375 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Justizausschusses


über den Antrag 127/A der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Dr. Johannes Jarolim und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. März 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Erfüllung des Tatbestandes des § 283 StGB kann nach der derzeitigen Rechtslage leicht umgangen werden, indem sich die Verhetzung nicht auf eine der in § 283 Abs. 1 genannten Gruppen, sondern auf führende Vertreter einer dieser Gruppen bezieht.

Unter einem „führenden Vertreter“ ist zu verstehen:

1.  Innehabung einer führenden Position in der betreffenden Gruppe – zB hohe kirchliche Würdenträger oder

2.  Innehabung einer führenden Position in einer die Interessen einer Gruppe nach Abs. 1 vertretenden Organisation.

In der öffentlichen Meinung wird die gesamte Gruppe gemäß Abs. 1 zumeist mit einem führenden Vertreter dieser Gruppe gleichgesetzt. Ebenso bezieht der Täter seine Hetze zumeist auf herausragende Persönlichkeiten der Gruppe nach Abs. 1, will damit aber Hetze gegen die gesamte Gruppe betreiben.

Mit dem Gleichsetzen von führenden Proponenten einer Gruppe gemäß Abs. 1 mit der gesamten Gruppe wird aber dasselbe, die öffentliche Ordung störende Verhalten erreicht und kann der Täter denselben Unwertgehalt erfüllen, ohne nach § 283 StGB belangt werden zu können. Der von § 283 StGB intendierte Schutz läuft somit nach geltender Rechtslage teilweise leer.

Zwar hat die Judikatur teilweise anerkannt, dass der Tatbestand des § 283 StGB auch erfüllt sein kann, wenn Repräsentanten einer Gruppe angegriffen werden (so zB 22 Bs 181/91 des OLG Wien vom 10. Juni 1991). Nichtsdestoweniger ist eine ausdrückliche Normierung aus den oben genannten Gründen von­nöten.“

Der Justizausschuss hat den Initiativantrag in seiner Sitzung am 24. Mai 2000 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin war die Abgeordnete Anna Huber.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Werner Miedl, Mag. Walter Tancsits, Dr. Harald Ofner, Dr. Gabriela Moser, Dr. Johannes Jarolim, Rosemarie Bauer, Edith Haller und die Ausschuss­obfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer.

Sodann wurde einstimmig beschlossen, zur weiteren Verhandlung der Materie einen Unterausschuss einzusetzen, dem von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs die Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Johann Maier, Dr. Ilse Mertel und Dr. Elisabeth Pittermann, von der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Edith Haller, Dr. Harald Ofner (Obfraustellvertreter), Dr. Sylvia Papházy, MBA, und Mag. Rüdiger Schender, von der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Rosemarie Bauer, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (Obfrau), Günter Kößl und Werner Miedl sowie von den Grünen die Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Schriftführerin) angehörten.

Der Unterausschuss hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 15. November 2000 in Verhandlung ge­nommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Harald Ofner, Werner Miedl, Günter Kößl und die Ausschussobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer.

Nach der Berichterstattung durch die Obfrau des Unterausschusses in der darauf folgenden Sitzung des Justizausschusses am 16. November 2000 fand bei der Abstimmung der Initiativantrag 127/A keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 11 16

                           Mag. Dr. Josef Trinkl                                             Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau