477 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 6. 2. 2001

Bericht

des Immunitätsausschusses


über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9bE Vr 10003/00, Hv 5858/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 12. Dezember 2000, 9bE Vr 10003/00, Hv 5858/00, eingelangt am 8. Jänner 2001, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 31. Jänner 2001 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammen­hang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätig­keit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht. Weiters wurde mit Stimmen­mehrheit die Empfehlung an den Nationalrat beschlossen, einer behördlichen Verfolgung des Abgeord­neten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler zuzustimmen.

Der Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 12. Dezember 2000, 9bE Vr 10003/00, Hv 5858/00, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird zugestimmt.

Wien, 2001 01 31

                                 Robert Egghart                                                                      Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann