797 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 18. 10. 2001

Bericht

des Verkehrsausschusses


über die Petition Nr. 14 betreffend „Erhöhung der Verkehrssicherheit am Beispiel von optisch verzerrten Zebrastreifen“, überreicht von dem Abgeordneten Emmerich Schwemlein

Die Petition Nr. 14 wurde dem Nationalrat am 23. November 2000 vorgelegt.

In der gegenständlichen Petition wird Folgendes ausgeführt:

Als Grundlage liegt eine Projektarbeit des BORG Mittersill/Salzburg vor, die diese Thematik behandelt. Ziel ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die erlaubt, in der EU schon eingesetzte verzerrte Zebrastreifen auch in Österreich anbringen zu können. Die Begründung dafür liegt in der Tatsache, dass Autofahrer das Tempo vor den oben genannten Zebrastreifen automatisch verringern, da diese wie eine Barriere wirken. Gleichermaßen wird das damit zusammenhängendes Sicherheitsrisiko für das schwächste Verkehrs­mitglied, dem Fußgänger, herabgesetzt.

Der Verkehrsausschuss hat die Petition Nr. 14 in seiner Sitzung am 11. Oktober 2001 in Verhandlung genommen.

Den Bericht im Ausschuss erstattete die Abgeordnete Gabriele Binder.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Emmerich Schwemlein, Anton Wattaul, Ing. Kurt Scheuch und Dr. Evelin Lichtenberger sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger.

Auf Antrag der Abgeordneten Anton Wattaul, Mag. Helmut Kukacka, Emmerich Schwemlein und Dr. Evelin Lichtenberger beschloss der Ausschuss einstimmig, dem Nationalrat einen Entschließungsantrag zu unterbreiten. Dieser war wie folgt begründet:

„Die optische Gestaltung der Schutzwege (§ 56 StVO) ist von entscheidender Bedeutung für deren Wirk­samkeit. Die StVO bietet für die Gestaltung einige Varianten (mit und ohne Blinklicht, Hinweis­zeichen, …) Dennoch ist offensichtlich der Bedarf entstanden, unter unübersichtlichen oder auf Grund anderer Umstände besonders gefährlichen Bedingungen mit zusätzlichen Einrichtungen auf den Schutz­weg aufmerksam zu machen bzw. Geschwindigkeitsreduktionen der Kraftfahrzeuge zu bewirken. Da manche der diesem Zweck dienenden Lösungen im Gesetz nicht bzw. nicht ausdrücklich vorgesehen sind, besteht mittlerweile – regional unterschiedlich – eine erhebliche Vielfalt von Warneinrichtungen bei Schutzwegen. Ein derartiger Versuch, abseits der bestehenden Vorschriften eine Verbesserung der Ver­kehrssicherheit zu bewirken, ist die gegenständliche Initiative aus Mittersill.

Da einerseits jede Maßnahme begrüßenswert ist, die geeignet ist, die Verkehrssicherheit zu heben, andererseits aber die Einheitlichkeit der Verkehrszeichen auch ein wesentlicher Faktor der Sicherheit ist, scheint eine klare Regelung, die dann auch durchgehend eingehalten wird, nötig. Daher sollten nach einer Evaluierung der Verbesserungsvorschläge die optimalen Varianten – seien es die bestehenden oder eine oder mehrere neue – Eingang in die StVO bzw. die einschlägigen Verordnungen finden.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

           1. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen;

           2. die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 2001 10 11

                                 Gabriele Binder                                                         Mag. Reinhard Firlinger

                                 Berichterstatterin                                                                           Obman

Anlage

Entschließung

Die Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dafür zu sorgen, dass im Zuge der Erarbeitung des geplanten österreichischen Verkehrssicherheitsprogramms der gegenständliche Vorschlag zur Anbringung verzerrter Schutzwegmarkierungen sowie andere Varianten der Gestaltung von Schutzwegen, die der Verbesserung der Verkehrssicherheit dienen, einer Evaluierung unterzogen und im Fall einer positiven Bewertung Berücksichtigung finden.