718 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 3. 7. 2001

Bericht

des Familienausschusses


über den Antrag 172/A(E) der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossen betreffend Kinderbetreuung

Die Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungs­antrag am 18. Mai 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Frauen mit Betreuungspflichten und vor allem Wiedereinsteigerinnen haben nicht nur mit den unter­schiedlichsten Vorurteilen zu kämpfen, sie sind auch mit einer Reihe von soziopolitischen Benachteili­gungen und zusätzlichen Belastungen konfrontiert. So ist – trotz vielfältigster Sensibilisierungsarbeit, die vor allem durch die sozialdemokratische Bundesregierung und ihre Frauenministerinnen gesetzt wurde – noch immer zu verzeichnen, dass der Hauptteil der Betreuungspflichten den Frauen übertragen geblieben ist.

Um Rollenmuster aufzubrechen, bedarf es einer permanenten Sensibilisierungs- und Aufklärungspolitik.

Die blau-schwarze Koalition unternimmt jedoch ganz im Gegenteil alles, um eine partnerschaftliche Kinderbetreuung zu unterlaufen und wieder den Frauen die alleinige Verantwortung für die Betreuung und Pflege der Kinder aufzubürden.“

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2001 in Verhand­lung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Mag. Barbara Prammer.

Weiters sprach der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 172/A(E) nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 06 27

                            Sigisbert Dolinschek                                                             Dr. Ilse Mertel

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau