3354/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.04.2002

BM für öffentliche Leistungen und Sport

Vizekanzlerin

 

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(3430/J) betreffend “barrierefreie Gestaltung der Webangebote" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Frage 1:

Welche Webangebote betreibt Ihr Ministerium?

(Auflistung nach Domains)

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport betreibt folgende Websites:

www.bmols.gv.at
www.help.gv.at
www.cio.gv.at
sport.austria.gv.at
www.vab.ac.at

Frage 2:

Erfüllen diese Angebote die Voraussetzungen der Zugänglichkeitsrichtlinien für barrierefreie

Web-Inhalte 1.0 (zumindest Priority 1)?

(Auflistung nach Domains)

Wenn ja, welche dieser Domains erfüllen dieses Angebot?

(Auflistung nach Name der Domains und Stufe der Richtlinie)

Wenn nein, wann ist eine Verbesserung der Zugänglichkeit geplant?


Zu Frage 2:

Die Ressorthomepage www.bmols.gv.at erfüllt bereits die Zugänglichkeits-Richtlinien gemäß

Priority 1 seit Inbetriebnahme im September 2000. Hinsichtlich aller anderen Homepages

wird an einer Anpassung der Web-Inhalte an die Zugänglichkeits-Richtlinien gemäß Priority 1

permanent  gearbeitet.  Vollständig umgesetzt werden  die Richtlinien voraussichtlich  im

Frühjahr und Sommer 2002 sein.

Im Falle der Service-Plattform für Amtswege www.help.gv.at geht dies einher mit der

Einführung eines neuen Redaktionssystems, bei dessen Umstieg auf die behindertengerechte

Gestaltung der Website im allgemeinem und auf die Umsetzung der WAI-Richtlinien im

speziellen besonders Bedacht genommen werden wird.

Frage 3:

Welche neuen Webangebote sind für das Jahr 2002 geplant?

(Kurzbeschreibung)

Frage 4:

Werden diese Angebote die Voraussetzungen der Zugänglichkeitsrichtlinien für barrierefreie
Web-Inhalte 1.0 (zumindest Priority 1) erfüllen?
(Auflistung nach Domains)

Zu den Fragen 3 und 4:

Seitens des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport werden die einzelnen

Homepages laufend  erweitert und  aktualisiert  sowie nach vollständiger Umsetzung der

Priority 1 auch an die Levels 2 und 3 der Zugänglichkeitsrichtlinien angepasst.

Die    Homepage    www.help.gv.at    wird    im    Jahr    2002    um    einige    neue    Bereiche

(Lebenssituationen) erweitert, darunter auch umfangreiche Informationen für Behinderte und

SeniorInnen.   Für  EU-Ausländerinnen  werden   wichtige   Lebenssituationen   in   englischer

Sprache aufbereitet. Ein neues Design soll die Fülle der Inhalte besser aufbereiten und damit


auch leichter auffindbar und verständlich machen. Weiters werden die Transaktionen
sukzessive ausgebaut, die elektronische Signatur wird im Rahmen des Verfahrens “Antrag auf
Strafregisterauskunft" umgesetzt. Nach dem Umstieg auf das neue Redaktionssystem werden
alle Help-Angebote gemäß den Zugänglichkeits-Richtlinien umgesetzt werden.

Frage 5:

Welche Mittel hat Ihr Ministerium im letzten Jahr für die barrierefreie Gestaltung von

Webangeboten aufgewendet?

Zu Frage 5:

Bei der Ressorthomepage www.bmols.gv.at werden die Web-Inhalte intern umgesetzt und
aktualisiert, sodass außer internen Personalkosten keine externen Kosten aufgewendet worden
sind. Generell geht auch bei den anderen Homepages die Umsetzung und Aktualisierung von
Inhalten einher mit der Anpassung an die Zugänglichkeitsrichtlinien, sodass diese
Arbeitsaufwendungen nicht getrennt ausgewiesen werden können.

Frage 6:

Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2002 geplant, um die Zugänglichkeit der Webangebote

zu erhöhen?

Frage 7:

Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2003 geplant, um die Zugänglichkeit der Webangebote

zu erhöhen?

Zu den Fragen 6 und 7:

Da    die    barrierefreie    Gestaltung    der   Web-Angebote    ein    wichtiges    Anliegen    des

Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport ist, werden alle Inhalte weiterhin auf

ihre Zugänglichkeit überprüft sowie nach Umsetzung der Priority 1 auch an die Levels 2 und 3

angepasst.

Speziell für das Bürgerinformationssystem www.help.gv.at ist ein barrierefreier Zugang ein
zentrales Kriterium. Im Zuge der Erneuerung des Redaktionssystems, das für Help


Verwendung findet, wird auch die Erfüllung der Zugänglichkeits-Richtlinien in die
Auswahlkriterien einfließen. Das bedeutet, dass nur ein Anbieter zum Zug kommen wird, der
die behindertengerechte Gestaltung von Help.gv sicherstellen kann. Auch das neue Design
von Help ist darauf ausgerichtet, die Verständlichkeit der Inhalte zu erhöhen und insgesamt
die benötigten Inhalte rasch auffindbar zu machen. Die Kooperation mit Trafiknet erschließt
für Help auch den Kreis jener Bürgerinnen und Bürger, die noch keinen Internetzugang
besitzen. Sie können sich in der Trafik Informationen und Formulare zu den einzelnen
Lebenssachverhalten ausdrucken lassen. Die gut funktionierende Zusammenarbeit mit den
Trafiken wird auch 2002 fortgeführt. Weiters soll in Kooperation mit den Gemeinden und
Städten Anreize entwickelt werden, die den Zugang zu den Webangeboten z.B. über Kioske
(Terminals im Eingangsbereich der Ämter) fordern.

Frage 8:

Welche Schritte wurden von Ihrem Ministerium  in  der  Vergangenheit gesetzt,  um die

Zugänglichkeit der Webangebote zu erhöhen und welche Ergebnisse konnten erzielt werden?

Zu Frage 8:

Bereits   bei   der   Konzeption   der   Ressorthomepage   www.bmols.gv.at   wurde   auf  eine

barrierefreie Gestaltung größter Wert gelegt. Dadurch wurden die Zugänglichkeits-Richtlinien

gemäß Priority 1 bereits erfüllt, bevor diese Richtlinien verabschiedet wurden.

Auch    www.help.gv.at    verzichtet    generell    auf   technisch    aufwendige   multimediale

Präsentationen, wodurch die Seiten schon derzeit relativ gut den Zugänglichkeits-Richtlinien

entsprechen.

Bei den anderen vom BMöLS betriebenen Homepages wurde die Anpassung an die
Zugänglichkeits-Richtlinien erst in Angriff genommen, entsprechende Aufträge sind bereits
oder werden demnächst vergeben.

Frage 9:

Sind Sie bereit nur noch Aufträge für Webangebote zu vergeben, die zumindest Priorty 1 der

Zugänglichkeitsrichtlinien erfüllen?

Wenn ja, ab wann?

Wenn nein, warum nicht?


Zu Frage 9:

Da - wie bereits ausgeführt - der barrierefreie Zugang zu Web-Inhalten für das BMöLS von
großer Bedeutung ist, werden alle neuen Web-Angebote unter Berücksichtigung der
Zugänglichkeitsrichtlinien beauftragt. Dabei soll nicht nur Pritority 1 erfüllt werden, sondern
nach Möglichkeit auch Priority 2 und 3.