3343/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.04.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Stoisits, Freundinnen und Freunde betreffend Verurteilung (§ 178
StGB) trotz Befolgung der Safer-Sex-Regeln im Zusammenhang mit HIV und
Aids, Nr. 3360/J, wie folgt:

Fragen 1 und 2:


In einer 1993 herausgegebenen Broschüre des seinerzeitigen Bundesministeriums
für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wird grundsätzlich die Verwendung
von Kondomen bei Oralverkehr vorgeschlagen. Zum seinerzeitigen Zeitpunkt konnte
die Infektionsgefahr beim Oralverkehr, insbesondere jene für einen negativen
passiven Partner, nicht genau spezifiziert werden. Außerdem wurde in dieser nicht
sehr differenziert ausgelegten Broschüre für ein Allgemeinpublikum im Sinne einer
unmissverständlichen klaren Information auf missverständlich differenzierte
Botschaften verzichtet und die Allgemeinempfehlung zum Verwenden von
Kondomen abgegeben. Diese Broschüren sind mittlerweile überholt und nicht mehr
im Umlauf.

In jüngeren Broschüren des Ressorts, etwa “Gib AIDS keine Chance", zuletzt
aufgelegt in der 6. Auflage 1999, wird wesentlich differenzierter auf die genannte
Problematik eingegangen. In dieser breiter angelegten Broschüre wird auf Seite 11
eindeutig folgendes Statement abgegeben: “Wenn ein HIV-positiver Mensch jemand
mit dem Mund befriedigt, besteht für den passiven Partner/Partnerin keine
Infektionsgefahr, weil Speichel per se nicht infektiös ist". Diese Aussage beruht auf
jüngeren wissenschaftlichen Publikationen und Verhaltensstudien zum
Sexualverhalten und gibt den derzeitigen Stand des Wissens wieder.

Auch Aussagen in aktuellem Informationsmaterial der AIDS-Hilfen enthalten diese
differenzierte Betrachtung.


Frage 3:

Diese Information wird sowohl in Broschüren für die Normalbevölkerung als auch in
speziellen Broschüren der Österr. AIDS-Hilfe, die derzeit im Umlauf sind, korrekt
wiedergegeben. Es besteht daher kein Anlass, derzeit im Umlauf befindliches
Informationsmaterial aus dem Verkehr zu ziehen.

Frage 4:

Ich werde den Bundesminister für Justiz entsprechend informieren.