2767/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.09.2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2780/J betreffend
Verbund/E.ON - Deal, welche die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen
und Freunde am 13. Juli 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2 und 7 der Anfrage:
Das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates sieht vor, dass
Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage nur eine Angelegenheit der Voll -
ziehung aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung bzw. eines ihrer
Mitglieder sein kann. Bei Tätigkeiten von Unternehmen handelt es sich um
Angelegenheiten, welche nur deren Geschäftspolitik betreffen, auf die der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit keinen Einfluss hat.
Wie mir der Vorstand mitteilte, liegt derzeit nur ein Vorschlag für eine
Grundsatzvereinbarung vor. Aufgrund der Grundsatzvereinbarung ist vorgesehen,
dass E.ON seine Anteile schrittweise, bis auf maximal 49%, aufstocken kann. Vor
einer Ausübung dieser Option müssen jedenfalls auch nähere Ausführungs -
vereinbarungen getroffen werden. Voraussetzung hierfür ist die verfassungs -
gesetzliche Zulässigkeit sowie die
Zustimmung des Aufsichtsrates.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Wie in Gemeinschaftsunternehmen allgemein üblich, sind wesentliche grundsätz -
liche Fragen der Geschäftspolitik einvernehmlich zu beschließen. Darunter fallen
insbesondere Änderungen der Geschäftsfelder, gesellschaftsrechtliche Strukturmaß -
nahmen sowie Bilanz - und Budgetpolitik.
Antwort zu den Punkten 4 und 9 der Anfrage:
Eine Mitverfügung über österreichische Wasserreserven ist für E.ON nicht gegeben.
Die österreichischen Kraftwerke verbleiben - so wie bisher - im Eigentum der
VERBUND - Austrian Hydro Power AG (AHP), an der ausschließlich österreichische
Aktionäre beteiligt sind. Ebenso verbleiben alle mit dem Kraftwerkseigentum
verbundenen Konzessionen und Rechte im Eigentum der AHP.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Die mit E.ON abzuschließenden Verträge werden gem. den gesetzlichen
Bestimmungen den zuständigen Organen offengelegt.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Einzelheiten des angestrebten Vertrages mit E.ON liegen noch nicht fest, sie sind
Gegenstand der laufenden Verhandlungen. Auf Basis der Grundsatzvereinbarung
ergäbe sich für den Verbund die Möglichkeit der Vollkonsolidierung von E.ON
Wasserkraft und der Österreichisch - Bayrischen Kraftwerke AG. Die gemeinsam mit
E.ON beabsichtigte Gründung der European Hydro Power (EHP) wird den
zweitgrößten Wasserkraftkonzern in der EU bilden. Da die unternehmerische
Führung des gesamten Wasserkraftkonzerns beim Verbund liegen wird, wird auch
dessen Premiumprodukt „Sauberer Strom aus Wasserkraft“ im europäischen
Elektrizitätsbinnenmarkt gestärkt.