717 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 3. 7. 2001

Bericht

des Familienausschusses


über den Antrag 135/A(E) der Abgeordneten Gabriele Binder und Genossen betreffend SPÖ-Forderungen zum Familien-Volksbegehren


Die Abgeordneten Gabriele Binder und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. April 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich verfügt über ein umfangreiches und differenziertes System der Familienförderung und zählt im internationalen Vergleich zu den Staaten mit einem hohen Niveau an familienpolitischen Leistungen.

Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des im Jahr 1998 beschlossenen zusätzlich jährlich 12 Milliarden Schilling umfassenden Familienpakets wurde die herausragende Stellung Österreichs noch weiter gestärkt.

In der vergangenen Legislaturperiode wurden zwei Mal je 1,2 Milliarden Schilling (Bund und Länder) zur Errichtung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen aufgewendet. Mit der ersten Tranche wurden rund 20 000 zusätzliche Plätze geschaffen. Der Schwerpunkt des Ausbaus bei der zweiten Kindergarten­milliarde, die 1998 beschlossen worden ist, wird für Kinder unter drei Jahren und Kindern ab sechs Jahren (Nachmittagsbetreuung) liegen. Damit wurden bisher rund 10 000 Betreuungsplätze eingerichtet. Die für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf so wichtige flächendeckende und bedarfsgerechte Ausstattung mit Kinderbetreuungsplätzen ist in Österreich nach wie vor deutlich niedriger als im EU-Durchschnitt. Insbesondere für die unter dreijährigen und ab sechsjährigen Kinder besteht ein großer Nachholbedarf.

Das Familienförderungssystem weist zwar ein hohes Transfer- oder Geldleistungsniveau, aber ein niedriges Dienstleistungsniveau auf. Neben den generellen Zukunftsperspektiven bilden heute Institu­tionen zur leichteren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie Betreuungseinrichtungen, das Recht auf Teilzeitbeschäftigung und ein garantierter Wiedereinstieg in den Beruf, die wichtigsten Voraussetzungen zur Erfüllung des Kinderwunsches, aber auch zur Stabilisierung der Finanzen des gesamten Sozial-Familienförderungs- und Pensionssystems. Insbesondere gilt es daher, die Erwerbsbeteiligung der Frauen zu sichern und weiter auszubauen.

Im österreichischen Familienförderungssystem dominiert das horizontale Verteilungsprinzip – von den kinderlosen zu den kinderbetreuenden Haushalten –, davon gehen aber auch vertikale Umverteilungs­effekte aus. Rund 40% der Mittel fließen ins Drittel mit den niedrigsten Einkommen. 34% ins mittlere und 25% ins obere Einkommensdrittel. Das gesamte Familienförderungssystem muss in Zukunft mehr als bisher die einkommensschwachen Familien, insbesondere AlleinerzieherInnen und Mehrkindfamilien mit niedrigem Einkommen, bevorzugen und damit sozial gerechter und treffsicherer werden. Auch beim Finanzierungsaufkommen der Familienförderungsmittel ist mehr auf soziale Gerechtigkeit Bedacht zu nehmen und ein neues Finanzierungsinstrument – wie zB wertschöpfungsbezogene Komponenten – heranzuziehen.

Die zur Verfügung stehenden Budget- bzw. FLAF-Mittel müssen vor allem auf Infrastrukturmaßnahmen, die dringend notwendig sind und jene Bevölkerungsgruppen, die sie auf Grund ihrer sozialen und und wirtschaftlichen Situation brauchen, konzentriert werden.“

Der Familienausschuss hat diesen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 2. November 2000 und 27. Juni 2001 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuss fungierte die Abgeordnete Gabriele Binder.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Edith Haller, Karl Öllinger, Ridi Steibl, Gabriele Heinisch-Hosek, Franz Riepl, Theresia Haidlmayr sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.


Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Aus­schussmehrheit.

Der Familienausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 06 27

                               Matthias Ellmauer                                                                Dr. Ilse Mertel

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau