72 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Justizausschusses


über die Regierungsvorlage (59 der Beilagen): Bundesgesetz über den freien Dienst­leistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich (EuRAG) sowie über Änderungen der Rechtsanwaltsordnung

Der Gesetzentwurf dient der innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde.

Durch die Umsetzung der angeführten Rechtsanwalts-Niederlassungsrichtlinie werden die Möglichkeiten von Rechtsanwälten aus der Europäischen Union und aus dem EWR-Raum, sich in Österreich niederzulassen und den Rechtsanwaltsberuf auszuüben, grundlegend erweitert. Solche Rechtsanwälte werden sich in Hinkunft unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates sofort ohne vorherige Eignungsprüfung in Österreich niederlassen können; nach dreijähriger “effektiver und regelmäßiger” Berufsausübung im Aufnahmestaat sollen sie sich unter bestimmten Voraussetzungen voll in die österreichische Rechtsanwaltschaft integrieren können.

Der Justizausschuss hat diese Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 11. April 2000 der Vorberatung unterzogen.

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Harald Ofner, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Johann Maier, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Michael Krüger, Dr. Martin Graf, Dr. Sylvia Paphàzy, Mag. Dr. Josef Trinkl, die Ausschussobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (59 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2000 04 11

                           Mag. Dr. Josef Trinkl                                             Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau