812 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 22. 10. 2001

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses


betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert wird

Im Zuge der Beratungen über den Initiativantrag 513/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Ing. Peter Westenthaler und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Verleihung von Bundes-Ehrenzeichen (Bundes-Ehrenzeichengesetz) hat der Verfassungsausschuss über Antrag der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Josef Cap, Dr. Michael Krüger und Dr. Andreas Khol einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert wird, zum Inhalt hat. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die vorgeschlagene Änderung ist analog zu einer Bestimmung im genannten Antrag der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Ing. Peter Westenthaler und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Ver­leihung von Bundes-Ehrenzeichen (Bundes-Ehrenzeichengesetz) (513/A), mit der dort eine Aberken­nungsmöglichkeit geschaffen werden soll. Diese Aberkennungsmöglichkeit sollte, wie Vorkommnisse der Vergangenheit gezeigt haben – insbesondere die bisherige Unmöglichkeit, Herrn Dr. Gross, der während des Nationalsozialismus Arzt am so genannten ,Spiegelgrund‘ war, seine Ehrenzeichen abzuerkennen –, unbedingt auch im Bundesgesetz über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst verankert werden.“

An der diesbezüglichen Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Mag. Johann Maier, Peter Schieder, Karl Donabauer, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Michael Krüger, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Andreas Khol und DDr. Erwin Niederwieser sowie der Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 10 17

                    MMag. Dr. Madeleine Petrovic                                                 Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann

Anlage

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst wird wie folgt geändert:

Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

„§ 8a. Werden später Tatsachen bekannt, die einer Verleihung entgegengestanden wären oder setzt der oder die Beliehene nachträglich ein Verhalten, das einer Verleihung entgegenstünde, so ist das Ehrenzeichen bzw. das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst abzuerkennen.“