2987/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.12.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und Genossinnen
haben am
23. Oktober 2001 unter der Nr. 2969/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Filmförderung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Zunächst verweise ich darauf, daß es sich bei den
seinerzeit bereitgestellten
100 Mio S, welche mit den 38 % wohl gemeint sind, um eine einmalige Sonder-
maßnahme gehandelt hat. Davon abgesehen, spricht nichts gegen den
Versuch,
Mittel aus europäischen Förderprogrammen im verstärkter Maß
für die österrei-
chische Filmwirtschaft zu verwenden. Gleiches gilt für steuerliche
Maßnahmen
zur Begünstigung von Investitionen.
Zu Frage 2:
Wie mir Staatssekretär Morak mitgeteilt hat, dienten die
Gespräche vor allem
dazu, bei der Ausarbeitung der Vergaberichtlinien die Interessen der kleineren
Staaten im allgemeinen und Österreichs
im besonderen einfließen zu lassen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Grundsätzlich beschäftigt sich jene Bank mit der
Finanzierung des Film- und Me-
dienbereichs, bei welcher der entsprechende Produzent sein Konto hat. Konkret
kann dann mit Banken gesprochen werden, wenn die vorhin erwähnten Richtli-
nien
vorliegen.
Zu Frage 5:
Derzeit existiert in Österreich kein Risikokapitalfonds für Filmfinanzierungen.
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Zu Frage 6:
Seitens des Kunststaatssekretariates wurden Gespräche mit Vertretern mehrerer
Banken in dieser Angelegenheit geführt.
Mangels Vorliegen der oben erwähnten Richtlinien mußten sich diese Kontakte
auf Vorsondierungen beschränken.
Zu den Fragen 7, 8 und 9:
Diese Fragen werden Gegenstand
zukünftiger Gespräche mit dem Finanzminis-
ter
sein.
Zu Frage 10:
Wie bei allen anderen Wirtschaftsbereichen halte ich es für
legitim, daß auch bei
Filmprojekten eine
entsprechende Eigenbeteiligung erfolgt. Deren Höhe hängt
von Umfang und Risiko des entsprechenden Vorhabens ab.
Zu Frage 11:
Es kann nicht Aufgabe der Filmförderung sein, zur Stärkung des Eigenkapitals
von Filmproduzenten beizutragen.
Zu Frage 12:
Die Mobilisierung von privatem Risikokapital erachte ich als
sinnvolle Maßnahme;
sie steht mit der Frage der steuerlichen Absetzbarkeit im Zusammenhang. Ich
verweise daher auf die Beantwortung der Fragen 7 bis 9.
Zu Frage 13.
Es ist Aufgabe des jeweiligen Herstellers, um die Suche von
Sponsoren bemüht
zu sein. Darüber hinaus kommt jede Firma als Sponsor in Frage, die sich
aus der
Tatsache der Mitfinanzierung eines Filmes entsprechende Werbemaßnahmen
er-
warten
darf.
Zu Frage 14:
Die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Media-Programm war schon bisher
auf Basis der bestehenden nationalen Mittel sehr erfolgreich.
Zu Frage 15:
Beim Interreg-Programm der EU handelt es
sich um die Förderung der grenz-
überschreitenden Kooperation von Grenzregionen. Fragen der Förderung
der
Filmherstellung werden vom Interreg-Programm nicht berührt.
Zu Frage 16:
Ich verweise darauf, daß der mit Abstand größte
Teil von Filmproduktionen auf
das Fernsehen entfällt. Vor allem im Hinblick auf das nunmehr
mögliche Privat-
femsehen bin ich sehr zuversichtlich, daß es zu einem höheren
Auftragsvolumen
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kommt. Dieses wird sich auch
positiv auf die Situation der im Filmbereich Be-
schäftigten
auswirken.
Zu Frage 17:
Das österreichische Filminstitut, das
die kommerzielle Filmförderung seitens des
Bundes administriert, ist bekanntlich rücklagenfähig und daher in der
Lage, seine
Förderpolitik längerfristig zu planen. Darüber hinaus zielen
zahlreiche
Maßnahmen des Kunstsstaatssekretärs im Filmbereich wie
beispielsweise die
Kooperation mit dem Filmarchiv und der Donauuniversität Krems auf ein
längerfristiges Förderprogramm ab.
Zu Frage 18:
Inwieweit die ins Auge gefaßte Studie in die Filmpolitik einließen wird, läßt sich
vorab nicht beurteilen.
Zu Frage 19:
Ich gehe davon aus, daß hier ein
Filmwirtschaftsbericht gemeint ist, der sämtliche
Branchendaten darstellt. So ein Bericht wäre sinnvollerweise von der
gesetzli-
chen Berufsvertretung herauszugeben.