676 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 28. 6. 2001

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über die Regierungsvorlage (588 der Beilagen): Erklärung der Republik Österreich betreffend die einvernehmliche Beendigung von drei Staatsverträgen im Verhältnis zur Tschechischen Republik


Die einvernehmliche Beendigung der drei weiter unten angeführten Staatsverträge, die innerstaatlich auf Gesetzesstufe stehen (vgl. Abkommen Nr. 2, 3 und 5), bedarf gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG einer Geneh­migung durch den Nationalrat.

Durch einen Notenwechsel zwischen Österreich und der Tschechischen Republik vom 9. Oktober 1996, 26. März 1997 und 2. April 1997 wurden die zwischen beiden Staaten in Geltung stehenden bilateralen Abkommen festgestellt, die ursprünglich zwischen Österreich und der ehemaligen Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik bzw. der ehemaligen Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik abgeschlossen worden waren (vgl. Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl. III Nr. 123/1997).

Durch Notenwechsel wurde außerdem bei fünf Abkommen in Aussicht genommen, dass beide Seiten einander die Erfüllung der jeweiligen verfassungsmäßigen Verfahren für die Beendigung dieser Ab­kommen so früh als möglich notifizieren. Es handelt sich bei diesen Abkommen um drei Staatsverträge, die gemäß Art. 50 B-VG vom Nationalrat genehmigt worden sind, um ein Regierungsübereinkommen und um ein Verwaltungsübereinkommen, nämlich:

1.  Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschecho­slowakischen Sozialistischen Republik über den gegenseitigen Filmverkehr vom 14. September 1960 (nicht kundgemacht);

2.  Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über das Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen an der gemeinsamen Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973, BGBl. Nr. 637/1974;

3.  Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes vom 30. September 1985, BGBl. Nr. 559/1988;

4.  Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft der Republik Österreich und dem Föderalen Ministerium für Forst- und Landwirtschaft der SSR auf dem Gebiete der Landwirtschaft vom 24. März 1987 (nicht kundgemacht) und

5.  Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Errichtung und Tätigkeit eines Österreichischen Kulturinstituts in Prag und eines Kultur- und Informationszentrums der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik in Wien vom 5. Dezember 1988, BGBl. Nr. 310/1990.

Auf österreichischer Seite wurde die Frage der zu beendigenden Abkommen bereits 1994 im Vorfeld der Verhandlungen mit der Tschechischen Republik zwischen den beteiligten Ressorts geklärt. Von tsche­chischer Seite wurde mit Note vom 19. Jänner 2000 mitgeteilt, dass die verfassungsmäßigen Verfahren zur Beendigung dieser fünf Abkommen abgeschlossen worden sind. Nunmehr sollen auch österreichi­scherseits die verfassungsmäßigen Verfahren für die Beendigung der fünf Abkommen durchgeführt und dies der tschechischen Seite notifiziert werden.

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 19. Juni 2001 in Verhandlung genommen.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordnete Mag. Christine Muttonen, Mag. Terezija Stoisits und der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Schieder sowie die Bundesministerin für aus­wärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.


Im vorliegenden Fall hält der Außenpolitische Ausschuss die Erlassung eines besonderen Bundesgesetzes gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages für entbehrlich.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich betreffend die einvernehmliche Beendigung von drei Staatsverträgen im Verhältnis zur Tschechischen Republik (588 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2001 06 19

                          Dr. Gerhard Kurzmann                                                           Peter Schieder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann