3354/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.04.2002
BM für öffentliche Leistungen und Sport
Vizekanzlerin
Die
Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen haben an mich eine schriftliche
Anfrage
(3430/J) betreffend “barrierefreie Gestaltung der
Webangebote" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Welche Webangebote betreibt Ihr Ministerium?
(Auflistung nach Domains)
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport betreibt folgende Websites:
www.bmols.gv.at
www.help.gv.at
www.cio.gv.at
sport.austria.gv.at
www.vab.ac.at
Frage 2:
Erfüllen diese Angebote die Voraussetzungen der Zugänglichkeitsrichtlinien für barrierefreie
Web-Inhalte 1.0 (zumindest Priority 1)?
(Auflistung nach Domains)
Wenn ja, welche dieser Domains erfüllen dieses Angebot?
(Auflistung nach Name der Domains und Stufe der Richtlinie)
Wenn nein, wann ist eine Verbesserung der Zugänglichkeit geplant?
Zu Frage 2:
Die Ressorthomepage www.bmols.gv.at erfüllt bereits die Zugänglichkeits-Richtlinien gemäß
Priority 1 seit Inbetriebnahme im September 2000. Hinsichtlich aller anderen Homepages
wird an einer Anpassung der Web-Inhalte an die Zugänglichkeits-Richtlinien gemäß Priority 1
permanent gearbeitet. Vollständig umgesetzt werden die Richtlinien voraussichtlich im
Frühjahr und Sommer 2002 sein.
Im Falle der Service-Plattform für Amtswege www.help.gv.at geht dies einher mit der
Einführung eines neuen Redaktionssystems, bei dessen Umstieg auf die behindertengerechte
Gestaltung der Website im allgemeinem und auf die Umsetzung der WAI-Richtlinien im
speziellen besonders Bedacht genommen werden wird.
Frage 3:
Welche neuen Webangebote sind für das Jahr 2002 geplant?
(Kurzbeschreibung)
Frage 4:
Werden diese Angebote
die Voraussetzungen der Zugänglichkeitsrichtlinien für barrierefreie
Web-Inhalte
1.0 (zumindest Priority 1) erfüllen?
(Auflistung
nach Domains)
Zu den Fragen 3 und 4:
Seitens des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport werden die einzelnen
Homepages laufend erweitert und aktualisiert sowie nach vollständiger Umsetzung der
Priority 1 auch an die Levels 2 und 3 der Zugänglichkeitsrichtlinien angepasst.
Die Homepage www.help.gv.at wird im Jahr 2002 um einige neue Bereiche
(Lebenssituationen) erweitert, darunter auch umfangreiche Informationen für Behinderte und
SeniorInnen. Für EU-Ausländerinnen werden wichtige Lebenssituationen in englischer
Sprache aufbereitet. Ein neues Design soll die Fülle der Inhalte besser aufbereiten und damit
auch leichter auffindbar und verständlich machen.
Weiters werden die Transaktionen
sukzessive ausgebaut, die elektronische
Signatur wird im Rahmen des Verfahrens “Antrag auf
Strafregisterauskunft"
umgesetzt. Nach dem Umstieg auf das neue Redaktionssystem werden
alle Help-Angebote gemäß den Zugänglichkeits-Richtlinien
umgesetzt werden.
Frage 5:
Welche Mittel hat Ihr Ministerium im letzten Jahr für die barrierefreie Gestaltung von
Webangeboten aufgewendet?
Zu Frage 5:
Bei
der Ressorthomepage www.bmols.gv.at
werden die Web-Inhalte intern
umgesetzt und
aktualisiert, sodass außer internen
Personalkosten keine externen Kosten aufgewendet worden
sind. Generell geht auch bei den
anderen Homepages die Umsetzung und Aktualisierung von
Inhalten einher mit der Anpassung an
die Zugänglichkeitsrichtlinien, sodass diese
Arbeitsaufwendungen nicht getrennt
ausgewiesen werden können.
Frage 6:
Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2002 geplant, um die Zugänglichkeit der Webangebote
zu erhöhen?
Frage 7:
Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2003 geplant, um die Zugänglichkeit der Webangebote
zu erhöhen?
Zu den Fragen 6 und 7:
Da die barrierefreie Gestaltung der Web-Angebote ein wichtiges Anliegen des
Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport ist, werden alle Inhalte weiterhin auf
ihre Zugänglichkeit überprüft sowie nach Umsetzung der Priority 1 auch an die Levels 2 und 3
angepasst.
Speziell
für das Bürgerinformationssystem www.help.gv.at ist ein barrierefreier Zugang ein
zentrales Kriterium. Im Zuge der Erneuerung
des Redaktionssystems, das für Help
Verwendung
findet, wird auch die Erfüllung der Zugänglichkeits-Richtlinien in
die
Auswahlkriterien einfließen. Das
bedeutet, dass nur ein Anbieter zum Zug kommen wird, der
die behindertengerechte Gestaltung
von Help.gv sicherstellen kann. Auch das neue Design
von Help ist darauf ausgerichtet,
die Verständlichkeit der Inhalte zu erhöhen und insgesamt
die benötigten Inhalte rasch auffindbar zu machen. Die Kooperation mit Trafiknet
erschließt
für Help auch den Kreis jener Bürgerinnen und Bürger, die
noch keinen Internetzugang
besitzen. Sie können sich in der Trafik Informationen und Formulare zu den
einzelnen
Lebenssachverhalten ausdrucken lassen. Die
gut funktionierende Zusammenarbeit mit den
Trafiken wird auch 2002 fortgeführt. Weiters soll in Kooperation
mit den Gemeinden und
Städten Anreize entwickelt werden, die
den Zugang zu den Webangeboten z.B. über Kioske
(Terminals im Eingangsbereich der
Ämter) fordern.
Frage 8:
Welche Schritte wurden von Ihrem Ministerium in der Vergangenheit gesetzt, um die
Zugänglichkeit der Webangebote zu erhöhen und welche Ergebnisse konnten erzielt werden?
Zu Frage 8:
Bereits bei der Konzeption der Ressorthomepage www.bmols.gv.at wurde auf eine
barrierefreie Gestaltung größter Wert gelegt. Dadurch wurden die Zugänglichkeits-Richtlinien
gemäß Priority 1 bereits erfüllt, bevor diese Richtlinien verabschiedet wurden.
Auch www.help.gv.at verzichtet generell auf technisch aufwendige multimediale
Präsentationen, wodurch die Seiten schon derzeit relativ gut den Zugänglichkeits-Richtlinien
entsprechen.
Bei den anderen vom BMöLS
betriebenen Homepages wurde die Anpassung an die
Zugänglichkeits-Richtlinien
erst in Angriff genommen, entsprechende Aufträge sind bereits
oder werden demnächst vergeben.
Frage 9:
Sind Sie bereit nur noch Aufträge für Webangebote zu vergeben, die zumindest Priorty 1 der
Zugänglichkeitsrichtlinien erfüllen?
Wenn ja, ab wann?
Wenn nein, warum nicht?
Zu Frage 9:
Da
- wie bereits ausgeführt - der barrierefreie Zugang zu Web-Inhalten
für das BMöLS von
großer Bedeutung ist, werden alle
neuen Web-Angebote unter Berücksichtigung der
Zugänglichkeitsrichtlinien beauftragt. Dabei soll nicht nur
Pritority 1 erfüllt werden, sondern
nach Möglichkeit auch Priority 2 und 3.