3349/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.04.2002
BM für Inneres
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf PARNIGONI und GenossInnen haben am
08. Februar 2002 unter der Nr. 3379/J an den Bundesminister für Inneres
eine
schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Reform der Staatspolizei" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir
vorliegenden Informationen wie
folgt:
Zu Frage 1:
Das
Gesamtkonzept für die Neuordnung der Staatspolizei liegt derzeit,
insbesondere
für die nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Inneres,
noch nicht
vor.
Zu Frage 2:
Die Organisationseinheiten der Gruppe II/C
waren bisher auf mehrere Amtsgebäude
verteilt. Das hat u.a. zu Doppelgleisigkeiten geführt und es ist- unabhängig von der
derzeitigen Reform - sinnvoll und notwendig, alle Organisationseinheiten der
Gruppe
II/C in einem Haus unterzubringen.
Zu Frage 3:
Der
Journaldienst der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
nimmt Aufgaben
für die gesamte Generaldirektion wahr, der auf mehrere Standorte verteilt
ist Die
Aufgabenerfüllung des Journaldienstes wird - zumal in Zeiten moderner
Kommunikationsmittel - nicht beeinträchtigt.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Bereits bisher war die operative
Sondereinheit der Gruppe II/C im Amtsgebäude
Schubertring untergebracht, weshalb eine Objektsicherung für das
Amtsgebäude
Schubertring bereits besteht und sich betreffend der Sicherheitseinrichtungen
keine
neuen Probleme stellen.
Zu Frage 7:
Mit der eingeleiteten Reform soll die Staatspolizei soll zu
einem modernen, effektiven
und leistungsorientierten Unternehmen im Dienste der Sicherheit
“umgebaut"
werden, um alle gesetzlichen Aufgaben noch besser erfüllen zu können.
Zu Frage 8:
Es ist nicht daran gedacht, die militärischen
Nachrichtendienste und die Staatspolizei
zusammenzuführen.
Zu Frage 9:
Die Analyseaufgabe für die künftige Staatspolizei
ist ein ganz wesentliches Element
der Gefahrenerforschung und der erweiterten Gefahrenerforschung als auch der
Regierungsinformation im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes.
Zu Frage 10:
Es ist grundsätzlich mein Ziel,
Bedienstete nach ihren Qualifikationen einzusetzen.
Zu
Frage 11:
Ziel der Reform der Staatspolizei ist die Anpassung an das
geänderte
sicherheitspolitische Umfeld, wozu auch die innere Sicherheit gehört. Vor
diesem
Hintergrund ist die Zielsetzung dieser Reform die Sicherheit im
Staatsschutzbereich
durch Effizienz- und Qualitätssteigerung zu heben.
Zu Frage 12:
Durch
die Änderung der Organisationsstrukturen ändern sich auch die
Aufgabenbereiche dieser
Arbeitsplätze. Dementsprechend ist eine Neubeschreibung
im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen des Aussschreibungsgesetzes
erforderlich.