2767/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.09.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2780/J betreffend

Verbund/E.ON - Deal, welche die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen

und Freunde am 13. Juli 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1, 2 und 7 der Anfrage:

 

Das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates sieht vor, dass

Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage nur eine Angelegenheit der Voll -

ziehung aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung bzw. eines ihrer

Mitglieder sein kann. Bei Tätigkeiten von Unternehmen handelt es sich um

Angelegenheiten, welche nur deren Geschäftspolitik betreffen, auf die der

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit keinen Einfluss hat.

 

Wie mir der Vorstand mitteilte, liegt derzeit nur ein Vorschlag für eine

Grundsatzvereinbarung vor. Aufgrund der Grundsatzvereinbarung ist vorgesehen,

dass E.ON seine Anteile schrittweise, bis auf maximal 49%, aufstocken kann. Vor

einer Ausübung dieser Option müssen jedenfalls auch nähere Ausführungs -

vereinbarungen getroffen werden. Voraussetzung hierfür ist die verfassungs -

gesetzliche Zulässigkeit sowie die Zustimmung des Aufsichtsrates.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Wie in Gemeinschaftsunternehmen allgemein üblich, sind wesentliche grundsätz -

liche Fragen der Geschäftspolitik einvernehmlich zu beschließen. Darunter fallen

insbesondere Änderungen der Geschäftsfelder, gesellschaftsrechtliche Strukturmaß -

nahmen sowie Bilanz - und Budgetpolitik.

 

Antwort zu den Punkten 4 und 9 der Anfrage:

 

Eine Mitverfügung über österreichische Wasserreserven ist für E.ON nicht gegeben.

Die österreichischen Kraftwerke verbleiben - so wie bisher - im Eigentum der

VERBUND - Austrian Hydro Power AG (AHP), an der ausschließlich österreichische

Aktionäre beteiligt sind. Ebenso verbleiben alle mit dem Kraftwerkseigentum

verbundenen Konzessionen und Rechte im Eigentum der AHP.

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Die mit E.ON abzuschließenden Verträge werden gem. den gesetzlichen

Bestimmungen den zuständigen Organen offengelegt.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Einzelheiten des angestrebten Vertrages mit E.ON liegen noch nicht fest, sie sind

Gegenstand der laufenden Verhandlungen. Auf Basis der Grundsatzvereinbarung

ergäbe sich für den Verbund die Möglichkeit der Vollkonsolidierung von E.ON

Wasserkraft und der Österreichisch - Bayrischen Kraftwerke AG. Die gemeinsam mit

E.ON beabsichtigte Gründung der European Hydro Power (EHP) wird den

zweitgrößten Wasserkraftkonzern in der EU bilden. Da die unternehmerische

Führung des gesamten Wasserkraftkonzerns beim Verbund liegen wird, wird auch

dessen Premiumprodukt „Sauberer Strom aus Wasserkraft“ im europäischen

Elektrizitätsbinnenmarkt gestärkt.