145 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (83 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch geändert wird
Der Entwurf schlägt vor,
a) die durch die Änderungsrichtlinie 1999/60/EG erweiterten Möglichkeiten größenabhängiger Befreiungen durch Anhebung der Schwellenwerte auf die in der Richtlinie genannten Euro-Beträge zu nützen,
b) die in Art. 6 Abs. 5 Konzernrichtlinie befristet zugelassene Möglichkeit, die Schwellenwerte um den Faktor 2,5 (die Arbeitnehmeranzahl um den Faktor 2) zu erhöhen, soll wegen Fristablaufs richtlinienkonform zurückgenommen werden. Dabei schlägt der Entwurf eine Herabsetzung auf jene Euro-Beträge vor, die nach der Änderungsrichtlinie 1999/60/EG zulässig sind (Art. 6 Abs. 1 der Konzernrichtlinie verweist bezüglich der Schwellenwerte auf Art. 27 der Bilanzrichtlinie, so dass sich die Erhöhung der Schwellenwerte des Art. 27 durch die Änderungsrichtlinie auch auf die Konzernrechnungslegung auswirkt). Nach der Gesetzwerdung des Entwurfs würden daher die Schwellenwerte für größenabhängige Erleichterungen für Einzelabschlüsse und für Konzernabschlüsse gleich hoch sein.
Der Justizausschuss hat diese Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. Mai 2000 in Verhandlung genommen.
Nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Mag. Walter Tancsits wurde die Regierungsvorlage 83 der Beilagen einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (83 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2000 05 24
Mag. Walter Tancsits Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau