3429/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.04.2002
Bundeskanzler
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
21. Februar 2002 unter der Nr. 3452/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Rechnungshofbericht und Artothek gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
a) Die Ausgaben für
Kunstankäufe im Jahr 2000 waren wegen der Ausgaben-
bindung zugunsten des Künstlerhilfe-Fonds rückläufig.
b) Im Jahre 2001 waren im
Bundesvoranschlag für Ankäufe im Bereich der
bildenden Kunst ATS
6.827.000.- veranschlagt. Verbraucht wurden
ATS
6.414.600,--.
c) Im Jahr 2002 wurden €
624.000 für die Bereiche bildende Kunst und
künstlerische Fotografie veranschlagt, davon sind etwa € 526.000
(= ATS
7.237.917,80) für Ankäufe der Artothek vorgesehen.
d) Die jeweiligen Unterschreitungen
in den letzten Jahren resultierten aus
Kreditübertragungen zu anderen Förderungserfordernissen.
e) Die Dotierung des
Ankaufsbudgets hängt von der Beschlußfassung des
Nationalrates über den Bundesvoranschlag ab.
f) Nicht verbrauchte
Voranschlagsausgaben wurden beim Kunstförderungsbeitrag
im jeweiligen Finanzjahr einer Rücklage zugeführt.
Zu Frage 2:
Im
Moment ist an keine Änderung der Aufbringung gedacht. Die Mittel der
Kunstan-
käufe setzen sich aus dem Budgetordinarium und aus dem
Kunstförderungsbeitrag
zusammen. Sie sind in den letzten 10 Jahren in etwa gleich geblieben, was
gering-
fügige Schwankungen inkludiert.
Zu Frage 3:
a) Die Aufgabe der Kuratorinnen der
Artothek beim Ankauf von Kunstwerken für die
Artothek war bis Ende 2001 die konkrete Auswahl von Werken in
Künstlerateliers
oder Galerien auf Grund der Juryempfehlung.
b) Aufgabe der Abteilung beim Ankauf ist
die organisatorische Abwicklung der Arbeit
der Jurys und die Durchführung der Ankäufe.
c) Die Beiräte haben die Funktion von
Ankaufsjurys. Ihre Aufgabe ist die Auswahl
der für Ankäufe in Frage kommenden Künstler und
Künstlerinnen.
d) Die Zusammensetzung der Beiräte für Ankäufe stellt sich derzeit wie folgt dar:
Jurys für Kunstankäufe
Wien:
Dr. Thomas Trümmer
Dr. Brigitte Borchhardt-Birbaumer
Prof. Walter Obholzer
Dr. Wolfgang Drechsler
Dr. Wolfgang Hilger
NO
Prof. Angelica Bäumer
Dr. Leopold Kogler
Prof. Erich Steininger
00
Dr. Anneliese Geyer
Mag. Martin Hochleitner
Gerlinde Hofer
Dir. Mag. Helmut Loidl
Salzburg
Dr. Hildegard Fraueneder
Mag. Christiana Schaffenrath
Dr. Margit Zuckriegl
Steiermark
Dr. Gertrud Celedin
Dr. Elisabeth Fiedler
Dr. Christa Steinle
Kärnten
Mag. Werner
Hofmeister
Prof. Harry Jeschofnig
Dr. Willi Rainer
Tirol
Mag. Klaus Bartl
Univ.Prof. Dr. Christoph Bertsch
Univ.Prof. Dr. Markus Neuwirth (Vertretung)
Dr. Sieglinde Hirn
Vorarlberg
Dr. Marion Kotula-Studer
Dr. Rudolf Sagmeister
Burgenland
Dr. Gertraud Klimesch
Dr. Gerald Schlag
Über die Zusammensetzung der Jurys entscheidet die Ressortleitung.
e) und f) Die Entscheidung über die
Vornahme eines Ankaufes erfolgt im Rahmen
der für den Aufwandskredit gültigen Approbationsgrenzen durch den
zuständigen
Abteilungsleiter oder durch den Staatssekretär für Kunst und Medien.
g) Die Aufgaben der Jurymitglieder
werden aktenmäßig dokumentiert und die Er-
gebnisse der Beratungen in Listen festgehalten.
Zu Frage 4:
a) Die Angaben beziehen sich auf das Jahr 2000.
b) Die Personalaufwendungen der
Artothek für 2000 betrugen ATS 1.827.704.-.
Sie setzen sich wie folgt
zusammen: ATS 1.780.704.- Honorare für 3 Kurato-
rinnen (freie Dienstverträge inkl. Umsatzsteuer und Dienstgeberanteil) und
ATS
47.000.- für 3 freie Mitarbeiter in den “Zweigstellen" Tirol,
Klagenfurt und Salz-
burg. Zusätzlich stand im Jahr 2000 für Aufgaben der Artothek eine
Beamtin der
Kunstsektion zur Verfügung. Daneben verrichteten auch der Abteilungsleiter
und
die anderen Mitarbeiter der
Abteilung 11/1 der Kunstsektion Tätigkeiten, die der
Artothek
zumindest mittelbar zuzurechnen, aber nicht bezifferbar sind.
Im Jahre 2001 betrugen die Personalaufwendungen ATS 1.765.636,80:
Sie setzen sich wie folgt zusammen: 2 freie Dienstverträge für Kuratorinnen
inklusive Umsatzsteuer und Dienstgeberanteil ATS 1.318.636,80. Zudem wurden
2 Werkverträge zu je ATS 200.000.- abgeschlossen.
Die Kosten für 3 freie Mitarbeiter in den Zweigstellen betrug ATS 47.000.-
c) Die veranschlagten
Aufwendungen im Jahr 2002 belaufen sich laut Vertrag mit
der “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" für 27 Per-
sonenmonate auf €
60.609.- excl. 20% Umsatzsteuer, das sind gesamt
€
72.747.-
Zu Frage 5:
a) Die Aufwendungen des BKA für
drei Kuratorinnen im Jahre 2000 beliefen sich auf
ATS 1.780.704,- inkl. Ust.
und Dienstgeberanteil.
b) Im Jahre 2001 beliefen sich die
Aufwendungen auf ATS 1.318.636,80 inkl.USt
und Dienstgeberanteil.
c) Im Jahr 2002 sind im
Aufwandskredit außer den unter 4c. erwähnten Ausgaben
keine Personalausgaben budgetiert.
Zu Frage 6:
a) Im Jahr 2000 waren nach
Einschätzung des Rechnungshofes drei Kuratorinnen
zu 60 bis 70 Prozent mit der Planung, Organisation und Durchführung von
Aus-
stellungen und der Mitwirkung an Beiräten für Kunstankäufe
beschäftigt.
Im Jahr 2001 waren zwei Kuratorinnen zu ca. 20 Prozent mit der Planung,
Organisation und Durchführung von Ausstellungen und der Mitwirkung an
Beiräten für Kunstankäufe beschäftigt.
b) Im Jahr 2000 waren die Kuratorinnen zu
20 Prozent mit Inventarisierung, der
künstlerischen Aufarbeitung der Bestände der Artothek, der
Depotbetreuung und
Inventarkontrollen beschäftigt.
Im Jahr 2001 waren die Kuratorinnen zu etwa 70 Prozent mit
der Digitalisierung
und Konvertierung der Inventardaten der Artothek auf das neue
Softwareprogramm TMS beschäftigt.
c) Im
Jahr 2000 waren die drei Kuratorinnen zu rund 10 bis 20 Prozent mit sonstigen
Leistungen
(z.B: Betreuung Artist in Residence-Programm etc.) betraut.
Im Jahr 2001 waren zwei
Kuratorinnen zu rund 10 Prozent mit sonstigen Leistun-
gen betraut.
Im
Jahr 2002 wurden keine dienstnehmerähnliche Verträge mit Kuratorinnen
ab-
geschlossen.
Zu Frage 7:
a) und b) Als diese auf frühere Legislaturperioden zurückgehende Praxis während
der Rechnungshofprüfung bekannt wurde, wurde von Seiten des Staatssekretärs
Anweisung gegeben, diese Vorgangsweise einzustellen.
c) Es wurden keine Kunstwerke vor ihrer Fertigstellung bezahlt.
Zu Frage 8:
a) Das Bundeskanzleramt hat
zwischenzeitlich eine neue Software in Betrieb ge-
nommen, die den Erfordernissen einer modernen Verwaltung von Kunstwerken
entspricht. Eine Vernetzung der Inventarführung wurde in Erwägung gezogen,
nach Abwägung der Pro- und Kontra-Argumente aber nicht realisiert.
b) Die Inventarisierung erfolgt
ausschließlich von der Zentralstelle aus, den ge-
nannten Partnern werden die Daten der Artothek zu Verfügung gestellt.
Zu Frage 9:
a) Bei 17 von den restlichen 29
Kunstwerken ist der Ausscheidungsgrund unklar,
die meisten dürften zerstört oder in Verlust geraten sein. 4
Kunstwerke wurden
verkauft bzw. vom Künstler zurückgekauft. 3 Kunstwerke sind gegen
andere aus-
getauscht worden, bei 3 Werken ist der Ausscheidungsgrund nicht nachvollzieh-
bar, 2 Werke sind irrtümlich aus dem Inventar gestrichen worden, sind aber
tat-
sächlich
vorhanden.
b) und c) 17 Werke wurde an Personen
für besondere Verdienste verschenkt, 20
Werke als Preise oder
Geschenke an Institutionen übergeben. Die letzte Schen-
kung erfolgte im Jahre 1986.
d) Die Liste ausgeschiedener Werke wird auf dem neuesten Stand gehalten.
e) Der Klärungsprozeß mit
der Österreichischen Galerie wird vorrangig bearbeitet,
ist aber noch nicht abgeschlossen.
f) Die angesprochenen 46 Werke
wurden nach einer Inventarkontrolle der Artothek
bei den jeweils verzeichneten Leihnehmern als nicht auffindbar gemeldet. Diese
Leihnehmer wurden nochmals aufgefordert, ihren Werkbestand zu
überprüfen.
Bisher sind 2 Werke wieder aufgefunden worden, an einem endgültigen
Bericht
wird noch gearbeitet.
Zu Frage 10:
a) Der Anregung des RH wurde Folge
geleistet. An der Inventar- und Standortkon-
trolle wird mit voller Kraft gearbeitet. Dies geschieht auch in Zusammenarbeit
mit
der Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes.
Über das Er-
gebnis wird in absehbarer Zeit berichtet werden.
b) Die Standortkontrolle im BKA ist
abgeschlossen und hat die Leihe von 456 Kunst-
werken per 15.4.2002 ergeben. Die Liste der Werke und deren jeweiliger Leih-
nehmer liegt bei den zuständigen Stellen auf.