3355/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.04.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3339/J-NR/2002 betreffend Mietzahlungen des
Kunsthistorischen Museums an die Republik
Österreich, die die Abgeordneten Dr. Eva
Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2002 an mich
richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1.:
Da seitens des Kunsthistorischen Museums nachweislich
seit 1.1.2000 gemäß Überlassungsvertrag,
vom 5.5.1999
Überlassungsentgelt für die genutzten Immobilien an die
Burghauptmannschaft
entrichtet wird, entspricht die
Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur den
Tatsachen.
Ad 2. bis 4.:
Im Jahre 2000 wurden an die Burghauptmannschaft an Überlassungsentgelt für Immobilien
insgesamt rund € 630.732,-- entrichtet.
Ad 5.:
Gemäß § 5 Abs. 4 Bundesmuseen-Gesetz ist
der Bund zur Leistung einer jährlichen Basis-
abgeltung an die Museen verpflichtet.