2764/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.09.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT.
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 13. Juli 2001,
Nr. 2778/J, betreffend „Vollziehung Pflanzgutgesetz", beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend darf festgehalten werden, dass die §§ 8 Abs. 2 (Zulassung von Labors), 12 Abs. 1
(Register der Obstsorten) und § 13 Abs. 1 (Anerkennung von Pflanzgut) durch das
Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft und § 14 (Einfuhr aus Drittländern)
Pflanzgutgesetz vom Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft vollzogen werden. Die Durchführung der übrigen Bestimmungen erfolgt in
mittelbarer Bundesverwaltung durch den Landeshauptmann.
In den Jahren 1998 - 1999 wurde gemeinsam mit den amtlichen Pflanzenschutzstellen der
Länder an der Implementierung des Gesetzes und der Verordnung gearbeitet:
Vermittlung des Qualitätsbegriffes bei Obst - Zier - und Gemüsepflanzen
(Qualitätsschaderreger, Sortenechtheit),
- Betonung der Notwendigkeit der Überwachung von kritischen Punkten in den
Erzeugungsbetrieben,
- Ausarbeitung eines Schemas zur Anerkennung von Vermehrungsmaterial von Kern - und
Steinobst (Zertifizierungsschema mit Qualitätsetikett),
- Teilnahme an EU - Vergleichsprüfungen zur Positionierung der Qualität von in Österreich
produziertem bzw. gehandeltem Pflanzenvermehrungsmaterial.
Zu den Fragen 1, 44 und 45:
Die Überprüfung der Betriebe erfolgt durch die zuständigen Landesorgane, nur im Rahmen
der Anerkennung von Vermehrungsmaterial von Obstpflanzen werden die von dem
Baumschulbetrieb zur Zertifizierung angemeldeten Quartiere vom Bundesamt und
Forschungszentrum für Landwirtschaft (BFL) kontrolliert.
1998 1 Kontrolle, Stmk
1999 2 Kontrollen, Stmk
2000 3 Kontrollen, Stmk
Zu Frage 2:
1999 1 Probenahme, in Stmk
2000 2 Probenahmen, in Stmk
Zu Frage 3:
Keine Probenahmen.
Zu Frage 4:
1998 69 Proben
1999 16 Proben
2000 21 Proben
Zu Frage 5:
1998 11 amtlich, 58 privat gezogene Proben
1999 1 amtlich, 15 privat gezogene Proben
2000 3 amtlich, 18 privat gezogene Proben
Zu Frage 6:
Einnahmen durch Probenuntersuchungen:
1998 4.775,-- ATS
1999 2.778,-- ATS
2000 10.412,-- ATS
Die Einnahmen durch Anerkennungsverfahren betragen:
2000 11.636,-- ATS
Zu den Fragen 7 bis 14:
Im Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung wurden im genannten Zeitraum keine
Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet oder Geldstrafen verhängt. Es wurden keine
strafrechtlichen Anzeigen erstattet.
Zu den Fragen 15 bis 19:
Die Ergebnisse werden im Jahresbericht des BFL veröffentlicht, der in der Bibliothek des
BFL und des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft aufliegt und - soweit vorrätig - an Interessenten zugesendet wird.
Zu den Fragen 20 bis 23:
Zu diesen Fragen darf auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 2771/J verwiesen
werden.
Zu Frage 26:
Die Erhebung der Kosten ist erst seit Einführung des Controlling 1999 möglich. Die
Auswertung der vorliegenden Daten ergab folgende durchschnittliche Probenkosten in ATS:
1999 3.300,--
2000 3.500,--
Der Aufwand für die Abwicklung der Pflanzgutanerkennungsverfahren betrug im Jahre 2000
37.819,-- ATS.
Zu den Fragen 24, 25, 27 bis 34:
Gerade die Vorkommnisse der letzten Zeit und nicht zuletzt die BSE - Krise haben gezeigt,
dass vielen Problemen im Bereich Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung nur durch
konzentriertes Zusammenarbeiten der zuständigen Stellen wirksam und auf Dauer begegnet
werden kann. So plant die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Offensive für einen
weiteren Ausbau der Sicherheit von Lebensmitteln die rasche Gründung einer Europäischen
Lebensmittelbehörde. In Entsprechung dieses Vorhabens ist auch in Österreich umgehend
eine solche Institution aufzubauen. Primäres Ziel einer Neuorganisation ist nicht eine
Steigerung der Einnahmen sondern die Sicherung und Erweiterung der Kontrollen, die auch
den Erwartungen der Konsumenten entsprechen.
Das bisherige Personal und auch die Sachmittel werden zur Gänze in die Agentur für
Ernährungssicherheit eingebracht. Ziel der Agentur ist die weitere quantitative und
qualitative Verbesserung der Kontrolle. Die Regierungsvorlage sieht vor, dass bis Oktober
2002 ein Geschäftskonzept vorliegt, das auch die Kontrolltätigkeit dem Umfang nach festlegt
und von den Eigentümervertretern zu genehmigen ist.
Zu den Fragen 35 bis 37:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen nicht in
meinen Kompetenzbereich fällt;
außerdem ist die Einrichtung bzw. der Aufbau von
Organisationsstrukturen nationaler Dienststellen dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten
und nicht auf EU - Ebene vorgegeben.
Die einschlägigen EG - Richtlinien enthalten die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, die
zuständigen Amtlichen Stellen bekanntzugeben. Derzeit wird seitens der Kommission eine
Liste der zuständigen Amtlichen Stellen erstellt, die den Mitgliedstaaten zur Verfügung
gestellt werden wird. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft ist
nicht vorgesehen.
Soweit bekannt, ist in den Niederlanden eine diesbezügliche Untersuchungsanstalt aus der
öffentlichen Verwaltung ausgegliedert.
Zu Frage 38:
Die Kontrollen nach dem Pflanzgutgesetz sind in den allgemeinen Pflanzenschutzdienst
integriert und erfolgen grundsätzlich im Zuge der phytosanitären Kontrollen. Bei
Beschlussfassung des Pflanzgutgesetzes wurde von einem Personalaufwand von ca. 7 B -
Planstellen ausgegangen.
Zu den Fragen 39 bis 40:
Vergleichbare Daten liegen dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft nicht vor.
Zu Frage 41:
Der Strafrahmen ( Höchststrafe von 100.000,- ATS, im Wiederholungsfalle bis zu 300.000,-
ATS) erscheint ausreichend.
Zu Frage 42:
Eine diesbezügliche Novellierung erscheint nicht erforderlich.
Zu Frage 43:
Die Importkontrolle gemäß dem Pflanzgutgesetz beschränkt sich auf die Überprüfung des
vorgeschriebenen Begleitdokumentes, mit dem bestätigt wird, dass die Ware den
Anforderungen des Pflanzgutgesetzes entspricht.