623 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 31. 5. 2001

Bericht

des Hauptausschusses


betreffend die Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft

Die Funktionsperiode der derzeit im Amt befindlichen Mitglieder der Volksanwaltschaft endet mit Ablauf des 30. Juni 2001.

Art. 148g Abs. 2 B-VG in der derzeit geltenden Fassung bestimmt, dass die Mitglieder der Volksan­waltschaft vom Nationalrat auf Grund eines Gesamtvorschlages des Hauptausschusses gewählt werden, wobei die drei mandatsstärksten Parteien des Nationalrates das Recht haben, je ein Mitglied für den Vorschlag namhaft zu machen.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2001 über diesen dem Nationalrat zu erstattenden Gesamtvorschlag beraten.

Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, III. Präsident des Nationalrates Dr. Werner Fasslabend, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Peter Pilz, Dr. Josef Cap und der Ausschuss­obmann Präsident Dr. Heinz Fischer beteiligten, wurde mit Stimmenmehrheit der Beschluss gefasst, den Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka (nominiert durch die Sozialdemokratische Parlaments­fraktion – Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament), LR Mag. Ewald Stadler (nominiert durch den Freiheitlichen Parlamentsklub) und die Abgeordnete zum Nationalrat Rosemarie Bauer (nominiert durch den Parlamentsklub der Öster­reichischen Volkspartei) für die Wahl zu Mitgliedern der Volksanwaltschaft vorzuschlagen.

Der Hauptausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle Dr. Peter Kostelka, LR Mag. Ewald Stadler und Rosemarie Bauer – mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2001 – zu Mitgliedern der Volksanwaltschaft wählen.

Wien, 2001 05 23

                        Dr. Michael Spindelegger                                                      Dr. Heinz Fischer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann