266 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Budgetausschusses


über den Antrag 226/A der Abgeordneten Rudolf Schwarzböck, Anna Elisabeth Aumayr und Genossen

und

den Antrag 229/A der Abgeordneten Heinz Gradwohl und Genossen

beide betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden


Die Abgeordneten Rudolf Schwarzböck, Anna Elisabeth Aumayr und Genossen haben den Antrag 226/A am 6. Juli 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Im heurigen Jahr sind in der Landwirtschaft durch Dürre erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen entstanden.

Um den dürregeschädigten Landwirten eine Hilfestellung bei der Finanzierung des Erwerbes von Betriebsmitteln (wie insbesondere Grünfutter) zu leisten, ist vorgesehen, die Rücklagen des Katastrophen­fonds, welche grundsätzlich zur Finanzierung der Abgeltung von Schäden auf Grund von Natur­katastrophen gemäß § 3 und zur Förderung der großen Hagelversicherungsprämien zu verwenden sind, im Jahr 2000 in der Höhe von 100 Millionen Schilling für die Finanzierung von Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite für dürregeschädigte Landwirte zu verwenden.”

Dem von den Abgeordneten Heinz Gradwohl und Genossen am 6. Juli 2000 eingebrachten Antrag 229/A war nachstehende Begründung beigegeben:

“Durch die außergewöhnliche Dürre des heurigen Jahres sind in der Landwirtschaft große Schäden entstanden. Landeshauptmann Dr. Stix hat bereits gefordert, dass den betroffenen Landwirten eine entsprechende Unterstützung zuteil wird.

Der Katastrophenfonds verfügt über Rücklagen, welche grundsätzlich zur Finanzierung der Abgeltung von Schäden auf Grund von Naturkatastrophen gemäß § 3 und zur Förderung der großen Hagelver­sicherungs­prämien zu verwenden sind. Im Jahr 2000 sollen Mittel in der Höhe von 100 Millionen Schilling für die Finanzierung von Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite für dürregeschädigte Landwirte verwendet werden. Hierüber ist im Nationalrat ein Bericht zu erstatten.”

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Anträge in seiner Sitzung am 6. Juli 2000 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte zum Antrag 226/A der Abgeordnete Georg Schwarzenberger und zum Antrag 229/A der Abgeordnete Heinz Gradwohl.

Gemäß § 41 Abs. 4 GOG beschloss der Budgetausschuss einstimmig, seinen Beratungen den Antrag 226/A zugrunde zu legen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Georg Schwarzenberger, Hans Müller und Mag. Gilbert Trattner.

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Rudolf Schwarzböck, Anna Elisabeth Aumayr, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen einen Entschließungs­antrag ein, da die Erhebung der Ernteschäden erst jetzt beginnt und die Richtlinien für die Entschädigungen erst erstellt werden.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag 226/A einstimmig angenommen. Der Antrag 229/A ist damit miterledigt. Der erwähnte Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle


           1. dem angeschlossenen Gesetzentwurf (Anlage 1) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen;

           2. die beigedruckte Entschließung (Anlage 2) annehmen.

Wien, 2000 07 06

                         Georg Schwarzenberger                                        Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage 1

Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Katastrophenfondsgesetzes

Das Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/1999, wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:

“Im Jahr 2000 ist die Rücklage bis zu einem Betrag von 100 Millionen Schilling für die Finanzierung von Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite für nachweislich dürregeschädigte Landwirte unter der Voraussetzung zu verwenden, dass die Länder einen gleich hohen Betrag zur Verfügung stellen.”

Artikel 2

Änderung des Bundesfinanzgesetzes

Das Bundesfinanzgesetz 2000, BGBl. I Nr. xxx/2000, wird wie folgt geändert:

Im Artikel VII des BFG 2000 wird der Punkt nach Z 15 durch einen Strichpunkt ersetzt und als Z 16 angefügt:

       “16. beim Voranschlagsansatz 1/60156 bis zu einem Betrag von 100 Millionen Schilling für die Finanzierung von Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite für nachweislich dürregeschädigte Landwirte, sofern ein gleich hoher Betrag von den Ländern zur Verfügung gestellt wird.”

Anlage 2

Entschließung

Das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird ersucht, über die erfolgte Mittelzuweisung nach erfolgter Abrechnung dem Nationalrat – nach Regionen gegliedert – zu berichten.