2765/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.09.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage des

Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde, Nr. 2788/J, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Laut Diagnosenschlüssel ICD - 10 - BMSG besteht die Möglichkeit der Codierung der

Diagnose „Postvirales Erschöpfungssyndrom (G: 93.3)“. Im Diagnosenschlüssel ICD -

10 - BMSG sind keine Kennzeichen zur Codierung des Schweregrades der Erkran -

kung vorgesehen. Die Diagnose "Chronic Fatigue Syndrom" hat zwar im ICD - 10

durch die WHO Eingang gefunden, doch ist es weiterhin fraglich, ob es tatsächlich

eine eigenständige Entität hat. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass

eine Vielzahl von PatientInnen mit CFS tatsächlich Diagnosen aus dem Bereich

Psychiatrie aufweisen, da chronische Müdigkeit unter anderem ein häufiges Begleit -

syndrom psychiatrischer Erkrankungen darstellt. Sowohl in den USA als auch im EU -

Raum sind Diskussionen über die Diagnose "CFS" im Gange.

 

Frage 2:

 

Projekte zu diesem Krankheitsbild im Rahmen des Aktionsprogrammes der EU be -

treffend seltene Krankheiten sind meines Wissens nicht eingereicht worden. Soferne

österreichische Institute oder sonstige Einrichtungen einschlägige Projekte bei der

EU einreichen, ist das natürlich zu unterstützen.

Frage 3:

Das Chronic Fatigue Syndrom ist - zumindest unter den Fachärzten für Neurologie -

in Österreich gut bekannt. Der in der Präambel erhobene Vorwurf, die Erkrankung

werde „nicht diagnostiziert“, ist nicht zutreffend. Ebenso gibt es für die Aussage,

Österreich liege weit hinter den EU - Standards zurück, keinerlei haltbare Beweise. An

der Uni - Klinik in Wien z.B. wird diese Diagnose, wenn auch selten, gestellt. Außer -

dem wird seitens der Universitätskliniken sehr wohl die Aufklärung und Information

der Ärzteschaft aktiv betrieben.

 

Frage 4:

 

Aus Sicht der Pensionsversicherung ist in jedem Fall individuell zu beurteilen, ob ei -

ne Leistungsminderung im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des ASVG vor -

liegt. Die Frage, inwieweit CFS als schwere Erkrankung anerkannt wird, steht damit

nicht in unmittelbarem Zusammenhang.

 

Frage 5:

 

Ampligen ist in den USA unter anderem zur Behandlung des Chronic Fatigue Syn -

droms als „Orphan Drug“ angemeldet, aber noch nicht zugelassen.

 

Die Einfuhr solcher Arzneiwaren ist nach den Bestimmungen des Arzneiwarenein -

fuhrgesetzes, bei Vorliegen einer entsprechenden fachlichen Begründung durch den

für die Behandlung verantwortlichen Arzt, bereits jetzt möglich. Ein allgemeiner Ver -

trieb der Arzneispezialität kann jedoch erst nach Zulassung erfolgen. Es ist jedenfalls

davon auszugehen, dass die Zulassung für Osterreich im Gleichklang mit den übri -

gen EU - Mitgliedstaaten erfolgen wird.