4258/AB XXI.GP
Eingelangt am: 31.10.2002
Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4335/J-NR/2002 betreffend Test der ÖBB Euro-City, die
die Abgeordneten Haidlmayr und FreundInnen am 19. September 2002 an mich
gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Insgesamt werden 218 Mio. Euro für
die Umsetzung des 4-S Kundenprogrammes investiert. Wie
hoch ist davon das Investitionsvolumen für die barrierefreie Ausgestaltung
für
mobilitätsbeeinträchtigte Menschen?
Antwort:
Im Zuge des Upgradingprogramms des
Fernverkehrswagenparks der ÖBB werden für
behindertengerechte Maßnahmen insgesamt rd. 43 Mio € aufgewendet.
Das entspricht einem
Investitionsanteil von rd. 20 % des Gesamtinvestitionsvolumens von 218 Mio
€.
Frage 2:
In wie vielen der 700 Fernreisewagen der
1. und 2 Klasse werden die Kundenanforderungen von
gehbehinderten Menschen und Menschen im Rollstuhl in den nächsten 48
Monaten umgesetzt und
welche Maßnahmen sind dies konkret?
(Aufzählung der Maßnahmen)
Antwort:
Im Rahmen des Upgradingprogramms wird die
Anzahl behindertengerechter Fahrzeuge
(Hauptmerkmale: Einstiegsüberbreite rollstuhlgerecht, Zufahrt zum
Sitzbereich in ausreichender
Breite für Rollstühle, Klappsitze, um mit Rollstühlen im
normalen Sitzbereich untergebracht zu sein,
behindertengerechtes WC, ebene Wagenausführung ohne stärkere
Abschrägungen) von derzeit 32
Wagen auf insgesamt 60 Fahrzeuge erweitert. Dadurch ist die Führung von
insgesamt rd. 150
nationalen und internationalen Fernzügen mit behindertengerechten Wagen
(derzeit rd. 90 Femzüge)
möglich.
Fragen 3 und 4:
In wie vielen der 700 Fernreisewagen der
1. und 2. Klasse werden die Kundenanforderungen von
sehbehinderten und blinden Menschen in den nächsten 48 Monaten umgesetzt
und welche
Maßnahmen sind dies konkret? (Aufzählung der Maßnahmen)
In wie vielen der 700 Fernreisewagen der
1. und 2. Klasse werden die Kundenanforderungen von
gehörlosen und schwerhörigen Menschen in den nächsten 48 Monaten
umgesetzt und welche
Maßnahmen sind dies konkret? (Aufzählung der Maßnahmen)
Antwort:
Für sehbehinderte
Reisende wird sukzessive bei allen 720 Fahrzeugen des Upgradings mittels einer
neuen Generation von Piktogrammen (erhöhte Kontrastierung, vereinfachte
Darstellungen) eine
leichtere Erkennbarkeit erreicht.
Darüberhinaus wird zur besseren
Ausnützung der vorhandenen Technik bei sämtlichen ÖBB-EC-
Zügen (Gattungsbezeichnung nach dem Upgrading) ein erweitertes
Durchsageprogramm, welches
speziell auch sehbehinderten Reisenden zugute kommt, durchgeführt.
Diese optimierte Piktogrammgestaltung dient selbstverständlich auch gehörlosen Reisenden.
Frage 5:
Derzeit gibt es in Österreich nur 42 Wagen mit
Rollstuhl-WC, mit jeweils 2 Rollstuhlstellplätzen pro
Wagen, davon sind maximal 37 im Einsatz. Wie viele der 700 Wagen werden im Zuge
der völligen
Rundumerneuerung mit Rollstuhl-WC und zusätzlichen
Rollstuhlstellplätzen ausgestattet?
Antwort:
Die
ÖBB verfügen derzeit über 32 behindertengerechte Reisezugwagen,
davon sind üblicherweise 27
im Einsatz. Insgesamt erhalten weitere 10 Reisezugwagen sowie 18 Steuerwagen
eine
behindertengerechte Ausstattung.
Fragen 6 und 7:
Wie viele Autoreisezüge gibt es, die auch für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen benutzbar sind?
Sind diese Autoreisezüge, die während der Nacht unterwegs sind, auch für mobilitätsbeeinträchtigte
Menschen benutzbar?
Wenn ja: Welche Autoreisezüge sind dies?
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort:
Nachstehende Autoreisezüge führen behindertengerechte Reisezugwagen:
- ÖBB-EC 662-663 "Gustav Klimt" (Wien Westbahnhof - Innsbruck - Feldkirch v.v.; täglich)
- IC 668-669 "Steirisches Thermenland" (Graz - Feldkirch v.v.; täglich)
- EC-31 "Carlo Goldoni" (Wien Südbf. - Villach; täglich) - -
- IC 632 "Silicon Alps" (Wien Südbf. - Villach; an Sonntagen)
Sämtliche Autoreisezüge sind Tagesautoreisezüge.
Die drei
österreichischen Nachtautoreisezüge zwischen Wien und Feldkirch, Graz
und Feldkirch
sowie Villach und Feldkirch führen keine Reisezugwagen für
Rollstuhlfahrer. Alle anderen
mobilitätseingeschränkten Reisenden können
selbstverständlich Schlaf- und Liegewagen oder auch
Sitzwagen benützen.
Fragen 8,10 und 12:
Ist im Investitionsvolumen von 218 Mio Euro auch die barrierefreie Ausgestaltung von Autoreisezügen
veranschlagt?
Wenn ja: Für welche Autoreisezüge?
Wenn nein: Warum nicht?
Ist im Investitionsvolumen der 218 Mio Euro auch der Umbau für diese Kundenanforderung
vorgesehen?
Wenn ja: Welche Nachtzüge werden ab wann für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen barrierefrei
benutzbar sein?
Wenn nein, warum nicht?
Ist im Investitionsvolumen der 218 Mio Euro auch der Umbau für diese Kundenanforderung
vorgesehen?
Wenn ja: Welche Züge mit Schlafwagen werden ab wann für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen
benutzbar sein?
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort:
Da sich das Fahrzeugupgrading Fernverkehr
mit dem Tagesverkehrsfahrpark beschäftigt, ergibt sich
ein automatischer Nutzen für Tagesautoreisezüge. Erst durch das
Upgradingprogramm wurde der
Einsatz eines behindertengerechten Reisezugwagens im Autoreisezug ÖBB-EC
662-663 "Gustav
Klimt" möglich.
Frage 9:
Stimmt es, dass mobilitätsbehinderte
Menschen, die während der Nacht reisen müssen, keine
Chancen haben, einen Wagen zu finden, der zumindest mit Rollstuhlstellplatz und
Rollstuhl-WC
ausgestattet ist?
Wenn nein: Welche Nachtzüge
erfüllen schon diese Kundenanforderungen? (Auflistung nach Name
des Zuges und Wegstrecke)
Antwort:
Ab Fahrplanwechsel 2003 (15. Dezember
2002) kommen in den Zügen D 288-289 "Brenner-Expreß"
(Innsbruck -Florenz v.v.) erstmals behindertengerechte Liegewagen zum Einsatz.
Frage 11:
Stimmt-es, dass
mobilitätsbeeinträchtigte Menschen, die während der Nacht reisen
müssen, keine
Chancen haben, in einem Schlafwagen zu
reisen?
Wenn nein: Welcher Reisezug mit
Schlafwagen für Rollstuhlfahrerlnnen wird auf welcher Strecke
bereits angeboten?
(Auflistung nach Name des Zuges und Wegstrecke)
Antwort:
Mobilitätseingeschränkte
Reisende, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können die
meisten Schlafwagentypen benützen. Aufgrund der Gangbreiten aller
vorhandenen Schlafwagen in
Mitteleuropa ist eine Rollstuhlzufahrt zu Abteilen hur mit besonders schmalen
Spezialrollstühlen
möglich.
Frage 13:
Wie viele der
Eurocrty-Zugverbindungen von Wien nach Graz bzw. Villach wurden zusätzlich
mit
Rollstuhlstellplätzen ausgestattet?
(Auflistung nach Namen der Züge)
Antwort:
Wien - Graz - Wien
- IC150-151"Emona"
- ÖBB-EC 555-556 "Joseph Ressel/Johann Nestroy"
Wien - Villach - Wien
- EC 31-30 "Romulus"
- IC 531-530 "Egger-Lienz"
- IC 533-630 "Johann Nestroy/(ohne Namen)"
- IC 535-632 "Romy Schneider/Peter Rosegger"
- IC 537-532 "Hotel Ibis/Johann Nestroy"
- IC 631 -536 "Peter Rosegger/Romy Schneider"
- ÖBB-EC 932-633 "Oskar Kokoschka/Burgenstadt Friesach"
- EC 31 -30 "Carlo Goldoni"
- IC 531-630 "Egger-Lienz/Historische Stadt Judenburg"
- IC 535-632 "Romy Schneider/Silicon Alps"
- IC 631-536 "Silicon Alps/Romy Schneider"
- IC 539-534 "(ohne Namen)/Silicon Alps"
Frage 14:
Bei der Konzeption der neuen Inneneinrichtungen stand
angeblich die Erfüllung der Kundenanfor-
derungen an Komfort, Sicherheit und Sauberkeit im Vordergrund. Welche dieser
Kundenanforde-
rungen wurde konkret für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen
umgesetzt?
(Detaillierte Nennung des angeblichen neuen
Komforts für Menschen mit Behinderung)
Antwort:
Sämtliche Maßnahmen hinsichtlich Sauberkeit,
Sicherheit und Komfort dienen gleichermaßen allen
Zielgruppen und somit auch mobilitätseingeschränkten Reisenden.
Frage 15:
Bei Ihrer ersten Testfahrt haben Sie unter anderem folgende
Wortspende abgegeben: "Es freut
mich, dass das Management der ÖBB sofort die Initiative ergriffen und
innerhalb von 9 Monaten
eine deutliche Angebotsverbesserung im
Personenverkehr umgesetzt hat". Ist Ihre Freude noch
immer ungetrübt, trotz der Tatsache, dass die Kundenanforderungen
für Menschen mit Mobilitäts-
beeinträchtigungen kaum berücksichtigt wurde?
Wenn ja: Welche großartigen Umsetzungen
der 4-S Kundenanforderungen für Menschen mit Mo-
bilitätsbeeinträchtigungen geben Anlass für Ihre Freude?
Antwort:
Die Feststellung, dass die
Kundenanforderungen mobilitätseingeschränkter Reisender kaum be-
rücksichtigt werden, ist unrichtig. Es
besteht auch daher kein Grund, die Aussage im Rahmen der
Testfahrt zu revidieren.
Frage 16:
Ist Ihnen bekannt, dass es für die 2 Rollstuhlstellplätzen keine Anschlüsse für Laptops gibt, die
auch benutzbar sind?
Wenn ja: Mit welcher Begründung wurden diese nicht installiert, obwohl doch ein Service in allen
Klassen und hoffentlich auch für alle Klassen von Menschen im 4-S Kundenprogramm angeboten
wird?
Wenn nein: Was werden Sie konkret bis wann tun, damit diese ebenfalls entsprechend installiert
werden?
Antwort:
Jedes Fahrzeug, das upgegradet ist, hat im
Großraumbereich pro Sitzreihe zumindest eine Steck-
dose. Dies gilt auch für den Bereich der Klappsitze mit
Rollstuhlabstellmöglichkeit.
In den Reisezugwagen der Serie 82-91 ist nach dem Upgrading
ein zusätzlicher freier Rollstuhl-
platz integriert, der ebenfalls die Möglichkeit bietet, einen Laptop an
eine Steckdose anzu-
schließen.
Frage 17:
Glauben Sie, es ist eine "deutliche Angebotsverbesserung", wenn sich 4 bis 6 Rollstuhlfahrerlnnen
schon ab Wien in den Bereich der 2 Rollstuhlplätze "einquetschen" müssen?
Wenn ja: Warum? (Bitte um detaillierte Antwort)
Wenn nein: Was werden Sie konkret tun, damit diese Qualität endlich verbessert wird?
Antwort:
Die Reisezugwagen mit rollstuhlgerechter Ausstattung nach
dem Upgrading verfügen neben den
zwei Plätzen mit Klappsitzen über einen neuen dritten Stellplatz.
Dieser kann alternativ auch für
Kinderwagenabstellung genützt werden, ist jedoch zumeist frei für
Rollstuhlbenützer.
Frage 18:
Glauben Sie es ist eine "deutliche
Angebotsverbesserung", wenn der Wagen zwar über ein Roll-
stuhl-WC verfügt, welches aber schon meist ab Wien abgesperrt ist, weil es
kaputt ist?
Wenn ja: Warum? (Bitte um detaillierte Antwort)
Wenn nein: Was werden Sie konkret bis wann tun, damit
defekte Rollstuhltoiletten nicht durch
ganz Österreich gefahren werden?
Antwort:
Bei
den rollstuhlgerechten WC-Anlagen handelt es sich um Toiletten mit
geschlossenem Ab-
wassersystem, bei welchem es durch "Fehlverwendung" (Einbringung von
Gegenständen) zu Ver-
stopfungen und somit zum Ausfall der Toiletten kommen kann. Die ÖBB bereiten
derzeit ein
Wenn ja: Welche großartigen Umsetzungen
der 4-S Kundenanforderungen für Menschen mit Mo-
bilitätsbeeinträchtigungen geben Anlass für Ihre Freude?
Antwort:
Die Feststellung, dass die
Kundenanforderungen mobilitätseingeschränkter Reisender kaum be-
rücksichtigt werden, ist unrichtig. Es besteht auch daher kein Grund, die
Aussage im Rahmen der
Testfahrt zu revidieren.
Frage 16:
Ist Ihnen bekannt, dass es für die 2 Rollstuhlstellplätzen keine Anschlüsse für Laptops gibt, die
auch benutzbar sind?
Wenn ja: Mit welcher Begründung wurden diese nicht installiert, obwohl doch ein Service in allen
Klassen und hoffentlich auch für alle Klassen von Menschen im 4-S Kundenprogramm angeboten
wird?
Wenn nein: Was werden Sie konkret bis wann tun, damit diese ebenfalls entsprechend installiert
werden?
Antwort:
Jedes Fahrzeug, das upgegradet ist, hat im
Großraumbereich pro Sitzreihe zumindest eine Steck-
dose. Dies gilt auch für den Bereich der Klappsitze mit
Rollstuhlabstellmöglichkeit.
In den Reisezugwagen der Serie 82-91 ist nach dem Upgrading
ein zusätzlicher freier Rollstuhl-
platz integriert, der ebenfalls die Möglichkeit bietet, einen Laptop an
eine Steckdose anzu-
schließen.
Frage 17:
Glauben Sie, es ist eine "deutliche Angebotsverbesserung", wenn sich 4 bis 6 Rollstuhlfahrerlnnen
schon ab Wien in den Bereich der 2 Rollstuhlplätze "einquetschen" müssen?
Wenn ja: Warum? (Bitte um detaillierte Antwort)
Wenn nein: Was werden Sie konkret tun, damit diese Qualität endlich verbessert wird?
Antwort:
Die Reisezugwagen mit rollstuhlgerechter Ausstattung nach
dem Upgrading verfügen neben den
zwei Plätzen mit Klappsitzen über einen neuen dritten Stellplatz.
Dieser kann alternativ auch für
Kinderwagenabstellung genützt werden, ist jedoch zumeist frei für
Rollstuhlbenützer.
Frage 18:
Glauben Sie es ist eine "deutliche
Angebotsverbesserung", wenn der Wagen zwar über ein Roll-
stuhl-WC verfügt, welches aber schon meist ab Wien abgesperrt ist, weil es
kaputt ist?
Wenn ja: Warum? (Bitte um detaillierte Antwort)
Wenn nein: Was werden Sie konkret bis wann tun, damit
defekte Rollstuhltoiletten nicht durch
ganz Österreich gefahren werden?
Antwort:
Bei den rollstuhlgerechten WC-Anlagen handelt es sich um
Toiletten mit geschlossenem Ab-
wassersystem, bei welchem es durch "Fehlverwendung" (Einbringung von
Gegenständen) zu Ver-
stopfungen und somit zum Ausfall der Toiletten kommen kann. Die ÖBB
bereiten derzeit ein
Konzept der mobilen Wartung
vor. Dieses soll hinkünftig Möglichkeiten schaffen, Defekte
zumindest in Wendebahnhöfen sofort zu reparieren.
Frage 19:
Glauben Sie es ist eine "deutliche
Angebotsverbesserung", wenn im Fahrplan ein Wagen mit Roll-
stuhlstellplätzen und entsprechendem WC angeführt ist, der aber gar
nicht in der Garnitur mitge-
fahren wird?
Wenn ja: Warum? (Bitte um detaillierte Antwort)
Wenn nein: Was werden Sie
konkret bis wann tun, damit das auch eingehalten Wird, was der
Fahrplan verspricht?
Antwort:
Rollstuhlgerechte Reisezugwagen stehen nur
in beschränkter Anzahl zur Verfügung. Das laufende
Upgrading-Programm machte darüberhinaus eine geringfügige
Rücknahme dieses speziellen An-
gebots erforderlich.
Frage 20:
Glauben Sie es ist eine "deutliche
Angebotsverbesserung", wenn es für die mehr als 4000 Bahn-
Einstiegsstellen nur 62 Hublifte an 47 Bahnhöfen gibt?
Wenn ja: Warum ? (Bitte um detaillierte Antwort)
Wenn nein: Was werden Sie konkret bis wann unternehmen, damit dies verbessert
wird?
Antwort:
Im Bereich der ÖBB sind
gegenwärtig insgesamt 75 Bahnhöfe (insbesondere Haupt- sowie wichti-
ge Verkehrsknotenbahnhöfe) mit mobilen Rollstuhlhebeliften ausgestattet.
Die Auswahl der Standorte
erfolgt primär dem Bedarf entsprechend sowie im Rahmen der
personellen und technische Möglichkeiten (Voraussetzung für den
Einsatz derartiger Geräte sind
ausreichend dimensionierte, feste Bahnsteige).
Frage 21:
Glauben Sie es ist eine "deutliche
Angebotsverbesserung", wenn jetzt unter dem Titel "Bahnfahren
mit Klasse" lediglich bei 18 Wagen eine wagengebundene Einstiegshilfe
geplant ist.
Wenn ja: Warum? (Bitte um detaillierte Antwort)
Antwort:
Bestehende Fahrzeuge des Fernverkehrs, die
vom Upgrading betroffen sind, lassen sich mit wirt-
schaftlich vertretbarem Aufwand nicht nachträglich mit fahrzeuggebundenen
elektro-hydraulischen
Hebeliften nachrüsten. Diese würden 25 bis 30 cm Einstiegsbreite
verbrauchen, wodurch viele
Typen von Rollstühlen nicht mehr durch die Türöffnung passen.
Eine Verbreiterung der Türen
würde eine völlige Neugestaltung der Statik der Fahrzeuge erfordern.
Aus diesem Grund ist nur bei
den als Neufertigung geplanten 18 Steuerwagen auch die entsprechende
wagengebundene Ein-
stiegshilfe gemeinsam mit einer überbreiten Tür vorgesehen.
Frage 22:
Glauben Sie es ist eine
"deutliche Angebotsverbesserung", wenn sowohl in der 1. Klasse als
auch
in der Business Class nicht einmal darauf Rücksicht genommen wird, dass
auch mobilitätsbeein-
trächtigte Menschen in dieser "Qualität" reisen wollen?
Wenn ja: Warum ? (Bitte um
detaillierte Antwort)
Antwort:
Die ÖBB werden
das Updradingprogramm hinsichtlich der behindertengerechten. Reisezugwagen
kurzfristig nochmals modifizieren. Der Sitzgroßraum, in dem die
Behinderten-Rollstuhlplätze ein-
gebaut sind, wird auf 1.
Klasse umgebaut. Die ersten Fahrzeuge werden ab Mitte 2003 in dieser
Form ausgeliefert. Auch bereits upgegradete Wagen werden nochmals entsprechend
optimiert.
Durch diese Neuerung werden
mobilitätseingeschränkte Reisende mit Rollstuhl zu den heutigen
Tarifkonditionen (2.Klasse) den Rollstuhlplatz buchen und benützen
können und gleichzeitig wird
ihnen das 1. Klasse-Service inklusive Platzservice für Speisen und
Getränke in vollem Umfang
zuteil. Mit dieser
Maßnahme wird eine wesentliche Angebotsverbesserung realisiert.
Fragen 23 und 24:
Glauben Sie es ist eine "deutliche
Angebotsverbesserung", wenn es auf Bahnsteigen noch immer
kein Blindenleitsystem gibt, welches für sehbehinderte und blinde Menschen
eine unumgängliche
Notwendigkeit ist?
Wenn ja: Warum ? (Bitte um detaillierte Antwort)
Glauben Sie es ist eine "deutliche
Angebotsverbesserung", wenn es in den Zügen, auf den Bahn-
steigen und in Bahnhöfen
noch immer keine Induktionsschleifen gibt, die es hörbehinderten und
schwerhörigen Menschen ermöglichen würde, auch hören zu
können?
Wenn ja: Warum ? (Bitte um detaillierte Antwort)
Antwort:
Das Investitionsprogramm der ÖBB
sieht mittelfristig (nach Maßgabe der verfügbaren Finanzmittel)
sukzessive die Realisierung von Blindenleistsystemen bzw. Induktionsschleifen
vor.
In diesem
Zusammenhang wird auf das von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft
für Ver-
kehrssicherheit visuell
behinderter Menschen u.a. mit den ÖBB entwickelte "Taktile Leitsystem
für
sehbehinderte und blinde Menschen auf Bahnsteigen der ÖBB" verwiesen,
das bereits große An-
erkennung fand (Verkehrssicherheitspreis des Kuratoriums für
Verkehrssicherheit) und bei Neu-
und Umbauten von Bahnsteigen zum Einsatz kommt.
Frage 25:
Sind Sie der Meinung, dass beim 4 S Kundenprogramm die Gleichstellungsbestimmung des Artikel
7, der österreichischen Bundesverfassung umgesetzt wurde?
Wenn ja: In welcher Weise wurde die Umsetzung konkret durchgeführt?
Wenn nein: Mit welcher Begründung wurde sie nicht umgesetzt und was werden Sie konkret bis
wann tun, damit es zur Umsetzung kommt?
Antwort:
Die Staatszielbestimmung des Art. 7 B-VG
ist darauf ausgerichtet, andere als sachlich begründ-
bare Differenzierungen zu verbieten (siehe den Bericht des
Verfassungsausschusses, 785 der
Beilagen zu den stenographischen Protokollen des NR XX.GP). Demnach sind im Sinne des
Gleichheitsgebotes des Art. 7 Kunden des 4-S Kundenprogrammes
selbstverständlich auch
behinderte Menschen bei Berücksichtigung der finanziellen
Möglichkeiten, die für dieses
Programm zur Verfügung stehen. Diese finanziellen Mittel sind im Hinblick
auf mannigfache
andere soziale Aufgaben und Sicherheitsaufgaben der öffentlichen Hand bekanntlich
beschränkt
und bedürfen im Verkehrsbereich und darüber hinaus einer gleich
ausgewogenen Verteilung
(Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen). In diesem
Sinne werden,
was die Umbauten an den
Fahrzeugen betrifft und insbesondere bei den mehrfach erwähnten
18 Neubauwagen aber auch bei vielen Details an den renovierten Wagen keine
Kosten gescheut,
um einer Gleichstellung
Behinderter gerecht zu werden.