2987/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.12.2001

 

Bundeskanzler

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und Genossinnen haben am
23. Oktober 2001 unter der Nr. 2969/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Filmförderung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Zunächst verweise ich darauf, daß es sich bei den seinerzeit bereitgestellten
100 Mio S, welche mit den 38 % wohl gemeint sind, um eine einmalige Sonder-
maßnahme gehandelt hat. Davon abgesehen, spricht nichts gegen den Versuch,
Mittel aus europäischen Förderprogrammen im verstärkter Maß für die österrei-
chische Filmwirtschaft zu verwenden. Gleiches gilt für steuerliche Maßnahmen
zur Begünstigung von Investitionen.

Zu Frage 2:

Wie mir Staatssekretär Morak mitgeteilt hat, dienten die Gespräche vor allem
dazu, bei der Ausarbeitung der Vergaberichtlinien die Interessen der kleineren
Staaten im allgemeinen und Österreichs im besonderen einfließen zu lassen.

Zu den Fragen 3 und 4:

Grundsätzlich beschäftigt sich jene Bank mit der Finanzierung des Film- und Me-
dienbereichs, bei welcher der entsprechende Produzent sein Konto hat. Konkret
kann dann mit Banken gesprochen werden, wenn die vorhin erwähnten Richtli-
nien vorliegen.

Zu Frage 5:

Derzeit existiert in Österreich kein Risikokapitalfonds für Filmfinanzierungen.


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Zu Frage 6:

Seitens des Kunststaatssekretariates wurden Gespräche mit Vertretern mehrerer

Banken in dieser Angelegenheit geführt.

Mangels Vorliegen der oben erwähnten Richtlinien mußten sich diese Kontakte

auf Vorsondierungen beschränken.

Zu den Fragen 7, 8 und 9:

Diese Fragen werden Gegenstand zukünftiger Gespräche mit dem Finanzminis-
ter sein.

Zu Frage 10:

Wie bei allen anderen Wirtschaftsbereichen halte ich es für legitim, daß auch bei
Filmprojekten eine entsprechende Eigenbeteiligung erfolgt. Deren Höhe hängt
von Umfang und Risiko des entsprechenden Vorhabens ab.

Zu Frage 11:

Es kann nicht Aufgabe der Filmförderung sein, zur Stärkung des Eigenkapitals

von Filmproduzenten beizutragen.

Zu Frage 12:

Die Mobilisierung von privatem Risikokapital erachte ich als sinnvolle Maßnahme;
sie steht mit der Frage der steuerlichen Absetzbarkeit im Zusammenhang. Ich
verweise daher auf die Beantwortung der Fragen 7 bis 9.

Zu Frage 13.

Es ist Aufgabe des jeweiligen Herstellers, um die Suche von Sponsoren bemüht
zu sein. Darüber hinaus kommt jede Firma als Sponsor in Frage, die sich aus der
Tatsache der Mitfinanzierung eines Filmes entsprechende Werbemaßnahmen er-
warten darf.

Zu Frage 14:

Die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Media-Programm war schon bisher

auf Basis der bestehenden nationalen Mittel sehr erfolgreich.

Zu Frage 15:

Beim Interreg-Programm der EU handelt es sich um die Förderung der grenz-
überschreitenden Kooperation von Grenzregionen. Fragen der Förderung der
Filmherstellung werden vom Interreg-Programm nicht berührt.

Zu Frage 16:

Ich verweise darauf, daß der mit Abstand größte Teil von Filmproduktionen auf
das Fernsehen entfällt. Vor allem im Hinblick auf das nunmehr mögliche Privat-
femsehen bin ich sehr zuversichtlich, daß es zu einem höheren Auftragsvolumen


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kommt. Dieses wird sich auch positiv auf die Situation der im Filmbereich Be-
schäftigten auswirken.

Zu Frage 17:

Das österreichische Filminstitut, das die kommerzielle Filmförderung seitens des
Bundes administriert, ist bekanntlich rücklagenfähig und daher in der Lage, seine
Förderpolitik längerfristig zu planen. Darüber hinaus zielen zahlreiche
Maßnahmen des Kunstsstaatssekretärs im Filmbereich wie beispielsweise die
Kooperation mit dem Filmarchiv und der Donauuniversität Krems auf ein
längerfristiges Förderprogramm ab.

Zu Frage 18:

Inwieweit die ins Auge gefaßte Studie in die Filmpolitik einließen wird, läßt sich

vorab nicht beurteilen.

Zu Frage 19:

Ich gehe davon aus, daß hier ein Filmwirtschaftsbericht gemeint ist, der sämtliche
Branchendaten darstellt. So ein Bericht wäre sinnvollerweise von der gesetzli-
chen Berufsvertretung herauszugeben.