417 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 10. 1. 2001

Bericht

des Justizausschusses


über den Antrag 82/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB), BGBl. 60/1974, in der Fassung BGBl. I 153/1998 geändert wird (Novellierung des § 64 StGB)


Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen haben gegenständlichen Initiativantrag am 8. Februar 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Einem Fernsehbericht war kürzlich zu entnehmen, dass die NPD in Deutschland für Rechtsextremisten eine Plattform biete, die Umtriebe der in Österreich gesetzlich verbotenen Organisationen fortzusetzen. ,Das, was sie in Österreich auf Grund des Verbotsgesetzes nicht tun dürfen, das tun sie in Deutschland. Dort haben sie die Möglichkeit dazu, und sie agieren von Deutschland nach Österreich.‘ So ein Sprecher des Innenministeriums in Wien.

Laut bayrischem Verfassungsschutz betätigen sich österreichische Neonazis in der NPD als Leiter von Schulungen und Kursen. So sei der Österreicher Andreas Thierry in 21 Orts- und Kreisverbänden unter­wegs gewesen. Rechtsextremisten von in Österreich verbotenen Gruppen seien bei der NPD auch als Redner aufgetreten und hätten auf Parteikongressen wichtige Funktionen eingenommen. Laut bayrischem Verfassungsschutz gäbe es Hinweise, dass etwa 15 bis 20 österreichische StaatsbürgerInnen Mitglieder der NPD seien, sie würden vom NPD-Landesverband Bayern betreut.

Durch diese Tätigkeit österreichischer Rechtsextremisten in Deutschland werden die österreichischen Interessen erheblich geschädigt. Insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt, da Österreichs Politik unter strenger Beobachtung der anderen EU-Mitgliedstaaten steht, ist die vorgesehene Ergänzung des § 64 Abs. 1 Z 4 StGB zur Besserung des politischen Rufs Österreichs unerlässlich. Davon abgesehen kann es nicht zugelassen werden, dass rechtsextremistische österreichische StaatsbürgerInnen ihre in Österreich gesetzlich verbotenen Tätigkeiten ungestraft im Ausland fortsetzen.“

Der Justizausschuss hat den Initiativantrag in seiner Sitzung am 24. Mai 2000 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin war die Abgeordnete Dr. Gabriela Moser.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Werner Miedl, Mag. Walter Tancsits, Dr. Harald Ofner, Dr. Gabriela Moser, Dr. Johannes Jarolim, Rosemarie Bauer, Edith Haller und die Ausschuss­obfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer.

Sodann wurde einstimmig beschlossen, zur weiteren Verhandlung der Materie einen Unterausschuss einzusetzen, dem von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs die Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Johann Maier, Dr. Ilse Mertel und Dr. Elisabeth Pittermann, von der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Edith Haller, Dr. Harald Ofner (Obfraustellvertreter), Dr. Sylvia Papházy, MBA, und Mag. Rüdiger Schender, von der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Rosemarie Bauer, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (Obfrau), Günter Kößl und Werner Miedl sowie von den Grünen die Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Schriftführerin) angehörten.

Der Unterausschuss hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 15. November 2000 in Verhandlung ge­nommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Harald Ofner, Werner Miedl, Günter Kößl und die Ausschussobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer.

Nach der Berichterstattung der Obfrau des Unterausschusses in der Sitzung des Justizausschusses am 16. November 2000 wurde der Initiativantrag nach einer Wortmeldung der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits vertagt.


Der Justizausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2000 die Verhandlung über den vorliegenden Initiativantrag wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Mag. Walter Tancsits, Dr. Michael Krüger, Mag. Johann Maier und die Ausschussobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer.

Bei der Abstimmung fand der Initiativantrag 82/A keine Mehrheit.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde der Abgeordnete Mag. Walter Tancsits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 12 12

                            Mag. Walter Tancsits                                             Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau