12 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht und Antrag
des Verfassungsausschusses
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen (Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG), geändert wird
Im Zuge der Beratungen über den Antrag 17/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Herbert Scheibner, Georg Schwarzenberger, Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird, hat der Verfassungsausschuss am 10. Dezember 1999 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Herbert Scheibner, Georg Schwarzenberger, Mag. Terezija Stoisits und Genossen einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz 1975 einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen (Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG), geändert wird, zum Gegenstand hat.
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Herbert Scheibner, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Günther Kräuter, Mag. Terezija Stoisits, Georg Schwarzenberger, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Walter Posch und Mag. Herbert Haupt das Wort.
Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Georg Schwarzenberger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1999 12 10
Georg Schwarzenberger Dr. Peter Kostelka
Berichterstatter Obmann
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen (Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG), geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen (Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG), BGBl. I Nr. 64/1997, wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 1 lautet:
“(1) Auf Grund der Erklärung der Anwartschaftsberechtigten nach § 3 Abs. 2 hat der Bund monatlich im Vorhinein Beiträge an die Pensionskasse im Ausmaß von 10% der gemäß § 15 Bundesbezügegesetz bestimmten Bezüge und Sonderzahlungen des Anwartschaftsberechtigten zu leisten.”
2. Der bisherige § 19 erhält die Absatzbezeichnung “(1)”.
3. Folgender Abs. 2 wird angefügt:
“(2) § 4 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/xxxx tritt mit 1. August 1997 in Kraft.”