der zugelassenen

Zusammensetzungen (Wirkstoffgehalt, Beistoffe) bzw. Inverkehrbringen von nicht zugelassenen

Pflanzenschutzmitteln.

 

**) Die festgestellten Verstöße betrafen das Inverkehrbringen von nicht zugelassenen

Pflanzenschutzmitteln in zwei Betrieben. In diesen Fällen wurden keine Proben gezogen, sondern

eine vorläufige Beschlagnahme der Produkte verfügt.

 

Zu den Fragen 8 bis 9:

 

Über den Ausgang von Verwaltungsstrafverfahren liegen keine Unterlagen vor.

 

Zu Frage 13:

 

Die Verwendung der Einnahmen aus Straferkenntnissen entzieht sich der Kenntnis des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, da diese

als Bundeseinnahmen verbucht werden.

Zu Frage 14:

 

In der Regel ist dem BFL nicht bekannt, ob eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde

eine weitere strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht. In einem Fall jedoch wurde vom BFL

eine strafrechtliche Anzeige wegen des Verdachts des Betrugs bei der zuständigen

Gendarmerie erstattet.

 

Zu den Fragen 15 bis 19:

 

Seit 1995 wird gemäß den Bestimmungen des Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG jährlich

ein Bericht über die Tätigkeit der amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle abgefasst und an

die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die anderen Mitgliedstaaten

übermittelt.

 

Weiters werden die Ergebnisse im Jahresbericht des BFL veröffentlicht, der in der Bibliothek

des BFL und des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft aufliegt und - soweit vorrätig - an Interessenten zugesendet wird.

 

Für jedes Jahr liegt ein Jahresbericht des Bundesamtes für Agrarbiologie vor. Dieser kann -

solange der Vorrat reicht - vom Bundesamt bezogen werden und wird auch im Internet

(www.agrobio.bmlf.av.at) veröffentlicht. Dieser Jahresbericht liegt auch in der Bibliothek des

BAB auf.

 

Zu Frage 20:

 

Jahr

Anzahl der Beschäftigten im

BFL

1997

402

1998

390

1999

386

2000

381


 

Zu Frage 21:

 

Mit Stichtag 1. Juni 2001 waren am BFL 374 Personen beschäftigt.

 

Zu Frage 22:

 

Die jährlichen Personalkosten betrugen:

 

Jahr

Personalkosten

1997

178.366.391,09

1998

179.225.811,71

1999

192.024.850,72

2000

194.838.941,92

 

 

Zu Frage 23:

 

Die Anzahl der nicht nachbesetzten Planstellen betrugen:

 

Jahr

Anzahl

1997

3

1998

3

1999

8

2000

18

2001*)

17

 

*) Stichtag 1.6.2001

 

Zu den Fragen 24, 25, 27 bis 34:

 

Gerade die Vorkommnisse der letzten Zeit und nicht zuletzt die BSE - Krise haben gezeigt,

dass vielen Problemen im Bereich Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung nur durch

konzentriertes Zusammenarbeiten der zuständigen Stellen wirksam und auf Dauer begegnet

werden kann. So plant die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Offensive für einen

weiteren Ausbau der Sicherheit von Lebensmitteln die rasche Gründung einer Europäischen

Lebensmittelbehörde. In Entsprechung dieses Vorhabens ist auch in Österreich umgehend

eine solche Institution aufzubauen. Primäres Ziel einer Neuorganisation ist nicht eine

Steigerung der Einnahmen sondern die Sicherung und Erweiterung der Kontrollen, die auch

den Erwartungen der Konsumenten entsprechen.

 

Das bisherige Personal und auch die Sachmittel werden zur Gänze in die Agentur für

Ernährungssicherheit eingebracht. Ziel der Agentur ist die weitere quantitative und qualitative

Verbesserung der Kontrolle. Die Regierungsvorlage sieht vor, dass bis Oktober 2002 ein

Geschäftskonzept vorliegt, das auch die Kontrolltätigkeit dem Umfang nach festlegt und von

den Eigentümervertretern zu genehmigen ist.

 

Zu Frage 26:

 

Die Erhebung der Kosten ist erst seit Einführung des Controlling 1999 möglich. Die

Auswertung der vorliegenden Daten ergab folgende durchschnittliche Probenkosten:

 

 

Gesamtkosten pro bearbeiteter

Probe

1999

 18.058,10 ATS

2000

 41.152,50 ATS

 

Die Kontrollen des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln erscheinen ausreichend.

Diese Tatsache wurde auch im Abschlussbericht der Kommission (Food and Veterinary

Office) zum Ausdruck gebracht, nachdem im September 1998 ein Audit durch Vertreter der

Kommission und eines schwedischen Experten am BLF stattgefunden hat.

 

Zu den Fragen 35 bis 37:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen nicht in

meinen Kompetenzbereich fällt; außerdem ist die Einrichtung bzw. der Aufbau von

Organisationsstrukturen nationaler Dienststellen dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten

und nicht auf EU - Ebene vorgegeben.

Anbei die Liste der Ansprechpartner in der EU (siehe Beilage).

 

Informationen über die Strukturen der Pflanzenschutzmittelkontrolle in den EU

Mitgliedstaaten wurden aus den Berichten der Kommission (Food and Veterinary Office)

über die Kontrolle des Inverkehrbringens und der Rückstandskontrolle entnommen. Derzeit

liegen diese Berichte nur aus einigen Mitgliedstaaten vor.

 

Irland (Bericht 1998): Für die Kontrolle des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln ist

das Department of Agriculture and Food verantwortlich. Die Inspektionstätigkeit und die

Formulierungsanalytik wird vom Pesticide Control Service (PCS) wahrgenommen, einer

diesem Ministerium zugehörigen Dienststelle. Das PCS wird von der öffentlichen Hand

(exchequer resources) finanziert, ein kleiner Teil der Kosten wird durch eingenommene

Gebühren abgedeckt.

 

Dänemark (1999): Das Chemical Inspection Service, eine Einrichtung der Environmental

Protection Agency ist für die Kontrollen gemäß den EU - Vorgaben zuständig. Die Analysen

werden vom Nationalen Umweltforschungsinstituts (NERI) durchgeführt. Beide Dienststellen

fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Umwelt und Energie.

 

Portugal (Bericht 1998): Das portugiesische Landwirtschaftsministerium (Ministerio da

Agricultura, do Desenvolvimento Rural e das Pescas) mit der Generaldirektion für

Pflanzenschutz (Dieccao - Geral de Preteccao das Culturas) und das Wirtschaftsministerium

zusammen mit der Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten (Inspeccao - Geral das

Actividades Economias) sind für die Pflanzenschutzmittelkontrolle zuständig. Die

Kontrollanalytik wurde 1999 im DSPF (Direccao de Servicios de Produtos

Fitopharmaceuticos), einer Einrichtung des Landwirtschaftsministeriums aufgebaut.

 

Italien (Bericht 2000): Zuständig für die Kontrolle des Inverkehrbringens von

Pflanzenschutzmitteln ist das Gesundheitsministerium. Die Kontrollaktivitäten und im

Speziellen die Analysen von Pflanzenschutzmitteln wird weiters autonom vom

Landwirtschaftsministerium durch den Inspektionsservice für Betrugsbekämpfung

durchgeführt. Die Analysen der Pflanzenschutzmittelproben erfolgen durch die regionalen

Umweltbehörden (Agenzie Regionah per ls Protezione Ambientale).

In den Niederlanden (Bericht 2000) ist das Landwirtschaftsministerium (Ministerie van

Landbouw, Natuurbeheer en Visserij) die zentrale zuständige Behörde für die

Pflanzenschutzmittel - Kontrolle. Mit Hilfe eines speziellen Inspektionsamtes (Algemene

Inspectiedienst) werden die Kontrollen bei den Händlern und den Landwirten vorgenommen.

Das offizielle Labor für die Pflanzenschutzmittel - Formulierungsanalytik ist das RIKILT - DLO in

Wageningen. Das Labor ist Teil der Universität und des Forschungszentrums Wageningen,

das zu 80% vom Landwirtschaftsministerium finanziert wird. Die verbleibenden 20% der

Budgetmittel werden von der Industrie, Universitäten, der Niederländischen Regierung und

der EU bereitgestellt.

 

Schweden (Bericht 2000): Seit 1991 wurden keine Pflanzenschutzmittel - Kontrollanalysen

mehr durchgeführt. Davor wurde diese Aufgabe vom "Swedish National Laboratory for

Agriculrural Chemistry“ wahrgenommen. Dieses Versäumnis wurde vom Inspektionsteam

der Kommission beanstandet.

 

Spanien (Bericht 2000): Die zentrale, zuständige Behörde ist das

Landwirtschaftsministerium (Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentacion), das durch die

Kommission für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln (Comision de Evaluacion de

Productos Fitosanitarios) unterstützt wird. In dieser Kommission sind neben Vertretern des

Landwirtschaftsministeriums auch Vertreter des Umweltministeriums und der 17 autonomen

Regionen repräsentiert, die die Kontrollen bei den Pflanzenschutzmittel - Händlern

vornehmen. Die Analysen der Pflanzenschutzmittel werden in sechs regionalen Laboratorien

und dem Zentrallabor des Landwirtschaftsministeriums in Madrid (Laboratorio Arbitral

Agroalimentario) durchgeführt.

 

Zu Frage 38:

 

In den Jahren 1997 bis 2000 wurden die Pflanzenschutzmittel - Kontrollen des BFL durch 2

Aufsichtsorgane vorgenommen.

 

Zu Frage 39:

Gemäß den Bestimmungen des Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG haben die

Mitgliedstaaten der Kommission jährlich einen Bericht über die nationale

Pflanzenschutzmittel - Kontrolle vorzulegen. Entsprechend dem Berichtsformat sind darin die

Anzahl der Analysen (Bestimmung des Wirkstoffgehalts, sowie Ermittlung von verschiedenen

physikalisch - chemischen Eigenschaften der PSM), nicht aber die Anzahl der gezogenen

Proben zu melden. An einer Probe werden üblicherweise 1 bis 5 Analysen durchgeführt.

 

Zur Beantwortung der Frage wurde daher in der folgenden Tabelle statt der Anzahl der

Proben die Anzahl der Analysen erhoben, und - soweit verfügbar - mit Angaben zur Anzahl

der Proben ergänzt:

 

Mitgliedstaat

 1997

 1998

 1999

 2000

Einwohner

(Mio)

Belgien

 *

 79 Analysen

 117 Analysen

 

10,2

Dänemark

 

27 Analysen

 62 Analysen

 

5,3

Deutschland

 

 

 

 

82,0

Griechenland

 

 26 Analysen

 

 

10,5

Spanien

 

181 Analysen

 149 Analysen

 

39,4

Frankreich

 

 

 

 

60,4

Irland

 Jährlich ca. 30 - 40 Proben

                                      3,7

 

37 Proben

 

 

 

 

Italien

 Insgesamt ca. 100

Proben

 

                     57,6

 

120 Analysen

 47 Analysen

 163 Analysen

 

 

Luxemburg

 

 

 

 

0,4

Niederlande

 

 

 64 Proben **)

 

15,8

Österreich

 29 Proben,

102 Analysen

 52 Proben,

 227 Analysen

 46 Proben,

 146 Analysen

 32 Proben,

 144 Analysen

8,1

Portugal

 Bis 1998 keine PSM -

 

 

10,8

Kontrolle

Finnland

 k.A.

 42 Proben,

110Analysen

 82 Proben,

 199

Analysen

 

5,1

Schweden

 0 Proben

 0 Proben

 0 Proben

 0 Proben

9,8


 

Vereinigtes

Königreich

 50 Proben

 65 Proben

 

 

 58,6

 

*) leeres Feld = keine Angaben; der Bericht aus dem Mitgliedstaat liegt nicht vor.

**) Summe der amtlichen und privaten Pflanzenschutzmittel - Proben zusammen

 

Zu Frage 40:

 

Laut Kontrollplan sind für das Jahr 2001 100 Stichprobenkontrollen vorgesehen, die im Labor

untersucht werden. Die Zahl der Pflanzenschutzmittel, die vor Ort am

Pflanzenschutzmittellager der inspizierten Betriebe kontrolliert werden, ist nicht

vorherzusehen. Ebenso ist die Anzahl der Proben, die aufgrund von Verdachtsmomenten

gezogen werden, nicht absehbar.

 

Zu den Fragen 41 bis 42:

 

Eine diesbezügliche Regelung erscheint nicht erforderlich.

 

Zu den Fragen 43 und 44:

 

Grundsätzlich dürfen in Österreich nur zugelassene Pflanzenschutzmittel in Verkehr

gebracht werden. Diese Produkte fallen - unabhängig davon ob sie in Österreich hergestellt

werden, aus einem EU - Mitgliedstaat nach Österreich verbracht werden oder aus einem

Drittland importiert werden - unter die Kontrolltätigkeit der amtlichen Pflanzenschutzmittel -

Kontrolle.

Importe aus Drittstaaten dürfen nur eingeführt werden, wenn der Zollstelle eine Bestätigung

des Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft vorgelegt wird. Dies gilt auch

für den Import von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittel für wissenschaftliche Zwecke. In

den Jahren 1997 bis 2000 wurden daher vom BFL folgende Zollbestätigungen ausgestellt:

 

Anzahl der vom BFL

 

ausgestellten Zollbestätigungen

1997

97

1998

87

1999

88

2000

75

 

Zu Frage 45:

 

Das damalige Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft hat mit Erlass vom 25.9.1997

unter Bedachtnahme auf das Innovations - Programm der Bundesregierung bezüglich

struktureller Verwaltungsreform Geschäftsfelder zur Reorganisation der Bundesämter für

Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten eingerichtet.

 

Die Zielsetzung des Projekts bestand darin, die aus den Materiengesetzen

Düngemittelgesetz 1994, Futtermittelgesetz 1993, Pflanzenschutzgesetz 1995,

Pflanzenschutzmittelgesetz 1993, Pflanzgutgesetz 1992, Saatgutgesetz 1997 und

Sortenschutzgesetz 1993 erwachsenden hoheitlichen Aufgaben in Form von Kontroll - und

Verwaltungstätigkeiten grundlegend zu überprüfen und unter den Gesichtspunkten der

Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis bei Verbesserung der

Effektivität, Effizienz und Qualität richtungsweisende Konzepte zu erstellen.

 

Das durch das Geschäftsfeld AGRO - Kontroll erarbeitete strategische Konzept hat beginnend

mit dem Jahr 1999 Eingang in die Planung der Kontrolltätigkeiten des Bundesamtes und

Forschungszentrums für Landwirtschaft (BFL) und des Bundesamtes für Agrarbiologie (BAB)

gefunden.