661 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 13. 6. 2001

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (426 der Beilagen): Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik der Philippinen im Bereich der sozialen Sicherheit

Durch das gegenständliche Zusatzabkommen zum Stammabkommen (BGBl. Nr. 116/1982) soll der zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Rechtsentwicklung Rechnung getragen werden und die zwischenstaatliche Rechtslage im Verhältnis zur Republik der Philippinen an die zwischenstaatliche Rechtslage in anderen bilateralen Abkommen angepasst werden.

Das Zusatzabkommen sieht vor, dass im Bereich der Pensionsversicherung wie bereits im Zusatzab­kommen bei Kanada, den USA und der Schweiz sowie in allen neuen bilateralen Abkommen im Hinblick auf eine wesentliche Vereinfachung der Pensionsberechnung in allen zwischenstaatlichen Fällen anstelle der bisher vorgesehenen Berechnung entsprechend dem Zeitenverhältnis („pro-rata-temporis“) die Berechnung der österreichischen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der österreichischen Versicherungszeiten („Direktberechnung“) erfolgen soll.

Weiters sieht das Zusatzabkommen im Wesentlichen vor:

–   Einbeziehung des neuen philippinischen Pensionssystems für Beamte;

–   Ausdehnung des persönlichen Geltungsbereiches auf alle versicherten Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit;

–   Ausweitung der Bestimmung über die anzunehmenden Rechtsvorschriften um Sonderregelungen betreffend Luftfahrtunternehmen und den öffentlichen Dienst, sowie hinsichtlich einer generellen Ausnahmevereinbarung.

Hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen der Regierungsvorlage wird in den Erläuterungen darauf hingewiesen, dass die Umstellung von der Pro-rata-temporis-Methode auf die Direktberechnung eine Ver­waltungsvereinfachung bedeutet und sich dadurch entsprechende Einsparungen bei den Verwaltungs­kosten ergeben werden. Aus der Ausweitung des persönlichen Geltungsbereiches werden sich mangels Fluktation anderer Staatsangehöriger zwischen den Vertragsstaaten im Bereich der Pensionsversicherung praktisch keine finanziellen Auswirkungen ergeben.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Juni 2001 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Bernd Brugger.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluss des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen.

Dem Ausschuss erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages:

Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik der Philippinen im Bereich der sozialen Sicherheit (426 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2001 06 01

                                 Bernd Brugger                                                             Helmut Dietachmayr

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann