3343/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.04.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten
Stoisits, Freundinnen und Freunde betreffend Verurteilung (§ 178
StGB)
trotz Befolgung der Safer-Sex-Regeln im Zusammenhang mit HIV und
Aids,
Nr. 3360/J, wie folgt:
Fragen 1 und 2:
In einer 1993 herausgegebenen
Broschüre des seinerzeitigen Bundesministeriums
für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wird grundsätzlich die
Verwendung
von Kondomen bei Oralverkehr vorgeschlagen. Zum seinerzeitigen Zeitpunkt konnte
die Infektionsgefahr beim Oralverkehr, insbesondere jene für einen
negativen
passiven Partner, nicht genau spezifiziert werden. Außerdem wurde in
dieser nicht
sehr differenziert ausgelegten Broschüre für ein Allgemeinpublikum im
Sinne einer
unmissverständlichen klaren Information auf missverständlich
differenzierte
Botschaften verzichtet und die Allgemeinempfehlung zum Verwenden von
Kondomen abgegeben. Diese Broschüren sind mittlerweile überholt und
nicht mehr
im
Umlauf.
In jüngeren
Broschüren des Ressorts, etwa “Gib AIDS keine Chance", zuletzt
aufgelegt in der 6. Auflage 1999, wird wesentlich differenzierter auf die
genannte
Problematik eingegangen. In dieser breiter angelegten Broschüre wird auf
Seite 11
eindeutig folgendes Statement abgegeben: “Wenn ein HIV-positiver Mensch
jemand
mit dem Mund befriedigt, besteht für den passiven Partner/Partnerin keine
Infektionsgefahr, weil Speichel per se nicht infektiös ist". Diese
Aussage beruht auf
jüngeren wissenschaftlichen Publikationen und Verhaltensstudien zum
Sexualverhalten und gibt den derzeitigen Stand des Wissens wieder.
Auch Aussagen in aktuellem
Informationsmaterial der AIDS-Hilfen enthalten diese
differenzierte Betrachtung.
Frage 3:
Diese Information wird sowohl
in Broschüren für die Normalbevölkerung als auch in
speziellen Broschüren
der Österr. AIDS-Hilfe, die derzeit im Umlauf sind, korrekt
wiedergegeben. Es besteht daher kein Anlass, derzeit im Umlauf befindliches
Informationsmaterial aus dem Verkehr zu ziehen.
Frage 4:
Ich werde den Bundesminister für Justiz entsprechend informieren.