547 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 30. 3. 2001

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses


betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2001, BGBl. I Nr. 1/2001, geändert wird

Im Zuge der Vorberatung der Regierungsvorlage 486 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 22. März 2001 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll mit Mehrheit beschlossen, dem Nationalrat den Entwurf des in der Anlage beigedruckten Bundesgesetzes zu unterbreiten.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 03 22

                                    Hans Müller                                                                    Dr. Kurt Heindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2001, BGBl. I Nr. 1/2001, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2001

Das Bundesfinanzgesetz 2001, BGBl. I Nr. 1/2001, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2001, wird wie folgt geändert (3. BFG-Novelle 2001):

Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden eingefügt:

a) nach dem Voranschlagsansatz 1/50838:

„1/5084            Amt der Bundesbeschaffung Gesellschaft:

1/50840/43       Personalausgaben

1/50847            Aufwendungen (Gesetzliche Verpflichtungen)

              /22     

              /43     

1/50848/43       Aufwendungen“

b) nach dem Voranschlagsansatz 2/50834:

„2/5084 Amt der Bundesbeschaffung Gesellschaft:

2/50844/43       Erfolgswirksame Einnahmen“