35 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Entschließungsantrag 27/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Berücksichtigung der sozialen Ausgewogenheit bei Agrarförderungen
Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. November 1999 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“Der Grüne Bericht 1998 zeigt einen bedenklichen Trend in der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der österreichischen Landwirtschaft. Die Anzahl der Betriebe nahm in den letzten vier Jahren um 11 400 Betriebe oder 4% gegenüber 1995 ab (S 61). Laut WIFO (März 1999) verringerte sich die Anzahl der im Agrarsektor hauptberuflich Beschäftigten im selben Zeitraum von 165 700 auf 149 600, das sind rund 10%. Die agrarischen Förderungen, die in ihrer Höhe immerhin 67,5% der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ausmachen, sind sehr ungleich verteilt. Berechnungen gemäß Grünem Bericht 1998 (Tabelle 7.2. 12b) ergeben, dass 65% der Förderungsbezieher (= 114 662 Betriebe) nur 27% der Gesamtförderungen und 4,6% der Förderungsbezieher (= 8 158 Beitriebe) nahezu ein Viertel, nämlich 22% der gesamten ausbezahlten Förderungsmittel erhalten.
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je bäuerlicher Familienarbeitskraft (darin sind die öffentlichen Fördermittel und selbständige Nebentätigkeiten bereits eingeschlossen) nahm im Zeitraum 1995 bis 1998 im Bundesdurchschnitt um 13%, das sind 21 166 S je Familienarbeitskraft ab! 50% der landwirtschaftlichen Erwerbstätigen erzielten 1998 Einkünfte von weniger als 130 000 S aus ihrer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Grüner Bericht 1998, S 113). Wir müssen davon ausgehen, dass 20 bis 30% der bäuerlichen Familien an oder unterhalb des Existenzminimums lebt und dass die Armut im ländlichen Raum zunimmt.
Die österreichische Landwirtschaft, die im EU-Vergleich durch eine kleinbetriebliche Struktur mit einem hohen Anteil an Berggebieten gekennzeichnet ist, hat durch die in der Agenda 2000 beschlossene Intensivierung der Produktion und Weltmarktorientierung viel zu verlieren. Bedauerlicherweise wurden in der Agenda 2000 keine Förderobergrenzen festgelegt, wodurch Klein- und Mittelbetriebe enorm benachteiligt sind. Die EU-Verordnung 1259/1999 zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik lässt aber den Mitgliedstaaten hinsichtlich geeigneter Umweltmaßnahmen und hinsichtlich der sozialen Lage einen Gestaltungsspielraum.”
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Februar 2000 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Heinz Gradwohl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Mag. Wilhelm Molterer.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag ebenso wie ein im Zuge der Debatte vom Abgeordneten Heinz Gradwohl eingebrachter Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Karl Freund gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2000 02 03
Karl Freund Georg Schwarzenberger
Berichterstatter Obmann