140 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Justizausschusses


über den Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird (65/A)

Die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Doris Bures und Peter Schieder haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. Jänner 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die Antragsteller treten dafür ein, dass Lebensgefährten gleichen Geschlechts in Bezug auf das Eintritts­recht mit Lebensgefährten verschiedenen Geschlechts gleichgestellt werden. Sie schlagen daher eine Mietrechtsgesetz-Novelle vor, durch die der Kreis der eintrittsberechtigten Personen in § 14 Abs. 2 und 3 dahingehen erweitert wird, dass auch einem Lebensgefährten aus einer gleichgeschlechtlichen Beziehung, bei Vorliegen einer mindestens dreijährigen Haushaltsgemeinschaft bzw. bei seinerzeitigem gemeinsamen Bezug der Wohnung mit dem bisherigen Mieter, ein Eintrittsrecht im Todesfall zukommt.

Der OGH hat in einer Entscheidung 6 Ob 2325/96x vom 5. Dezember 1996 erneut ausgesprochen, dass gleichgeschlechtliche Lebensgefährten nicht zum Kreis der eintrittsberechtigten Personen des § 14 Abs. 3 MRG zählen. Der OGH führt aus, dass der Gesetzgeber die Gleichstellung homosexueller und hetereosexueller Partnerschaften bisher noch nicht vorgenommen habe. Die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Gleichbehandlung von Personen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung stelle nur eine Anregung an die Mitgliedstaaten ohne verbindlichen Charakter dar. Sie sei lediglich ein Appell an die Gesetzgebung der Mitgliederstaaten. Die völlige Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit heterosexuellen im Bereich des Mietrechts könne durch Auslegung allein nicht erreicht werden und bedürfe vielmehr einer Maßnahme des Gesetzgebers.”

Der Justizausschuss hat diesen Initiativantrag erstmals in seiner Sitzung am 11. April 2000 in Verhandlung genommen und nach Berichterstattung durch den Abgeordneten Otto Pendl vertagt.

In seiner Sitzung am 24. Mai 2000 wurde die Materie neuerlich in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Dr. Harald Ofner, Dr. Gabriela Moser, Doris Bures, Mag. Johann Maier, Dr. Johannes Jarolim und die Ausschussobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde die Abgeordnete Doris Bures gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 05 24

                                    Doris Bures                                                      Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau