288 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Justizausschusses


über die Regierungsvorlage (111 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Rechtsprakti­kantengesetz geändert wird

Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten stehen in keinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und werden derzeit nicht vom Bundes-Gleichbehandlungsgesetz erfasst. Sie fallen aber auch nicht unter den Anwendungsbereich des für die Privatwirtschaft geltenden Gleichbehandlungsgesetzes. Damit sind Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten gegen Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts und gegen sexuelle Belästigung nicht geschützt.

Der Nationalrat hat mit Entschließung vom 18. Juni 1999, E 196-NR/XX. GP, den Bundesminister für Justiz ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Rechtspraktikantengesetzes mit Regelungen über die Gleichbehandlung und den Schutz vor Diskriminierung auf Grund des Geschlechts vorzulegen.

Inhalt dieser Novelle ist die Änderung des Rechtspraktikantengesetzes mit Regelungen über die Gleichbehandlung und den Schutz vor Diskriminierung auf Grund des Geschlechts analog dem 6. Teil “Sonderbestimmungen für Angehörige von Universitäten und Universitäten der Künste” im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. September 2000 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Harald Ofner, Mag. Gisela Wurm, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Michael Krüger, Mag. Johann Maier und die Ausschussobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in 111 der Beilagen einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (111 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2000 09 18

                           Mag. Dr. Josef Trinkl                                             Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau