577 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 9. 5. 2001

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte


über den Entschließungsantrag 215/A(E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend die Einrichtung von Clearingstellen


Die Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 5. Juli 2000 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„In der großen Gruppe der Flüchtlinge und Asylsuchenden nehmen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine besonders tragische Stellung ein. Nach zumeist langer und entbehrungsreicher Flucht aus dem Heimatland, wo ihnen Verfolgung droht, kommen sie in Österreich an, ohne Sprachkenntnisse und zumeist schwer traumatisiert. Dazu kommt, dass die Jugendlichen psychisch und mental zumeist nicht so gefestigt sind wie Erwachsene.

Die Verhängung der Schubhaft bringt in den Fällen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eine weitere Verschlechterung der Situation mit sich. Zwar wird die Schubhaft bei unter 14-Jährigen nicht verhängt, 14- bis 19-Jährige werden jedoch immer wieder in Schubhaft genommen. Dies ist insofern besonders bedauerlich, als dass § 66 Fremdengesetz ,gelindere Mittel‘ normiert. Laut Gesetzestext soll die Schubhaft bei Minderjährigen die Ausnahme sein und das ,gelindere Mittel‘ die Regel. Leider ist es zumeist umgekehrt.

Eine Möglichkeit, die Situation von minderjährigen Flüchtlingen zu verbessern, wäre die Schaffung von ,Clearingstellen‘. Die ,Clearingstellen‘ böten eine zentrale Anlaufstelle für die minderjährigen Flüchtlinge. Neben Unterbringung, Verpflegung und der Möglichkeit zum Erlernen der deutschen Sprache könnte im Rahmen der ,Clearingstellen‘ auch eine Perspektive für jeden der minderjährigen Asylwerber erarbeitet werden.

Es sollte darauf Bedacht genommen werden, dass in jedem Bundesland zumindest eine ,Clearingstelle‘ errichtet wird.

Die Kosten für die ,Clearingstellen‘ wären im Verhältnis zum Nutzen sehr gering.“

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Mai 2001 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Mag. Walter Posch.

An der sich daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Evelyn Freigaßner, Mag. Walter Posch, Mag. Barbara Prammer, Matthias Ellmauer, Mag. Ulrike Lunacek, Dr. Harald Ofner und Mag. Brunhilde Plank sowie der Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser.

Die Abgeordneten Matthias Ellmauer und Dr. Harald Ofner brachten einen Entschließungsantrag betreffend die Einrichtung von Clearingstellen ein, der wie folgt begründet war:

„Unter den nach Österreich kommenden Asylwerbern ist besonderes Augenmerk auf die unbegleiteten Minderjährigen zu legen. Diese kommen meistens nach langer und auch beschwerlicher Flucht aus ihrem Herkunftsstaat, in dem sie verfolgt werden, an den Rand der physischen Kondition gedrängt, alleine und ohne Sprachkenntnisse.

Bei Minderjährigen unter 14 Jahren wird keine Schubhaft verfügt. Um die Anzahl von in Schubhaft angehaltenen Minderjährigen aber so gering als möglich halten zu können, gilt es, allen Minderjährigen eine ihrem Alter angemessene Betreuung zuteil werden zu lassen und ihren Status so schnell wie möglich festzustellen. Daher erscheint die Einrichtung von besonderen Betreuungsstellen geboten.

Die dafür geplanten ,Clearingstellen‘ bieten neben Unterbringung, Verpflegung und Ausforschung von Verwandten in der Heimat der betroffenen Personengruppe die Möglichkeit, in einem ,Clearingverfahren‘ die rasche Klärung des fremden- oder asylrechtlichen Status des Fremden herbeizuführen. Abhängig vom Ausgang dieses Verfahrens sollen dann die erforderlichen Schritte in Richtung Integration in Österreich oder Rückkehr in den Herkunftsstaat gesetzt werden.


Auf Grund der Vielschichtigkeit können die erwähnten Aufgabenstellungen nur in Zusammenarbeit von Asylbehörden, Fremdenpolizeibehörden und Jugendwohlfahrtsorganisationen sowie NGOs verwirklicht werden.“

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag 215/A(E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch  und Genossen keine Mehrheit.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Matthias Ellmauer und Dr. Harald Ofner wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.  diesen Bericht zur Kenntnis nehmen,

2.  die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 2001 05 03

                                   Erwin Hornek                                                             Mag. Terezija Stoisits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau

Anlage

Entschließung

Der Bundesminister für Inneres wird ersucht,

1.  bei Planung des Einsatzes der Mittel des Europäischen Flüchtlingsfonds auch die Schaffung von Clearingstellen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter Einbindung der Bundesländer – mit einer adäquaten Pilotprojektpalette für eine möglichst rasche und zweckentsprechende Betreuung der betroffenen Personen – zu berücksichtigen;

2.  ein Kooperationsmodell anzustreben, in dem die Asylbehörden, die Fremdenpolizeibehörden und die Jugendwohlfahrtsträger gleichermaßen eingebunden sind und ihre Aktivitäten aufeinander abstimmen.