3429/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.04.2002

Bundeskanzler

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
21. Februar 2002 unter der Nr. 3452/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Rechnungshofbericht und Artothek gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

a)  Die Ausgaben für Kunstankäufe im Jahr 2000 waren wegen der Ausgaben-
bindung zugunsten des Künstlerhilfe-Fonds rückläufig.

b)  Im Jahre 2001 waren im Bundesvoranschlag für Ankäufe im Bereich der
bildenden Kunst ATS 6.827.000.- veranschlagt. Verbraucht wurden
ATS 6.414.600,--.

c)   Im Jahr 2002 wurden € 624.000 für die Bereiche bildende Kunst und
künstlerische Fotografie veranschlagt, davon sind etwa € 526.000
(= ATS 7.237.917,80) für Ankäufe der Artothek vorgesehen.

d)  Die jeweiligen Unterschreitungen in den letzten Jahren resultierten aus
Kreditübertragungen zu anderen Förderungserfordernissen.

e)   Die Dotierung des Ankaufsbudgets hängt von der Beschlußfassung des
Nationalrates über den Bundesvoranschlag ab.

f)   Nicht verbrauchte Voranschlagsausgaben wurden beim Kunstförderungsbeitrag
im jeweiligen Finanzjahr einer Rücklage zugeführt.


Zu Frage 2:

 

Im Moment ist an keine Änderung der Aufbringung gedacht. Die Mittel der Kunstan-
käufe setzen sich aus dem Budgetordinarium und aus dem Kunstförderungsbeitrag
zusammen. Sie sind in den letzten 10 Jahren in etwa gleich geblieben, was gering-
fügige Schwankungen inkludiert.

Zu Frage 3:

a) Die Aufgabe der Kuratorinnen der Artothek beim Ankauf von Kunstwerken für die
Artothek war bis Ende 2001 die konkrete Auswahl von Werken in Künstlerateliers
oder Galerien auf Grund der Juryempfehlung.

b) Aufgabe der Abteilung beim Ankauf ist die organisatorische Abwicklung der Arbeit
der Jurys und die Durchführung der Ankäufe.

c) Die Beiräte haben die Funktion von Ankaufsjurys. Ihre Aufgabe ist die Auswahl
der für Ankäufe in Frage kommenden Künstler und Künstlerinnen.

d)  Die Zusammensetzung der Beiräte für Ankäufe stellt sich derzeit wie folgt dar:

Jurys für Kunstankäufe

Wien:

Dr. Thomas Trümmer

Dr. Brigitte Borchhardt-Birbaumer

Prof. Walter Obholzer

Dr. Wolfgang Drechsler

Dr. Wolfgang Hilger

NO

Prof. Angelica Bäumer
Dr. Leopold Kogler
Prof. Erich Steininger

00

Dr. Anneliese Geyer

Mag. Martin Hochleitner

Gerlinde Hofer

Dir. Mag. Helmut Loidl

Salzburg

Dr. Hildegard Fraueneder
Mag. Christiana Schaffenrath
Dr. Margit Zuckriegl

Steiermark
Dr. Gertrud Celedin
Dr. Elisabeth Fiedler
Dr. Christa Steinle


Kärnten

Mag. Werner Hofmeister
Prof. Harry Jeschofnig
Dr. Willi Rainer

Tirol

Mag. Klaus Bartl

Univ.Prof. Dr. Christoph Bertsch

Univ.Prof. Dr. Markus Neuwirth (Vertretung)

Dr. Sieglinde Hirn

Vorarlberg

Dr. Marion Kotula-Studer

Dr. Rudolf Sagmeister

Burgenland

Dr. Gertraud Klimesch

Dr. Gerald Schlag

Über die Zusammensetzung der Jurys entscheidet die Ressortleitung.

e) und f) Die Entscheidung über die Vornahme eines Ankaufes erfolgt im Rahmen
der für den Aufwandskredit gültigen Approbationsgrenzen durch den zuständigen
Abteilungsleiter oder durch den Staatssekretär für Kunst und Medien.

g)  Die Aufgaben der Jurymitglieder werden aktenmäßig dokumentiert und die Er-
gebnisse der Beratungen in Listen festgehalten.

Zu Frage 4:

a)   Die Angaben beziehen sich auf das Jahr 2000.

b)  Die Personalaufwendungen der Artothek für 2000 betrugen ATS 1.827.704.-.
Sie setzen sich wie folgt zusammen: ATS 1.780.704.- Honorare für 3 Kurato-
rinnen (freie Dienstverträge inkl. Umsatzsteuer und Dienstgeberanteil) und ATS
47.000.- für 3 freie Mitarbeiter in den “Zweigstellen" Tirol, Klagenfurt und Salz-
burg. Zusätzlich stand im Jahr 2000 für Aufgaben der Artothek eine Beamtin der
Kunstsektion zur Verfügung. Daneben verrichteten auch der Abteilungsleiter und
die anderen Mitarbeiter der Abteilung 11/1 der Kunstsektion Tätigkeiten, die der
Artothek zumindest mittelbar zuzurechnen, aber nicht bezifferbar sind.

Im Jahre 2001 betrugen die Personalaufwendungen ATS 1.765.636,80:

Sie setzen sich wie folgt zusammen: 2 freie Dienstverträge für Kuratorinnen

inklusive Umsatzsteuer und Dienstgeberanteil ATS 1.318.636,80. Zudem wurden

2 Werkverträge zu je ATS 200.000.- abgeschlossen.

Die Kosten für 3 freie Mitarbeiter in den Zweigstellen betrug ATS 47.000.-


c)   Die veranschlagten Aufwendungen im Jahr 2002 belaufen sich laut Vertrag mit
der “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" für 27 Per-
sonenmonate auf € 60.609.- excl. 20% Umsatzsteuer, das sind gesamt
€ 72.747.-

Zu Frage 5:

a)  Die Aufwendungen des BKA für drei Kuratorinnen im Jahre 2000 beliefen sich auf
ATS 1.780.704,- inkl. Ust. und Dienstgeberanteil.

b)  Im Jahre 2001 beliefen sich die Aufwendungen auf ATS 1.318.636,80 inkl.USt
und Dienstgeberanteil.

c)   Im Jahr 2002 sind im Aufwandskredit außer den unter 4c. erwähnten Ausgaben
keine Personalausgaben budgetiert.

Zu Frage 6:

a)  Im Jahr 2000 waren nach Einschätzung des Rechnungshofes drei Kuratorinnen
zu 60 bis 70 Prozent mit der Planung, Organisation und Durchführung von Aus-
stellungen und der Mitwirkung an Beiräten für Kunstankäufe beschäftigt.
Im Jahr 2001 waren zwei Kuratorinnen zu ca. 20 Prozent mit der Planung,
Organisation und Durchführung von Ausstellungen und der Mitwirkung an
Beiräten für Kunstankäufe beschäftigt.

b) Im Jahr 2000 waren die Kuratorinnen zu 20 Prozent mit Inventarisierung, der
künstlerischen Aufarbeitung der Bestände der Artothek, der Depotbetreuung und
Inventarkontrollen beschäftigt.

Im Jahr 2001 waren die Kuratorinnen zu etwa 70 Prozent mit der Digitalisierung
und Konvertierung der Inventardaten der Artothek auf das neue
Softwareprogramm TMS beschäftigt.

c)  Im Jahr 2000 waren die drei Kuratorinnen zu rund 10 bis 20 Prozent mit sonstigen
Leistungen (z.B: Betreuung Artist in Residence-Programm etc.) betraut.
Im Jahr 2001 waren zwei Kuratorinnen zu rund 10 Prozent mit sonstigen Leistun-
gen betraut.

Im Jahr 2002 wurden keine dienstnehmerähnliche Verträge mit Kuratorinnen ab-
geschlossen.

Zu Frage 7:

a) und b) Als diese auf frühere Legislaturperioden zurückgehende Praxis während

der Rechnungshofprüfung bekannt wurde, wurde von Seiten des Staatssekretärs

Anweisung gegeben, diese Vorgangsweise einzustellen.

c)   Es wurden keine Kunstwerke vor ihrer Fertigstellung bezahlt.


Zu Frage 8:

a) Das Bundeskanzleramt hat zwischenzeitlich eine neue Software in Betrieb ge-
nommen, die den Erfordernissen einer modernen Verwaltung von Kunstwerken
entspricht. Eine Vernetzung der Inventarführung wurde in Erwägung gezogen,
nach Abwägung der Pro- und Kontra-Argumente aber nicht realisiert.

b) Die Inventarisierung erfolgt ausschließlich von der Zentralstelle aus, den ge-
nannten Partnern werden die Daten der Artothek zu Verfügung gestellt.

Zu Frage 9:

a)  Bei 17 von den restlichen 29 Kunstwerken ist der Ausscheidungsgrund unklar,
die meisten dürften zerstört oder in Verlust geraten sein. 4 Kunstwerke wurden
verkauft bzw. vom Künstler zurückgekauft. 3 Kunstwerke sind gegen andere aus-
getauscht worden, bei 3 Werken ist der Ausscheidungsgrund nicht nachvollzieh-
bar, 2 Werke sind irrtümlich aus dem Inventar gestrichen worden, sind aber tat-
sächlich vorhanden.

b)  und c) 17 Werke wurde an Personen für besondere Verdienste verschenkt, 20
Werke als Preise oder Geschenke an Institutionen übergeben. Die letzte Schen-
kung erfolgte im Jahre 1986.

d)  Die Liste ausgeschiedener Werke wird auf dem neuesten Stand gehalten.

e)  Der Klärungsprozeß mit der Österreichischen Galerie wird vorrangig bearbeitet,
ist aber noch nicht abgeschlossen.

f)   Die angesprochenen 46 Werke wurden nach einer Inventarkontrolle der Artothek
bei den jeweils verzeichneten Leihnehmern als nicht auffindbar gemeldet. Diese
Leihnehmer wurden nochmals aufgefordert, ihren Werkbestand zu überprüfen.
Bisher sind 2 Werke wieder aufgefunden worden, an einem endgültigen Bericht
wird noch gearbeitet.

Zu Frage 10:

a)  Der Anregung des RH wurde Folge geleistet. An der Inventar- und Standortkon-
trolle wird mit voller Kraft gearbeitet. Dies geschieht auch in Zusammenarbeit mit
der Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes. Über das Er-
gebnis wird in absehbarer Zeit berichtet werden.

b)  Die Standortkontrolle im BKA ist abgeschlossen und hat die Leihe von 456 Kunst-
werken per 15.4.2002 ergeben. Die Liste der Werke und deren jeweiliger Leih-
nehmer liegt bei den zuständigen Stellen auf.