294 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Immunitätsausschusses


über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9c E Vr 4833/00, Hv 2842/
00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 18. Juli 2000, 9c E Vr 4833/00, Hv 2842/00, eingelangt am 21. Juli 2000, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abge­ordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 20. September 2000 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammen­hang zwischen der von der Privatanklägerin behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht, sowie einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz zuzustimmen.

Der Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle be­schließen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 18. Juli 2000, 9c E Vr 4833/00, Hv 2842/00, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum National­rat Dr. Peter Pilz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von der Privatanklägerin behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abge­ordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird zugestimmt.

Wien, 2000 09 20

                                  Werner Miedl                                                                       Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann