3349/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.04.2002

BM für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf PARNIGONI und GenossInnen haben am
08. Februar 2002 unter der Nr. 3379/J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Reform der Staatspolizei" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie
folgt:


Zu Frage 1:

Das Gesamtkonzept für die Neuordnung der Staatspolizei liegt derzeit, insbesondere
für die nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Inneres, noch nicht
vor.

Zu Frage 2:

Die Organisationseinheiten der Gruppe II/C waren bisher auf mehrere Amtsgebäude
verteilt. Das hat u.a. zu Doppelgleisigkeiten geführt und es ist- unabhängig von der
derzeitigen Reform - sinnvoll und notwendig, alle Organisationseinheiten der Gruppe
II/C in einem Haus unterzubringen.

Zu Frage 3:

Der Journaldienst der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit nimmt Aufgaben
für die gesamte Generaldirektion wahr, der auf mehrere Standorte verteilt ist Die
Aufgabenerfüllung des Journaldienstes wird - zumal in Zeiten moderner
Kommunikationsmittel - nicht beeinträchtigt.


Zu den Fragen 4 bis 6:

Bereits bisher war die operative Sondereinheit der Gruppe II/C im Amtsgebäude
Schubertring untergebracht, weshalb eine Objektsicherung für das Amtsgebäude
Schubertring bereits besteht und sich betreffend der Sicherheitseinrichtungen keine
neuen Probleme stellen.

Zu Frage 7:

Mit der eingeleiteten Reform soll die Staatspolizei soll zu einem modernen, effektiven
und leistungsorientierten Unternehmen im Dienste der Sicherheit “umgebaut"
werden, um alle gesetzlichen Aufgaben noch besser erfüllen zu können.

Zu Frage 8:

Es ist nicht daran gedacht, die militärischen Nachrichtendienste und die Staatspolizei
zusammenzuführen.

Zu Frage 9:

Die Analyseaufgabe für die künftige Staatspolizei ist ein ganz wesentliches Element
der Gefahrenerforschung und der erweiterten Gefahrenerforschung als auch der
Regierungsinformation im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes.

Zu Frage 10:

Es ist grundsätzlich mein Ziel, Bedienstete nach ihren Qualifikationen einzusetzen.
Zu Frage 11:

Ziel der Reform der Staatspolizei ist die Anpassung an das geänderte
sicherheitspolitische Umfeld, wozu auch die innere Sicherheit gehört. Vor diesem
Hintergrund ist die Zielsetzung dieser Reform die Sicherheit im Staatsschutzbereich
durch Effizienz- und Qualitätssteigerung zu heben.

Zu Frage 12:

Durch die Änderung der Organisationsstrukturen ändern sich auch die
Aufgabenbereiche dieser Arbeitsplätze. Dementsprechend ist eine Neubeschreibung
im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen des Aussschreibungsgesetzes erforderlich.