2766/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.09.2001
BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage des Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Nr. 2765/J, wie folgt:
Mein Ressort vertritt zu den angesprochenen Fragen (Defizite im Lebensmittelrecht) die
Auffassung, dass eine Verwässerung oder gar Abschaffung der im LMG 1975 vorhandenen
strengen Strafrahmen nicht in Frage kommt. Vielmehr liegt es an den Strafgerichten, den
vorhandenen gesetzlichen Strafrahmen effizient auszuschöpfen.
Im übrigen haben im Rahmen dieser Enquete einzelne Experten sehr weitgehende, über die
Thematik der Strafbestimmungen im LMG hinausgehende Aussagen getroffen, die ich im
Einzelnen schon aus Zuständigkeitsgründen nicht kommentieren möchte.