292 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Justizausschusses


über die Regierungsvorlage (274 der Beilagen): Erklärung der Republik Österreich nach Artikel 25  Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern, betreffend die Erneuerung des Vorbehalts nach Artikel 10 Absatz 2 des Übereinkommens

Anlässlich der Ratifikation hat Österreich sich nach Art. 25 Abs. 1 des Übereinkommens, das im Rahmen des Europarates ausgearbeitet wurde (BGBl. Nr. 314/1980), das Recht vorbehalten, nicht nach Art. 10 Abs. 2 des Übereinkommens das Erlöschen aller Pflichten, die das Kind gegenüber seinem Vater und seiner Mutter in unterhaltsrechtlicher und erbrechtlicher Beziehung hat, vorzuschreiben. Der Vorbehalt ist nur fünf Jahre lang wirksam und kann für jeweils weitere fünf Jahre erneuert werden. Diesem Zweck dient diese Regierungsvorlage.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. September 2000 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung der Erklärung zu empfehlen.

Weiters war der Justizausschuss der Meinung, dass es im Gegenstand eines besonderen Bundesgesetzes gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht bedarf.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich nach Artikel 25 Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern, betreffend die Erneuerung des Vorbehalts nach Artikel 10 Absatz 2 des Übereinkommens (274 der Beilagen), wird genehmigt.

Wien, 2000 09 18

                          Mag. Rüdiger Schender                                           Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau