702 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 3. 7. 2001

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Entschließungsantrag 389/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirkl­huber und Genossen betreffend Novellierung des Wasserrechtsgesetzes

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. März 2001 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Hohe Viehbestände führen zu übermäßigem Gülleanfall. Die Gülle wird auf grundwassergefährdende Weise ,entsorgt‘. Hoher Kunststoffdüngereinsatz, um maximale Erträge zu erreichen, sorgen für eine weitere Zuspitzung des Nitratproblems. Ein Fünftel aller Grundwassergebiete gelten als Nitrat-belastet.

Der hohe Pestizideinsatz in der Landwirtschaft hat zu einer Kontamination des Trinkwassers geführt, so dass derzeit über 200 000 Menschen in Österreich Pestizid-belastetes Wasser trinken.

Das geltende Wasserrechtsgesetz hält jedoch noch immer an der ,Unschuldsvermutung‘ der Landwirt­schaft fest. Laut § 32 Abs. 1 WRG gilt die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung – bis zum Beweis des Gegenteils – als geringfügige Einwirkung und nicht als potentielle Beeinträchtigung. Dies in Verein mit den hohen Schwellenwerten für die Genehmigungspflicht von Intensivlandwirtschaften in § 32 Abs. 2 lit. f und g WRG ist nicht geeignet, eine generelle Trendumkehr zum ökologischen Wirtschaften zu bewirken. Des Weiteren muss die Säumigkeit der Landeshauptleute in der Grundwassersanierung zu einer Reform der Grundwassersanierung führen, wie dies auch die Nitrat-Richtlinie der EU schon erfordert.“

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. Juni 2001 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Ing. Hermann Schultes, Heinz Gradwohl und Georg Schwarzenberger sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Franz Kampichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 06 26

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann