478 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Nachdruck vom 6. 2. 2001
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9bE Vr 10056/00, Hv 5888/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler
Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 15. Dezember 2000, 9bE Vr 10056/00, Hv 5888/00, eingelangt am 4. Jänner 2001, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB und § 152 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 31. Jänner 2001 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der von den Privatanklägern behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht. Weiters wurde mit Stimmenmehrheit die Empfehlung an den Nationalrat beschlossen, einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler zuzustimmen.
Der Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 15. Dezember 2000, 9bE Vr 10056/00, Hv 5888/00, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von den Privatanklägern behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht.
2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird zugestimmt.
Wien, 2001 01 31
Robert Egghart Jakob Auer
Berichterstatter Obmann