3351/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.04.2002

BM für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hermann REINDL, Kolleginnen und Kollegen haben
am 20. Februar 2002 unter der Nr. 3448/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Schikanierung des Beamten Herbert P. durch das BMI gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:


Zu Frage 1:

Die Dienstzuteilung von P. zur BPD Klagenfurt wurde aus dienstlichen Gründen verfügt.

Zu Frage 2:

Nein.

Zu den Fragen 3 und 4:

Gegen die mit Erlass vom 10.11.2000 angeordnete Verwendung von P. auf dem
Arbeitsplatz 59 wurden seitens der Sicherheitsdirektion Kärnten zunächst Bedenken
geäußert, die seitens des BMI einer Prüfung unterzogen wurden. Die endgültige
Entscheidung des BMI erging daraufhin am 27.11.2000.

Zu den Fragen 5 bis 9:

P. wird seit 1.12.2000 auf dem Arbeitsplatz Nr. 59 des Kriminaldienstes der Abteilung l bei
der Sicherheitsdirektion Kärnten verwendet und bei der Bearbeitung der
Schlepperkriminalität (überwiegend Mitarbeit bei der Erstellung von Statistiken) sowie für
Staats- und kriminalpolizeiliche Ermittlungstätigkeiten eingesetzt. Darüber hinaus ist er mit
der Wartung der technischen Geräte betraut.

Eine uneingeschränkte Verwendung des Beamten in der Abteilung l - verbunden mit der
Einteilung zum Journaldienst - die allenfalls einer weitergehenden Einschulung bedurft
hätte, erfolgte seitens der Sicherheitsdirektion Kärnten angesichts der gegen den Beamten
laufenden strafgerichtlichen Vorerhebungen wegen des Verdachtes missbräuchlicher


EKlS-Abfragen nicht. Diese Vorgangsweise wurde vom Bundesministerium für Inneres
zustimmend zur Kenntnis genommen.

Zu Frage 10:

Das gegenständliche Verfahren ist derzeit noch beim Strafgericht anhängig, weshalb
darüber derzeit keine Auskünfte erteilt werden können.