2766/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.09.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage des Abgeordneten Mag. Johann Maier,

Nr. 2765/J, wie folgt:

 

 

Mein Ressort vertritt zu den angesprochenen Fragen (Defizite im Lebensmittelrecht) die

Auffassung, dass eine Verwässerung oder gar Abschaffung der im LMG 1975 vorhandenen

strengen Strafrahmen nicht in Frage kommt. Vielmehr liegt es an den Strafgerichten, den

vorhandenen gesetzlichen Strafrahmen effizient auszuschöpfen.

 

Im übrigen haben im Rahmen dieser Enquete einzelne Experten sehr weitgehende, über die

Thematik der Strafbestimmungen im LMG hinausgehende Aussagen getroffen, die ich im

Einzelnen schon aus Zuständigkeitsgründen nicht kommentieren möchte.