355 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Gesetzesantrag

der Bundesräte Johann Payer, Jürgen Weiss,
Anna Elisabeth Haselbach, Ludwig Bieringer,
Prof. Albrecht Konecny und Univ.-Prof. Dr. Peter Böhm und Genossen

vom 9. November 2000


betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (Schaffung einer verfassungs­rechtlichen Grundlage für das Stellungnahmeverfahren des Bundesrates zu Gesetzesvor­schlägen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der Fassung von 1929 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der Fassung von 1929 geändert wird

Artikel 41a lautet:

Artikel 41a. (1) Gesetzesvorschläge und Volksbegehren sind gleichzeitig an die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates zu verteilen.

(2) Der Ausschuss des Bundesrates, dem ein Gesetzesvorschlag oder ein Volksbegehren zugewiesen wurde, kann hiezu bis zum Abschluss der Beratungen im Ausschuss des Nationalrates eine Stellungnahme beschließen.

(3) Nähere Bestimmungen trifft die Geschäftsordnung des Bundesrates.“

Erläuterungen

Mit der gegenständlichen Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz soll durch die Einfügung eines neuen Art. 41a eine verfassungsrechtliche Grundlage für das Stellungnahmeverfahren des Bundesrates zu Gesetzesvorschlägen und Volksbegehren geschaffen werden. Eine detailliertere Ausformulierung erfolgt durch einen neuen § 23a in der Geschäftsordnung des Bundesrates.

Der gegenständliche Antrag ist wortgleich mit dem Antrag Nr. 100/A-BR/97, der mit Ablauf der XX. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates verfallen ist und nun dem Nationalrat der XXI. Gesetz­gebungsperiode vorgelegt wird.