716 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 3. 7. 2001

Bericht

des Familienausschusses


über das Familien-Volksbegehren (1 der Beilagen)


Das vom Österreichischen Familienbund initiierte Familien-Volksbegehren wurde vom Nationalrat in seiner Sitzung am 26. April 2000 an den Familienausschuss rückverwiesen.

Der Familienausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren wieder in seiner Sitzung am 27. Juni 2001 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 3 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates wurde die Stellvertreterin des Bevollmächtigten im Sinne des Volksbegehrensgesetzes 1973, Landtagsabgeord­neter Mag. Otto Gumpinger, Frau Alice Pitzinger-Ryba den Verhandlungen beigezogen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuss fungierte die Abgeordnete Dr. Ilse Mertel.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Ridi Steibl, Edith Haller, Franz Riepl, Theresia Haidlmayr sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt das Wort.

Von den Abgeordneten Edith Haller und Ridi Steibl wurde im Zuge der Beratungen ein Entschließungs­antrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Bundesregierung hat die Familienpolitik zu einem Herzstück ihrer Regierungsarbeit gemacht. Im Regierungsübereinkommen schlägt sich das Ziel, Österreich zu einem der familienfreundlichsten Länder zu machen, in einer Reihe von Initiativen nieder:

Den Familien wird durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes erstmals nicht nur eine größere Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung eröffnet, sondern es wird auch die finanzielle Unterstützung während der Kleinkindphase, womit teilweise die Betreuungsleistung der Eltern abgegolten wird, erhöht und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter wesentlich verbessert. Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes mit 1. Jänner 2002 wird somit die ua. im Familien-Volksbegehren beinhaltete Hauptforderung, nämlich Karenzgeld für alle, erfüllt und verwirklicht.

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine stabile Grundlage, auf der weitere Verbesserungen für Familien aufgebaut werden können. Unsere Gesellschaft familienfreundlicher zu gestalten, ist ein Anliegen, dem konsequent unsere Bemühungen zu gelten haben. Dazu gehört, dass die Bedürfnisse der Familien, die Anforderungen an die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit den Erfordernissen der Wirtschaft bestmöglich in Einklang gebracht werden. Projekte des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, wie zB das Audit Familie & Beruf oder die Kür von frauen- und familienfreundlichen Betrieben, unterstützen diese Vorhaben. Aber auch ein flexibles Angebot seitens des AMS an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Zuge der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes soll die Beschäftigungs­chancen besonders für Wiedereinsteigerinnen erhöhen.

Wichtigen Anliegen der Jugendpolitik wie zB dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sekten wird einerseits durch eine verstärkte Informations- und Beratungstätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen wie auch durch Schulung von BeraterInnen in anderweitigen Einrichtungen und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsinitiativen sowie durch Vernetzung von Familienberatungsstellen andererseits Rechnung getragen.

Die Bundesregierung ist dem Thema Gewalt in den Medien durch den Aktionsplan gegen sexuellen Missbrauch und gegen Kinderpornografie im Internet entgegentreten. Weiters bekennt sich die mit dem KommAustria-Gesetz geschaffene unabhängige Medienbehörde zu dem Ziel der Sicherstellung der Einhaltung europäischer Mindeststandards durch die Anbieter von Inhalten, insbesondere zugunsten des Kinder-, Jugend- und Konsumentenschutzes. Verhaltensvereinbarungen von Anbietern neuer Dienste, geeignete Kontrollinstrumente und Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen, aber auch Positivlisten sind geeignete Instrumente, die künftig weiter zu entwickeln sein werden.“


Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag der Abgeordneten Edith Haller und Ridi Steibl mit Stimmenmehrheit angenommen.

Weiters traf der Ausschuss zur Forderung des Familien-Volksbegehrens „Schülerfreifahrt auch für Schüler und Lehrlinge in Internaten“ mehrheitlich folgende Feststellung:

„Die Heimfahrtbeihilfe für Schüler und Hochschüler wurde im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1995 ab dem Schuljahr 1995/96 eingestellt. Als teilweiser Ausgleich wurde die Schul- und Heimbeihilfe des seinerzeitigen BMUkA um eine Fahrtkostenbeihilfe (derzeit 1 200 S pro Schuljahr) erhöht.

Nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten des Familienlastenausgleichsfonds soll die Wiederein­führung der Heimfahrtbeihilfe für Schüler und Lehrlinge, die ein wichtiges Anliegen der Regierungs­fraktionen darstellt, jedenfalls umgesetzt werden.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.  die beigedruckte Entschließung annehmen;

2.  diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 06 27

                                      Ridi Steibl                                                                       Dr. Ilse Mertel

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau

Anlage

Entschließung

Die Bundesregierung wird ersucht, das dem Familien-Volksbegehren zugrunde liegende Bestreben, die Familien durch geeignete finanzielle, infrastrukturelle und ideelle Maßnahmen weiterhin zu unterstützen, konsequent fortzusetzen und Familienpolitik auch in Zukunft als ein besonders zentrales Anliegen der Politik der Bundesregierung beizubehalten.

 

Abweichende persönliche Stellungnahme

des Bevollmächtigten des Volksbegehrens
Landtagsabgeordneter Mag. Otto Gumpinger

gemäß § 42 Abs. 5 GOG

Der Österreichische Familienbund stellt mit großer Freude fest, dass die Hauptforderung des Familien-Volksbegehrens, das 1999 durchgeführt wurde mit der Forderung des Kinderbetreuungsgeldes erfolgreich erfüllt wurde.


Die ursprüngliche Forderung nach einem Karenzgeld für alle Eltern und erst mittelfristig die Einführung eines Kinderbetreuungsgeldes wurde somit mehr als erfüllt. Somit wurde ein Meilenstein in der Familien­politik gesetzt.

Damit anerkennt der Staat erstmals die Leistung der Eltern für die Gesellschaft unabhängig vom Erwerbs­status. Die eingehende Diskussion über die Einführung eines Kinderbetreuungsgeldes hat dazu geführt, dass Familienpolitik über zwei Jahre hindurch zentraler Gegenstand der politischen Auseinandersetzung war.

Der Familienbund begrüßt auch, dass alle Forderungen des Volksbegehrens eingehend und erschöpfend unter Einbeziehung von Experten auf parlamentarischer Ebene diskutiert wurde.

Die Forderung nach Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde mit der Forcierung des Audits und der Installierung des Projektes „Familienkompetenzen“ Rechnung getragen.

Der Österreichische Familienbund wird im Bestreben weiterfahren, weitere Maßnahmen zur Vereinbar­keit von Familie und Beruf zu entwickeln. Für den Familienbund liegt ein Schlüssel darin, positive Anreize für Unternehmen zu schaffen, wie zum Beispiel Steuererleichterungen bei einer gewissen Quote von Teilzeitarbeitsplätzen.

Der Forderung nach einer Heimfahrtbeihilfe für Internatsschüler und Lehrlinge wurde eingehend bei den parlamentarischen Fachausschüssen diskutiert. Der Familienbund hält die Forderung aufrecht und wird diese sobald Budgetmittel vorhanden sind, wieder einbringen.

Bei der Forderung nach Kostenersatz bei Zahnspangen geht es darum, dass nicht der Familienlastenaus­gleichsfonds dafür aufzukommen hat, sondern im Zuge der Verhandlungen mit den Sozialversicherungs­trägern Lösungen gefunden werden müssen. Parallel geht es auch darum, in der Kieferorthopädie Qualitätssicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Ein wichtiger Schritt dazu könnte sein, dass die Ver­schreibung von Zahnspangen chefarztpflichtig wird. Damit haben die Eltern die Garantie, dass die Zahnspange medizinisch wirklich notwendig ist.

Auch der Forderung, Kinder und Jugendliche vor Sekten und Gewalt in den Medien zu schützen, wurde mit einer intensiven und sehr ergebnisreichen Diskussion in einem parlamentarischen Familienunter­ausschuss Rechnung getragen. Konkret umgesetzt wurde in der Bundessektenstelle eine intensive Weiter­bildung und Informationstätigkeit für befasste Beamte und Experten.

Abschließend kann festgestellt werden, dass das Familien-Volksbegehren sehr schön gezeigt hat, dass es nicht auf die Anzahl der Unterschriften ankommt, sondern ob die Forderungen von den verantwortlichen Politikern ernst genommen werden.

Somit hat das Familien-Volksbegehren des Österreichischen Familienbundes mit einem Minimum an medialer Unterstützung und minimalen finanziellen Ressourcen einen maximalen Output für die Familien erreicht. Und das war die Intention und Hoffnung des Familienbundes. Daher auch ein respektvolles Dankeschön an den parlamentarischen Familienausschuss, der in vorbildlicher Weise das Familien-Volksbegehren in allen seinen Facetten behandelt hat.