301 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte


über den Entschließungsantrag 125/A(E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend einen Bericht der Bundesregierung an den Nationalrat über die Einhaltung der Menschenrechte in Österreich (Menschenrechtsbericht)

Die Abgeordneten Mag. Posch und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. März 2000 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die Achtung der Menschenrechte ist von elementarer Bedeutung für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft. Darüber herrscht auch in Österreich breiter Konsens.

So wurde auch in der Präambel zum Regierungsübereinkommen von ÖVP und FPÖ die uneingeschränkte Wahrung und Achtung der Menschenrechte festgelegt. Leider scheint es, dass sich Vertreter einer Regierungspartei nicht an die Präambel gebunden fühlen. Die kritische Haltung des Auslands gegenüber der Österreichischen Bundesregierung wird damit bestätigt.

Ein Bericht der Bundesregierung, der – Ressort für Ressort – über die Einhaltung der Menschenrechte Auskunft gibt, wäre ein taugliches Mittel, einen exakten Überblick über den Stand der Menschenrechte in Österreich zu erhalten. Das große Interesse der Öffentlichkeit zeigt unter anderem auch der EU-Menschenrechtsbericht, der im Europäischen Parlament debattiert wird. Der Nationalrat hätte die Möglichkeit, eine breite öffentliche Debatte über die Lage der Menschenrechte zu führen, was dem Ziel eines weiteren Anhebens der Menschenrechtsstandards in unserem Land zuträglich wäre.“

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag am 4. Oktober 2000 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Mag. Walter Posch.

An der sich daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Matthias Ellmauer, Georg Oberhaidinger, Mag. Brunhilde Plank, Mag. Terezija Stoisits, Mag. Ulrike Lunacek, Werner Amon und Dr. Caspar Einem.

Die Abgeordneten Dr. Harald Ofner und Matthias Ellmauer brachten einen Entschließungsantrag betreffend die Vorlage eines Berichtes der Bundesregierung an den Nationalrat über den Entwurf der Grundrechtscharta der EU und über die Situation von Minderheiten, Flüchtlingen und Einwanderern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein, der wie folgt begründet war:

„Für die weitere Entwicklung der Europäischen Union ist der Entwurf der Grundrechtscharta der EU ebenso von Bedeutung, wie die Rechtslage der Minderheiten, Flüchtlinge und Einwanderer in den Mitgliedstaaten der EU. Wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Grundrechtscharta sind offen: Bindungswirkung, Rechtsschutzeinrichtungen, Verhältnis zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Minderheitenschutz usw.

Gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten soll der Versuch unternommen werden, ,best practice‘-Modelle zu erarbeiten. Ziel ist eine Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in den genannten Bereichen. Dies erscheint notwendig, um auf europäischer und nationaler Ebene wirksam gegen Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorgehen zu können.“

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag 125/A(E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Ofner und Matthias Ellmauer wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle

        1.   diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und

        2.   die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 2000 10 04

                                  Anton Wattaul                                                             Mag. Terezija Stoisits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau

Anlage

Entschließung

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Bericht über die Situation von Minderheiten, Flüchtlingen und Einwanderern in den EU-Mitgliedstaaten vorzulegen sowie dem Nationalrat über den Entwurf der Grundrechtscharta der EU zu berichten.