294 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichtes
für Strafsachen Wien (9c E Vr 4833/00, Hv 2842/
00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Peter Pilz
Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 18. Juli 2000, 9c E Vr 4833/00, Hv 2842/00, eingelangt am 21. Juli 2000, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 20. September 2000 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der von der Privatanklägerin behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht, sowie einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz zuzustimmen.
Der Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 18. Juli 2000, 9c E Vr 4833/00, Hv 2842/00, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von der Privatanklägerin behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht.
2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird zugestimmt.
Wien, 2000 09 20
Werner Miedl Jakob Auer
Berichterstatter Obmann