790 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 18. 10. 2001
Bericht und Antrag
des Justizausschusses
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, BGBl. Nr. 137/1975, geändert wird
Im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage 760 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Hinblick auf die Einführung des Euro das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert wird und Anpassungen im Gerichtskommissionstarifgesetz und im Notariatstarifgesetz vorgenommen werden, hat der Justizausschuss über Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Dr. Harald Ofner gemäß § 27 GOG-NR einstimmig beschlossen, dem hohen Haus einen Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, BGBl. Nr. 137/1975, geändert wird, vorzulegen.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Die Regelung enthält die Umstellung der im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geregelten Mindestversicherungssumme für die gesetzliche Haftpflichtversicherung. Sie entspricht der bereits in der Rechtsanwaltsordnung und in der Notariatsordnung vorgenommenen Umstellung der dort geregelten Mindest-Haftpflichtversicherungssummen (1. Euro-Umstellungsgesetz – Bund, BGBl. I Nr. 98/2001).“
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Josef Trinkl und Mag. Johann Maier sowie die Obfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.
Zur Berichterstatterin für das Haus wurde die Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2001 10 11
Dr. Sylvia Papházy MBA Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatterin Obfrau
Anlage
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, BGBl. Nr. 137/1975, geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Das Bundesgesetz, über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, BGBl. Nr. 137/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 188/1998, wird wie folgt geändert:
Im § 2a Abs. 2 wird der Betrag von „5 600 000 S“ durch den Betrag von „400 000 €“ ersetzt.
Artikel II
In-Kraft-Treten
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.