291 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Justizausschusses


über die Regierungsvorlage (64 der Beilagen): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen

Im Hinblick auf die Zunahme des internationalen Reiseverkehrs und die damit verbundene Vermehrung der bilateralen Kontakte zwischen Österreich und Kuba, auch auf strafrechtlichem Gebiet, wurde von österreichischer Seite aus Anlass von zwei Haftfällen in Kuba, in welchen österreichische Staatsbürger zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, an die zuständigen kubanischen Stellen der Wunsch herangetragen, zwischen Österreich und Kuba ein Abkommen über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen abzuschließen. In der Folge kam es zu zwei Zusammen­treffen von Experten beider Länder in Wien im April und im Mai 1999; hiebei wurden die Grundzüge des Inhalts eines einschlägigen Vertrages erörtert. Nach Durchführung einer formalen Verhandlungsrunde im Juni 1999 konnte schließlich Einigung über den Entwurf eines Vertrages über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen erzielt werden. Dieser Entwurf wurde am 2. Juli 1999 in Wien paraphiert und am 14. Oktober 1999 in Wien unterzeichnet.

Da nach kubanischem Recht – im Gegensatz zum österreichischen Recht – eine Übertragung der Vollziehung strafgerichtlicher Entscheidungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit nicht in Betracht kommt, wird durch diesen Vertrag in Kuba verurteilten Personen die Möglichkeit eingeräumt, die über sie verhängten Freiheitsstrafen in ihrem Heimatland zu verbüßen. Die Verbüßung einer Haftstrafe in Österreich bedeutet für den Verurteilten, welcher insbesondere in den kubanischen Gefängnissen mit Situationen konfrontiert ist, die von österreichischen Verhältnissen stark abweichen, nicht nur eine Erleichterung, sondern fördert auch seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. September 2000 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung dieses Vertrages zu empfehlen.

Weiters war der Justizausschuss der Meinung, dass es im Gegenstand eines besonderen Bundesgesetzes gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht bedarf.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (64 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2000 09 18

                          Mag. Rüdiger Schender                                           Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau