684 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 27. 8. 2001

SAMMELBERICHT

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen


über die Petitionen Nr. 8, 10 bis 19 und 25 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 4, 10 bis 17 und 20

Inhaltsverzeichnis

 I... Der Berichtspflicht unterliegende Bürgerinitiativen

       Abstandnahme von der weiteren Verhandlung im Sinne des § 100b Abs. 1 GOG                                  Seiten  3 bis  7

       Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes................................        Seiten  7 bis  8

II... Sonstiges

       1. Petitionen..................................................................................................................         Seiten  9 bis 25

       2. Bürgerinitiativen......................................................................................................         Seiten 26 bis 41

VERZEICHNIS

der im Bericht enthaltenen Petitionen und Bürgerinitiativen

Petition Nr. 8

überreicht vom Abgeordneten Dr. Peter Wittmann betreffend „Freie Radios“.........         Seiten 23 bis 25

Petition Nr. 10

überreicht vom Abgeordneten Dr. Dieter Antoni betreffend „Senkung der Klassenschülerhöchstzahl und gegen die Sparmaßnahmen der FPÖVP-Regierung im Bildungsbereich“......................................         Seiten 12 bis 15

Petition Nr. 11

überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl betreffend „Erhaltung des Wach­zimmers St. Pölten – St. Georgen“ ................................................................................................................................................ Seite 9

Petition Nr. 12

überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl betreffend „Lärmschutz-Petition“.....         Seiten 18 bis 19

Petition Nr. 13

überreicht von den Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Dr. Johannes Jarolim betreffend „Auslöschung der armenischen Bevölkerung im Osmani­schen Reich von 1915 bis 1917“.......................         Seiten  9 bis 11

Petition Nr. 14

überreicht vom Abgeordneten Emmerich Schwemlein betreffend „Erhöhung der Verkehrssicherheit am Beispiel von optisch verzerrten Zebrastreifen“.....................................................................................         Seiten 19 bis 21

 

 

Petition Nr. 15

überreicht vom Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch betreffend „NEIN zu Ambulanzgebühren! Die Zahnambulatorien müssen erhalten bleiben“..................................................................        Seiten  7 bis  8

Petition Nr. 16

überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler betreffend „Menschenrechte auch für Sudetendeutsche“...............................................................................................................        Seite 11

Petition Nr. 17

überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl betreffend „Für eine rasche Ver­besserung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der A1 im Süden St. Pöltens“..............................................................................         Seiten 21 bis 22

Petition Nr. 18

überreicht von der Abgeordneten Mag. Brunhilde Plank betreffend „Gegen die Schließung der Bahnhöfe Gröbming, Rottenmann, Trieben und St. Michael für den IC-Verkehr“..........................................         Seiten 22 bis 23

Petition Nr. 19

überreicht von der Abgeordneten Gabriele Binder betreffend „Sparmaßnahmen im Bildungsbereich“    Seiten 15 bis 18

Petition Nr. 25

überreicht von der Abgeordneten Inge Jäger betreffend „Sofortige Abschaffung der Unfallrenten-Besteuerung“ ................................................................................................................................................ Seiten  3 bis  7

Bürgerinitiative Nr. 4

eingebracht von Helga Grillmayr betreffend „Verbesserung der Diabetiker-Betreuung in Österreich“   Seiten 26 bis 28

Bürgerinitiative Nr. 10

eingebracht von Liane Steiner betreffend „die gesetzlichen Grundlagen so zu gestalten, dass naturheilkundliche Methoden von qualifizierten TherapeutInnen angeboten werden können“..............         Seiten 28 bis 31

Bürgerinitiative Nr. 11

eingebracht von Eva Mader betreffend „Sparvorhaben im Bildungsbereich“...........         Seiten 33 bis 37

Bürgerinitiative Nr. 12

eingebracht von Margit Gruber-Feichter betreffend „Sicherung der Qualität im Bildungsbereich“         Seiten 37 bis 39

Bürgerinitiative Nr. 13

eingebracht von Karl Angerer betreffend „Verfassungsgesetz vom 12. Mai 1982, § 17a (Freiheit der Kunst)“ Seite 8

Bürgerinitiative Nr. 14

eingebracht von Petra Mrazek betreffend „Forderung nach Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen an österreichischen Schulen“.................................................................................................        Seite 39

Bürgerinitiative Nr. 15

eingebracht von Kurt Kremzar betreffend „Senkung der Klassenschülerhöchst­zahl“                                Seiten 39 bis 40

Bürgerinitiative Nr. 16

eingebracht von Sieglinde Guserl betreffend „Resolution gegen Kürzungen im Bildungsbereich“ Seite 40

Bürgerinitiative Nr. 17

eingebracht von der Abgeordneten Beate Schasching betreffend „Sicherstellung des hohen Bildungsstandards in Österreich“............................................................................................................................        Seite 40

Bürgerinitiative Nr. 20

eingebracht von Kurt Zernig betreffend „Gleich viel Recht für gleich viel Liebe“...         Seiten 32 bis 33


 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat sich zur Vorbereitung der Entscheidungen über die einzelnen Anliegen an die Bundesministerien, die Volksanwaltschaft und andere Behörden bzw. Organisationen mit dem Ersuchen um Stellungnahmen gewandt.


I. Der Berichtspflicht unterliegende Bürgerinitiativen

Abstandnahme von der weiteren Verhandlung im Sinne des § 100b Abs. 1 GOG

Petition Nr. 25

überreicht von der Abgeordneten Inge Jäger betreffend „Sofortige Abschaffung der Unfallrenten-Besteuerung“

Vertreter der Pensionistinnen und Pensionisten des Bezirkes Grieskirchen/Eferding, größtenteils persön­lich von der Unfallrentensteuer Betroffene, haben sich mit dem Ersuchen um Einbringung folgender Petition an die Abgeordnete Inge Jäger gewandt:

„Auf Initiative des Pensionistenverbandes Oberösterreich wurden bereits 20 000 Unterschriften an den zuständigen Bundesminister Mag. Haupt geschickt.

Ich ersuche dich deshalb höflichst um Annahme der Petition und deren Weiterleitung an den Petitions­ausschuss.

2

Petition an den österreichischen Nationalrat

Sofortige Abschaffung der Unfallrenten-Besteuerung

Seit 1. Jänner 2001 werden durch einen Beschluss des Nationalrates Unfallrenten besteuert.

Betroffen sind Menschen, die durch schwere Arbeitsunfälle invalid geworden sind und als Schadenersatz zum Großteil mit extrem geringen Pensionen abgespeist worden sind. Die Auswirkungen der Besteuerung sind für diese Menschen daher katastrophal, weil existenzbedrohend.

Insgesamt gesehen werden Menschen mit Behinderungen durch diese Invalidensteuer zwei Milliarden Schilling ärmer.

Aus unserer Sicht ist diese Maßnahme daher keinesfalls eine Zurücknahme einer – von Regierungsver­treterInnen – so bezeichneten ,Überversorgung‘, sondern zeugt von einer sozialen Gewissenlosigkeit.

Diese Maßnahme trifft in Österreich rund 108 000 Menschen. Unter ihnen sind vor allem ArbeiterInnen sowie Bauern und Bäuerinnen, die nach einem Arbeitsunfall Versehrtenrente erhalten. Faktum ist auch, dass über 60 Prozent der UnfallrentnerInnen schon in Pension sind und die Besteuerung eine Pensions­kürzung von zirka 30 Prozent im Monat bedeutet.

Prinzipiell treibt diese Kürzung viele der Betroffenen an den Rand des finanziellen Exitenzlimits.

Ein Beispiel aus dem Bezirk Grieskirchen: Ein Alleinverdiener verliert bei einem Arbeitsunfall ein Bein und trägt zudem schwere Verletzungen an Armen und im Gesicht davon. Er wird zwangspensioniert und ist seit 15 Jahren Unfallrentner.

Statt wie bisher 18 400 S im Monat bekommt er nun nur noch 11 200 S netto, weil die Steuer 7 000 S auffrisst.

Die Unfallrentensteuer ist ganz klar eine massive Leistungskürzung, die großteils Menschen mit niedri­gem Einkommen trifft.

Die Besteuerung der Unfallrenten dient daher mit Sicherheit nicht der ,Hebung der sozialen Treffsicher­heit‘, sondern ist völlig ungerechtfertigt, in höchstem Ausmaß unsozial und führt zu unnötigen Härte­fällen.

Wir fordern daher:

Die Besteuerung der Unfallrenten ist umgehend mit rückwirkender Wirkung aufzuheben.

N. N.

Die Besteuerung der Unfallrente hat für den Auszahlungsbetrag meiner Pension als Eisenbahner folgende Auswirkung:

Weniger monatlich als im Vorjahr:

Jänner       2001            7 049,80 S

Februar     2001            3 245,30 S

März          2001            5 640,10 S

April          2001            4 240,80 S

Mai            2001               350,80 S

 

zusammen =              20 511,30 S (Durchschnitt = 4 100 S)

Wie ersichtlich, ist der Abzug jedes Monat verschieden. Es ist daher unmöglich, darüber Klarheit zu bekommen, woran das liegt.

Unterschied an der Lohnsteuer:

Lohnsteuer bis zum Monat Mai im Jahr 2000 betrug 12 173,50 S.

Lohnsteuer bis zum Monat Mai im Jahr 2001 betrug 46 794,50 S.

Für fünf Monate im Jahr 2001 habe ich um 34 621 S mehr bezahlen müssen als im Jahr 2000.

Invalidität:  70 Prozent (Arbeitsunfall bei Verschubarbeiten)

Folgen:        Oberschenkelamputation linkes Bein und schwere Arm- und Kopfverletzungen.

DRINGLICHE ANFRAGE

der Abgeordneten

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend der unsozial-treffsicheren Besteuerung der Unfallrenten und der zynischen Härtefallregelung

Unter dem zynischen Titel ,Hebung der sozialen Treffsicherheit‘ wurde von der FFÖVP-Koalition im Jahr 2000 ein Kahlschlag im Sozialsystem mit einem unvorstellbaren Kürzungsvolumen von knapp 8 Milliarden Schilling pro Jahr durchgeführt.

Dieses Paket trägt die ,Handschrift der sozialen Kälte und der Herzlosigkeit‘: Der beispiellose Sozialab­bau wird insbesondere auf den Rücken von BezieherInnen von Unfallrenten ausgetragen.

Sämtliche Befürchtungen, dass das Verständnis der FPÖVP-Koalition von sozialer Treffsicherheit darin besteht, die unteren und mittleren Einkommensschichten abzukassieren, haben sich bestätigt.

Die blau-schwarze Regierung ist im vollen Bewusstsein und mit ,Treffsicherheit‘ auf die Unfallrent­nerInnen losgegangen und hat ihnen 2 Milliarden Schilling jährlich weggenommen.

Die Aussage des ÖVP Klubobmannes Dr. Khol, dass die Regierung vom Finanzminister mit falschen Zahlen versorgt wurde, kann nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen werden. Wenn Dr. Khol schon von seinem Regierungskollegen mit falschen Zahlen versorgt wurde, so hätte er über Monate die Möglichkeit gehabt, den Argumenten und Berechnungen der SPÖ Gehör zu schenken.

l   Seit dem Sommer 2000 hat die SPÖ mit konkreten Beispielen auf die unsozialen Auswirkungen der Unfallrentenbesteuerung hingewiesen.

l   Die Kritik wurde nach dem Regierungsbeschluss im September verstärkt.

l   Bei den Beratungen für das Budget 2001 wurden im Nationalrat – auf Druck der SPÖ – ExpertInnen von Behindertenverbänden und den Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen geladen, die der FPÖVP genau diese unsozialen Auswirkungen erklärt haben.

l   Die SPÖ hat am 23. November 2000 einen Antrag zur Änderung des Budgetbegleitgesetzes einge­bracht, der im Plenum des Nationalrates von der FPÖVP ebenso abgelehnt wurde wie der Rückverwei­sungsantrag des Budgetbegleitgesetzes in den Budgetausschuss.

l   Die SPÖ hat daher eine namentliche Abstimmung verlangt, damit klar erkennbar ist, wer die politische Verantwortung für diese unsozialen Maßnahmen trägt:

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit ,Ja stimmten die Abgeordneten:

Amon, Auer, Bauer Rosemarie, Baumgartner-Gabitzer, Böhacker, Bösch, Brinek, Brugger, Burket, Dolinschek, Donabauer, Egghart, Ellmauer, Fallent, Fekter, Fink, Firlinger, Freund, Frieser, Gahr, Gatterer, Graf Herbert L., Graf Martin, Grollitsch, Großruck, Hakl, Haller, Hartinger, Hetzl, Hofmann, Hornegger, Hornek, Jung, Kampichler, Khol, Kiss, Knerzl, Kopf, Kößl, Krüger, Kukacka, Kurzbauer, Kurzmann, Leiner, Lentsch, Loos, Maderthaner, Mainoni, Miedl, Mikl-Leitner, Mitterlehner, Mühlbachler, Müller, Murauer, Neudeck, Ortlieb, Papházy, Partik-Pablé, Pecher, Pistotnig, Povysil, Prinz, Pumberger, Puttinger, Rasinger, Reindl, Schender, Scheuch, Schoettel-Delacher, Schultes, Schwarzenberger, Schweisgut, Schweitzer, Sevignani, Sodian, Spindelegger, Stadler, Staffaneller, Steibl, Stummvoll, Tancsits, Trattner, Trinkl, Wattaul, Weinmeier, Wenitsch, Westenthaler, Wochesländer, Wolfmayr, Zellot, Zernatto, Zierler, Zweytick.

Daher werden seit 1. Jänner 2001 Unfallrenten besteuert, und das hat dramatische Auswirkungen auf die Betroffenen. Es zeugt von unglaublicher Kälte und Herzlosigkeit, dass die FPÖVP-Koalition die Besteue­rung der Unfallrenten damit argumentiert, dass dadurch so genannte Überversorgungen zurückgenommen würden.

In Wahrheit trifft diese Maßnahme Menschen, die ein schweres Schicksal ertragen müssen, weil sie meist durch Arbeitsunfälle Behinderungen erlitten haben. Sie bekommen zum Großteil eine niedrige Pension und geraten durch die Besteuerung der Unfallrente in finanzielle Schwierigkeiten.

In Österreich sind insgesamt 107 729 Menschen betroffen, vor allem Arbeiter und Bauern, die nach einem Arbeitsunfall Versehrtenrente bekommen. Über 60 Prozent der Unfallrentner sind bereits in Pension. Die Besteuerung der Unfallrente bedeutet durchschnittlich eine Pensionskürzung von rund 30 Prozent monatlich, viele wissen nicht, wie sie auf Grund der blau-schwarzen Belastungslawine künftig finanziell über die Runden kommen sollen.

Die Vertreter der FPÖVP-Koalition haben immer wieder diese unsoziale Maßnahme verteidigt und die massiven Einwendungen der SPÖ-VertreterInnen zurückgewiesen.

Nun wurde der nächste Versuch gestartet, an der unsozialen Unfallrentenbesteuerung herumzubasteln. FPÖ-Chefin Riess-Passer verkündete lautstark nach dem Ministerrat, dass die Besteuerung der Unfall­renten rückwirkend zur Reform mit Geld-zurück-Garantie erklärt wird. Übersteigt das Einkommen aus Unfallrente und Erwerbseinkommen bzw. Pension nicht die Grenze von 20 000 S brutto monatlich, wird die Steuer (bei der es grundsätzlich bleibt) zur Gänze rückerstattet, bei Einkommen zwischen 20 000 S und 23 000 S wird es durch eine Einschleifregelung eine teilweise Refundierung geben, und zwar rückwirkend ab 1. Jänner des Jahres.

Auf diesen Härteausgleich bestehe ein Rechtsanspruch, betonte Vizekanzlerin Riess-Passer (FPÖ) nach der Ministerratssitzung und nannte die Reparatur der Rentenbesteuerung ein ,Gebot der sozialen Ausgewogenheit, der Gerechtigkeit, der Vernunft und selbstverständlich auch des Herzens. (SN vom 3. Mai 2001, S 2)

Was steht aber tatsächlich in dem Ministerratsbeschluss:

Das Bundesbehindertengesetz wird dahingehend geändert, dass im Rahmen der Privatwirtschaftsver­waltung (daher kein Rechtsanspruch) für UnfallrentnerInnen, denen bis zum 30. Juni 2001 eine Unfall­rente zuerkannt worden ist (das heißt, für Unfallopfer, die nach dem 1. Juli eine Unfallrente erhalten, gilt diese Regelung nicht!), bis zu einem Bruttomonatseinkommen von 20 000 S bzw. 230 000 S zu ver­steuerndem Jahreseinkommen (Bruttobezug minus Sozialversicherungsbeiträge, ohne 13. und 14. Gehalt), einmal pro Jahr im Sozialministerium einen Antrag stellen können, damit sie diese ,Steuer‘ rückerstattet bekommen, sofern im Fonds genügend Geld zur Verfügung steht.

Für UnfallrentenbezieherInnen mit einem Einkommen zwischen 20 000 S und 23 000 S soll es eine Einschleifregelung geben. Von dieser Maßnahme sollen 60 Prozent aller UnfallrentnerInnen profitieren.

Zur Erinnerung: Insgesamt gibt es 107 729 UnfallrentnerInnen, die Maßnahme soll 2 Milliarden Schilling bringen, das heißt, dass die verbleibenden 40 000 UnfallrentnerInnen eine Einkommensminderung von durchschnittlich 35 000 S pro Jahr (zirka 2 920 S monatlich) hinnehmen müssen (1,4 Milliarden Schilling pro Jahr).

Die Geldmittel aus der AUVA sind im Ministerratsbeschluss festgelegt (100 Millionen Schilling jährlich), aber die Unfallversicherungsanstalten der öffentlich Bediensteten, der Bauern und der Eisenbahner leisten keinen Beitrag zu diesem Fonds. Weiters ist im Ministerratsbeschluss nicht festgelegt, wie die Geldmittel aus dem Arbeitsmarktservice bzw. durch die höhere Ausgleichstaxe (mit 1. Juli des Jahres von 2 060 S auf 2 700 S) aus dem Ausgleichstaxfonds und EU-Mittel (?) für diesen Zweck eingesetzt werden können. Die Gesamtaufwendungen der Maßnahme werden mit 600 Millionen Schilling beziffert.

Ein zusätzlicher zynischer Aspekt: Still und heimlich wurde dem Wunsch der Wirtschaft, die ,Probezeit‘ (besonderer Kündigungsschutz) für die Anstellung von behinderten ArbeitnehmerInnen ,von drei auf sechs Monate‘ zu verlängern (erst dann wirkt der besondere Kündigungsschutz), nachgekommen. Diese Maßnahme wurde nie mit Behindertenverbänden besprochen, in Zeiten einer sehr hohen Behinderten­arbeitslosigkeit kann das nur als zynisch gewertet werden.

Bemerkenswert ist die Kritik des Regierungsexperten Univ.-Prof. Dr. Mazal sowohl in den Zeitungen als auch im Hörfunk ,Morgenjournal‘ vom Donnerstag, 3. Mai 2001:

Mazal:   ,Im Endeffekt wäre es möglich, dass jemand, der von der Unfallrentenbesteuerung nur wenig betroffen ist, weil er etwa nur eine kleine Rente bezieht, vollen Ersatz dieser Steuer bekommt und jemand, der von der Unfallrentenbesteuerung sehr hart getroffen wird, weil er eine hohe Rente bezieht, keinen Ausgleich bekommt, weil er insgesamt über der Einkommensgrenze bezieht.

Red:       ,Könnten Sie das durch ein Beispiel illustrieren? Fällt Ihnen da etwas ein?‘

Mazal:   ,Wenn man sich vorstellt, jemand hat ein Gesamteinkommen einschließlich der Unfallrente von 19 000 S, darin eine Unfallrente von 1 000 S, dann würde er die auf diesen Rententeil entfallende Steuer ersetzt bekommen. Wenn jemand aber eine Unfallrente von sagen wir etwa 15 000 S bezieht und insgesamt ein Einkommen von 30 000 S hat, dann würde er keinen Ersatz der von ihm nunmehr zu leistenden Steuer erhalten.

Red:       ,Das heißt, wenn ich Sie jetzt richtig verstehe, das würde eine neue Härte bedeuten?‘

Mazal:   ,Ich möchte bewusst keine Aussage über die Frage, was ein Härtefall ist, machen, weil das eine Frage der politischen Entscheidung ist. Aber hier scheinen mir doch ähnliche Sachverhalte mit ungleichem Maß gemessen.

Red:       ,Könnte es sein, dass hier die Regierung mit diesem Beschluss möglicherweise nicht ganz das getroffen hat, was sie beabsichtigt hat, nämlich Ungerechtigkeiten einfach zu beseitigen?‘

Mazal:   ,Ich fürchte, dass nach wie vor Situationen bestehen, wo Menschen sich ungerecht behandelt fühlen.‘

Red:       ,Das heißt, es hätte auch bessere Kombinationen gegeben?‘

Mazal:   ,Aus meiner Sicht hätten jedenfalls Übergangsregelungen für die Unfallrentenbesteuerung geschaffen werden sollen. Warum die Regierung diesen Weg nicht gewählt hat, weiß ich nicht.

Red:       ,Abschließend noch eine Frage an den Juristen. Glauben Sie, dass diese neu präsentierte Regelung jetzt auch rechtlich halten wird?‘

Mazal:   ,Prof. Öhlinger hat in einem Fernsehinterview gesagt, die Unfallrentenbesteuerung ist ein verfassungsrechtlicher Drahtseilakt. Ich glaube, dass der Drahtseilakt durch diese Härtefall­regelung nicht ungefährlicher geworden ist. (Beitrag wörtlich)

Zusammenfassend ist daher festzuhalten:

l   Den UnfallrentnerInnen wird per Gesetz die – unsoziale – Steuer abgeknöpft, für die ,Rückforderung‘ werden sie aber zu Bittstellern abgestempelt, welche Leistungen nach dem Ermessen der Behörde und nach der Maßgabe der finanziellen Mittel des Fonds bekommen.

l   Die Leistungen werden erst in den Folgejahren bezahlt. (Selbstständige bekommen ihre Steuerbe­scheide oft erst bis zu drei Jahre später!)

l   UnfallrentenbezieherInnen, die eine Rente nach dem 1. Juli 2001 bekommen, gehen völlig leer aus.

l   Es entsteht neuerlich ein ungeheures Bürokratiemonster: es sind zigtausende Akten zu bearbeiten, und diese sind dann mit der Finanzverwaltung abzuklären (zu versteuerndes Jahreseinkommen …). Wahr­scheinlich ist das die neue Form der Verwaltungsvereinfachung der Marke FPÖVP.

Wir SozialdemokratInnen haben die Besteuerung der Unfallrenten von Anfang an abgelehnt, weil wir es nicht zulassen, dass die Regierung mit dieser Maßnahme auf die Schwächsten in der Gesellschaft losgeht. Von ,sozialer Treffsicherheit‘ kann wahrlich nicht die Rede sein. Die Besteuerung der Unfallrenten ist vielmehr ungerechtfertigt, unsozial und führt zu sozialen Härtefällen.

Wer den Sozialstaat so radikal abbaut, spaltet Österreich und führt viele Menschen direkt in die Armut, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Genera­tionen nachfolgende

Anfrage:

 1.  Vizekanzlerin Riess-Passer (FPÖ) nannte die Reparatur der Rentenbesteuerung ein ,Gebot der sozialen Ausgewogenheit, der Gerechtigkeit, der Vernunft und selbstverständlich auch des Herzens‘. Besteht nun ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen zur Unterstützung für Bezieher von Renten aus der Unfallversicherung oder nicht?

 2.  Werden UnfallrentenbezieherInnen, die mit 1. Juli 2001 eine Unfallrente bekommen, von dieser Maßnahme ausgenommen werden?

 3.  Warum leisten die Unfallversicherungsträger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Sozialver­sicherungsanstalt der Bauern und die Versicherungsanstalten der Eisenbahner keinen Beitrag in diesen Fonds?

 4.  Wie werden Sie die fehlenden 160 Millionen Schilling, die nach Ihren Angaben für die Maßnahmen vorgesehen sind, bedecken?

 5.  Haben Sie die massive Verschlechterung des besonderen Kündigungsschutzes für behinderte Men­schen still und heimlich ohne Beratung mit den Behindertenverbänden durchgezogen?

 6.  Prof. Mazal stellt fest, dass mit ihrer ,Härtefallregelung‘ ähnliche Sachverhalte mit ungleichem Maß gemessen werden. Teilen Sie diese Auffassung?

 7.  Wann werden Selbstständige, die ja ihre Steuerbescheide oft erst bis zu drei Jahre später bekommen, diese ,Härtefallgelder‘ ausbezahlt bekommen?

 8.  Wie hoch ist der zu erwartende Verwaltungsaufwand, der für die sehr komplexe Abhandlung der Ansuchen nach ,Härtefallgeldern‘ anfällt?

 9.  Wie hoch ist der jährliche Gesamtverwaltungsaufwand für diese Maßnahme?

10.  Werden Sie die unsoziale Unfallrentenbesteuerung rückwirkend mit 1. Jänner 2001 abschaffen?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR dringlich zu behandeln.

3

Wien, am 11. Mai 2001“

Beschluss mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 21. Juni 2001:

Abstandnahme von der weiteren Verhandlung.

Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes

Petition Nr. 15

überreicht vom Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch betreffend „NEIN zu Ambulanzgebühren! Die Zahnambulatorien müssen erhalten bleiben“

Der Abgeordnete Friedrich Verzetnitsch überreichte folgendes Anliegen der Oberösterreichischen Ge­bietskrankenkasse mit mehr als 235 000 Unterschriften:

„Die Zahnambulatorien sollen auch in Zukunft ungehindert ihre Patienten behandeln dürfen. Ohne zusätzliche Gebühren. Genau wie in einer niedergelassenen Praxis. Aus diesem Grund soll der Bundes­gesetzgeber die Regelung über die Ambulanzgebühr nochmals überdenken und abändern.

NEIN zu Ambulanzgebühren! Die Zahnambulatorien müssen erhalten bleiben. Mehr als 235 000 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher haben diese Petition unterstützt.

,BÜRGERINITIATIVE

Der Nationalrat hat mit den Stimmen der Regierungsparteien Ambulanzgebühren beschlossen: Bei Be­suchen in einem Zahnambulatorium oder in einer Spitalsambulanz sind ab 1. Jänner 2001 150 bzw. 250 S fällig. Im Jahr macht das bis zu 1 000 S aus. Das trifft vor allem die Patienten der Zahnambulatorien. Sie werden bei jedem Besuch bei ihrem Zahnarzt zur Kasse gebeten. Bei niedergelassenen Zahnärzten muss man diese Gebühr nicht bezahlen.

NEIN zu Ambulanzgebühren! Die Zahnambulatorien müssen erhalten bleiben.

Die Zahnambulatorien sollen auch in Zukunft ungehindert ihre Patienten behandeln dürfen. Ohne zusätz­liche Gebühren. Genau wie in einer niedergelassenen Praxis.

Der Bundesgesetzgeber soll die Regelung über die Ambulanzgebühr rückgängig machen.

Dafür setze ich mich mit meiner Unterschrift ein.‘ “

In seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 hat der Ausschuss beschlossen, eine Stellungnahme des Bundes­ministeriums für soziale Sicherheit und Generationen einzuholen.

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen nimmt wie folgt dazu Stellung:

„Mit dem durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 geschaffenen Behandlungsbeitrag-Ambulanz, der gemäß § 590 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) ab 1. März 2001 einzuheben ist, wird das gesundheitspolitisch zweckmäßige Ziel verfolgt, die Ärzteschaft im niedergelassenen Bereich zu stärken und die Ambulanzen zu entlasten.

Die in diesem Zusammenhang erhobene Kritik daran, dass auch beim Besuch von Ambulatorien der Versicherungsträger eine Ambulanzgebühr zu entrichten sei, wurde seitens des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen zum Anlass für eine nähere Prüfung der Situation genommen. Die diesbezüglichen Gespräche führten schließlich zu einer Vereinbarung zwischen dem Herrn Bundes­minister und dem Herrn Staatssekretär auf der einen sowie dem Herrn Präsidenten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger auf der anderen Seite, die sich ua. mit der Weiterent­wicklung der Ambulatorien der Sozialversicherungsträger befasst.

Demnach soll für die Zahnambulatorien und Fachambulatorien der Krankenversicherungsträger kein Behandlungsbeitrag-Ambulanz eingehoben werden; eine entsprechende rechtliche Klarstellung ist bereits im Rahmen der 58. ASVG-Novelle in Aussicht genommen. Grundlage für die erwähnte Vereinbarung ist die Zusicherung der Sozialversicherung, dass

–   eine Quersubventionierung für die Ambulatorien, insbesondere die Zahnambulatorien, vermieden wird,

–   eine detaillierte Untersuchung der Situation der Fachambulatorien hinsichtlich ihrer betriebswirtschaft­lichen Effizienz und ihrer versorgungspolitischen Bedeutung sowie allfälliger Umstrukturierungen oder Schließungen durch eine Expertengruppe bis Ende 2001 erfolgt,

–   in den Ambulatorien die ,freie Arztwahl‘ garantiert wird und

–   bis zum Vorliegen der Analyse keine Ambulatorien neu errichtet oder erweitert werden.

Es ist davon auszugehen, dass der in der übermittelten Petition dargelegten Forderung damit Rechnung getragen wird.

Angemerkt sei noch, dass im Rahmen der 25. GSVG-Novelle, der 24. BSVG-Novelle und der
28. B-KUVG-Novelle beabsichtigt ist, anstelle des Behandlungsbeitrages-Ambulanz die bis zum Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 geltende Kostenbeteiligungsregelung im Gewerblichen Sozialver­sicherungsgesetz, Bauern-Sozialversicherungsgesetz bzw. Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­gesetz wieder herzustellen, zumal von dieser Regelung auch ambulante Behandlungen umfasst waren und verwaltungsökonomische Überlegungen für die bisherige Regelung sprechen.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.

Bürgerinitiative Nr. 13

eingebracht von Karl Angerer betreffend „Verfassungsgesetz vom 12. Mai 1982, § 17a (Freiheit der Kunst)“

Der Einbringer überreicht die gegenständliche Bürgerinitiative mit 759 Unterschriften und folgendem Anliegen an den Nationalrat:

„Die Unterzeichnenden fordern, dass das Verfassungsgesetz vom 12. Mai 1982, § 17a (Freiheit der Kunst), folgendermaßen ergänzt wird: ,Verboten sind jedoch Religionsverhöhnung, Blasphemie, menschliche Entwürdigung und Diffamierung, Pornographie, Verherrlichung brutaler Gewalt und Tierquälerei.‘

Gewisse ,Künstler‘ haben durch ihre Tätigkeit das Ansehen Österreichs nicht nur im Ausland in Verruf gebracht, sondern sind auch vielen österreichischen Staatsbürgern und Steuerzahlern ein öffentliches Ärgernis geworden.

Dieser Missbrauch von Kunst ist in Österreich nur deshalb möglich, weil sie im bezeichneten Verfas­sungsgesetz § 17a ohne Einschränkung festgeschrieben wurde. Wir ersuchen daher den Nationalrat, obgenannte Ergänzung zu besprechen und in diesem Sinne ins Verfassungsgesetz § 17a einzufügen.

Wir bitten um laufende Informationen über den Fortgang dieser Angelegenheit und um rechtzeitige Bekanntgabe der Sitzung, wenn dieses Anliegen behandelt wird.“

Beschluss mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Erledigung durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes.

II. Sonstiges

Nachstehend werden jene Petitionen und Bürgerinitiativen aufgezählt, die der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen in Verhandlung genommen hat und die nicht unter dem Abschnitt I anzuführen sind. Dies betrifft diesfalls jene Petitionen und Bürgerinitiativen, die auf Grund eines Ersuchens des Aus­schusses vom Präsidenten des Nationalrates einem anderen Ausschuss zugewiesen worden sind.

1. Petitionen:

Ausschuss für innere Angelegenheiten

Petition Nr. 11

überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl betreffend „Erhaltung des Wachzimmers St. Pölten – St. Georgen“

Die vorliegende Petition hat folgende Forderungen zum Inhalt:

„Wiederholten Medienberichten zufolge werden die Kürzungen des Budgets für den Sicherheitsbereich in St. Pölten neben Planposteneinsparungen auch zur Schließung des Wachzimmers St. Georgen führen.

Die Ortschaft hat über 3 000 Einwohner. Auf der Bundesstraße 20, die durch das Ortsgebiet von St. Georgen führt, fahren täglich mehr als 13 000 Fahrzeuge.

Ein ganzer Stadtteil, der relativ weit vom nächsten Wachzimmer entfernt ist, würde darüber hinaus ohne Sicherheitsstützpunkt sein. In das Sicherheitsnetz von St. Pölten würde ein unzumutbar großes Loch gerissen werden.

Die Bewohner von St. Georgen würden sich nicht mehr kurzfristig Hilfe suchend an einen Sicherheits­wachebeamten wenden können.

Wir sind gegen die Schließung des Wachzimmers: Es geht nicht ohne Polizei im Ort.

WIR FORDERN HERRN BUNDESMINISTER DR. STRASSER DAHER AUF, VON SEINEM MINISTERIELLEN WEISUNGSRECHT GEBRAUCH ZU MACHEN, UM DEN WEITERBE­STAND DES WACHZIMMERS ST. PÖLTEN – ST. GEORGEN ZU SICHERN.“

In seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 hat der Ausschuss beschlossen, eine Stellungnahme des Bundes­ministeriums für Inneres einzuholen.

Das Bundesministerium für Inneres nimmt dazu wie folgt Stellung:

„Im Bereich der Gruppe Bundespolizei beschäftigt sich das Projekt ,Wachzimmerstruktur-Reformkonzept‘ (derzeit in Konzeptivphase) unter dem Gesichtspunkt einer möglichsten Qualitätssicherung mit der Optimierung der Aufbauorganisation bzw. der Straffung der Ablauforganisation, um so im Bereich der  Bundespolizeidirektionen eine entsprechende Output/input-Relation in puncto Personal- und Sach­ressourceneinsatz herbeizuführen.

Inwieweit Zusammenlegungen von Wachzimmern vernünftig erscheinen, wird sich am Ergebnis des Konzeptes orientieren. Jedenfalls wird eine etwaige strukturelle Änderung einerseits von der Zielrichtung einer Erhöhung der Außendienstpräsenz und somit der Hebung des Sicherheitsstandards getragen sein und andererseits den berechtigten Anspruch der Bevölkerung auf sicherheitsdienstliche Betreuung zu gewähr­leisten haben.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten.

Ausschuss für Menschenrechte

Petition Nr. 13

überreicht von den Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Dr. Johannes Jarolim betreffend „Anerkennung der Verfolgung und Auslöschung der armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich von 1915 bis 1917 als Völkermord vom 9. Dezember 1948“

Die genannte Petition wurde von der Armenischen StudentInnenvereinigung im Namen der armenischen Gemeinde Österreichs an die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Dr. Johannes Jarolim herange­tragen und von diesen eingebracht:

„Bitte gestatten Sie, dass wir die angeschlossene parlamentarische Petition ,Anerkennung der Verfol­gung und Auslöschung der armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich von 1915 bis 1917 als Völkermord im Sinne der UN-Konvention zur Verhinderung und Bestrafung von Völkermord vom 9. Dezember 1948‘ gemäß § 100 der Geschäftsordnung des Nationalrates einbringen.

Diese Petition wurde von der Armenischen StudentInnenvereinigung im Namen der armenischen Ge­meinde Österreichs an uns herangetragen.

Sehr geehrter Herr Präsident, wir ersuchen Sie um geschäftsordnungsgemäße Behandlung und Zuweisung der Petition an den Petitionsausschuss.“

„ERKLÄRUNG

anlässlich der Übergabe von Unterstützungserklärungen an den Ersten Nationalratspräsidenten Dr. Heinz Fischer für die Anerkennung des Völkermordes am armenischen Volk am 23. November 2000

In den Jahren von 1915 bis 1917 fiel das armenische Volk im Osmanischen Reich einem Völkermord zum Opfer, der vor allem in den österreichischen Archiven in hunderten Dokumenten dokumentiert ist. Diese österreichischen Archive belegen, wie österreichische Diplomaten Zeugen dafür wurden und darüber berichteten, dass

l   die Armenier als Schuldige dafür gebrandmarkt wurden, dass die Türken wirtschaftlich nicht voran­kämen (weil die türkische Wirtschaft von Armeniern dominiert werde),

l   das (Immobilien-)Vermögen und die Unternehmen der Armenier konfisziert wurden,

l   die Armenier aus den Städten und Dörfern ausgewiesen wurden und

l   die Armenier schließlich in Todeslagern (bzw. auf dem Weg zu diesen) systematisch vernichtet wurden,

sodass letztlich fast alle zwei Millionen Armenier auf dem Staatsgebiet des Osmanischen Reiches entweder getötet, vertrieben oder (vor allem Kinder und Frauen) an türkische Familien ,vergeben‘ waren.

Dieser Völkermord am armenischen Volk diente Hitler als ,Vorbild‘ für den Holocaust. Er leitete – wie unter anderem auch Herr Elie Wiesel feststellte – 1939 seinen Vernichtungsfeldzug ausdrücklich mit dem Hinweis darauf ein, dass (seinerzeit) auch niemand von der Vernichtung der Armenier durch die Türken mehr redete.

Der Völkermord am armenischen Volk ist heute von vielen Staaten, supranationalen Organisationen und anderen Einrichtungen anerkannt, wie insbesondere von

l   dem Europäischen Parlament,

l   Italien,

l   Schweden,

l   Griechenland,

l   Belgien,

l   Frankreich,

l   Kanada,

l   Russland,

l   Argentinien,

l   Zypern,

l   dem Libanon,

l   den Vereinigten Staaten von Amerika (mehrfach durch das Repräsentantenhaus),

l   23 Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika,

l   dem Weltkongress der Kirchen,

l   der Vereinigung der jüdischen Gemeinden in den Vereinigten Staaten von Amerika,

l   der Vereinigung der Wissenschafter über den Völkermord usw.

Dazu kommt, dass selbst die türkischen Gerichte nach dem Ersten Weltkrieg die Verantwortlichen des Völkermordes am armenischen Volk verurteilt haben.

Die Kommission der Vereinten Nationen zu Kriegsverbrechen hat in ihrem Bericht vom 28. Mai 1948, welcher einer der Grundlagen für die Verabschiedung der Konvention zur Verhinderung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 wurde, festgestellt, dass die von den Alliierten nach dem Ersten Weltkrieg entwickelten Grundsätze zur Bestrafung der Verantwortlichen des Völker­mordes am armenischen Volk die Grundlage für die Nürnberger Charta zur Bestrafung der Verantwort­lichen des Holocaust waren.

Erst in den vergangenen zwei Wochen hat einerseits der französische Senat den Völkermord am armenischen Volk anerkannt und andererseits das Europäische Parlament am 15. November 2000 erneut eine Entschließung verabschiedet, in welcher die Türkei aufgefordert wird, als Voraussetzung für einen Beitritt zur Europäischen Union den Völkermord am armenischen Volk anzuerkennen. Das italienische Parlament hat dieselbe Entschließung am 16. November 2000 angenommen.

Seit Dezember 1999 liegt auch dem österreichischen Nationalrat ein Antrag auf Anerkennung des Völkermordes am armenischen Volk vor. Trotz der in den Protokollen des österreichischen Nationalrates festgehaltenen Unterstützung dieses Antrages durch sämtliche Fraktionen ist bis heute eine Anerkennung aber nicht erfolgt.

Die Initiatoren der Unterstützungserklärungen für die Anerkennung des Völkermordes am armenischen Volk sehen es als ihre Aufgabe und staatsbürgerliche Pflicht an, darauf hinzuweisen, dass gerade die Republik Österreich als Kronzeuge dieses Völkermordes gehalten ist, unmissverständlich durch eine Anerkennung Stellung zu beziehen, um letztlich nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sein, trotz besseren Wissens seine Augen vor einem der größten Verbrechen der Menschheit verschlossen zu haben. Dazu ist die Republik Österreich seit dem Beitritt zur Europäischen Union und der mit diesem Beitritt verbundenen Übernahme auch des gesamten acquis communautaire politique sogar verpflichtet, weil eine Ablehnung nicht nur der jüngsten Entschließung vom 15. November 2000, sondern schon der Entschließung über die Anerkennung des Völkermordes durch das Europäische Parlament aus dem Jahr 1987 widersprechen würde.

Diese Anerkennung kann und soll keine Belastung der Beziehungen zur Türkei darstellen, wie ja auch die Befassung anderer Staaten mit dem Holocaust von Österreich und Deutschland nicht als Belastung zwischenstaatlicher Beziehungen aufgefasst wird. Ganz im Gegenteil kann und muss es die Aufgabe eines befreundeten Staates sein, dem anderen klar zu machen, dass die Auseinandersetzung und Aufarbeitung der Vergangenheit für eine demokratische Gesellschaft in Europa notwendig und unverzichtbar ist.

Die Initiatoren bringen ihr Vertrauen, aber auch ihre Erwartung zum Ausdruck, dass auch die Republik Österreich in Übereinstimmung mit dem Europäischen Parlament und den Parlamenten anderer Mitglieder der Europäischen Union die Anerkennung des Völkermordes am armenischen Volk ohne weitere Verzögerung aussprechen wird, welche Anerkennung im 85. Jahr des Gedenkens an diesen Völkermord und den bevorstehenden Feierlichkeiten zum 1700-jährigen Jubiläum der Annahme des Christentums in Armenien im Jahr 2001 sicherlich zu einem ganz besonderen Zeitpunkt erfolgen könnte.

In diesem Sinn und mit diesem Verständnis übergeben die Initiatoren Unterstützungserklärungen für die Anerkennung des Völkermordes am armenischen Volk im Osmanischen Reich von 1915 bis 1917 als Völkermord im Sinn der UN-Konvention zur Verhinderung und Bestrafung von Völkermord vom 9. Dezember 1948, unter welchen Unterstützungserklärungen sich auch jene des Herrn Professor Simon Wiesenthal befindet.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 19. Jänner 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte.

Petition Nr. 16

überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler betreffend „Menschenrechte auch für Sudetendeutsche“

Der Abgeordnete Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler hat dem Nationalrat folgendes Anliegen der „Unabhängigen Plattform für Menschenrechte“ überreicht:

„Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Heinz Fischer!

Wir übergeben 24 335 Unterschriften als Petition gegen die Beneš-Dekrete dem österreichischen Natio­nalrat und bitten um Behandlung unseres Anliegens!

Über 24 000 Österreicher protestieren gegen Beneš-Dekrete und AVNOJ-Bestimmungen!

Menschenrechte auch für Sudetendeutsche!

Die überparteiliche Plattform für Menschenrechte sammelte in den letzten Monaten über 24 000 Unter­schriften für eine Petition gegen jene menschenrechtsverachtenden und rassistischen Beneš-Dekrete, die 1945/46 die Grundlage für die entschädigungslose Enteignung und Vertreibung von über drei Millionen Sudetendeutschen altösterreichischer Herkunft und der Magyaren aus der ¦SR waren.

Diese Dekrete sind heute noch Bestandteil der tschechischen und slowakischen Rechtsprechung.

Kein Beitritt zur Wertegemeinschaft EU mit diesen Unrechtsgesetzen!

Heute, am 29. November 2000, übernimmt Nationalratspräsident Dr. Heinz Fischer die Unterschriftslisten der Petition.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 19. Jänner 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte.

Unterrichtsausschuss

Petition Nr. 10

überreicht vom Abgeordneten Dr. Dieter Antoni betreffend „Senkung der Klassenschülerhöchstzahl und gegen die Sparmaßnahmen der FPÖVP-Regierung im Bildungsbereich“

Der Abgeordnete Dr. Dieter Antoni überreichte folgendes Anliegen:

„Die zu Beginn des Schuljahres 2000/2001 in Kraft getretenen Sparmaßnahmen gefährden die Qualität des österreichischen Bildungswesens und stellen gleichzeitig einen schweren Anschlag auf die Zukunft der Jugend dar.

Neben dem ,normalen Unterricht‘ muss Umwelt-, Sexual-, Gesundheits- und Verkehrserziehung, Integra­tion, Drogenprävention und Anleitung zur Konfliktlösung geleistet werden. Neuerdings sind seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schwerpunkte wie FS-Offensive und neue Technologien vorgesehen.

Parallel zu diesem dringend notwendigen Bildungsvorhaben werden Werteinheiten (LehrerInnenstunden) rigoros gekürzt und die Klassenschülerzahlen erhöht.

Für alle Pädagogen dieser Welt ist klar, dass derartige unüberlegte und fantasielose Sparmaßnahmen einen Abbau von Qualitätsstandards und eine Rückkehr zum uralten Frontalunterricht zur Folge haben. Ein Sparen bei Bildung ist ein Sparen an unserer Zukunft unseres Landes, wodurch fatale Folgen für den Wirtschaftsstandard Österreichs zu befürchten sind.

Die Unterzeichneten fordern den österreichischen Nationalrat auf, die Klassenschülerhöchstzahlen in allen Schularten zu senken und dafür Sorge zu tragen, dass dem österreichischen Bildungswesen die erforderlichen Mittel uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.“

In seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundes­ministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Verbindungsstelle der Bundesländer einzuholen.

Vom Bundesministerium für Finanzen langte eine Stellungnahme mit folgendem Wortlaut ein:

„Die in der gegenständlichen Petition angesprochenen Anliegen fallen primär in den Zuständigkeits­bereich der Bundesministerien für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für öffentliche Leistung und Sport.

Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass es auch dem Bundesministerium für Finanzen ein dringendes Anliegen ist, die hohe Qualität unseres Schulwesens aufrecht zu erhalten. Dies kann aber nur gelingen, wenn seine Finanzierbarkeit dauerhaft abgesichert wird. Um unser im internationalen Vergleich hoch­wertiges Bildungsniveau zu halten und die Schulqualität weiter zu entwickeln, waren daher – auch im Einvernehmen mit den Ländern – zur Sicherung der finanziellen Rahmenbedingungen im Pflichtschul­bereich adäquate Maßnahmen zu setzen.

Trotz dieser Maßnahmen, mit denen unter anderem auch das Verhältnis Schülerzahlen je Lehrerplan­stellen festgelegt wurde, wird das Lehrer-Schüler-Verhältnis weiterhin das OECD-Ländermittel deutlich übertreffen.

Bei aller Würdigung der in der vorliegenden Bürgerinitiative vorgebrachten Argumente für eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl würde eine solche zum gegenwärtigen Zeitpunkt diese gemeinsam mit den Ländern unternommenen Bemühungen zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit unseres Schulsystems konterkarieren.“

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilt dazu Folgendes mit:

„Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei allen Diskussionen zum Thema Lehrerpersonal zwei Bereiche zu trennen sind. Einerseits die Bundesschulen, bei welchen der Bund Schulerhalter ist und das im Dienst stehende Lehrerpersonal Bundesbedienstete sind, deren Einsatz von den Landesschulräten, die nachge­ordnete Dienststellen des BMBWK sind, geplant und vorgenommen wird. Andererseits der Bereich der Pflichtschulen, bei welchem dem Bund auf Grund der Kompetenzverteilung der Bundesverfassung lediglich die Grundsatzgesetzgebung zukommt. Die Vollziehung ist Landessache. Der Bund ersetzt den Ländern den Personalaufwand bis zu einem Höchstausmaß, welches im Wege des Finanzausgleiches festgelegt ist.

1.  Sparmaßnahmen im Schuljahr 2000/2001

     Alle in Diskussion stehenden und im Budgetbegleitgesetz 2001 durch das Parlament beschlossenen Änderungen im Dienstrecht der Lehrer treten mit 1. September 2001 in Kraft. Es gibt daher keine Sparmaßnahmen für das Schuljahr 2000/2001. Die Lehrerwochenstunden (Werteinheiten) wurden für das laufende Schuljahr nach den gleichen Berechnungsmethoden den Landesschulräten zur Verfügung gestellt wie in den vergangenen Jahren. Es gab keine Kürzung von Werteinheiten.

2.  Umstellung der Abgeltung der Arbeiten eines Klassenvorstandes und Kustoden von Einrechnungen in Bezahlung in Form einer Zulage

     Die Rechtsnormen, welche die Lehrverpflichtung regeln, insbesondere § 2 BLVG und die §§ 48 ff LDG, wurden weder durch das Budgetbegleitgesetz noch andere genannte Gesetzesnovellen verändert. Im Bereich der Pflichtschulen liegt ein Begutachtungsentwurf zu einer Neuregelung vor, der ein neues System auf Basis einer Jahresnorm vorsieht. Die Regelungen des Budgetbegleitgesetzes sind in Bezug auf das Unterrichtsangebot für die Kinder und Jugendlichen so ausgestaltet, dass sie zu keiner Reduk­tion des Bildungsangebotes führen können. Die bisher für Klassenvorstand und Kustodiate aufgewen­deten Stunden standen auf Grund der Rechtskonstruktion einer Einrechnung in die Lehrverpflichtung bereits bisher nicht für Unterrichtsstunden zur Verfügung. Daher handelt es sich um keine Reduktion des Bildungsangebotes, sondern lediglich um eine Umstellung der Bezahlung.

3.  Finanzausgleich

     Die Vollziehung des Personaleinsatzes auf dem Gebiet des Pflichtschulwesens kommt den Bundeslän­dern zu. Der Bund ersetzt die Kosten der Landeslehrer im Ausmaß der bewilligten Stellenpläne. Im Finanzausgleich wurde für die Ermittlung der Stellenpläne ein Schüler-Lehrer-Verhältnis festgelegt, das im internationalen Vergleich ein sehr gutes Betreuungsverhältnis darstellt. Dabei ist zu berück­sichtigen, dass im Finanzausgleich auch rechtssetzende Maßnahmen der beteiligten Gebietskörper­schaften festgehalten wurden. Der Bund ist dieser Verpflichtung in Form des Budgetbegleitgesetzes nachgekommen, wobei im Ausschuss festgehalten wurde, dass unabhängig davon die Arbeiten an einem neuen Landeslehrerdienstrecht weiterzuführen sind. Ein Entwurf dazu befindet sich derzeit im Stadium des Begutachtungsverfahrens. Die Änderungen im Dienstrecht bewirken eine Verminderung der zu bedeckenden Unterrichtsstunden und erleichtern somit die Umsetzung der Ziele des Finanzaus­gleiches. Da beide Varianten unterschiedliche Auswirkungen auf den Planstellenbereich haben, ermöglicht eine Beschlussfassung des neuen Landeslehrerdienstrechtsgesetzes eine Änderung in der Umsetzung des Finanzausgleiches gegenüber der bisher zwischen Bund und Ländern besprochenen Vorgangsweise.

4.  Unterrichtsangebot und Erhöhung der Klassenschülerhöchstzahl

     Die Vollziehung des Personaleinsatzes auf dem Gebiet des Pflichtschulwesens fällt in die Kompetenz der Länder. Es obliegt daher den Ländern, die entsprechenden Schwerpunkte zu setzen und die Organi­sationsstrukturen und Verwaltung so zu gestalten, dass ein höchstmöglicher Ertrag für die Schülerinnen und Schüler erreicht wird.

     Eine Erhöhung der Klassenschülerhöchstzahl ist in keiner der gesetzlichen Änderungen oder Diskus­sionsgrundlagen für Weiterentwicklungen im Schulbereich enthalten. Sie wird vor allem aus pädago­gischen Gründen abgelehnt. Auch aus Sicht der Umsetzbarkeit ist sie nicht durchführbar, da das gesamte System der Schulraumbeschaffung im Bundesbereich auf die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen aufbaut, dh. es werden Unterrichtsräume mit Kapazitäten für 30 Schüler und eine Raumreserve von 20% geschaffen.

5.  Randstundensupplierungen

     Es ist grundsätzlich zwischen schulpflichtigen Kindern und Schülerinnen und Schülern ab der zehnten Schulstufe zu unterscheiden. Es wurde festgehalten, dass bei schulpflichtigen Kindern auf die Aufsichtspflicht Bedacht zu nehmen ist, wobei dies durch den Bund nur im Bereich der Gymnasien festgelegt werden kann, die Umsetzung im Bereich der Pflichtschulen fällt in die Zuständigkeit der Länder, kann und darf daher vom Bund nicht beeinflusst werden. Der Anlass für die Regelung über den Entfall von Randstunden waren zahlreiche Beschwerden in den vorhergehenden Monaten von Schülerinnen und Schülern und in geringerem Ausmaß von Eltern, dass Stunden am Tagesrand und an Nachmittagen suppliert wurden, ohne dass ein pädagogischer Nutzen erzielt wurde. Daher wurde festgelegt, dass Supplierungen nur mehr zu erfolgen haben, wenn sie pädagogisch sinnvoll sind, dh. insbesondere, wenn ein Lehrer der Klasse für einen Unterricht in seinem Gegenstand zur Verfügung steht.

6.  Darstellung der Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer

     Die Behauptungen, dass Darstellungen, worin Lehrerinnen und Lehrer eine ebenso hohe quantitative Arbeitsleistung wie andere Dienstnehmer in Österreich erbringen, als unglaubhaft bezeichnet worden wären, sind falsch und werden entschieden zurückgewiesen. In der gemeinsamen Präsentation der Ergebnisse der Studie Lehrer 2000 durch Frau Bundesminister Gehrer, Frau Vizekanzler Riess-Passer und Herrn HR Skala als Vertreter der Lehrergewerkschaften wurde dargelegt, welche zeitlichen Arbeitsleistungen Lehrerinnen und Lehrer im Laufe eines Schuljahres erbringen, und von Frau Bundes­ministerin Gehrer klar und unmissverständlich festgehalten, dass der Lehrberuf ein Vollzeitberuf ist.

7.  Erhöhung der Lehrverpflichtung

     Keine der entweder bereits durch das Parlament beschlossenen oder im Stadium der Begutachtung befindlichen legistischen Maßnahmen beinhaltet eine Erhöhung der Lehrverpflichtung. Eine solche wurde in der öffentlichen Diskussion im Frühjahr/Sommer 2000 in den Medien immer wieder disku­tiert, von Frau Bundesminister Gehrer aber abgelehnt. Stattdessen wurden moderne, intelligente Strukturmaßnahmen erarbeitet, die sicherstellen, dass Lehrerinnen und Lehrer, die zusätzliche Aufga­ben übernehmen, auch eine zusätzliche, somit leistungsabhängige Entlohnung erhalten.

8.  Senkung der Klassenschülerhöchstzahl

     Die Klassenschülerhöchstzahl ist nur begrenzt von Bedeutung, da in einer Vielzahl von Bereichen Gruppenteilungen vorgenommen werden (Leistungsgruppen, Werkstättengruppen, Wahlpflichtgegen­stände usw.). Die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen, zB Teamfähigkeit, wird nicht primär durch organisationsrechtliche Kriterien, sondern durch die Gestaltung des Unterrichtes bestimmt, der in den vergangenen vier Jahren stark modernisiert wurde (zB Ausweitung der Übungsfirmen, Einführung der Techniker- und Ingenieurprojekte usw.).“

Von der Verbindungsstelle der Bundesländer gingen zur gegenständlichen Petition folgende Länder­stellungnahmen ein:

Vom Amt der Burgenländischen Landesregierung:

„1. Die in den vorliegenden Bürgerinitiativen Nr. 14 und Nr. 15 sowie der Petition Nr. 10 gewünschte Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen in allen Schulen ist aus pädagogischer Sicht grundsätzlich verständlich.

Dessen unbeschadet muss mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass die Senkung der Klassen­schülerhöchstzahlen im gewünschten Ausmaß einen ins Gewicht fallenden zusätzlichen Raumbedarf in den jeweiligen schulischen Einrichtungen (Erhöhung der Klassenzahl) zur Folge hätte, der wohl zu einem nicht unerheblichen Teil nur durch Neu-, Zu- bzw. Umbauten der betroffenen Schulgebäude gedeckt werden könnte. Die Tragung der dadurch den Schulerhaltern entstehenden beträchtlichen Mehr­kosten können diesen derzeit – auf Grund der allgemein gegebenen budgetären Verhältnisse – nicht zugemutet werden.

2. Eine solche Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen würde freilich auch eine entsprechende Auf­stockung des Personalstands in den Schulen bedingen. Dazu ist Folgendes zu bemerken:

Die Paktierung des Finanzausgleichs für die Jahre 2001 bis 2004 sieht im Punkt 5 eine Stabilisierung der Personalausgaben für die Landeslehrer zumindest für die Jahre 2001/2002 und 2002/2003 auf dem Niveau des Bundesvoranschlags 2000 vor, wobei die Länder zugesagt haben, den Bund bei dieser Stabilisierung zu unterstützen. Die diesbezügliche gesetzliche Umsetzung dieses Paktums ist im § 4 FAG 2001, BGBl. I Nr. 3, enthalten. Zur Erreichung dieses Ziels ist auch die Abänderung der Stellenplanrichtlinie vor­gesehen, wobei die Anzahl der Schüler je Planstelle schrittweise bis zum Schuljahr 2004/2005 erhöht werden soll.

Diese Stabilisierung der Personalausgaben für die Landeslehrer bzw. die Reduzierung der Planstellen ist jedoch nur ein Teil aus dem Mosaik des Bemühens von Bund und Ländern, eine Budgetkonsoli­dierung zu erreichen. Es liegt, wie ergänzend anzumerken ist, in der Natur der Sache, dass sich bei Sparmaß­nahmen wie im vorliegenden Bereich jene betroffenen Bevölkerungsgruppen artikulieren, hinsichtlich derer es durch diese Regelungen zu Einschnitten und Umstrukturierungen im Bildungs­bereich kommt. Letztendlich liegt es dann in der Ingerenz der zuständigen politischen Entscheidungs­träger (siehe dazu insbesondere die maßgeblichen schulrechtlichen Regelungen sowie die zitierten Bestimmungen des FAG 2001), inwieweit die entsprechenden Maßnahmen verwirklicht werden.“

Vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung:

„Die Klassenschülerhöchstzahl wird durch den Bund durch grundsatzgesetzliche Bestimmungen über die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen im Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, vorgegeben. Im Ausführungsgesetz des Landes Niederösterreich, Niederösterreichisches Pflichtschulge­setz, LGBl. 5000, wurde die Klassenschülerhöchstzahl entsprechend dem Schulorganisationsgesetz fest­gelegt. Abhängig von der Schulorganisationsform (mehrere Schulstufen in einer Klasse oder Integrations­klassen mit Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf) ist die Klassenschülerhöchstzahl herabge­setzt. Außerdem können Ausnahmen aus besonderen Gründen (zB zur Erhaltung von Schulstandorten oder der höheren Schulorganisation) genehmigt werden.

Die Frage der Herabsetzung der Klassenschülerhöchstzahl ist jedoch auch im Zusammenhang mit den damit verbundenen Kosten zu sehen. Eine Herabsetzung der Klassenschülerhöchstzahl würde vermehrte Klassenteilungen mit sich bringen und somit einen vermehrten Lehrerpersonalaufwand bedeuten. Dabei ist das Paktum zum Finanzausgleich zu beachten, welches die Länder auch verpflichtet, ein bestimmtes Schüler-Lehrer-Verhältnis nicht zu überschreiten. Bei Herabsetzung der Klassenschülerhöchstzahlen müsste der Bund seinen genehmigten Stellenplan für Lehrer überarbeiten.“

Vom Landesschulrat für Niederösterreich:

„Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl wird seitens des Landesschulrates für Niederösterreich aus pädagogischer Sicht begrüßt. In diesem Zusammenhang muss jedoch auf die Kosten einer solchen Maß­nahme verwiesen werden. Des Weiteren würde eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen gegen das Paktum zum Finanzausgleich verstoßen, welches von einer Vergrößerung des Schüler-Lehrer-Verhält­nisses ausgeht.“

Vom Amt der Salzburger Landesregierung:

„Maßnahmen zur Senkung von Klassenschülerhöchstzahlen oder der diversen Teilungszahlen für Schüler­gruppen sind – so nachvollziehbar sie unter rein pädagogischen Gesichtspunkten auch sein mögen – naturgemäß mit entsprechenden Mehrkosten verbunden.

Zum einen lösen geringere Durchschnittszahlen einen zusätzlichen Raumbedarf und damit verbundene Kosten für die gesetzlichen Schulerhalter aus.

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Zum anderen würde die Schaffung kleinerer Klassen bzw. Schülergruppen einen zusätzlichen Bedarf an Lehrern bewirken und damit gestiegene Kosten für Landeslehrer hervorrufen. Dies steht im Gegensatz zu den Einsparungen im Stellenplan für das kommende Schuljahr.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Reduktion der Klassenschülerhöchstzahlen oder der diversen Teilungszahlen für Schülergruppen zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf Grund der Sparmaßnahmen zur Budgetkonsolidierung nicht finanzierbar erscheint.“

Vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung wird mitgeteilt, dass die in der gegenständlichen Petition geforderte Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen grundsätzlich zu befürworten sei, doch erscheine eine gesetzliche Umsetzung derartiger Maßnahmen im Hinblick auf die angespannte Budget­situation und der deshalb verfolgten „Politik der Budgetkonsolidierung“ wenig wahrscheinlich.

Abschließend werde darauf hingewiesen, dass die in den Petitionen und Bürgerinitiativen vorgebrachten Anliegen betreffend den Schulbereich überwiegend in die Zuständigkeit des Bundes fallen und dass den Ländern nur sehr begrenzte Kompetenzen in der Vollziehung zukämen.

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss.

Petition Nr. 19

überreicht von der Abgeordneten Gabriele Binder betreffend „Sparmaßnahmen im Bildungsbereich“

Die Abgeordnete Gabriele Binder hat mit dieser Petition ein Anliegen der Eltern der Hauptschule Langenhart, St. Valentin, vorgelegt:

„Petition

Sehr geehrte Frau Unterrichtsminister!

Wir appellieren an Sie, die unsere Kinder betreffenden Sparmaßnahmen zu überdenken. Es kann nicht das Ziel dieser Regierung sein, im Bildungsbereich derartige Kürzungen wie dieses Jahr zu Schulbeginn vorzunehmen.

1.  Stundenkürzungen, die besonders die bei den Kindern beliebten Freigegenstände und unverbindliche Übungen betreffen.

2.  Die daraus resultierenden Gruppenzusammenlegungen. Es beeinträchtigt die Qualität des Unter­richtes, wenn drei verschiedene Leistungsgruppen miteinander unterrichtet werden.

3.  Entfall der Supplierungen bei Randstunden und am Nachmittag. Wer übernimmt die Verantwortung für unsere Kinder, wenn sie ohne Wissen der Eltern früher entlassen werden? Außerdem besteht ein Recht der Kinder auf vollständigen Unterricht.“

In seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundes­ministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Verbindungsstelle der Bundesländer einzuholen.

Dazu ist folgende Stellungnahme vom Bundesministerium für Finanzen eingelangt:

„Die in der vorliegenden Petition thematisierten Probleme und Anliegen fallen primär in den Zuständig­keitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Grundsätzlich ist zu den von der Bundesregierung in Angriff genommenen Sparmaßnahmen im Bildungs­bereich festzuhalten, dass es sowohl der gesamten Bundesregierung als auch dem Bundesministerium für Finanzen ein dringendes Anliegen ist, die hohe Qualität des österreichischen Schulwesens aufrecht zu erhalten. Dies kann aber nur gelingen, wenn seine Finanzierbarkeit dauerhaft abgesichert wird. Um unser im internationalen Vergleich hochwertiges Bildungsniveau zu halten und die Schulqualität weiter zu ent­wickeln, waren – im Einvernehmen mit den Ländern – zur Sicherung der finanziellen Rahmenbe­dingungen auch im Pflichtschulbereich adäquate Einsparungsmaßnahmen zu setzen.

Vor diesem Hintergrund haben unter Einbindung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zwischen den Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden die Gespräche über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2001 stattgefunden. Dabei haben die Länder zugestimmt, dass ab dem Schuljahr 2004/05 folgende Schülerzahlen je Lehrerplanstelle nicht unterschritten werden: Bereich Volksschule: 14,5; Bereich Hauptschule: 10; Bereich Polytechnische Schule: 9; Bereich Sonderpädago­gik: 3,2.

Mit diesen Werten wird das OECD-Ländermittel, das für den Bereich Volksschule 17,1, für den Bereich Hauptschule 14,9 und für den Bereich Polytechnische Schule 15,1 beträgt (den Bereich Sonderpädagogik weist die OECD nicht separat aus), nach wie vor nicht erreicht; sie liegen im OECD-Vergleich noch immer im Volksschulbereich sehr günstig und im Hauptschulbereich sowie im Bereich Polytechnische Schule an der Spitze.

Die Länder müssen für jedes Schuljahr für ihre Stellenpläne für Lehrer an allgemein bildenden Pflicht­schulen die Zustimmung des Bundes einholen, diese Zustimmung des Bundes erfolgt durch das Bundes­ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen. Dies deshalb, weil der Bund die Personalkosten für diese Lehrer den Bundesländern gesetzlich zu ersetzen hat.

Die Entscheidung hingegen, wie viele der für das jeweilige Bundesland insgesamt genehmigten Lehrer­planstellen einer bestimmten Schule zugewiesen werden, wird – ohne jede weitere Zustimmungsbefugnis des Bundes – im Vollzugsbereich des jeweiligen Bundeslandes getroffen.“

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst nahm gleichzeitig zu den Petitionen Nr. 10 und 19 sowie zu den Bürgerinitiativen Nr. 11, 12, 14 und 15 Stellung (vgl. Seite 12 ff.).

Von der Verbindungsstelle der Bundesländer gingen zur gegenständlichen Petition folgende Länder­stellungnahmen ein:

Vom Amt der Burgenländischen Landesregierung:

„1. Die vorliegenden Bürgerinitiativen Nr. 11 und Nr. 12 sowie die Petition Nr. 19 wenden sich ihrem Inhalt nach im Wesentlichen gegen eine von ihnen vermutete öffentliche Meinung, die den Lehrern unterstelle, sie hätten weit weniger Jahresarbeitszeit zu absolvieren als andere Berufsgruppen. Hiebei werden verschiedene Tätigkeiten der Lehrer aufgezeigt, die in der öffentlichen Diskussion nach der Ansicht der Bürgerinitiativen (der Petition) nicht den gebührenden Niederschlag finden (zB Planung von dislozierten Projekttagen usw.).

Dazu ist zu bemerken, dass mittlerweile vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein diesen Sachverhalt berührender Entwurf einer Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984 und des Landesvertragslehrergesetzes 1966 in Begutachtung versandt sowie vom Ministerrat – im Rahmen des Entwurfs eines Budgetbegleitgesetzes 2002 – beschlossen und dem Nationalrat als Regie­rungsvorlage (499 der Beilagen/NR XXI. GP) zugeleitet wurde. Darin ist die Einführung des Modells einer ,Jahresnorm‘ für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen vorgesehen, wonach die Tätigkeit des Lehrers ganzheitlich betrachtet wird und identisch mit der Jahresarbeitszeit eines Bediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes zu sein hat. In dieser Jahresnorm werden neben der Zeit der reinen Unterrichtsverpflichtung auch die Vor- und Nachbereitungsarbeit sowie die Zeiten der Korrekturarbeit und der sonstigen Tätigkeiten für die Schule berücksichtigt.

Es kann somit aus inhaltlicher Sicht gesagt werden, dass bei der bevorstehenden Umsetzung der diesbezüglichen Bundesgesetznovelle dem grundsätzlichen Begehren der genannten Bürgerinitiativen für den Bereich der Pflichtschullehrer entsprochen wird.


2. Aus Sicht der finanziellen Auswirkungen ist zu diesen Bürgerinitiativen und der Petition ferner Folgendes zu bemerken:

Die Paktierung des Finanzausgleichs für die Jahre 2001 bis 2004 sieht im Punkt 5 eine Stabilisierung der Personalausgaben für die Landeslehrer zumindest für die Jahre 2001/2002 und 2002/2003 auf dem Niveau des Bundesvoranschlags 2000 vor, wobei die Länder zugesagt haben, den Bund bei dieser Stabilisierung zu unterstützen. Die diesbezügliche gesetzliche Umsetzung dieses Paktums ist im § 4 FAG 2001, BGBl. I Nr. 3, enthalten. Zur Erreichung dieses Ziels ist auch die Abänderung der Stellenplanrichtlinien vorge­sehen, wobei die Anzahl der Schüler je Planstelle schrittweise bis zum Schuljahr 2004/2005 erhöht werden soll.

Diese Stabilisierung der Personalausgaben für die Landeslehrer bzw. die Reduzierung der Planstellen ist jedoch nur ein Teil aus dem Mosaik des Bemühens von Bund und Ländern, die von der EU geforderte Budgetkonsolidierung zu erreichen. Es liegt, wie ergänzend anzumerken ist, in der Natur der Sache, dass sich bei Sparmaßnahmen wie im vorliegenden Bereich jene betroffenen Bevölkerungsgruppen artiku­lieren, hinsichtlich derer es durch diese Regelungen zu Einschnitten und Umstrukturierungen kommt. Letztendlich liegt es dann in der Ingerenz der zuständigen politischen Entscheidungsträger (siehe dazu die zitierten Bestimmungen der Regierungsvorlage betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2002 und des FAG 2001), inwieweit die entsprechenden Maßnahmen verwirklicht werden.“

Vom Amt der Kärntner Landesregierung:

„Die oben genannten Bürgerinitiativen und die Petition fallen zeitlich mit einem Finanzausgleichsgesetz zusammen, das im Pflichtschullehrerbereich schwer wiegende Einsparungsmaßnahmen vorsieht. Da auch die flankierenden dienstrechtlichen Maßnahmen – Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes – derzeit erst in Begutachtung stehen und es daher noch nicht absehbar ist, welche gesetzlichen Regelungen zum Tragen kommen, kann auf die einzelnen Punkte der Bürgerinitiative nicht näher eingegangen werden.“

Vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung:

„Die angegebenen Stundenkürzungen ergeben sich aus der Vollziehung der Planstellenrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Suppliererlass. Seitens des Landes­schulrates für Niederösterreich besteht keine Möglichkeit, diese Sparmaßnahmen nicht zu vollziehen. Ganz im Gegenteil werden diese Sparmaßnahmen in Zukunft noch verstärkt zu handhaben sein, da auf Grund des Paktums zum Finanzausgleich eine Erhöhung der Verhältniszahl Lehrer/Schüler vorgegeben ist.“

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung gab eine gemeinsame Stellungnahme zu den Bürger­initiativen Nr. 11, 12, 14 und 15 sowie zu den Petitionen 10 und 19 ab (vgl. Seite 15).

Vom Amt der Wiener Landesregierung:

„Die Arbeit der LehrerInnen außerhalb der Unterrichtszeit bzw. der Lehrverpflichtung ist aus dem schulischen Leben nicht mehr wegzudenken. Die diesbezüglichen detaillierten Ausführungen in den Bürgerinitiativen und der Petition entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten. Das einer Urabstimmung unterzogene und noch diskutierte Jahresarbeitszeitmodell berücksichtigt diese Fakten sehr deutlich. Es ist zu erwarten, dass durch die Einführung eines Zeitrahmens für sonstige Tätigkeiten für die Schule die von der Bürgerinitiative in Frage gestellten Arbeiten auch abgedeckt werden können. Es wird Aufgabe der Dienstbehörde (Schulleitung) sein, die einzelnen Tätigkeiten der LehrerInnen zu bewerten und innerhalb des Lehrkörpers zu verteilen.

Hinsichtlich der angesprochenen Einsparungen im Bereich der Landeslehrerstellenpläne wird auf die derzeit im Gang befindlichen Gespräche zwischen dem Bund und dem Land Wien verwiesen.

Soweit die Bürgerinitiative Nr. 11 Forderungen an Schulerhalter und Dienstgeber stellt, ist auf den von allen Gebietskörperschaften beschrittenen gesamtösterreichischen Konsolidierungsweg zu verweisen, der höhere bzw. zusätzliche Aufwendungen als nicht realistisch erscheinen lässt. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass gerade die Gemeinde Wien als Schulerhalterin der öffentlichen Pflichtschulen trotz knapper budgetärer Vorgaben enorme Mittel in den Ausbau des Wiener Bildungsnetzes investiert, um SchülerInnen und LehrerInnen einen zeitgemäßen, den Möglichkeiten der modernen Kommunikation entsprechenden Unterricht und diesbezügliche Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.“


Vom Amt der Vorarlberger Landesregierung:

„Die übermittelten Bürgerinitiativen und Petitionen vermitteln in weiten Bereichen einen Eindruck von den Befürchtungen, die durch die diskutierten Sparmaßnahmen vor allem im Osten Österreichs, wo mit einem größeren Stellenabbau gerechnet werden muss, geweckt wurden. Wiederholt wird gefordert, dem österreichischen Bildungswesen die ,erforderlichen Mittel‘ zur Verfügung zu stellen. Maßnahmen wie die ebenfalls geforderte Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen oder der diversen Teilungszahlen für Schülergruppen sind freilich immer wünschenswert, aber mit entsprechenden Mehrkosten verbunden, weshalb alle Forderungen der Bürgerinitiativen und Petitionen gerade in der gegenwärtigen Umbruchszeit, in der das gesamte Lehrerdienstrecht samt Stellenplansituation neu verhandelt wird, nicht isoliert betrachtet werden können.

Das Land Vorarlberg sieht die beabsichtigte Neuregelung der Arbeitszeit in Form einer Jahresarbeitszeit, die einerseits eine Vergleichbarkeit mit den Bediensteten der allgemeinen Verwaltung und andererseits ein flexibles Vorgehen an der Schule bezüglich der außerunterrichtlichen Tätigkeiten ermöglicht, grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. Ein neues Besoldungssystem sollte für den gesamten Lehrerbereich leistungsorientiert, klar strukturiert und transparent sein. In diesem Zusammenhang erscheinen insbesondere einige der Ausführungen der ,Bürgerinitiative 11‘ berechtigt. Im Übrigen müsste eine durchgreifende Reform der Lehrerarbeitszeit darüber hinaus auch besoldungsmäßige Auswirkungen zur Folge haben, insbesondere eine Anhebung der Anfangsbezüge und gleichzeitig eine Abflachung gegen Ende der Dienstzeit bei gleicher Lebensverdienstsumme.

Im Rahmen des Finanzausgleichs haben sich im vergangenen Oktober die Länder mit dem Bund darauf geeinigt, bei der Erstellung der Stellenpläne bis 2004/2005 auf neue Verhältniszahlen (VS: 14,5 Schüler/
Lehrerplanstelle, HS: 10, PTS: 9, ASO: 3,2) umzustellen. Von diesem geplanten Abbau sind die einzelnen Bundesländer unterschiedlich stark betroffen. In Vorarlberg, das die Vorgaben bereits jetzt schon fast erfüllt, wird mit keinem Stellenabbau gerechnet, auch wenn die Stellenplanrichtlinien des BMBWK erst in der ersten Märzhälfte erwartet werden. Das Land Vorarlberg wird jedenfalls alles unternehmen, um das derzeitige Bildungsniveau an den Pflichtschulen zu halten.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss.

Verkehrsausschuss

Petition Nr. 12

überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl als „Lärmschutz-Petition“

betreffend Maßnahmen gegen die unzumutbare Lärmbelästigung von Anrainern im Nordwesten des Hauptbahnhofes St. Pölten durch fahrplanmäßig verkehrende Züge der ÖBB auf der West­bahnstrecke und Verschubtätigkeit westlich des Hauptbahnhofes mit Dieselloks.

„Die Anrainer nordwestlich des Hauptbahnhofes St. Pölten sind durch den Bahnbetrieb der ÖBB auf der Westbahnstrecke Tag und Nacht starken Lärmbelästigungen ausgesetzt.

Insbesondere in den Nachtstunden überschreiten die Lärmimmissionen das zulässige Maß, wie der Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten, Abteilung XIII – Umweltschutz und Marktangelegenheiten, im Zuge einer Messung festgestellt hat.

Die festgestellte unzumutbare Lärmbelästigung wurde größtenteils durch den Schienenverkehr im Bereich des Hauptbahnhofes St. Pölten durch fahrplanmäßig verkehrende Züge der ÖBB auf der Westbahnstrecke und Verschubtätigkeit westlich des Hauptbahnhofes mit Dieselloks verursacht.

In der Nacht besonders störend für die Bewohner ist dabei unter anderem die Verwendung von Dieselloks für Verschubarbeiten.

Tagsüber ist es vor allem der fahrplanmäßige Schienenverkehr, der für die Lärmbelästigung der Anrainer verantwortlich ist.

WIR FORDERN DAHER DIE VERANTWORTLICHEN AUF, DIE FOLGENDEN MASSNAH­MEN ZU SETZEN, UM DEN DERZEIT HERRSCHENDEN UNZUMUTBAREN ZUSTAND ZU BEENDEN:

1.  Errichtung einer Schallschutzwand im gesamten Betriebsbereich von Schienenfahrzeugen, die die gemessenen Überschreitungen der zulässigen Lärmpegel verursachen.

2.  Änderung des Standplatzes der im Leerlauf abgestellten Dieselloks.


3.  Abschalten der Dieselloks, wenn diese für längere Zeit nicht für Verschubarbeiten benötigt werden. Dies ist auch zur Verringerung von Luftschadstoffemissionen nötig, da Abgase bereits jetzt die Lebensqualität der Anrainer deutlich beeinträchtigen.

4.  Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen an den Wohnobjekten selbst, das heißt den Einbau von Schallschutzfenstern kombiniert mit Schallschutzlüftern.

In seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 hat der Ausschuss beschlossen, eine Stellungnahme des Bundes­ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie einzuholen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie führt zur gegenständlichen Petition Folgendes aus:

„Zu Punkt 1:

Im Zusammenhang mit dem durchgehenden viergleisigen Ausbau der Westbahn zwischen Wien und Wels ist mittelfristig auch der St. Pöltener Hauptbahnhof umzubauen. Im Zuge der diesbezüglichen Planungs­tätigkeiten wird zu überprüfen sein, ob und gegebenenfalls welche Lärmschutzmaßnahmen gemäß der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung vorzusehen sind. Im Hinblick auf den eingeschla­genen Sparkurs der Bundesregierung ist jedoch derzeit nicht absehbar, wann dieses Vorhaben finanziert und damit realisiert werden kann.

Allenfalls bestünde auch die Möglichkeit, im Rahmen der schalltechnischen Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken im Bereich der Landeshauptstadt St. Pölten Lärmschutzmaßnahmen zu planen und zu realisieren. Eine diesbezügliche Initiative müsste allerdings von der Landeshauptstadt St. Pölten aus­gehen, wobei auch das Einvernehmen mit dem Land Niederösterreich herzustellen wäre.

Zu Punkt 2 und 3:

Wie die Österreichischen Bundesbahnen mitteilen, werden für Verschubarbeiten im Bahnhof St. Pölten Hbf. Dieselloks eingesetzt, da auch nicht mit Fahrleitung überspannte Gleise befahren werden müssen.

Wird eine Diesellok für längere Zeit nicht für Verschubarbeiten benötigt, wird sie am Traktions-Standort abgestellt. Der Motor wird abgeschaltet. Entsprechende Kontrollen werden laufend durchgeführt.

Bei kürzeren Verschubunterbrechungen werden die Dieselloks am Ostende des Bahnhofs platziert, um die Anrainer keiner Lärmbelästigung auszusetzen.

Unabhängig davon sind die Mitarbeiter des Bahnhofes St. Pölten Hbf. bemüht, die im Interesse der verladenden Wirtschaft nach kundengerechter Bedienung anfallenden Arbeiten mit geringstmöglicher Lärmentwicklung durchzuführen.

Zu Punkt 4:

Der erforderliche Lärmschutz entlang von Bahnstrecken ist grundsätzlich durch bahnseitige (Errichtung von Lärmschutzwänden) und objektseitige Maßnahmen zu bewirken. Bei objektseitigen Maßnahmen wird der Einbau von Schallschutzfenstern und -türen sowie Schalldämmlüftern auf Grundlage bestehender Förderrichtlinien finanziell unterstützt.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Verkehrsausschuss.

Petition Nr. 14

überreicht vom Abgeordneten Emmerich Schwemlein betreffend „Erhöhung der Verkehrssicherheit am Beispiel von optisch verzerrten Zebrastreifen“

Als Grundlage dieser Petition liegt eine Projektarbeit des BORG Mittersill/Salzburg vor, die diese Thematik behandelt. Ziel ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die erlaubt, in der EU schon eingesetzte verzerrte Zebrastreifen auch in Österreich anbringen zu können. Die Begründung dafür liegt in der Tatsache, dass Autofahrer das Tempo vor den oben genannten Zebrastreifen automatisch verringern, da diese wie ein Barriere wirken. Gleichermaßen wird das damit zusammenhängende Sicherheitsrisiko für das schwächste Verkehrsmitglied, den Fußgänger, herabgesetzt.

„ ,VERZERRTER ZEBRASTREIFEN‘

ein Projekt der 7B-Klasse des BORG Mittersill als Ergänzung zum Thema ,Sicherer Schulweg in Mittersill‘

Ausgangssituation:

Den Kreuzungsbereich Hintergasse – Felberstraße – Lebzeltergasse passieren zahlreiche Fußgänger, besonders Kindergartenkinder, HauptschülerInnen und SchülerInnen des BORG. Für den Kfz-Verkehr gilt in der Hintergasse die im Ortsgebiet erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sodass sich viele Kfz in der S-N-Richtung mit relativ hoher Geschwindigkeit diesem Bereich nähern.

Unser Vorschlag:

Es ist möglich, durch speziell angefertigte, verzerrt aufgemalte Zebrastreifen auf Grund optischer Täuschungen den Eindruck einer sich vor dem Lenker errichtenden Barriere zu erwecken, was vermutlich zu einer automatischen Geschwindigkeitsreduktion führen würde. Der von uns angesprochene Straßenab­schnitt wird zwar zu bestimmten Zeiten durch aktive und gut geschulte Schülerlotsen der Hauptschule gesichert, es besteht aber auch zu anderen Zeiten reger Fußgängerverkehr (direkte Verbindung zwischen Felben und dem Marktbereich).

Unser Problem:

Es ist uns nicht bekannt, ob oder unter welchen Bedingungen die Anbringung eines derartigen Zebra­streifens überhaupt in Österreich, speziell an der angeführten Kreuzung in Mittersill, erlaubt ist. Wir sind davon überzeugt, dass man dadurch auch an kritischen Stellen in anderen Orten eine (fast) automatische Verkehrsberuhigung erreichen könnte, ohne Bodenschwellen oder ähnliche Maßnahmen anbringen zu müssen.

Unser Ziel:

Prüfung unseres Vorschlages durch kompetente Stellen und eventuelle Hilfestellung bei seiner Verwirk­lichung.“

In der Sitzung des Ausschusses am 19. Jänner 2001 wurde beschlossen, eine Stellungnahme des Bundes­ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie einzuholen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gab folgende Stellungnahme ab:

„Grundsätzlich ist festzustellen, dass die kraftfahrrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Rechts­grundlagen unterschiedliche Möglichkeiten, etwa zur Abwicklung von Praxisversuchen, aufweisen. Die StVO kennt keine Ausnahmemöglichkeiten. Das heißt, eigentlich müssen alle Einrichtungen zur Sicherung des Verkehrs StVO-gemäß gestaltet sein.

Der Vorschlag des BORG Mittersill enthält zwar unbedeutende Einzelheiten, wie die namentliche Auf­zählung der Schüler, die Verkehrszählungen durchgeführt haben, es fehlt aber das Wesentliche, nämlich die beabsichtigte Ausführung der Schutzwegmarkierung in detaillierter Darstellung. Die Idee, durch ande­re Gestaltung der Schutzwegmarkierungen bessere Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit zu erreichen, ist nicht neu. Die meisten Vorschläge dieser Art berücksichtigen jedoch nicht, dass in der für 50 km/h Innerorts-Fahrgeschwindigkeit (Schutzwege werden sogar bis zu 70 km/h angebracht) notwen­digen Entfernung von etwa 50 m, die sichtmäßigen Voraussetzungen höchst unzureichend sind, und zwar insbesondere bei Dunkelheit, nasser Fahrbahn, schlechter Sicht. Die Kontrastwirkung von weißer Farbe auf grauem Straßenuntergrund kann niemals eine so deutliche Information übermitteln, dass der Kraftfahrer in der Lage ist, die Information mit Sicherheit zu erfassen.

Meist muss die Bodenmarkierung mit Hilfe anderer optischer Signale, wie zB das Hinweiszeichen ,Schutzweg‘, das Gefahrenzeichen ,Kinder‘ oder auch gelbe Blinkampeln ergänzt werden. Zielführende Ergänzungen im Bereiche der Bodenmarkierung sind solche, die in Längsrichtung am Fahrbahnstück zwischen Sichtposition und Schutzweg angebracht werden und zB Trichterwirkungen zur optischen Verstärkung der Schutzwegmarkierung erzeugen. Wie bereits erwähnt, sind die meisten dieser Maßnahmen bei Dunkelheit noch immer nicht ausreichend und müssen daher gegebenenfalls durch spezielle Schutzwegbeleuchtungen ergänzt werden.

In besonders hartnäckigen Fällen müssen dann zusätzlich noch verkehrstechnische und bauliche Maßnahmen ergriffen werden, die das allgemeine Geschwindigkeitsniveau senken und die entsprechende Aufmerksamkeit beim Kraftfahrer erzeugen. Es sind dies Fahrbahninseln in Verbindung mit Verschwenkungen des Fahrstreifens sowie unter Umständen auch Fahrbahnerhöhungen. Alle diese Maßnahmen werden nicht von ungefähr verordnet, sondern meist unter Zugrundelegung einer negativen Unfallbilanz und eines allgemein zu hohen Geschwindigkeitsniveaus.

Fazit aus diesen Feststellungen ist, dass der Informationsgehalt und die Informationsstärke eines begrenzten Flächenstückes weißer Farbe auf grauem Fahrbahnuntergrund in einer Entfernung von 50 m, wie immer es gestaltet sein kann, nicht ausreicht, um die notwendige Sicherheit der Informationsüber­mittlung zu erreichen.“

Am 31. Mai 2001 lud die Vorsitzende des Ausschusses Mag. Gisela Wurm zu einer Besichtigung an Ort und Stelle in Mittersill ein.

Der Einladung folgten die Abgeordneten Hermann Reindl, Edeltraud Gatterer und Theresia Haidl­mayr. Ebenso anwesend war der Abgeordnete Emmerich Schwemlein.

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 21. Juni 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Verkehrsausschuss.

Petition Nr. 17

überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl betreffend „Für eine rasche Verbesserung der Lärm­schutzmaßnahmen entlang der A1 im Süden St. Pöltens“

Die gegenständliche Petition hat folgenden Inhalt:

„Bei den zähen Verhandlungen um einen entsprechenden Lärmschutz bei der Güterzugumfahrung durch den Süden von St. Pölten ist es mittlerweile gelungen, eine gemeinsame Planung für den Eisenbahnlärm und den Autobahnlärm der A1 herbeizuführen, um die Bewohner der südlichen Stadtteile von St. Pölten, namentlich von Harland, Spratzern und Stattersdorf, vor unzumutbaren Lärmbelästigungen zu schützen.

Weil aber der Bau und die Fertigstellung von Güterzugumfahrung und Ausbau der Autobahn nicht zuletzt wegen des Verhaltens des Ex-Infrastrukturministers Schmidt in der Frage der Güterzugumfahrung vermutlich noch Jahre dauern wird, fordern die Vertreter der Landeshauptstadt St. Pölten und Nationalrat Anton Heinzl die Einführung eines Tempolimits für PKW auf 100 km/h und LKW auf 70 km/h im betreffenden Streckenabschnitt.

Die Sachverständigen des Landes Niederösterreich haben sich nach Lärmmessungen gegen die Einführung von Tempolimits ausgesprochen, da bei diesen Lärmmessungen keine Grenzwertüber­schreitungen festgestellt wurden.

Die Errichtung der Güterzugumfahrung und der Ausbau der Autobahn sowie der stark angestiegene LKW- und PKW-Verkehr auf der A1 erfordern bereits jetzt umfassende Lärmschutzmaßnahmen. Die auf einer punktuellen Messung beruhende Aussage des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung, Lärm­schutzmaßnahmen an dieser Stelle wären nicht erforderlich, ist deshalb widersinnig.

Anrainer haben festgestellt, dass im Falle von Staus oder verringerter Fahrgeschwindigkeit durch Bau­stellen im betroffenen Streckenabschnitt die Lärmbelästigung auf ein einigermaßen erträgliches Ausmaß zurückgeht.

Bei der Beurteilung der Lärmbelästigung ist der Grenzwert durch die Zumutbarkeit für die betroffene Bevölkerung festzustellen und nicht durch Festhalten an allgemeinen RICHTWERTEN!

Die Einführung von Geschwindigkeitslimits ist ein einfaches, sicheres, billiges und wirksames Mittel zur vorbeugenden Lärmbekämpfung.

Ich fordere deshalb die Infrastrukturministerin Dipl.-Ing. Dr. Forstinger auf, von ihrem ministe­riellen Weisungsrecht Gebrauch zu machen und unverzüglich die Einführung von Tempolimits auf den Streckenabschnitten der A1 im Süden St. Pöltens anzuordnen!“

In seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 hat der Ausschuss beschlossen, eine Stellungnahme des Bundes­ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie einzuholen.

Vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie langte folgende Stellungnahme ein:

„Für die beantragten Geschwindigkeitsbeschränkungen ist das Verfahren gemäß § 43 StVO anzuwenden. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beschränkung auf der Westautobahn A1 vorliegen, muss in einem Ermittlungsverfahren festgestellt werden.

Im Jahre 1999 war ein solches Ermittlungsverfahren auch bezüglich des Bereiches St. Pölten durchgeführt worden und hatte das auch aus dem Text der Petition ersichtliche Ergebnis gehabt, nämlich, dass damals bei den erfolgten Lärmmessungen keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden konnten.


Das ho. Ressort war jedoch bereits im Dezember 2000 mit neuen Lärmschutzanliegen und -anträgen aus St. Pölten befasst worden und hat auch bereits ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet, dessen Antworten noch ausstehen.

Eine auf Grund einer entsprechenden Weisung erlassene Geschwindigkeitsbeschränkung wäre daher wegen mangelndem Ermittlungsergebnis anfechtbar, hätte keinen langen Bestand und den Betroffenen keine wirkliche Hilfe.

Das Ergebnis des laufenden Ermittlungsverfahrens, in dessen Verlauf die Frage, ob die Erlassung von Tempolimits erforderlich ist, muss daher abgewartet werden.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Verkehrsausschuss.

Petition Nr. 18

überreicht von der Abgeordneten Mag. Brunhilde Plank betreffend „gegen die Schließung der Bahnhöfe Gröbming, Rottenmann, Trieben und St. Michael für den IC-Verkehr“

Die vorliegende Petition lautet wie folgt:

„Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Dr. Heinz Fischer!

Ich komme heute mit einem Anliegen zu Ihnen, das ein sehr großes Problem für die jugendliche Bevölkerung des Palten- und Liesingtals in naher Zukunft darstellt.

Zur kurzen Erklärung unseres Problems:

Die ÖBB möchte 25 Minuten bei der Strecke Graz nach Salzburg und retour einsparen. Aber wie? Die Schleife Bruck an der Mur solle nicht mehr gefahren werden, und dadurch ergibt sich eine 17-minütige Zeitersparnis für die ÖBB, weiters würden dadurch die vier oben genannten Bahnhöfe nicht mehr angefahren werden, dies wäre wiederum eine 8-minütige Zeitersparnis für die ÖBB.

Wir fragen uns, warum wird die so genannte Sozialschraube bei denjenigen kräftiger angezogen, die sich nicht wehren können? Sparpaket und Einsparung sind bei der jugendlichen Bevölkerung, die das Wahlpotenzial von morgen sind, kein Fremdwort mehr. Was würde für uns Jugendliche dabei verloren gehen? Für Jugendliche und die arbeitende Bevölkerung würde dies bedeuten, mit viel Schwierigkeiten zu Ausbildungsstätten bzw. zur Arbeit zu gelangen.

Sehr geehrter Herr Präsident, Sie sind unsere letzte Hoffnung, dass die jugendliche Bevölkerung den Glauben an die österreichische Politik nicht verliert, denn es gibt fast kein Wahlversprechen, das nicht gebrochen wird.

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Präsident, auf die ÖBB und die zuständige Ministerin dahingehend einzuwirken, dass Sie Ihre Einsparungsanweisungen und die damit zusammenhängende Schließung der Bahnhöfe Gröbming, Rottenmann, Trieben und St. Michael zurücknimmt. Sie können dadurch allen Betroffenen viel Ärger und Unmut ersparen und ihnen den Glauben an die Politik wiedergeben.“

In seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 hat der Ausschuss beschlossen, eine Stellungnahme des Bundes­ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie einzuholen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie führt dazu Folgendes aus:

„Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1. Jänner 1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehrs, in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen wurde. Auf Grund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr sowie die Führung oder Nichtführung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich). Dies ergibt sich sinngemäß auch aus dem Eisenbahngesetz, da durch die Änderung von § 22 mit 1. Jänner 1993 die Mitwirkung des Hauptausschusses des Nationalrates in Tarifangelegenheiten der Eisenbahnen aufgehoben wurde.

Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden.

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind – wie oben erwähnt – nur in den sehr eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.

Die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit der gegenständlichen Petition befassten Österreichischen Bundesbahnen nahmen dazu wie folgt Stellung:

Die IC-Verbindungen zwischen Graz und Linz/Salzburg/Innsbruck weisen derzeit keine attraktiven Fahrzeiten auf und sind demnach dem Hauptkonkurrenten PKW weit unterlegen. Grund für die lange Reisezeit ist einerseits der Ausbauzustand der Infrastruktur (eingleisige kurvige Abschnitte mit geringer örtlich zulässiger Höchstgeschwindigkeit), andererseits eine Vielzahl von Halten.

Insbesondere die Halte St. Michael, Trieben, Stadt Rottenmann und Gröbming weisen besonders niedrige Zahlen an Ein- und Aussteigern bei den Inter-City-Zügen auf.

Trieben zB hat im Durchschnitt pro IC-Zug nicht einmal vier Einsteiger und nur sieben bis acht Aussteiger. Ähnlich präsentieren sich die Zahlen bei den übrigen drei Halten. In keinem Fall werden auch nur durchschnittlich zehn Ein- bzw. Aussteiger pro Zugfahrt erreicht. In der Regel ergeben sich auch deutlich geringere Einsteiger- als Aussteigerzahlen bei diesen heutigen IC-Halten, da vielfach in einer Richtung Regionalverkehrsangebote (speziell Richtung Leoben/Bruck an der Mur) genützt werden und primär die Rückfahrten von der Arbeit bzw. Schule im erwähnt geringen Ausmaß unter IC-Nutzung erfolgen.

Das wesentliche Ziel der geplanten Neugestaltung des IC-Verkehrs ab und nach Graz ist eine kundengerechte Beschleunigung, die es erlaubt, mit dem PKW in Konkurrenz zu treten.

Der Fahrplan ab 10. Juni 2001 sieht wie folgt aus:

Das neue Konzept enthält folgende Grundparameter:

–   spürbare Fahrzeitreduzierungen für Fernreisende durch

     –  Nutzung der Brucker Gleiskurve

     –  Auflassung von gering frequentierten Systemhalten (Tagesschnitt unter fünf Ein-/Aussteigern pro Zug)

–   wichtige Zentren innerhalb der Steiermark wachsen näher zusammen (Zwei-Stunden-Takt Graz–Leoben–Liezen): 20 Minuten Fahrzeitvorteil

–   Stunden-Takt Graz–Wien durch Shuttle Graz–Bruck gesichert

–   Graz –Linz: zwei Superrenner für Geschäftsreisende mit 3 Stunden 2 Minuten Fahrzeit (= 40 Minuten Kürzung); insgesamt sieben Verbindungen je Richtung (auch Umsteigeverbindungen schneller als heute: 3 Minuten kürzere Fahrzeit)

–   Graz–Salzburg: vier direkte IC-Renner mit Fahrzeit unter 4 Stunden = bis zu 36 Minuten Fahrzeit­gewinn, marktgerechte internationale Verknüpfung durch einmaliges Umsteigen in Bischofshofen nach München, Stuttgart bzw. Ruhrgebiet (Bonn, Köln, …); drei weitere Reisemöglichkeiten durch Taktver­knüpfung in Bischofshofen mit CityShuttle (auch hier 30 Minuten Beschleunigung)

–   Graz–Innsbruck: drei attraktive IC-Renner mit 5 Stunden 38 Minuten Reisezeit (Kürzung bis zu 34 Mi­nuten); vier weitere Reisemöglichkeiten durch Taktverknüpfung in Bischofshofen nach Innsbruck

–   Folgende Ersatzmaßnahmen im Regionalverkehr werden geplant:

–   an Stelle der wegfallenden IC-Halte in St. Michael, Trieben und Stadt Rottenmann werden die Regionalzüge bis/ab Leoben verlängert und dort an die IC’s nach/von Graz angebunden, wodurch die Reisezeit bis Graz trotz Umsteigen vielfach sogar kürzer als derzeit sein wird

–   Regionalzug 4484 wird in einen Eilzug umgewandelt (ab Leoben 17:25 Uhr)

–   neue Leistung von Leoben bis Selzthal (ab Leoben um 13:37 Uhr)

–   neue Busleistungen, die bestmöglich an den Fahrplan der Schiene angepasst werden

Die obigen Planungsschwerpunkte sind noch nicht endgültig fixiert (aktueller Planungsstand) und werden noch mit den Regionen und dem Land Steiermark abgesprochen.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Verkehrsausschuss.

Verfassungsausschuss

Petition Nr. 8

überreicht vom Abgeordneten Dr. Peter Wittmann betreffend „Freie Radios“

„ ,Freie Meinung braucht Freie Medien‘

Die Unterzeichnenden richten gemäß Art. 11 StGG an den Nationalrat, den oberösterreichischen Landtag, die Städte/Gemeinden Linz, Bad Ischl, Ebensee ua. folgende

Petition

Der Nationalrat, der oberösterreichische Landtag, die Gemeinderäte werden ersucht, zur Sicherung der Freien Medienlandschaft zu folgenden Punkten Beschlüsse zu fassen:

1.  Gesetzliche Verankerung Freier Radios.

2.  Kurzfristig: staatliche Grundförderung der Dienstleistung Offener Zugang der Freien Radios durch die Gebietskörperschaften.

3.  Langfristig: analog der Bundespresseförderung zum Erhalt der Medienvielfalt und Meinungsfreiheit Einführung einer Medienförderung.

4.  Einrichtung eines Cultural Backbones und Sicherstellung des Offenen Zugang zum Medium Internet.

5.  Begünstigter Postzeitungsversand weiterhin für alle gemeinnützigen Einrichtungen.

Die Petition ist eine Initiative von Radio FRO, Freies Radio Salzkammergut und servus.at. Ausgefüllte Listen bitte zur Weiterleitung an Radio FRO, Kirchengasse 4, 4040 Linz schicken. Die Unterzeichnenden werden bei Angabe einer E-Mail-Adresse über den Fortgang der Initiative Freie Medien braucht Freie Meinung informiert.

Der gegenständlichen Petition war folgendes Schreiben der Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic an Herrn Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel angeschlossen:

,Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Der Steiermärkische Landtag hat die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregie­rung mit dem Ersuchen heranzutreten,

I.   Vorsorge dafür zu treffen, dass für die nicht-kommerziellen Radiosender in Österreich ausreichend Frequenzen zur Verfügung stehen, und

II. folgende Maßnahmen in die Wege zu leiten:

1.  dass ein ausreichender gesetzlicher Rahmen zur Verankerung des Drei-Säulen-Modells (öffentlich-rechtlicher, kommerzieller, nicht-kommerzieller Rundfunk) in der österreichischen Medienland­schaft geschaffen wird;

2.  dass im Regionalradiogesetz Bestimmungen über die Zulassung von nicht-kommerziellen Freien Radios aufgenommen werden und sowohl für offene Kanäle, die von diversen Interessensgruppen benützt werden können, die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden als auch für Freie Radios, die von unabhängigen Veranstaltern betrieben werden;

3.  dass die Basisfinanzierung für nicht-kommerzielle Radios gesetzlich verankert wird;

4.  dass eine Ausschreibung aller technisch möglichen Frequenzen und eine dementsprechende Überarbeitung des Lokalradiofrequenznutzungsplanes erfolgt;

5.  dass insbesondere im Grazer Zentralraum die Ausschreibung aller verfügbaren Lokalfrequenzen erfolgt und die Hälfte der zu vergebenden Lokalfrequenzen pro Bundesland Vorrang nicht-kommerziellen Freien Radios zur Verfügung gestellt werden.

Im Sinne dieses Beschlusses erlaube ich mir, an dich mit der Bitte heranzutreten, die zuständige Zentralstelle mit diesem Anliegen zu befassen.‘

Der Steiermärkische Landtag führt zur Begründung seiner Beschlüsse Folgendes aus:

,Das Medium Radio stellt ein aktuelles und innovatives Ausdrucksmittel in der Kulturszene dar. Die Freien, nicht-kommerziellen Radios werden von ehrenamtlichen Mitarbeitern auf Vereinsbasis getragen und geben Interessierten die Möglichkeit zur Sendungsgestaltung. Während derartige Einrichtungen in Deutschland oder Frankreich seit Jahren Teil des kulturellen und gesellschaftlichen Profils sind, stellen sie in Österreich ein Novum und zugleich eine Herausforderung an die Kulturszene dar.

Freie, nicht-kommerzielle Radios stehen jedoch, gerade weil sie nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, vor finanziellen Schwierigkeiten. Dazu kommt das Problem, dass für derartige Sender nicht genügend freie Frequenzen zur Verfügung stehen.‘

Es darf um eine Stellungnahme der Bundesregierung gebeten werden.“

In seiner Sitzung am 4. Oktober 2000 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundeskanzleramtes sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie einzuholen.


Vom Bundeskanzleramt, Staatssekretariat für Kunst und Medien, ist folgende Stellungnahme eingelangt:

„Zu der Petition Nr. 8 vom Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Wittmann ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das Regionalradiogesetz durch die Regelung der Frequenzzuordnung die Grundlage für ein Nebeneinander des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der privaten Hörfunkveranstalter bildet.

Wenn auch die Auffassung zutreffend ist, dass nicht-kommerzielle Hörfunkveranstalter einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt leisten können, ist doch darauf hinzuweisen, dass Überlegungen zur Finanzierung zunächst von den Veranstaltern selbst getroffen werden müssen und nicht von vornherein die Aufrechterhaltung eines Sendebetriebs von Förderungen gleichgültig welcher Art abhängig gemacht werden darf.

Eine Unterscheidung zwischen privaten kommerziellen und privaten nicht-kommerziellen (ua. so genannten ,Freien‘) Radios ist vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht vorgesehen. Der diesbezüglich neutralen Fassung des Regionalradiogesetzes entspricht es, dass kommerzielle Veranstalter den nicht-kommerziellen im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht etwa vorzuziehen wären, sondern die Privat­rundfunkbehörde jeweils im Einzelfall zu entscheiden hat, welcher Bewerber als am besten geeignet erscheint. Die Zulassungswerber sind bei der Bewerbung gemäß § 19 Abs. 2 des Regionalradiogesetzes dazu verhalten, glaubhaft zu machen, dass sie fachlich, finanziell und organisatorisch die Voraussetzun­gen für die regelmäßige Veranstaltung und Verbreitung des beabsichtigten Programms erfüllen. Die Art der Finanzierung ist dabei bewusst offen gelassen und jedenfalls unabhängig von kommerziellen Einnahmequellen (vgl. dazu auch die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 19 Abs. 4 des Regionalradiogesetzes, 499 der Beilagen/NR, XX. GP, zu Z 23 letzter Satz).

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das Regionalradiogesetz im § 4 Erleichterungen für die Veranstaltung von Spartenprogrammen schafft, wodurch insbesondere auch die nicht-kommerziellen Hörfunkveran­stalter begünstigt werden könnten. Denn § 4 Abs. 6 des Regionalradiogesetzes schafft hinsichtlich der Programmgrundsätze für inhaltlich spezialisierte Programme, wie Sparten- oder Minderheitenpro­gramme, eine Erleichterung hinsichtlich der Programmgestaltung. So genannte ,Freie Radios‘ verbreiten inhaltlich regelmäßig spezialisierte Programme, wie Kultur- oder Informationssendungen, und dürften daher von dieser Bestimmung jedenfalls profitieren.

Hinsichtlich der Forderung der Bereitstellung von Frequenzen und der Reservierung von Lizenzen für Freies Radio ist festzuhalten, dass sich jeder private Veranstalter – unter Einhaltung der Bestimmungen des Regionalradiogesetzes – um die Zuteilung einer Sendelizenz bewerben kann. Eine ,Reservierung‘ ,der Hälfte der zu vergebenden Lokalfrequenzen pro Bundesland vorrangig‘ für nicht-kommerzielle Freie Radios erscheint schon aus technischen Gründen auf Grund der bekannten Frequenzknappheit undurchführbar. Dazu kommt, dass ein Bedarf von Antragsstellern für nicht-kommerzielles Radio in derartigem Ausmaß sich anlässlich des von der Privatrundfunkbehörde durchgeführten Nachfrageerhe­bungsverfahrens nicht abgezeichnet hat.

Was die Forderung nach Ausschreibung aller technisch möglichen Frequenzen und eine dement­sprechende Überarbeitung des Frequenznutzungsplanes betrifft, kann festgestellt werden, dass auf Grund des im Regionalradiogesetz vorgesehenen Verfahrens zur Überprüfung der Zuordnung wiederholt neue Sendelizenzen ausgeschrieben werden, für die sich auch immer wieder nicht-kommerzielle Projekte bewerben.

Hinsichtlich der Frage der ,Basisfinanzierung‘ bei nicht-kommerziellen Radios ist darauf hinzuweisen, dass wiederholt, und so auch in diesem Jahr, einzelne Projektförderungen aus Mitteln des Bundes erfolgen.

Angesichts der bekannt angespannten Lage des Bundeshaushaltes sind einer bundesgesetzlichen Veran­kerung der Finanzierung nicht-kommerzieller Radios bedauerlicherweise Grenzen gesetzt.“

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie teilt dazu mit, dass die gesamte Thema­tik Lokalradio in den medienpolitischen Bereich und somit in die Kompetenz des Bundeskanzleramtes fällt.

Weiters wird dazu festgestellt:

„Nach internationaler Ausschreibung ist das ho. Ressort zurzeit in der Phase, den Auftrag zur Überprüfung der analogen Übertragungskapazität für terrestrischen Rundfunk in Österreich zu vergeben.

Die Ergebnisse der Expertise werden wegen der Vielzahl der in Österreich in Betrieb befindlichen Sender und des damit verbundenen Rechenaufwandes in etwa sechs Monaten vorliegen.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Verfassungsausschuss.


2. Bürgerinitiativen

Gesundheitsausschuss

Bürgerinitiative Nr. 4

eingebracht von Helga Grillmayr betreffend „Verbesserung der Diabetiker-Betreuung in Österreich“

Zum Anliegen der gegenständlichen Bürgerinitiative wurde seitens der Einbringer Folgendes ausgeführt:

„Der Nationalrat wird ersucht, sich mit folgenden Forderungen des DIABETES FORUM AUSTRIA, der Interessengemeinschaft autonomer Diabetiker-Selbsthilfegruppen in Österreich, auseinander zu setzen und die für die Umsetzung notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen:

l   Für (noch nicht erkannte) DIABETES-gefährdete Mitmenschen:

     BUNDESWEITE SCREENING-AKTION zur Früherkennung und Vermeidung von Folgeschäden AUFKLÄRUNGSKAMPAGNE über Symptome und Folgeschäden.

l   Für Mitmenschen, die bereits mit DIABETES diagnostiziert sind:

     FLÄCHENDECKENDE, AUSREICHENDE BETREUUNG DER BETROFFENEN im Rahmen des von Prof. Dr. Karl Irsigler, Präsident der ÖDG, entwickelten Betreuungsmodells.

l   PLANSTELLEN für SCHULUNGSPERSONAL in den KRANKENHÄUSERN für Schulung und Betreuung.

l   KEINE DISKRIMINIERUNG VON DIABETIKER/INNEN:

     Weder am Arbeitsplatz noch in der Schule oder im Kindergarten noch von Behörden sollen Menschen mit DIABETES benachteiligt werden:

l   Für DIABETES-Selbsthilfegruppen und -vereine:

     UNTERSTÜTZUNG VON PROJEKTEN UND INITIATIVEN, die der Hilfe zur Selbsthilfe dienen.“

In seiner Sitzung am 4. Oktober 2000 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des Bundesministeriums für Finanzen einzuholen.

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen nimmt dazu wie folgt Stellung:

„Grundsätzlich sind die in der Bürgerinitiative aufgelisteten Forderungen zu befürworten; es darf jedoch darauf hingewiesen werden, dass ein Großteil davon bereits umgesetzt worden ist.

Zur Frage der Früherkennung ist anzumerken, dass sich Einmalscreeningaktionen, wie sie in der Vergangenheit bereits durchgeführt wurden, als kostenintensiv und wenig nachhaltig erwiesen haben. Es besteht jedoch bereits seit 1974 für alle Personen ab dem vollendeten 19. Lebensjahr kostenlos einmal jährlich die Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer Vorsorgeuntersuchung, in deren Rahmen auch die Bestimmung eines Nüchternblutzuckers und ein Streifentest auf Harnzucker durchgeführt wird, wodurch eine ausgezeichnete Möglichkeit zur Früherkennung von Diabetes mellitus gegeben ist. Hervorzuheben ist, dass die Vorsorge-(Gesunden-)untersuchung gemäß § 132b ASVG nicht nur den in der gesetzlichen Krankenversicherung anspruchsberechtigten Personen, sondern darüber hinaus auch Nichtversicherten auf Rechnung des Bundes offen steht.

Der Aufklärung der Bevölkerung über die Symptome der Krankheit und ihre Folgen kommt große Be­deutung zu. Information und Aufklärung über vermeidbare Krankheiten gehören auch zu den wesent­lichen Zielen des für Maßnahmen und Initiativen zur Gesundheitsförderung, -aufklärung und -information eingerichteten Fonds ,Gesundes Österreich‘, wo entsprechend strukturierte Projekte zur Förderung eingereicht werden können.

Wichtig ist eine entsprechende Qualitätssicherung hinsichtlich der Diabetikerbetreuung einschließlich der Unterstützung durch geeignete Schulungsmaßnahmen, um zu einem gesundheitsbewussten Verhalten zu motivieren und dadurch Spätschäden zu vermeiden.

Die Bemühungen zur Verbesserung der Diabetikerbetreuung, insbesondere auch im Bereich der Diabetikerschulung, waren – ausgehend von der föderalistischen Struktur Österreichs – im Wesentlichen auf Bundesländerebene angesiedelt. Das damalige Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat 1997 das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) beauftragt, die zu diesem Zeitpunkt in Österreich bestehenden Schulungsmodelle für Typ-II-Diabetiker zu erheben und auf der Grundlage dieser Erhebung allgemein anerkannte Qualitätsstandards für ein bundeseinheitliches Schulungskonzept zu erarbeiten.

In Zusammenarbeit mit Experten aus allen Bundesländern, Patientenvertretern – auch die Selbst­hilfegruppen waren eingebunden – und Vertretern der niedergelassenen Ärzte wurde Einigung bezüglich eines empfehlenswerten Schulungskonzeptes erzielt. Aus dem Endbericht dieses Projektes ,Schulungs­modelle für Typ-II-Diabetes‘ geht hervor, dass in sechs Bundesländern bereits Initiativen zur Schulung von Typ-II-Diabetikern bestanden. Diese Studie wurde 1999 den Landeshauptmännern, Landessanitäts­direktoren und Sozialversicherungsträgern zur Verfügung gestellt, in der Folge wurde auch von den drei verbleibenden Bundesländern über Initiativen zur Verbesserung der Diabetikerbetreuung berichtet.

Grundsätzlich sollte die Schulung ein gleichwertiger Baustein neben allen anderen Leistungen der Diabetikerbetreuung und primär auf die Ermöglichung einer Selbständigkeit des Patienten im Handling seiner Krankheit ausgerichtet sein.

Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Sozialversicherungsrechtes ist für die Betreuung von Diabetikern nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenversicherung gewährleistet einen Anspruch auf Krankenbehandlung, bestehend aus ärztlicher Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfen, die ausreichend und zweckmäßig sein muss, jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten darf (§ 133 ASVG und Parallelbestimmungen). Darüber hinaus ermöglicht das Krankenversicherungsrecht den Krankenversicherungsträgern auch den Einsatz finanzieller Mittel für Maßnahmen der Gesundheits­förderung, der Krankheitsverhütung sowie zur Festigung der Gesundheit. Wo durch einschlägige Maß­nahmen der Aufgabenbereich anderer Einrichtungen betroffen ist, sollen Vereinbarungen über ein plan­mäßiges Zusammenwirken und eine Beteiligung an den Kosten getroffen werden. Es ist davon auszu­gehen, dass eine flächendeckende ausreichende medizinische Betreuung von Diabetikern gegeben ist.

Für die Bereitstellung von Planstellen für Schulungspersonal in Krankenhäusern ist grundsätzlich der jeweilige Spitalsträger zuständig.

Das Problem der Diskriminierung von Menschen mit Diabetes am Arbeitsplatz oder in der Schule dürfte, soweit bekannt, der Vergangenheit angehören, es bestehen auch die gleichen beruflichen Aufstiegs­chancen.

Zur finanziellen Unterstützung ist anzumerken, dass diese nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel von Bund, Ländern oder Gemeinden möglich ist. Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen unterstützt – soweit es die finanziellen Mittel erlauben – seit Jahren Aktivitäten von Diabetikerselbsthilfegruppen.

Im Rahmen der geltenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Gesundheitswesen und die Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 können die Länder/Landesfonds bis zu 5% ihrer Mittel für so genannte strukturverbessernde Maßnahmen einsetzen. Unter strukturverbessernden Maßnahmen sind unter anderem Maßnahmen der Gesundheitsversorgung, wie etwa Screeningaktionen oder Aufklärungskampagnen und Maßnahmen der sozialmedizinischen/psychosozialen Beratung und Betreuung zu verstehen. Unter letztere Maßnahmen fallen auch die Unterstützung von Projekten und Initiativen von Diabetes-Selbsthilfegruppen. Weiters konnten aus diesen Mitteln auch Koopera­tionsprojekte zwischen dem intra- und extramuralen Bereich gefördert werden.

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Genrationen setzt sich in den laufenden Verhandlungen zu einer neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a für eine Beibehaltung dieser finanziellen Möglichkeiten ein.

Abschließend ist festzustellen, dass dem Diabetes Forum Austria bereits im Juli Gelegenheit gegeben wurde, seine Anliegen im Rahmen einer persönlichen Vorsprache direkt in der zuständigen Fachsektion im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen vorzubringen. Es wurde mit den Vertretern dieser Selbsthilfegruppe vereinbart, Wünsche zu konkretisieren und darzulegen, welche Vorstellungen zur Lösung und Umsetzung bestehen. Bislang wurden jedoch noch keine präzisierten Vorstellungen vorgelegt.“

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilt zu dieser Bürgerinitiative mit, dass keine forschungsrelevanten Fragestellungen vorhanden sind und weist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen hin.

Auch das Bundesministerium für Finanzen bedauert, zur gegenständlichen Bürgerinitiative keine konkrete Stellungnahme abgeben zu können und verweist auf die primäre Zuständigkeit des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen.

Vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie langte dazu folgende Stellungnahme ein:

„In Bezug auf das Führerscheinrecht wird mitgeteilt, dass für Diabetiker einschränkende Regelungen für den Führerscheinerwerb bzw. für die Verlängerung des Führerscheins bestehen.

Gemäß § 11 Abs. 1 FSG-Gesundheitsverordnung darf eine Lenkberechtigung nur nach einer befür­wortenden fachärztlichen Stellungnahme erteilt oder belassen werden. Abs. 2 dieser Bestimmung legt fest, dass eine Lenkberechtigung für die Klasse C und D an zuckerkranke Personen, die mit Insulin behandelt werden, nur in außergewöhnlichen Fällen (nach befürwortender fachärztlicher Stellungnahme) unter der Bedingung ärztlicher Kontrolluntersuchungen erteilt werden darf. Ob im Einzelfall eine Lenkberechtigung erteilt oder belassen werden darf oder nicht, ist vom Amtsarzt zu beurteilen.

Diese Regelungen der FSG-Gesundheitsverordnung sind in Umsetzung der Richtlinie 91/439/EWG des Rates (Führerscheinrichtlinie) erforderlich. Da seitens der EU-Kommission das Lenken von Kraft­fahrzeugen durch Diabetiker als gravierende Gefährdung der Verkehrssicherheit angesehen wird, wurden auf Gemeinschaftsrechtsebene relativ strenge Zugangskriterien zum Lenken von Kraftfahrzeugen (insbesondere für die Klassen C und D) eingeführt.“

Bei einer auf Initiative des Ausschusses für Petionen und Bürgerinitiativen durchgeführten Informations­veranstaltung vom 10. Mai 2001 konnten sich alle Mitglieder des Nationalrates eingehend mit der Thematik auseinandersetzen.

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 21. Juni 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss.

Bürgerinitiative Nr. 10

eingebracht von Liane Steiner betreffend „die gesetzlichen Grundlagen so zu gestalten, dass naturheilkundliche Methoden von qualifizierten TherapeutInnen angeboten werden können“

Das Anliegen der Bürgerinitiative wird wie folgt formuliert:

„Der Nationalrat wird ersucht, die gesetzlichen Grundlagen so zu gestalten, dass naturheilkundliche Methoden von qualifizierten TherapeutInnen angeboten werden können.

Das Liberale Forum und der internationale Verein für naturheilkundliche Berufe starten hiermit eine BürgerInneninitiative zur Einführung eines gesetzlich geregelten naturheilkundlichen Berufsbildes (naturheilkundliche TherapeutInnen).

Wir erwarten uns dadurch:

Sicherheit und Schutz für den Patienten; geregelte Berufsbilder statt Grauzonen; ein klar überschaubares Angebot; Qualität durch fundierte Ausbildung; Entlastung der Kassensysteme; neue Märkte und Branchen statt Arbeitslosigkeit“.

In seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie der Ärztekammer einzuholen.

Vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen langte eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt ein:

„Dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ist bewusst, dass in der Bevölkerung die Nachfrage für naturheilkundliche Methoden im Steigen begriffen ist. Seit Jahren bemüht sich die Gesundheitspolitik, dieser Entwicklung durch Setzung verschiedenster Maßnahmen Rechnung zu tragen.

Zunächst wäre jedenfalls festzuhalten, dass es zur Wahrung des Wohls der Patienten und Patientinnen als unabdingbar anzusehen ist, auch die Anwendung von naturheilkundlichen Methoden ausschließlich Ärzten und Ärztinnen vorzubehalten, weil nur diese über die notwendige profunde wissenschaftliche universitäre Berufsvorbildung und postpromotionelle praktische jahrelange Ausbildung verfügen, welche die Abklärung der Notwendigkeit einer schulmedizinischen Diagnostik und Therapie im Einzelfall sicherstellt.

Es ist somit davon auszugehen, dass nur Ärzte und Ärztinnen in der Lage sind, gefährliche Erkrankungen rechtzeitig sowie in ihren Gesamtauswirkungen zu erkennen und mit der besten Aussicht auf Erfolg zu behandeln.

Diese Auffassung hat auch der Oberste Gerichtshof in seiner richtungsweisenden Entscheidung vom 28. Juni 1983 (SSt. 54/52) deutlich zum Ausdruck gebracht. Durch die Anbietung von Spezialdiplomen der Österreichischen Ärztekammer, beispielsweise für Akupunktur, anthroposophische Medizin, Homöopathie und Neuraltherapie, um nur einige zu nennen, wird eine umfassende und qualifizierte Abdeckung des naturheilkundlichen Feldes gewährleistet.

Um diese Fortbildungen der Österreichischen Ärztekammer bzw. der Landesärztekammern bestmöglich zu unterstützen, entschloss sich der Gesetzgeber zu einem höchst innovativen Vorgehen. Mit dem Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169, wurde die Regelung des § 42 leg. cit. neu geschaffen, durch die die Vorführung komplementär- oder alternativmedizinischer Heilverfahren zu Demonstrationszwecken unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Personen, die nicht zur ärztlichen Berufsausbildung berechtigt sind, ermöglicht wird.

Darüber hinaus darf in diesem Zusammenhang auch auf die Aktivitäten der Wiener Internationalen Akademie für Ganzheitsmedizin, Baumgartner Höhe 1, 1140 Wien, Tel. Nr. 910 60/406 00, hingewiesen werden.

Aber auch im Bereich der Ausbildung in der gehobenen Gesundheits- und Krankenpflege wurde der Trend zu naturheilkundlichen Methoden berücksichtigt, sodass nunmehr das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, im § 42 leg. cit. den Unterrichtsgegenstand ,Allgemeine und spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie einschließlich komplementärer Maß­nahmen‘ vorsieht.

Weiters darf darauf hingewiesen werden, dass die bereits durch das Psychologengesetz, BGBl. Nr. 360/1991, und das Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, neu geschaffenen Gesundheitsberufe des Gesundheitspsychologen, des klinischen Psychologen und des Psychotherapeuten schon vor mehr als zehn Jahren besonderes Augenmerk auf den auch oft von der ,Naturheilkunde‘ geforderten ganzheitlichen Ansatz, nämlich die stärkere Miteinbeziehung der Psyche des Patienten in die Betreuung, legen – ein Konzept, das sich in der Praxis als überaus erfolgreich bewährt hat.

Durch diese umfassenden Maßnahmen sieht das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung auch mit naturheilkundlichen Methoden als gewährleistet an.

Abschließend darf noch festgehalten werden, dass eine strenge nationale Regelung, wie die österreichi­sche, die die Ausübung der Heilkunde einer Gruppe von besonders qualifizierten Berufstätigen aus Gründen des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung vorbehält, mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang steht, wie es das jüngstes Urteil des EuGH (C-108/96), verkündet am 1. Februar 2001, beweist.“

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde wie folgt ausgeführt:

„Die Anwendung naturheilkundlicher Methoden und die Vornahme therapeutischer Maßnahmen ist vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung gemäß § 2 Abs. 1 Z 11 GewO1994 ausgenommen. Angelegen­heiten des Gesundheitswesens, insbesondere auch die allgemeine Gesundheitspolitik, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen.“

Von der Österreichischen Ärztekammer langte zur gegenständlichen Bürgerinitiative folgende Stellung­nahme ein:

„Ausgangslage der NaturheiltherapeutInnen in Österreich:

Nach dem Zweiten Weltkrieg war in Österreich das deutsche Heilpraktiker-Gesetz aus dem Jahre 1939 nach wie vor in Geltung. Erst auf Grund gesetzgeberischer Aktivitäten im Jahre 1948 wurden Heilpraktiker nach deutschem Heilpraktiker-Gesetz in Österreich verboten und dieses Gesetz aus dem österreichischen Rechtsbestand gestrichen. Hintergrund der damaligen Überlegungen war, dass man die heilkundliche Betreuung erkrankter Personen ausschließlich in die Hand dafür akademisch ausgebildeter Personen, nämlich der Ärzte, legen wollte.

Bis zum EU-Beitritt Österreichs war das Thema der naturheilkundlichen Therapeuten realpolitisch nicht von Interesse, ua. deshalb, da eine große Zahl an schulmedizinisch ausgebildeten Ärzten naturheil­kundliche Zusatzausbildungen, teilweise auch in Form von Diplomen der Österreichischen Ärztekammer, absolviert und naturheilkundliche Therapieverfahren der österreichischen Bevölkerung angeboten haben. Erst mit EU-Beitritt ist durch eine massive Kampagne deutscher Heilpraktikerschulen die Frage der naturheilkundlichen Therapeuten wieder in den Blickpunkt der politischen Diskussion gerückt.

Diesbezüglich gilt es jedoch anzumerken, dass es diesen Schulen weniger ein Anliegen war, die Naturheilkunde in Österreich zu fördern, als die Ausbildungen, für die ein Interessent mehrere 10 000 S an diese Schulen zu zahlen hat, auch in Österreich anzubieten. Dies, obwohl eine derartige Tätigkeit nach österreichischer Rechtslage verboten war und nach wie vor ist.

Vorläufiger Endpunkt dieser Diskussion war das so genannte Ausbildungsvorbehaltsgesetz (BGBl. Nr. 378/1996), mit welchem eine Tätigkeit dieser Ausbildungseinrichtungen für einen Beruf, der in Österreich nicht zugelassen war, verboten wurde. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen wurde mehrheitlich die Meinung vertreten, dass in Österreich nach wie vor Patienten das Recht haben sollen, nur von einem ausreichend ausgebildeten Arzt medizinisch betreut zu werden und eine ,Halbausbildung‘, wie sie eine naturheilkundliche Ausbildung ohne ärztlich-medizinische Qualifikation darstellen würde, nicht im Interesse der Patienten sei.

In weiterer Folge gab es auf Grund der Aktivitäten der deutschen Heilpraktikerschulen, die nach wie vor versuchen, ihre Ausbildung in Österreich zu verkaufen, eine Reihe von Prozessen, die im innerstaatlichen Instanzenzug inzwischen abgeschlossen sind. Dabei wurde von allen drei Höchstgerichten festgehalten, dass es sowohl aus verfassungsrechtlichen wie auch aus verwaltungs- und zivilrechtlichen Überlegungen nicht geboten ist, eine Heilpraktikerausbildung bzw. Ausbildung zum Naturheilpraktiker in Österreich zuzulassen, wenn es dafür keine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt. Inzwischen ist beim EuGH ein entsprechendes Verfahren anhängig, wobei wir auf Grund der juridischen Vorarbeiten davon ausgehen, dass auch eine Entscheidung des EuGH Österreich nicht zwingen kann, eine derartige Berufsgruppe einzurichten.

Aus unserer Sicht und in Anbetracht der historischen Entwicklung dieser Fragestellung ist die vorgelegte Petition ein weiterer Versuch, eine klare Positionierung der politischen Parteien in Österreich zu dieser Frage zu unterlaufen und nach dem Verlust diverser Prozesse nunmehr doch eine entsprechende Ausbildung in Österreich verkaufen zu können. Ungeachtet dessen ist die Österreichische Ärztekammer gerne bereit, die Argumente, die wir in einer seinerzeitigen Diskussion gegen die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für Naturheiltherapeuten vorgebracht haben, neuerlich darzustellen.

So erwarten sich die Petenten durch diese Petition ua. Sicherheit und Schutz für den Patienten; geregelte Berufsbilder statt Grauzonen; ein klar überschaubares Angebot; Qualität durch fundierte Ausbildung; Entlastung der Kassensysteme; neue Märkte und Branchen statt Arbeitslosigkeit.

Zu den einzelnen angeführten Erwartungen erlaubt sich die Österreichische Ärztekammer Folgendes festzuhalten:

l Sicherheit und Schutz für den Patienten

Nach Ansicht der Österreichischen Ärztekammer würde eine Umsetzung dieser Initiative genau den gegenteiligen Effekt bedeuten. Schutz und Sicherheit für den Patienten sind unseres Erachtens im therapeutischen und diagnostischen Bereich nur dann gegeben, wenn ausreichend qualifizierte Personen nach akademischem Studium und qualitätsgesicherter postpromotioneller Ausbildung mit umfassendem Wissen über den menschlichen Körper und die Seele erkrankte Personen betreuen. Jegliche Form der Kurzausbildung in einem sehr komplexen Gebiet bewirkt Umstände, die die Patienten im höchsten Maße gefährden. Aus unserer Sicht ist Sicherheit und Schutz für den Patienten gerade auf dem Gebiet der Alternativmedizin nur dann gewährleistet, wenn sie von Personen durchgeführt wird, die über ein schulmedizinisches Wissen verfügen und zusätzlich eine alternativmedizinische Ausbildung nachweisen können, wie sie durch eine Reihe von ÖÄK-Diplomen (Akupunktur, homöopathische Medizin, Neural­therapie, anthroposophische Medizin, manuelle Medizin, Diagnostik und Therapie nach Dr. F. X. Mayr) qualitätsgesichert angeboten wird. Nur im Rahmen einer ausreichenden schulmedizinischen Ausbildung ist gewährleistet, dass der behandelnde Arzt abschätzen kann, wann eine alternativmedizinische Behandlung nicht die gewünschten Erfolge bringt oder bringen kann.

Insofern ist der in Österreich gewählte Ansatz, eine alternativmedizinische Behandlung nur durch qualifizierte Schulmediziner durchführen zu lassen, mit einem höheren Maß an Sicherheit und Schutz für den Patienten verbunden als die Vorschläge der Petenten.

l Geregelte Berufsbilder statt Grauzonen

Aus Sicht der Österreichischen Ärztekammer charakterisiert sich das österreichische Gesundheitswesen ua. dadurch, dass es verschiedene geregelte Gesundheitsberufe gibt, deren Kompetenzen je nach Ausbildungsgrad gestaffelt festgelegt sind. An der Spitze dieser Berufsgruppen mit der entsprechend längsten Ausbildung steht der Beruf des Arztes, dem Therapie und Diagnose mit wenigen Ausnahmen allein zugeordnet sind. Wenn man nun einen anderen Beruf Therapie und Diagnose auf einem mehr oder weniger genau umschriebenen Gebiet der Naturheilkunde zuordnet, würde man diese über Jahrzehnte gewachsene gut funktionierende Struktur durchbrechen. Würde man versuchen, diesen Beruf einzuführen, müsste man feststellen, dass im Rahmen der österreichischen Gesundheitsberufe dieser neue Berufsstand erst wieder eine ärztliche Ausbildung durchlaufen müsste.

Nach Rechtsauffassung der Österreichischen Ärztekammer dürfen alternativmedizinische Methoden zur Therapie und Diagnostik von Erkrankungen nur durch Ärzte ausgeübt werden, wobei sich die Standesvertretung auch um die Aus- und Fortbildung in diesem Bereich kümmert. Da der ärztliche Beruf umfassend geregelt ist und es keine Grauzonen gibt, ist das diesbezügliche Argument der Petenten für uns nicht nachvollziehbar.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass es gerade aus generell präventiven Überlegungen im Sinne der Patienten nicht zielführend ist, jedes tatsächliche Verhalten auch rechtlich zu legitimieren. Es erscheint aus Sicht der Österreichischen Ärztekammer rechtspolitisch nicht tragfähig, ein Verhalten zu legitimieren, nur weil es in der Praxis geübt wird. In letzter Konsequenz müsste man mit diesem Argument jeden Kurpfuscher oder Geistheiler oder ähnliches rechtlich anerkennen.

l Klar überschaubares Angebot

Aus unserer Sicht gilt es festzuhalten, dass gerade der Begriff naturheilkundliche Therapie im wissenschaftlichen Kontext kaum definiert ist. So ist im weiteren Sinne jede schulmedizinische Behandlung eine naturheilkundliche Therapie, da natürlich auch die Schulmedizin auf naturheilkundliche Aspekte in vielen Bereichen zurückgreift. Die Österreichische Ärztekammer vertritt hier die Ansicht, dass im Gegenteil statt einem klar überschaubaren Angebot die Patienten in vielerlei Hinsicht verwirrt werden, da der Begriff ,Naturheilkunde‘ nicht abgrenzbar ist und eine Hilfe bei Leiden signalisiert, die gerade mit naturheilkundlichen Methoden nicht behandelt werden können.

l Qualität durch fundierte Ausbildung

Wie schon einige Punkte zuvor festgehalten kann eine fundierte Ausbildung zu Diagnostik und Therapie von Erkrankungen nur durch ein entsprechendes Hochschulstudium mit anschließender Aus- und Weiterbildung erfolgen. Jede andere Form der Ausbildung würde statt der gegebenen und von der Gesellschaft geforderten Qualität deren Minderung bedeuten. Dies insbesondere, da zurzeit nur Personen naturheilkundlich tätig werden dürfen, de auch ärztlich ausgebildet sind. Würde man Personen mit einer kürzeren Ausbildung zu diesen Tätigkeiten zulassen, so ist davon auszugehen, dass diese eine geringere Qualität bieten werden, da ihre Ausbildung wesentlich kürzer ist. Dies ist insbesondere für die entsprechenden Ausbildungslehrgänge zur Heilpraktikerausbildung in Deutschland der Fall, wo in Abendkursen oder sogar Videolehrkursen diese Tätigkeit erlernt werden kann. Die Einführung einer derartigen Ausbildung würde daher die Qualität der naturheilkundlichen Betreuung in Österreich wesentlich herabsetzen.

l Entlastung der Kassensysteme

Hiezu gilt es aus Sicht der Österreichischen Ärztekammer auf das ASVG und den Mustergesamtvertrag (insbesondere § 10) zu verweisen, nach denen wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden nicht in die Leistungspflicht der Sozialversicherung fallen und auch von den Ärzten nicht mit den Sozial­versicherungen abgerechnet werden können. Diese Leistungen werden schon bis dato ausschließlich von Patienten privat – auch bei Kassenärzten – bezahlt. Eine Entlastung des Kassensystems würde daher nicht entstehen; es besteht allerdings die Gefahr, dass sich Patienten ausschließlich in die Hand von naturheilkundlichen Therapeuten begeben, die auf Grund der nicht umfassenden Ausbildung notwendige Behandlungen oder Zuweisungen nicht erkennen und dadurch den Behandlungsbeginn verschleppen, was im Hinblick auf die dann zu erwartenden Folgekosten eine Belastung des Kassensystems darstellen würde. Auch hier erscheint die jetzige Praxis zielführender, wonach es in der Hand eines Arztes liegt, der auch die Fähigkeit hat, andere Behandlungsschritte zu erkennen und einzuleiten bzw. den Patienten zur weiteren Behandlung zu überweisen.

l Neue Märkte und Branchen statt Arbeitslosigkeit

Hiezu möchte die Österreichische Ärztekammer klarstellen, dass bereits zurzeit eine große Anzahl von Ärztinnen und Ärzten, insbesondere Ärzte für Allgemeinmedizin alternativmedizinisch tätig sind und den Patienten diese nachgefragten Leistungen anbieten. Insofern besteht zweifellos ein Bedarf, der allerdings durch die derzeitigen Angebote als abgedeckt angesehen werden kann. Zudem gilt es festzuhalten, dass erst jüngst wieder in einer ÖBIG-Studie festgehalten wurde, dass es in einigen Jahren mehrere tausend Ärzte zu viel in Österreich geben wird, sodass davon auszugehen ist – sollte sich dennoch eine zusätzliche Nachfrage ergeben –, dass diese durch Ärzte abgedeckt werden kann. Da diese Ärzte bereits mit ,staat­licher Unterstützung‘ ausgebildet wurden, wäre es nicht sinnvoll, wenn man zusätzlich vom Staat andere Personen in diesem Berufszweig zulassen würde, sodass die Ärzte ihre fundierte Ausbildung zum Wohle der Patienten nicht einsetzen können. Weiters würde dies – wie das vorherige Beispiel zeigt – nur zu einer potentiellen Verschiebung von Arbeitslosigkeit von Ärzten zu Nichtärzten führen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Ärzte auf Grund ihrer Ausbildung diese erst zwischen 30 und 40 Jahren beenden, sodass es aus sozialpolitischen Überlegungen für diese Berufsgruppe wesentlich schwieriger ist, eine andere Ausbildung zu beginnen bzw. andere berufliche Karrieren einzuschlagen.

Auf Grund all dieser umfassend vorgebrachten Argumente und Überlegungen dürfen wir ersuchen, diese Petition nicht weiter zu verfolgen und stehen für weitere Kontaktaufnahmen gerne zur Verfügung.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 21. Juni 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss.

Justizausschuss

Bürgerinitiative Nr. 20

eingebracht von Kurt Zernig betreffend „Gleich viel Recht für gleich viel Liebe“

Das Anliegen der Bürgerinitiative wurde wie folgt formuliert:

„Der Nationalrat wird ersucht, folgende Forderungen zu verwirklichen:

l   Zugang für gleichgeschlechtliche Paare zu allen Rechten und Pflichten der Ehe;

l   Gleichstellung verschieden- und gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ohne Trauschein;

l   Gleichzeitig zügige rechtliche Fortentwicklung von Ehe und Lebensgemeinschaften an den Grundsätzen der persönlichen Selbstbestimmung, der PartnerInnenschaftlichkeit und der Gleichbehandlung.

Begründung

PartnerInnenschaften zwischen zwei Frauen beziehungsweise zwei Männern sind derzeit in Österreich weitgehend völlig rechtlos. Gleichgeschlechtliche PartnerInnen sind in Österreich vor dem Gesetz ,Fremde‘, die Beziehung gilt nicht einmal als nichteheliche Lebensgemeinschaft.

Gleichgeschlechtliche PartnerInnen haben deshalb zum Beispiel keine Möglichkeit zur Pflegefreistellung oder zum Eintritt in einen Mietvertrag, besonders auch nicht im tragischen Fall des Todes ihres Partners bzw. ihrer Partnerin. Sie haben weiters keine Möglichkeit zum gemeinsamen Erwerb einer Eigentums­wohnung oder zur Familienzusammenführung im Fremdenrecht. Sie haben kein gesetzliches Erbrecht und sie unterliegen einer exorbitant erhöhten Erbschafts- und Schenkungssteuer. Einzig in der Strafprozess­ordnung steht homosexuellen PartnerInnen das Zeugnisentschlagungsrecht zu – nicht jedoch in der Zivilprozessordnung und im Verwaltungsstrafverfahren.

All dies stellt eine massive Ungleichbehandlung gegenüber den verschiedengeschlechtlichen Beziehungen dar, die in Österreich in bestimmter Weise rechtlich anerkannt und abgesichert sind (Rechtsinstitut der Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaft).

l Der österreichische Nationalrat und Familienminister Dr. Martin Bartenstein haben bereits im Österreichischen Familienbericht 1999 diese Problematik erkannt und in internationalen Rechtsvergleich (insbesondere mit den skandinavischen Ländern) Lösungsvorschläge dargelegt (vgl. 4. Österreichischer Familienbericht, November 1999, XXI. GP, III-47 der Beilagen S. 214f.).

l Einige österreichische Bundesländer und Gemeinden haben bereits Beschlüsse gefasst, die eine Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften fordern:

   Deklaration für Gerechtigkeit und Gleichbehandlung der Gemeinderäte von Bludenz (20. März 1996) Linz (16. Dezember 1999), Wien (7. Juni 2000) und Salzburg (9. November 2000).

   Ausschussbericht des oberösterreichischen Landtages über eine neue Landesverfassung, vom Ober­österreichischen Landtag beschlossen am 7. Dezember 2000.

   Entschließung des Steirischen Landtages vom 20. März 2001.

l Der Europarat hat am 26. September 2000 eine umfassende Entschließung zu Homosexuellenrechten beschlossen, in der die Mitgliedstaaten zur Absicherung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften durch das Rechtsinstitut der Eingetragenen Partnerschaft aufgefordert werden (Entschließung Nr. 1474 2000).

l Sowohl der EG-Vertrag nach Amsterdam (Artikel 13) als auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 21 Abs. 1) enthält ein Verbot der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung.

l Der Rat der EU-SozialministerInnen hat am 27. November 2000 eine ,Beschäftigungsrichtlinie‘ (RL 2000/78/EG) beschlossen, die gemäß Artikel 13 EG-Vertrag nach Amsterdam die Gleichbehandlung homosexueller Menschen im Arbeitsrecht festschreibt. Diese Richtlinie ist bis 2. Dezember 2003 in nationales Recht umzusetzen.

l Die Rechtsordnungen zahlreicher Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthalten eigene Rechts­institute zur Absicherung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften (zB Eingetragene PartnerInnen­schaft in Dänemark, Schweden und den Niederlanden; Ziviler Solidaritätspakt PACS in Frankreich; Lebenspartnerschaften in Deutschland). Die Niederlande haben zudem seit 1. April 2001 die standesamt­liche Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.

Ersuchen zur weiteren Geschäftsbehandlung

1. Wir ersuchen den Präsidenten des Nationalrates um die Verteilung dieser BürgerInneninitiative an alle Abgeordneten zum Nationalrat (gemäß § 100 Abs. 5 letzter Satz GOG), da das Anliegen eine Querschnittsmaterie darstellt, die neben dem Petitionsausschuss weitere Ausschüsse betrifft (insbesondere Justiz, Arbeit und Soziales, Familien) und daher einer breiten Diskussion aller Abgeordneten bedarf.

2. Wir ersuchen den Petitionsausschuss um die Einholung von Stellungnahmen einzelner Mitglieder der Bundesregierung (Gemäß § 100 Abs. 2 Z 1 GOG), und zwar insbesondere:

l   der Vizekanzlerin und BM für öffentliche Leistung und Sport (Beamtendienstrecht),

l   des BM für Finanzen (Abgabenrecht),

l   des BM für Inneres (Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht, Personenstandswesen),

l   des BM für Justiz (Fragen des bürgerlichen Rechts),

l   des BM für soziale Sicherheit und Generationen (Sozialversicherungsrecht),

l   des BM für Wirtschaft und Arbeit (Arbeitsrecht, Arbeitslosenversicherung).

3. Wir ersuchen den Petitionsausschuss um die Einladung und Hörung der EinbringerInnen bzw. von Auskunftspersonen im Zuge der Behandlung der BürgerInneninitiative im Petitionsausschuss (gemäß § 100b Abs. 2 Z 2 GOG).

4. Wir ersuchen den Nationalrat, zum Thema der BürgerInneninitiative eine parlamentarische Enquete oder ein öffentliches Hearing abzuhalten, um die Beiziehung und umfassende Hörung von ExpertInnen aus verschiedensten Bereichen der Wissenschaft, der Rechtspflege und der Gesellschaft zu ermöglichen.

5. Wir ersuchen den Petitionsausschuss, am Schluss seiner Verhandlungen die BürgerInneninitiative den entsprechenden Fachausschüssen zur weiteren Behandlung zuzuweisen (gemäß § 100c Abs. 1 GOG).“

Beschluss mit Stimmenmehrheit in der Sitzung des Ausschusses am 21. Juni 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Justizausschuss.

Unterrichtsausschuss

Bürgerinitiative Nr. 11

eingebracht von Eva Mader betreffend „Sparvorhaben im Bildungsbereich“

Zum Anliegen der gegenständlichen Bürgerinitiative wurde Folgendes ausgeführt:

„Diese Bürgerinitiative umfasst bewusst nur jene Bereiche, die den Arbeitsalltag aller LehrerInnen – ungeachtet ihrer parteipolitischen Position – betreffen und geht daher nicht auf hinlänglich bekannte Problemkreise (Pensionen, Senkung der Klassenschülerhöchstzahl, Supplierungen, Mittelstufe usw.) ein.

Diese Bürgerinitiative richtet sich auch gegen einseitige, diskriminierende und ungerechtfertigte Belastungsankündigungen und Vorhaben von Seiten diverser Regierungsmitglieder, medienpräsenter Parteimitglieder verschiedener Parteien und einzelner Medien.

1.  Im Zuge der ständig öffentlich behaupteten Unterstellung, LehrerInnen hätten weit weniger Jahres­arbeitszeit zu absolvieren als andere Berufsgruppen, wurde jegliche aufklärende Präsentation unseres Berufsbildes, die genau das Gegenteil offenbart, insbesondere auch durch Regierungsmitglieder als ,unglaubhaft‘ abqualifiziert.

     Eine Regierung hat keine ,Glaubensgemeinschaft‘ zu sein, sondern hat sich sachlich zu informieren. Darüber hinaus hat eine Regierung dafür zu sorgen, dass einzelne Berufsgruppen nicht durch uninformierten Populismus diskriminiert werden. Wenn eine Regierung selbst öffentlich derartig diskriminierende Meinungsmache betreibt und die gesamte Lehrerschaft als arbeitsunwillige und überbezahlte Lügner hinstellt, so wird solch eine Regierung mit massivem Widerstand zu rechnen haben, bis sie ihre ernst zu nehmende Bereitschaft signalisiert, sich sachlich zu informieren.

     Deshalb fordern wir:

     Umfassenden Rechtsbeistand (durch den Arbeitgeber) gegenüber Personen (Regierungsmit­glieder, Journalisten usw.), die in populistischer Weise die Arbeit von LehrerInnen, deren berufliche Intentionen und Aufrichtigkeit in Sachfragen negativ abqualifizieren, in deutlichen Zweifel ziehen oder in anderer Weise Unwahrheiten über den Berufsstand öffentlich verbreiten. Eine entsprechende Kontaktaufnahme zum Europäischen Gerichtshof oder zu anderen interna­tionalen Institutionen schließen wir im Fall weiterer Diskriminierungsversuche nicht aus.

2.  Im Zuge diverser Sparmaßnahmen ist auch die Erweiterung der Lehrverpflichtung im Gespräch. Wir nehmen dies zur Kenntnis. Wir sind aber nicht bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die Lehrerschaft zwar seit Jahrzehnten (!) um staatliche Einsparungen bemüht, dieses Bemühen aber nun in ungerechtfertigter Weise überstrapaziert werden soll.

     Die Lehrerschaft war und ist seit Jahrzehnten bereit, ständig neue und zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, für die sie eigentlich nicht zuständig ist. Aufgaben, die ansonsten nur mit erheblichem zusätzlichen Aufwand von Steuergeldern oder durch finanzielle Einbußen bei den Eltern unserer SchülerInnen erledigt werden könnten. Im Sinne unseres Verständnisses von Zusammenarbeit und Mitwirkung an möglichst rentabler und unbürokratischer Abwicklung diverser Dienstleistungen haben wir – meist mit privatem persönlichen Zeit- und Geldaufwand! – diese zusätzlichen Aufgaben durchgeführt.

     Da die bisherige Zusammenarbeit ständige Mehrbelastungen gebracht hat und nun unsere Spar­bereitschaft neuerlich ausgenützt werden soll, stellen wir im Sinne eines weiterhin korrekten, aber nunmehr um gerechten Ausgleich bemühten Arbeitsverhältnisses folgende Maßnahmen in Aussicht:

     Wir scheuen uns nicht vor einer erweiterten Lehrverpflichtung, betrachten uns aber künftig nicht mehr zuständig für folgende bisher zusätzlich geleistete Arbeiten:

l   Planung und Organisation von dislozierten Projekttagen

     Als Werbeträger für die Tourismusbranche stehen wir nicht mehr zur Verfügung. Planung und Organisation eventueller Projekttage werden auf Kosten der Eltern Tourismusmanagern, Reisebüros usw. übertragen. Es wird sich weisen, ob professionelles Organisationspersonal bzw. Eltern der SchülerInnen diese Mehrbelastungen übernehmen wollen oder auf dem Rücken der Kinder Einsparungen in finanzieller und leistungspräsenter Hinsicht bevorzugen werden. Die pädagogische Planung bleibt selbstverständlich im Verantwortungsbereich der LehrerInnen.

l   Durchführung von dislozierten Projekttagen ohne Bereitstellung von zusätzlichem Aufsichts­personal

     LehrerInnen übernahmen bisher bei solchen Schulveranstaltungen für 24 Stunden (!) pro Tag die Aufsichtsverantwortung. Abgesehen davon, dass diese Mehrbelastungen niemals und in keinster Weise finanziell abgegolten wurde, erklären wir uns ausdrücklich nicht in der Lage, diese – auch arbeitsrechtlich diffuse – Verantwortung weiterhin zu übernehmen. Eine auf dislozierten Projekttagen zumutbare Anzahl an Arbeitsstunden hat geregelt und auch bezahlt zu werden. Für die Aufsicht außerhalb dieser Dienstzeiten muss zusätzliches Aufsichtspersonal zur Verfügung stehen. Diese Forderung nach effizienter und für die Sicherheit der SchülerInnen sinnvollerer Durchführung derartiger Schulveranstaltungen liegt auch zweifellos im Interesse der Eltern.

l   Verteilung der Schulbücher

     Wir lehnen es ab, weiterhin in die Geschäftskonkurrenz des Buchhandels einzugreifen und bei bestimmten Händlern Massenbestellungen vorzunehmen. Die Schüler bzw. Eltern holen sich mit den von uns ausgegebenen Selbstbehaltsscheinen die Bücher bei der Buchhandlung ihrer Wahl. Für die Bezahlung der Bücher hatten wir ohnehin keine Vollzugskompetenz und werden daher auch künftig keinerlei Verantwortung dafür übernehmen.

l   Eintreiben von Geldern für Schulmilch, Tierschutzkalender, Weihnachtskarten usw.

     So wie andere Berufsgruppen, wie zB Polizei oder Steuerfahnder, nicht für die Gesundheit der Bevölkerung verantwortlich gemacht werden können, wird sich auch die Lehrerschaft für den Vitaminhaushalt und den Spendenwillen ihrer SchülerInnen nicht weiterhin zuständig machen lassen. Informationen und Anregungen dazu erfolgen ohnehin im Unterricht.

     Die Verantwortung dafür, was SchülerInnen zu sich nehmen oder wofür sie bestimmte Beträge spenden, obliegt den Eltern.

l   Schulsparen

     Geldinstituten steht es frei, auch im Schulbereich Werbeträger einzusetzen. LehrerInnen werden diese Rolle nicht mehr übernehmen. Darüber hinaus obliegt die Erziehung zum Spargedanken jenen Personen, von denen die SchülerInnen Geld erhalten, bzw. jenen Personen, die auch für die Freizeitaktivitäten der Kinder und Jugendlichen zuständig sind, also meist den Eltern. Für den Unterricht brauchen die SchülerInnen bekanntlich kein Geld, daher haben auch die LehrerInnen mit dem Geld ihrer SchülerInnen absolut nichts zu tun.

3.  Unsere jahrzehntelange Bereitschaft, stillschweigend und ohne Aufhebens staatliche Einsparungs­bemühungen aktiv und mit erheblichem persönlichen finanziellen Schaden zu unterstützen, kann angesichts der Ankündigung, unserem Berufsstand noch weitere Einbußen und Mehrarbeit zuzumuten, nicht mehr aufrechterhalten werden.

     Unser grundsätzlicher Sparwille ist vorhanden und wir haben ihn jahrzehntelang bewiesen. Da ständig auf populistische Art Vergleiche mit anderen Berufsgruppen gezogen werden, nehmen wir nun auf sachlich fundierte Weise Bezug zu anderen Berufsgruppen.

     Wir haben seit Jahrzehnten bewiesen, dass wir keine Arbeiten scheuen, die über den ,Dienst nach Vorschrift‘ deutlich hinausgehen. Nun aber stellen wir für den Fall weiterer permanenter Mehrbe­lastungstendenzen und Verunglimpfungen in der Öffentlichkeit folgende längst fällige Forderun­gen, die von einem bislang säumigen Dienstgeber zu erfüllen sind.

l   Schulen mit menschengerechtem Arbeitsplatz für jede(n) Lehrer(in)

     Zu einem sehr großen Teil besteht die Lehrtätigkeit aus Schreibtischarbeit. In den Lehrerzimmern stehen jedem Lehrer, jeder Lehrerin ein Arbeitsplatz im Höchstausmaß von nur einem halben bis einem Quadratmeter zur Verfügung! Keine andere Berufsgruppe mit ähnlichen Administrations­anforderungen und Schreibtischtätigkeiten hätte sich das jahrzehntelang gefallen lassen! Wir fordern daher entsprechende Schreibtische (Arbeitsfläche mindestens 2 m2) für alle LehrerInnen. Einerseits die Forderung veröffentlichen, dass LehrerInnen ihre Arbeiten in der Schule zu erledigen hätten (damit die Jahresarbeitszeit ,glaubhafter‘ wird), andererseits aber keine entsprechenden Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, grenzt an Verhöhnung einer ganzen Berufsgruppe durch maßgebliche PolitikerInnen!

     So wie eben jene PolitikerInnen nicht danach fragen, unter welchen Umständen wir zusätzliche Mehrarbeit leisten sollten, so werden wir auch dem Argument, dass die Schaffung von mehr Arbeitsraum nicht finanzierbar wäre, nicht zugänglich sein. Wenn es dem Staat nicht möglich ist, für den entsprechenden Arbeitsraum zu sorgen, so wird er unser bisheriges Entgegen­kommen, notwendigen Arbeitsraum für schulische Arbeiten daheim auf eigene Kosten zu schaffen, auch entsprechend honorieren müssen, anstatt der Lehrerschaft den Dünkel freizeit­übersättigter Arbeitsverweigerer aufzudrücken.

l   Bereitstellung eines Arbeitscomputers für jede(n) Lehrer(in)

     Ein Großteil aller LehrerInnen hat keine Unkosten gescheut, um sich hauptsächlich für schulische Arbeiten einen privaten Computer anzuschaffen und diesen auf eigene Kosten technisch auf dem Laufenden zu halten, damit zB Dateien mit den gleichen Programmen erstellt werden, die auch auf Schulcomputern zur Verfügung stehen.

     Sollte die Tendenz dahin gehen, dass LehrerInnen ihre Arbeiten vorwiegend in der Schule zu erledigen haben, so werden auch entsprechende Voraussetzungen zu schaffen sein, nämlich die Bereitstellung von Arbeitscomputern für alle LehrerInnen.

     Für die LehrerInnen würde das eine deutliche private Einsparung bedeuten.

     In keiner anderen Berufsgruppe wären Mitarbeiter bereit, privat erhebliche finanzielle Mittel aufzuwenden, um dem Arbeitgeber die Bereitstellung von erforderlichem Arbeitsgerät zu ersparen! Auch wir sind ausdrücklich dazu nicht mehr bereit und scheuen auch in diesem Punkt nicht den Vergleich mit anderen Berufsgruppen!

     Sollten weder für administrative Aufgaben noch für die im Sinn der Informationsgesellschaft zeitgemäße Unterrichtsvorbereitungen die notwendigen Arbeitsplatzvoraussetzungen geschaf­fen werden, können diese Arbeiten künftig auch nicht erledigt werden.

     Wenn ein Staat von seinen Beamten Schreibtischarbeit ohne Schreibtische verlangt, macht er sich weltweit lächerlich. Wenn ein Staat Computerschulung ohne Computer für das Schulungspersonal erwartet, so wäre er im Vergleich zu privatwirtschaftlichen Unternehmen eine Paradoxon.

l   Überprüfung der gesundheitlichen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz

     Laut Bericht der Weltgesundheitsbehörde (WHO) zählt der Lehrberuf zu den am meisten gesundheitsbelastenden überhaupt. Bei Vergleichen mit anderen Berufsgruppen wird diese Tatsache ständig verschwiegen.

     Besonders gesundheitbelastende Faktoren sind ua. der permanent überdurchschnittliche Puls während der Unterrichtszeit, der Aufenthalt in schadstoffreichen und trockenen Räumen u. v. m. Forderungen nach zusätzlicher Mehrarbeit und damit längerem Aufenthalt in solchen Räumen bedeuten daher eine vorsätzliche Gesundheitsgefährdung der Lehrerschaft und wird entsprechende Maßnahmen erfordern, wie zB die Überprüfung der Arbeitsräume (Lehrer­zimmer und Direktion, Klassen, Aufenthaltsräume für Schulwarte usw.) auf Schadstoffe (Formaldehyd und andere chemische Belastungen) durch unabhängige Gutachter. Sollte sich herausstellen, dass in unseren Schulgebäuden gesundheitsbelastende Schadstoffe vorkommen, so wird der Schulerhalter aufgefordert sein, diese Missstände unverzüglich zu beheben!

     Die Forderung nach Überprüfung gesundheitsschädigender Arbeitsplatzbedingungen käme ja nicht nur der Lehrerschaft zugute, sondern in erster Linie auch den Schülern, was ja im Interesse der Eltern und der Volksgesundheit liegen wird. Diesbezügliche Gespräche mit Eltern (zB bei Elternvereinssitzungen) werden sicher die erforderlichen Beschlüsse einleiten.

     Auch in anderen Berufsgruppen engagieren sich Betriebsräte für bessere gesundheitliche Arbeitsbedingungen, was in unserem Berufsfeld ja ebenso rechtmäßig sein wird.

     Wir werden uns erlauben, bereits im Herbst dieses Jahres zielführende Gespräche mit Eltern zu führen, wo die durch zahlreiche Studien über die gesundheitliche Entwicklung der Jugendlichen belegte Problematik aufgegriffen und am eigenen Schulstandort Untersuchun­gen hinsichtlich einer eventuellen Gesundheitsbelastung durch Schadstoffe eingeleitet wird.

     Die Zuständigkeit der Arbeitsinspektorate auch für öffentliche Schulen ist unverzüglich gesetzlich einzurichten.

4.  Die von der Lehrerschaft seit Jahrzehnten bezogene Bildungszulage ist längst nicht mehr relevant und könnte demnach durch andere Maßnahmen ersetzt werden. Seit vielen Jahre bezahlen die LehrerInnen aus eigener Tasche für Informationsmaterial (Bücher, Zeitschriften u. dgl.) ungleich mehr, als die Bildungszulage ausmacht.

     Demnach stellen wir folgende Forderung:

l   Statt einer unzumutbar geringen Bildungszulage sind andere, sinnvollere Modalitäten zu überlegen, die LehrerInnen und SchülerInnen einen aktualitätsbezogenen Unterricht ermög­lichen:

a)  Aktuelles Informationsmaterial, das von LehrerInnen im Sinne eines unserem Lehrauftrag entsprechenden Aktualitätsbezuges für den Unterricht angeschafft wird (weil diese aktuellen Inhalte noch in keinem Schulbuch berücksichtigt wurden), wird vom Dienstgeber gegen Rechnungsvorlage bezahlt.

     Rasante technische, soziale, wirtschaftliche und geografische Entwicklungen erfordern aktuali­tätsbezogenen Unterricht. Die Lehrerschaft sieht sich nicht mehr in der Lage, die weitere finanzielle Belastung in Kauf zu nehmen, ständig auf eigene Kosten den eingeforderten modernen Unterricht zu ermöglichen.

     Auch andere Vorschläge wären denkbar.

b)  Aktuelles Informationsmaterial wird vom Dienstgeber umfassend und rechtzeitig allen LehrerInnen kostenlos zur Verfügung gestellt.

c)  Oder: Sämtliche Schulbücher werden jährlich aktualisiert.

     Die Frage nach den horrenden Kosten erübrigt sich. Derzeit wird es nur als selbstverständlich erachtet, dass LehrerInnen alleine für die Ermöglichung eines aktuellen Unterrichtes aufkommen.

     Auch die Kosten vieler anderer Vorschläge würden 100 S pro Monat und LehrerIn übersteigen. Die BildungspolitikerInnen unseres Landes werden sich entscheiden müssen, ob ihnen eine zeitgemäße Bildung unserer Jugend etwas wert ist oder nicht. Noch einmal mehr die Lehrer und Lehrerinnen dieses Landes zur Kasse zu bitten (bzw. zu zwingen!), damit unter Ausnützung unseres Idea­lismus Staatssanierung betrieben werden kann, wird ganz sicher auf massivsten Widerstand stoßen.

     Keine andere Berufsgruppe würde sich eine derartige Vereinnahmung gefallen lassen!

Der Nationalrat wird ersucht, sich mit den Forderungen auseinander zu setzen und die notwendigen gesetzlichen Schritte zu veranlassen.

Jahrzehntelang haben wir zugunsten von Einsparungen unseren Idealismus ausnützen lassen. Die Unterzeichnenden betonen ihre Entschlossenheit, dies nicht mehr zuzulassen und auch künftig gegen die immer wieder von einzelnen Personen getätigte üble Nachrede vorzugehen, LehrerInnen würden ,am Rücken der Kinder‘ agieren.

Wir lassen uns Wert und lautere Ziele unserer Arbeit nicht absprechen und erwarten die entsprechende Unterstützung des Dienstgebers!“

In seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Verbindungsstelle der Bundesländer einzuholen.

Das Bundesministerium für Finanzen teilt dazu mit, dass die in der vorliegenden Bürgerinitiative thematisierten Probleme und Anliegen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bzw. des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport sowie des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen fallen.


Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur:

Siehe Petition Nr. 10.

Von der Verbindungsstelle der Bundesländer gingen zur gegenständlichen Bürgerinitiative folgende Länderstellungnahmen ein:

Vom Amt der Burgenländischen Landesregierung, vom Amt der Kärntner Landesregierung, vom Amt der Wiener Landesregierung und vom Amt der Vorarlberger Landesregierung:

Vgl. Seiten 16 bis 18 zu Petition Nr. 19.

Vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung:

„Die gegenständlichen Anregungen fallen zwar in den Vollziehungsbereich des Landesschulrates für Niederösterreich, richten sich jedoch inhaltlich an den Bundesgesetzgeber. Es handelt sich grundsätzlich um großteils bekannte gewerkschaftliche Forderungen, die aktualisiert wurden.

Zu Punkt 2 und die darin angeführten Unterpunkte wie Planung und Organisation von Projekttagen bis zum Thema Schulsparen darf jedoch festgestellt werden, dass im Falle der Ablehnung der genannten Arbeiten die Aufgabe eines pädagogisch ausgewogenen Unterrichts unter Einbeziehung der Erziehungs­aufgabe nicht mehr erfüllt werden könnte. Diese Fragen sind jedoch durch das derzeit im Parlament vorliegende neue Dienstrecht der Landeslehrer bereits obsolet.

Zu Punkt 3, Erster Unterpunkt:

Beim Schulbau wird in Entsprechung des § 9 Abs. 6 der Niederösterreichischen Schulbauordnung 1975, LGBl. 5050-0, ein Lehrerzimmer mit 3 m2 pro Lehrer vorgesehen. Die Ausstattung es Arbeitsplatzes ist Sache des jeweiligen Schulerhalters.“

Vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung:

„Zur Bürgerinitiative Nr. 11 ist festzustellen, dass sich derzeit eine Novelle zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, BGBl. Nr. 302, im Anhörungsverfahren befindet, die ein Jahresarbeitszeitmodell im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen für vier Jahre vorsieht. Dieser Entwurf, der von Seiten der Lehrergewerkschaft zur Abstimmung unter der Lehrerschaft gebracht wurde, erhielt eine überzeugende Zustimmung. Demnach sind einerseits Stunden für die Korrektur, sowie Vor- und Nachbereitung des Unterrichts andererseits unter dem Begriff der ,sonstigen Tätigkeiten‘ zur Erfüllung der ,Jahresnorm‘ (von 1797 bzw. 1757 Stunden) eine Reihe weiterer Tätigkeiten außerhalb der Unterrichtszeit im Rahmen des Aufgabenbereiches eines Lehrers aufgelistet. Von einer Erledigung dieser Tätigkeiten ausschließlich in der Schule ebenso wie von einer Erhöhung der Lehrverpflichtung ist in diesem Entwurf keine Rede, weshalb sich die in der Bürgerinitiative erhobenen Forderungen über einen entsprechend ausgestatteten Arbeitsplatz an der Schule erübrigen.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss.

Bürgerinitiative Nr. 12

eingebracht von Margit Gruber-Feichter betreffend „Sicherung der Qualität im Bildungsbereich“

Mit dieser Bürgerinitiative wird beantragt:

„Der geplante Landesfinanzausgleich, die Budgetbegleitgesetze und verschiedene andere Gesetzes­novellen bewirken eine massive Reduktion von LehrerInnenplanstellen.

Einerseits soll über die Herausnahme von Abschlagstunden aus der Lehrverpflichtung (Ordinariate, Kustodiate, Klassenführung, Korrektur, Funktion des Klassenvorstands, …) und die Umwandlung in nicht ruhegenussfähige Zulagen die Lehrverpflichtung der LehrerInnen erhöht werden, andererseits wird durch ersatzloses Streichen von Unterrichtsstunden das Bildungsangebot für die SchülerInnen massiv reduziert werden.

Das höhere Stundenausmaß der LehrerInnen wird zu einer bedeutenden Verschlechterung der Unterrichtspläne für die SchülerInnen führen. In den Volksschulen wird voraussichtlich das bewährte KlassenlehrerInnenprinzip nicht aufrechterhalten werden können.

Das Bildungsangebot für die SchülerInnen an Pflichtschulen im Bereich der unverbindlichen Übungen, des Förderunterrichtes, der Integration, der ganztägigen Betreuung sowie der Stützmaßnahmen für fremdsprachige Kinder wird stark eingeschränkt werden oder zur Gänze entfallen. Letzteres gilt natürlich auch für die Mittelstufenschulen.

Der Nationalrat wird ersucht, durch bundesgesetzliche Maßnahmen sowohl das Bildungsangebot als auch die Qualität des Unterrichts, der Förderung und Betreuung in den österreichischen Schulen zu erhalten. Von der Bildung unserer Kinder und Jugendlichen ist die Zukunft Österreichs abhängig.“


In seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Verbindungsstelle der Bundesländer einzuholen.

Vom Bundesministerium für Finanzen wurde zur gegenständlichen Bürgerinitiative Folgendes ausgeführt:

„Die darin angesprochenen Anliegen fallen primär in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerien für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für öffentliche Leistung und Sport. Dem Bundesministerium für Finanzen kommen dabei nur Mitbefassungskompetenzen zu.

Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass es auch dem Bundesministerium für Finanzen ein dringendes Anliegen ist, die hohe Qualität des österreichischen Schulwesens aufrechtzuerhalten. Dies kann aber nur gelingen, wenn seine Finanzierbarkeit dauerhaft abgesichert wird. Um unser im internationalen Vergleich hochwertiges Bildungsniveau zu halten und die Schulqualität weiter zu entwickeln, waren daher – im Einvernehmen mit den Ländern – zur Sicherung der finanziellen Rahmenbedingungen auch im Pflicht­schulbereich adäquate Einsparungsmaßnahmen zu setzen.

Vor diesem Hintergrund haben unter Einbindung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zwischen den Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden die Gespräche über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2001 stattgefunden. Dabei haben die Länder zugestimmt, dass ab dem Schuljahr 2004/2005 folgende Schülerzahlen je Lehrerplanstelle nicht unterschritten werden: Bereich Volksschule: 14,5; Bereich Hauptschule: 10; Bereich Polytechnische Schule: 9; Bereich Sonderpäda­gogik: 3,2.

Mit diesen Werten wird das OECD-Ländermittel, das für den Bereich Volksschule 17,1, für den Bereich Hauptschule 14,9 und für den Bereich Polytechnische Schule 15,1 beträgt (den Bereich Sonderpädagogik weist die OECD nicht separat aus), nach wie vor nicht erreicht; sie liegen im OECD-Vergleich noch immer im Volksschulbereich sehr günstig und im Hauptschulbereich sowie im Bereich Polytechnische Schule an der Spitze.

Die Länder müssen für jedes Schuljahr für ihre Stellenpläne für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen die Zustimmung des Bundes einholen, diese Zustimmung des Bundes erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen. Dies deshalb, weil der Bund die Personalkosten für diese Lehrer den Bundesländern gesetzlich zu ersetzen hat.

Die Entscheidung hingegen, wie viele der für das jeweilige Bundesland insgesamt genehmigten Lehrer­planstellen einer bestimmten Schule zugewiesen werden, wird – ohne jede weitere Zustimmungsbefugnis des Bundes – im Vollzugsbereich des jeweiligen Bundeslandes getroffen.“

Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur:

Siehe Petition Nr. 10 (Seiten 12 bis 14).

Von der Verbindungsstelle der Bundesländer gingen folgende Länderstellungnahmen ein:

Vom Amt der Burgenländischen Landesregierung, vom Amt der Kärntner Landesregierung, vom Amt der Wiener Landesregierung und vom Amt der Vorarlberger Landesregierung:

Vgl. Seiten 16 bis 18 zu Petition Nr. 19.

Vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung:

„Einzelne geforderte Maßnahmen dieser Bürgerinitiative werden im neuen Dienstrecht der Landeslehrer bereits berücksichtigt. Nach diesen neuen Vorschriften bleibt das Prinzip des Klassenlehrers an den Volksschulen im bisherigen Maße gewahrt. Betreffend das Bildungsangebot im Bereich der Verbind­lichen Übungen, des Förderunterrichts, der Integration, der ganztägigen Betreuung sowie der Stützmaß­nahmen wird auf die Stellungnahme zu den Sparmaßnahmen zur Petition 19 verwiesen.“ (vgl. Seite 17)

Vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung:

„Zur Bürgerinitiative Nr. 12 ist anzumerken, dass es ha. nicht nachzuvollziehen ist, warum eine geringe Erhöhung der Lehrverpflichtung eine Verschlechterung der Unterrichtspläne darstellen soll. Es ist aber auch hier auf das geplante Jahresarbeitszeitmodell hinzuweisen, wodurch die hier erhobenen Vorwürfe gegenstandslos werden.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss.

Bürgerinitiative Nr. 14

überreicht von Petra Mrazek betreffend „Forderung nach Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen an österreichischen Schulen“

Die Erstunterzeichneten Petra Mrazek und Thomas Cervinka ersuchen den Nationalrat, sich mit folgenden Forderungen auseinanderzusetzen:

„Moderne Lehr- und Lernformen, wie offenes, entdeckendes und selbstverantwortliches Lernen, fächer­übergreifenden bzw. Projektunterricht, teamorientiertes Arbeiten und individuelle Betreuung der einzel­nen SchülerInnen werden vom österreichischen Lehrplan gefordert. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Schülerzahlen diesen Bedürfnissen angepasst werden. Nun droht durch die Sparmaßnahmen der Regierung sogar eine Erhöhung der bereits bestehenden Klassenschülerhöchstzahlen.

Die Unterzeichneten fordern den österreichischen Nationalrat auf, die Klassenschülerhöchstzahlen an den österreichischen Schulen zu senken, um damit eine moderne Wissensvermittlung möglich zu machen.

BILDUNG IST FÜR DEN STAAT NICHT GRATIS UND
FÜR UNSERE KINDER SICHER NICHT UMSONST

Der österreichische Lehrplan fordert offenes, entdeckendes und selbstverantwortliches Lernen. Die Kinder sollen teamorientiert arbeiten und möglichst individuell betreut werden. Diese Qualität kann die Schule aber nur leisten, wenn die SchülerInnen in kleineren Klassen unterrichtet werden.

Diese Bundesregierung kürzt rigoros Lehrerstunden und erhöht Klassenschülerhöchstzahlen. Das führt zu einem Bildungsabbau und hat fatale Auswirkungen auf die Zukunft unserer Kinder.

Bürgerinitiative/Petition

Wir, die UnterzeichnerInnen, fordern von den Parlamentsabgeordneten

l   die sofortige Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen an Österreichs Schulen;

l   eine Reduktion der Schülerzahlen in Fremdsprachengruppen.“

In seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundes­ministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Verbindungsstelle der Bundesländer einzuholen.

Zu den vom Bundesministerium für Finanzen, vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie von der Verbindungsstelle der Bundesländer eingelangten Stellungnahmen siehe Seiten 12 bis 15 zu Petition Nr. 10.

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss.

Bürgerinitiative Nr. 15

eingebracht von Kurt Kremzar betreffend „Senkung der Klassenschülerhöchstzahl“

Der Katholische Familienverband Österreichs, die Österreichischen Kinderfreunde und der Österreichi­sche Verband der Elternvereine an Pflichtschulen ersuchen den Nationalrat, sich mit folgenden Forde­rungen auseinanderzusetzen und die für die Umsetzung notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen:

„– Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25, wobei im mittleren und höheren Schulbereich, um Abweisungen zu vermeiden, die Klassenschülerhöchstzahl in den direkt betroffenen Schulen aufsteigend bis zu 20 vH überschritten werden kann‘. Parallel dazu ist eine Schulraumbeschaffung im Budget zu berücksichtigen!

–   Analog dazu wären auch die entsprechenden Absenkungen der diversen Teilungszahlen für Schülergruppen sowie der Eröffnungszahlen vorzunehmen.

–   Ebenso die Senkung der Zahl der Schüler in Sonderschulklassen für schwerstbehinderte Kinder (inkl. stark sehbehindert, stark schwerhörig) auf sechs und der sehbehinderten, schwerhörigen, körper­behinderten Kinder auf acht. Analoge Senkung der Klassenschülerzahl an Heimstättenschulen und sonstigen Sonderschulklassen.

Begründung:

–   Die in den Lehrplänen geforderte Individualisierung ist in Klassen mit 36 bzw. 30 SchülerInnen nicht möglich.

–   In großen Klassen ist die Mitarbeit für alle äußerst schwierig (sollte jeder Schüler in die Mitarbeit einbezogen werden, so wäre bei einer 50-Minuten-Stunde eine durchschnittliche Zuwendung des Lehrers/der Lehrerin von knapp über einer Minute pro SchülerIn maximal möglich).

–   Reines Faktenwissen wird zunehmend weniger vermittelt, immer mehr kommunikative und ko­operative Fertigkeiten sollen gelehrt bzw. eingeübt werden, dazu muss mehr Zeit pro SchülerIn aufgewendet werden.

–   Sprachunterricht (verstärkte Kommunikation erforderlich), aber auch handlungsorientierter Unterricht, wie Biologie, Physik, Chemie, sind fast unmöglich mit 29 Kindern zu unterrichten.

–   Projektunterricht, Teamarbeit, individuelle Betreuung usw. sind nur mit großen Schwierigkeiten umzusetzen.

–   Die Struktur von Schule muss sich entsprechend der gesellschaftlichen Veränderungen weiter ent­wickeln. Sie hat den Wandel von einer ,Erziehungsanstalt‘ zu einem Ort der Beziehungs­pflege weiter zu vollziehen. Dafür ist jedoch ausreichend Zeit für die SchülerInnen nötig, damit der Erwerb inhaltlicher und sozialer Kompetenzen möglich wird.“

In seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 hat der Ausschuss beschlossen, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Verbindungsstelle der Bundesländer einzuholen.

Zu den Stellungnahmen des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Verbindungsstelle der Bundesländer vgl. Seiten 12 bis 15 zu Petition Nr. 10.

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss.

Bürgerinitiative Nr. 16

eingebracht von Sieglinde Guserl betreffend „Resolution gegen Kürzungen im Bildungsbereich“

„Die Elternvereine öffentlicher Pflichtschulen Österreichs sorgen sich nach den bereits durchgeführten und noch geplanten Kürzungen im Schulwesen um die Bildungsqualität an unseren Pflichtschulen. Sie geben ihrer Sorge mit einer ,Resolution gegen Kürzungen im Bildungsbereich‘ Ausdruck. Diese Aktion wurde österreichweit von den Elternvereinen durchgeführt. Beim Landesverband der Elternvereine öffentlicher Pflichtschulen gingen bereits 8 668 Unterschriften ein, die von den betroffenen Elternvereins­mitgliedern in Oberösterreich gesammelt werden. Durch die beträchtliche Zahl von Unterschriften werden die Anliegen der Resolution eindrucksvoll untermauert. Die Elternvereine Oberösterreichs unterstreichen damit die Forderung hinsichtlich der Stundenkontingente und der damit verbundenen Bildungsqualität, das Ausmaß der zur Verfügung stehenden Ressourcen wieder dem Stand des Schuljahres 1999/2000 anzupassen.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss.

Bürgerinitiative Nr. 17

eingebracht von der Abgeordneten Beate Schasching betreffend „Sicherstellung des hohen Bildungsstandards in Österreich“

Der Nationalrat wird ersucht, sich mit folgenden Forderungen der unterzeichneten Personen auseinander zu setzen:

„Die Kürzungen im Bereich der Schulorganisation (Finanzausgleich) gehen auf Kosten des Bildungsangebots für die Schüler und bedeuten gleichzeitig eine Verschlechterung der Chancen für JunglehrerInnen. Parallel dazu wird auch das Bildungsangebot für Pflichtschüler durch die Einsparungen gefährdet: Schließung von Klassen und Schulen, Zusammenlegung von Leistungsgruppen, Abteilungs­unterricht in Volksschulen, Reduzierung des Förderangebots, Reduzierung von Integrationsmöglichkeiten und Ähnliches droht mit den Sparmaßnahmen der Bundesregierung.


Die Unterzeichneten fordern den österreichischen Nationalrat auf, Folgendes in Zukunft auch weiterhin zu gewährleisten: uneingeschränkten Zugang zur Bildung sowie Schutz der Bildung im Pflichtschulbereich, aber auch faire Chancen für Junglehrer und Lehrerinnen, aber auch die Rücknahme der Studiengebühren.“

Einstimmiger Beschluss in der Sitzung des Ausschusses am 17. April 2001:

Ersuchen um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss.

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat die gegenständlichen Petitionen und Bürger­initiativen in seinen Sitzungen am 19. Jänner 2001, am 17. April 2001 sowie am 21. Juni 2001 in Verhandlung genommen.

An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Edeltraud Gatterer, Theresia Haidlmayr, Gabriele Heinisch-Hosek, Anton Heinzl, Paul Kiss, Johann Kurzbauer, Dr. Gerhard Kurzmann, Walter Murauer, Detlev Neudeck, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Alois Pumberger, Dr. Robert Rada, Hermann Reindl, Heidrun Silhavy, Mag. Ulrike Sima, Anton Wattaul, Rainer Wimmer sowie die Obfrau des Ausschusses Mag. Gisela Wurm.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Walter Murauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 06 21

                                Walter Murauer                                                              Mag. Gisela Wurm

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau