3357/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.04.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3391/J-NR/2002 betreffend den geplanten Austausch
von Leitschienen auf Autobahnen, die die Abgeordneten Eder und Genossinnen am
13. Februar
2002 an meine Amtsvorgängerin gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Frage 1:
Welche Priorität kommt aus Ihrer
Sicht dem Austausch der Leitschienen aus Aluminium im
Autobahn/Schnellstrassennetz
zu ?
Antwort:
Zufolge der jüngst aufgetretenen
Unfälle, bei denen die Unfallopfer durch Aluminium-
Leiteinrichtungen schwerste und teilweise sogar tödliche Verletzungen
erlitten haben, ist aus
Verkehrssicherheitsgründen dem Austausch eine sehr hohe Priorität
zuzuordnen.
Frage 2:
Wie beurteilen Sie die
Aussagen der ASFINAG in verkehrspolitischer und finanztechnischer
Hinsicht sämtliche 1200 km Aluleitschienen bis 2004 austauschen zu wollen
?
Antwort:
Der seitens der ASFINAG festgelegte
Zeitrahmen ist sowohl aus verkehrspolitischer als auch aus
finanztechnischer Sicht sehr knapp bemessen, sollte aber nach Aussagen der
ASFINAG bei
dementsprechender professioneller Projektsteuerung möglich sein.
Frage 3:
Halten Sie es nicht für
günstiger, lediglich auf Sanierungsstrecken die Aluleitschienen nach und
nach auszutauschen ?
Antwort:
Die Aluminium-Leiteinrichtungen nur auf
den Sanierungsstrecken auszutauschen, entspricht im
wesentlichen der bis dato angewendeten Vorgangsweise. Unter Beibehaltung dieser
hätte der
vollständige Austausch der Aluminium-Leiteinrichtungen bis ca. zum Jahre
2009 gedauert, was in
Hinblick auf die jüngst aufgetretenen Unfälle, welche vorwiegend an
diesen Leiteinrichtungen
auftraten, aus Sicht der Bundesstraßenverwaltung als auch der ASFINAG im
Sinne einer
drastischen Hebung der Verkehrssicherheit nicht mehr vertreten werden kann.
Frage 4:
Wird es zu einem Ersatz der
Aluleitschienen durch Stahl- oder durch Betonleitschienen
kommen ? Welche Argumente sprechen für die jeweiligen Varianten ?
Antwort:
Es werden sowohl, nach ÖNORM
EN 1317, Teil 1 und 2, geprüfte Stahl- als auch Beton-
Leiteinrichtungen, je nach den örtlichen Erfordernissen und der Lage der
Rückhalteeinrichtung
(Mitte
bzw. Rand), zur Anwendung kommen.
In jenen Bereichen mit fehlenden oder
äußerst knappen Verformungsräumen und an Örtlichkeiten,
wo die unbedingte
Rückhaltung und/oder Umlenkung von Schwerfahrzeugen als auch eine
unbedingte Schutzwirkung vor dahinter- bzw. darunterliegenden Bauwerken gegeben
ist, werden
vorrangig Beton-Leiteinrichtungen zum Einsatz gelangen.
In den übrigen Bereichen
bzw. als Randabsicherungen werden durchaus - auch aus
wirtschaftlichen Gründen
- Stahl-Leiteinrichtungen in Betracht gezogen.
Frage 5:
Welche aus sonstigen
Verkehrssicherheitsgründen notwendigen Adaptionen sollen bei den
Leitschienen durchgeführt werden ? Werden insbesondere weichere
Knautschzonen vorgesehen
werden, Reflektoren und optische Abstandhalter verbessert werden und ist es
nicht möglich, durch
innovative Formgebung die Gefahr des Durchrutschens (insbesondere für
Motorradfahrer) zu
verringern ?
Antwort:
Die international üblichen und nach
ÖNORM EN 1317 geprüften Rückhaltesysteme, welche somit
auch dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und sich aus den
langjährigen (Einsatz-)
Erfahrungen entwickelt und auch bewährt haben, sollen unter
Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten und der Einbaulage ausgewählt werden und zur Anwendung
gelangen.
Zum Schutz der Motorradfahrer kann bei Stahl-Leiteinrichtungen an
besonders gefährlichen
Stellen (u. a. engere Kurvenbereiche) zusätzlich ein zweites,
darunterliegendes Stahl-
Leitschienenband angebracht
werden, um ein Anprallen an die Stahl-Stützen zu verhindern.
Frage 6:
Wie stehen Sie überhaupt zu der Idee,
angesichts der Dimension des Projektes, vorerst eine
Ausschreibung für ein neues innovatives Leitschienensystem unter
Berücksichtigung der letzten
Erkenntnisse der Verkehrssicherheit durchzuführen und die Ergebnisse von
einer Expertengruppe
bewerten zu lassen ?
Antwort:
Die Ausführung der Rückhaltesysteme
wird unter Berücksichtigung des letztgültigen
Technikstandes und auch den regional durch die vom Erhalter vorgegebenen,
spezifischen
Rahmenbedingungen
abgewickelt werden.
Bei
der Auswahl der Rückhaltesysteme werden auch alle international vorliegenden
Innovationen,
welche den ÖNORM EN
1317-Kriterien (in Form eines positiven Prüfberichtes über
entsprechend
den Norm-Vorgaben erfolgte
Anfahrtests) entsprechen, miteinbezogen.