162 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Forschungsbericht 2000 der Bundesregierung (III-41 der Beilagen)


Die Bundesregierung hat gemäß § 8 Abs. 2 des Forschungsorganisationsgesetzes dem Nationalrat in Abständen von drei Jahren bis zum 1. Mai des betroffenen Jahres einen umfassenden Bericht über die Lage und Bedürfnisse der Forschung in Österreich vorzulegen und dabei die im Sinne des § 4 Abs. 1 lit. c bzw. § 11 Abs. 1 lit. c des Forschungsförderungsgesetzes vom Fonds zur Förderung der wissen­schaftlichen Forschung sowie vom Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft erstatteten Berichte zu berücksichtigen.

Der Forschungsbericht 2000 der Bundesregierung stellt Lage und Bedürfnisse der Forschung in Österreich vor dem Hintergrund jener Anforderung an die Forschungs- und Technologiepolitik, die sich auf Grund der raschen Entwicklung und Ausweitung wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse ergibt, sowie in ihrem intenationalen Kontext dar. Der Bericht gibt einen Überblick über Aufgaben, Struktur, Finanzierung und Tätigkeit derjenigen österreichischen Institutionen, denen Durchführung und Koordinierung von Forschung und Entwicklung obliegt. Dieser Überblick umfasst die Österreichische Akademie der Wissenschaften, die Forschung an den Universitäten, die Ressortforschung, die fondsge­förderte Forschung und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen bzw. Dach- und Trägerorgani­sationen. Weiters wird die Forschungskooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Wissens- und Technologietransfer behandelt. Ein umfangreicher Abschnitt des Berichts befasst sich mit der internationalen Forschungskooperation sowohl im Rahmen der Europäischen Union als auch im Rahmen anderer multilateraler und bilateraler Strukturen der Zusammenarbeit. Abschließend geht der Bericht auf das wissenschaftliche Informations- und Dokumentationswesen in Österreich sowie auf die statistische Erfassung von Forschung und Entwicklung ein; daran schließt sich ein statistischer Tabellen­anhang.

Dem Forschungsbericht beigeschlossen sind die Faktendokumentation der Bundesdienststellen über Forschungsförderungen und Forschungsaufträge im Jahre 1999 sowie die für das Jahr 1999 vorgelegten Berichte des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 26. Mai 2000 in Verhandlung genommen und auf Antrag der Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr mit Stimmeneinhelligkeit im Sinne des § 28b Abs. 4 GOG beschlossen, den Bericht nicht endzuerledigen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuss fungierte die Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr.

An der sich an die Ausführungen der Berichterstatterin anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Ing. Kurt Gartlehner, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Kurt Grünewald, DDr. Erwin Niederwieser und Dr. Martin Graf sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Michael Schmid.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Forschungs­berichts 2000 der Bundesregierung zu empfehlen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Forschungsbericht 2000 der Bundesregierung (III-41 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 05 26

                            Dr. Andrea Wolfmayr                                                            Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann