Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit
Einberufung einer Sitzung aufgrund eines Verlangens von 20 Abgeordneten oder den Abgeordneten eines Klubs gemäß § 46 Abs. 6 GOG sowie eines Verlangens eines Drittels der Abgeordneten oder der Bundesregierung gemäß § 46 Abs. 7 GOG