508 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 8. 3. 2001

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über den Antrag 371/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Günter Kiermaier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Günter Kiermaier und Genossen haben am 31. Jänner 2001 den gegenständlichen Initiativantrag eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Kammertag der Wirtschaftskammer Österreich hat am 30. November 2000 einstimmig ein umfassendes Reformkonzept für die Wirtschaftskammerorganisation beschlossen.

Dabei ist als erste Maßnahme die Abschaffung der Eintragungsgebühr vorgesehen, die mit diesem Antrag erfolgt.“

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 28. Februar 2001 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Günter Kiermaier, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Dr. Reinhold Mitterlehner, Helmut Haigermoser und Mag. Walter Kogler.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Initiativantrag einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 02 28

                            Mag. Martina Pecher                                              Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann

Anlage

Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. I Nr. 103/1998, wird wie folgt geändert:

§ 124 entfällt.