3851/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
BM für öffentliche Leistung und Sport
Die Abgeordneten DDr. Erwin
Niederwieser, GenossInnen und Genossen haben an mich eine
schriftliche Anfrage (3894/J)
betreffend “Gleichstellung von Fachhochschulabsolventlnnen
und Universitätsabgängerlnnen bei
Anstellung im öffentlichen Dienst" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Ist Ihnen die Problematik bekannt? Wie stehen Sie zur Gleichstellung von FH - AbsolventInnen
und Universitätsabgängerlnnen im öffentlichen Dienst?
Frage 3:
Gibt es Vorbereitungen zu einer Änderung der Gesetzeslage hin zu einer Gleichstellung von
FH - AbsolventInnen im Bundesdienst?
Zu Fragen 1 und 3:
Das Thema ist mir als für das Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten
zuständige Ressortministerin bekannt.
Im
Zuge der durch das Vertragsbediensteten-Reformgesetz eingeleiteten und von mir
stark
forcierten Weichenstellung zu vertraglich gestalteten Dienstverhältnissen
ist dem in der
Anfrage zum Ausdruck gebrachten Anliegen bezüglich der Einreihung der
Absolventen von
Fachhochschul-Studiengängen in
folgender Weise Rechnung getragen: Im Bereich des
Entlohnungsschemas v (Vertragsbedienstete des Allgemeinen
Verwaltungsdienstes) sind
keine
formalen ausbildungsbezogenen Anstellungserfordernisse festgelegt, sodass der
Qualität
des
Arbeitsplatzes und damit der Wertigkeit der geleisteten Arbeit gegenüber
der formalen
Vorbildung
im Einzelfall Vorrang zukommt.
Eine generelle Gleichstellung des
Fachhochschul-Abschlusses mit einem
Universitätsabschluss
in den gesetzlichen Ernennungserfordernissen des Beamten-
Dienstrechtsgesetzes
1979 ist - ausgehend von den seinerzeitigen Festlegungen anlässlich der
Beschlussfassung
über das Fachhochschul-Studiengesetz - nicht beabsichtigt.
Frage 2:
Sind in ihrem Ministerium bzw. den ihrem Ministerium unterstellten Behörden FH-
AbgängerInnen tätig und wie werden diese eingestuft?
Zu Frage 2:
Im
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport, das die
Bereiche Zentralleitung,
Verwaltungsakademie des Bundes, Haus des Sports und Amt der
Bundessporteinrichtungen
umfasst, sind keine FH-AbgängerInnen und FH-Abgänger tätig,
weshalb auch über die
Einstufung keine Angaben gemacht werden
können.
Frage 4:
Mit welchen Mehrkosten wäre zu rechnen, wenn FH-AbsolventInnen im öffentlichen Dienst
gleich den Universitätsabgängerlnnen entlohnt würden?
Zu Frage 4:
Die generelle Anerkennung der A
1/A-Wertigkeit des Fachhochschul-Abschlusses in den
gesetzlichen
Ernennungserfordernissen würde Folgeforderungen (insbesondere seitens der
Absolventen
der Pädagogischen Akademien und der Militärakademie) auslösen,
deren
Erfüllung
laut Berechnungen des Bundesministeriums für Finanzen, Basis 1998, allein
im
Lehrerbereich
letztendlich zu jährlichen Mehrkosten von € 1,09 Milliarden (~15
Milliarden
Schilling)
fuhren würde, ohne dass dabei qualitative oder strukturelle Verbesserungen
erzielt
werden
könnten.
Aufgrund dieser prognostizierten Mehrkosten hat die
frühere Regierung bei der Einführung
der Fachhochschulen von der A-Wertigkeit
von Fachhochschulabsolventinnen und
Fachhochschulabsolventen Abstand
genommen.