3355/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.04.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3339/J-NR/2002 betreffend Mietzahlungen des
Kunsthistorischen Museums an die Republik Österreich, die die Abgeordneten Dr. Eva
Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen am 30. Jänner 2002 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:

Ad 1.:

Da seitens des Kunsthistorischen Museums nachweislich seit 1.1.2000 gemäß Überlassungsvertrag,
vom 5.5.1999 Überlassungsentgelt für die genutzten Immobilien an die Burghauptmannschaft
entrichtet wird, entspricht die Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur den Tatsachen.

Ad 2. bis 4.:

Im Jahre 2000 wurden an die Burghauptmannschaft  an Überlassungsentgelt für Immobilien

insgesamt rund € 630.732,-- entrichtet.

Ad 5.:

Gemäß § 5 Abs. 4 Bundesmuseen-Gesetz ist der Bund zur Leistung einer jährlichen Basis-
abgeltung an die Museen verpflichtet.