3348/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.04.2002
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr Peter PILZ, Freundinnen
und Freunde haben am 14.
Februar 2002 unter der Nr. 3410/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend
“Glanzleistung der Kärntner Gendarmerie" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1-7:
Den in Rede stehenden Rufdatenrückerfassungen lagen
Anordnungen des Landesgerichtes
Klagenfurt zu Grunde. Es handelt sich um eine Amtshandlung im Dienste der
Strafjustiz. Im
Hinblick auf das
anhängige strafgerichtliche Verfahren kann ich - vor allem im Hinblick auf
die Nichtöffentlichkeit des laufenden Vorverfahrens - keine Auskünfte
erteilen und verweise
auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Justiz.
Zu Frage 8:
Wie bereits in Punkt 1 ausgeführt, erfolgte das
exekutive Handeln der Organe des öffentli-
chen Sicherheitsdienstes in Vollziehung und im Rahmen der Aufträge des
Landesgerichtes
Klagenfurt.