7 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (3 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Straßenbenüt­zungsabgabegesetz geändert wird

Österreich hat mit der Einführung des Straßenbenützungsabgabegesetzes im Jahr 1995 von dem in der Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten vorgesehenen Instrument eines – nicht entfernungsabhängigen – sondern zeit­bezogenen Besteuerungssystems für schwere Nutzfahrzeuge Gebrauch gemacht.

Die Richtlinie 93/89/EWG ist durch die Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999, ABl. Nr. L 187 vom 20. Juli 1999, S 42, ersetzt worden.

Die Mitgliedstaaten, die bereits jetzt zeitbezogene Gebührensysteme zur Anlastung der Wegekosten eingeführt haben, sind verpflichtet, ihre einzelstaatlichen Vorschriften an die Vorgaben der neuen Richtlinie anzupassen. Als Zeitpunkt für die Umstellung bestimmt die Richtlinie 1999/62/EG den 1. Juli 2000.

Der vorgeschlagene Gesetzentwurf beinhaltet die Umsetzung der Richtlinie 1999/62/EG in innerstaat­liches Recht. Die wichtigsten Regelungen des Gesetzentwurfes sind folgende:

–   Weitergeltung der seit dem Jahr 1997 geltenden Abgabensätze für abgabepflichtige Straßen­benützungen bis zum 30. Juni 2000. Umwandlung der Jahresabgabe 2000 in eine Halbjahresabgabe für das erste Kalenderhalbjahr 2000.

–   Neue Abgabensätze für abgabepflichtige Straßenbenützungen ab 1. Juli 2000 abgestuft nach öko­logischen Kriterien (Emissionsklassen) und Zahl der Achsen des Kraftfahrzeuges bzw. der Fahrzeug­kombination.

–   Einführung einer Halbjahresabgabe für das zweite Kalenderhalbjahr 2000.

Der Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. Dezember 1999 der Vorberatung unterzogen.

Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Hermann Böhacker, Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Werner Kogler, Kurt Eder und Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll sowie der Staatssekretär im Bundsministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer beteiligten, hat der Finanzausschuss den in der Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (3 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1999 12 10

                               Günter Kiermaier                                                                Dr.Kurt Heindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann